Europäische Union

96/257/EG: Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 1995 über Beihilfen Spaniens zugunsten der zum Volkswagen-Konzern gehörenden SEAT S.A. (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 31996D0257 96/257/EG: Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 1995 über Beihilfen Spaniens zugunsten der zum Volkswagen-Konzern gehörenden SEAT S.A. (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 088 vom 05/04/1996 S. 0007 - 0019 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 31. Oktober 1995 über Beihilfen Spaniens zugunsten der zum Volkswagen-Konzern gehörenden SEAT S.A. (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (96/257/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 93 Absatz 2 erster Unterabsatz, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln, in Erwägung nachstehender Gründe: I ERÖFFNUNG DES VERFAHRENS NACH ARTIKEL 93 ABSATZ 2 DES VERTRAGS Mit Schreiben vom 15. Juni 1995 hat die Kommission Spanien von ihrem am 7. Juni 1995 gefaßten Beschluß (1) unterrichtet, wegen staatlicher Beihilfen der spanischen Behörden zugunsten des Unternehmens SEAT S.A. ("SEAT"), einem zum Volkswagen-Konzern ("VW") gehörenden Kraftfahrzeughersteller, das Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrags zu eröffnen. Bei der Eröffnung des Verfahrens äußerte die Kommission aus folgenden Gründen ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Beihilfen mit Artikel 92 EG-Vertrag: - Die spanischen Behörden schlossen 1994 zwei Vereinbarungen über die Gewährung von Beihilfen: am 11. Juli 1994 eine Vereinbarung zwischen den spanischen Zentralbehörden und den katalanischen Regionalbehörden einerseits und VW-SEAT andererseits und am 29. Juli 1994 eine Vereinbarung zwischen den katalanischen Regionalbehörden und VW-SEAT, in denen sie sich verpflichteten, SEAT staatliche Beihilfen von 46 Milliarden Pta zu gewähren, die vom Ministerium für Industrie und Energie (38 Milliarden Pta) und von der Generalitat de Catalunya (8 Milliarden Pta) finanziert werden sollten. - Im Anschluß an diese Vereinbarungen gewährten die öffentlichen Kreditinstitute ICO (Instituto de Crédito Oficial) und ICF (Instituto Catalán de Finanzas) der Volkswagen AG zwei Darlehen in Höhe von 30 bzw. 6 Milliarden Pta als Vorauszahlung auf die künftigen Zuschüsse der spanischen Behörden an SEAT S.A. - Nach Prüfung der Beihilfevereinbarungen und der Darlehensverträge gelangte die Kommission zu dem Schluß, daß die staatlichen Beihilfen in Form von Darlehen des ICO an das Unternehmen SEAT und des ICF an den VW-Konzern unrechtmäßigerweise gewährt worden waren. - Mit Schreiben vom 24. Februar 1995 gaben die spanischen Behörden ihre Absicht bekannt, SEAT im Rahmen genehmigter Beihilferegelungen zu den 1994 angefallenen förderungswürdigen Kosten von 30 FuE-Vorhaben des mehrjährigen SEAT-Investitionsplans (1994-1996) Beihilfen zu gewähren. Nach Prüfung der vorgelegten Angaben teilte die Kommission den spanischen Behörden mit, daß sie sich zu der Notifizierung nicht äußern konnte, da sich diese lediglich auf die 1994 gewährten Beihilfen für 30 FuE-Vorhaben bezog, für die bereits ein Gesamtpaket staatlicher Beihilfen für den Zeitraum 1994-1996 genehmigt worden war. Gleichzeitig wies die Kommission die Auffassung zurück, daß nur die Teile des Vorhabens notifiziert zu werden brauchten, die bereits getätigte Ausgaben betrafen. Darüber hinaus war die Notifizierung insofern unvollständig, als sie die von der autonomen katalanischen Regionalregierung für denselben Plan zu gewährenden Zuschüsse außer acht ließ. - Die Kommission äußerte ferner erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Beihilfemaßnahmen mit den im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie festgelegten Kriterien. In dem genannten Schreiben vom 15. Juni 1995 forderte die Kommission die spanische Regierung auf, sich binnen eines Monats nach dem Datum des Schreibens zu äußern. II ÄNDERUNG DES VERFAHRENS NACH ARTIKEL 93 ABSATZ 2 Nach Eröffnung des Verfahrens erklärte die spanische Regierung gegenüber der Kommission mit Schreiben vom 27. Juni 1995, daß die verschiedenen im Rahmen des Verfahrens geprüften Beihilfemaßnahmen als Umstrukturierungsbeihilfen im Zusammenhang mit einem Umstrukturierungsplan für SEAT anzusehen seien, der der Kommission umgehend vorgelegt wurde. Außerdem teilten die spanischen Behörden der Kommission mit, daß diese Notifizierung die zuvor mit Schreiben vom 24. Februar 1995 übermittelte Notifizierung der Beihilfen für 30 industrielle und technologische Innovationsvorhaben von SEAT im Jahr 1994 (ex N 222/95) ersetzen sollte. Darüber hinaus erklärten sie, daß es sich bei den nun notifizierten Umstrukturierungsbeihilfen um Beihilfevorhaben handelte, die sich auf von der Kommission zuvor bereits genehmigte Beihilferegelungen stützten, sowie um Fördermaßnahmen auf den Gebieten technische Innovation, Modernisierung, Rationalisierung, Ausbildung, Umschulung und Umweltschutzvorhaben. Angesichts dieses Sachverhalts und der Tatsache, daß die Angelegenheit ein Unternehmen in Schwierigkeiten in einem Problemsektor betraf, für den ein Gemeinschaftsrahmen gilt, beschloß die Kommission am 20. Juli 1995, ihren vorhergehenden Beschluß vom 13. Juni 1995 über die Eröffnung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag zu ändern. Mit Schreiben vom 1. August 1995 unterrichtete die Kommission die spanische Regierung von ihrem Beschluß vom 20. Juli 1995 zur Änderung ihres vorhergehenden Beschlusses über die Prüfung der Beihilfen zugunsten von SEAT. In demselben Schreiben teilte die Kommission den spanischen Behörden mit, daß sie auf der Grundlage der Notifizierung nicht imstande war, zu der Vereinbarkeit von Umstrukturierungsbeihilfen mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie Stellung zu nehmen und folglich prüfen wollte, inwieweit der notifizierte Plan den tatsächlich durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen noch entsprach und ob die Voraussetzungen der Leitlinien für Umstrukturierungsbeihilfen generell und in bezug auf die Kfz-Industrie erfuellt wurden. Die Kommission forderte die spanische Regierung auf, sich hierzu binnen eines Monats nach dem Datum des Schreibens zu äußern. III STELLUNGNAHME DER SPANISCHEN BEHÖRDEN Auf die Mitteilung der Kommission über die Änderung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag zur Prüfung der Beihilfemaßnahmen zugunsten von SEAT antworteten die spanischen Behörden mit Schreiben vom 3. August 1995 lediglich, daß sie die von der Kommission mit Schreiben vom 28. Juli 1995 erbetenen ergänzenden Angaben zu dem Umstrukturierungsplan von SEAT (siehe Abschnitt V zweiter Absatz) später übermitteln würden. Diese Angaben wurden dann von den spanischen Behörden mit Schreiben vom 24. August 1995 (bei der Kommission am 14. September 1995 eingegangen) übermittelt und anschließend in zwei bilateralen Sitzungen ergänzt. Schließlich legten die spanischen Behörden mit zwei Schreiben vom 5. Oktober 1995 und 20. Oktober 1995 neue Angaben vor und boten weitere Zusagen an. IV STELLUNGNAHMEN VON DRITTEN Anläßlich der Veröffentlichung des Beschlusses vom 7. Juni 1995 über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag wegen der Beihilfen zugunsten von SEAT und des Beschlusses vom 20. Juli 1995 zur Änderung des vorgenannten Beschlusses forderte die Kommission die übrigen Mitgliedstaaten und die anderen Beteiligten auf, binnen eines Monats ihre Stellungnahmen zu den fraglichen Beihilfen zu übermitteln. Daraufhin erhielt die Kommission lediglich ein vom 11. Oktober 1995 datiertes Schreiben der deutschen Regierung, die die Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten des Umstrukturierungsplans von SEAT befürwortete. Bis 12. Oktober 1995 waren bei der Kommission keine weiteren Stellungnahmen von anderen Mitgliedstaaten oder anderen Beteiligten zu den geplanten Beihilfemaßnahmen der spanischen Behörden zugunsten von SEAT eingegangen. V AUSWERTUNG DES UMSTRUKTURIERUNGSPLANS VON SEAT Wie bereits erwähnt, hatte die Kommission zu prüfen, inwieweit der notifizierte Plan den durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen noch entsprach und ob die in den Leitlinien für Umstrukturierungsbeihilfen genannten Voraussetzungen generell und in bezug auf die Kfz-Industrie erfuellt waren. Diese Beurteilung wurde mit Hilfe einer unabhängigen Beraterfirma vorgenommen, die am 24. und 25. Juli 1995 zusammen mit Kommissionsbeamten die Werke von SEAT in der Zona Franca (Freizone) von Barcelona und in Martorell besuchte. Ziel dieses Besuchs war es, eine Voruntersuchung der Umstrukturierungskomponente des von den spanischen Behörden vorgelegten Plans durchzuführen und die Angaben einzuholen, die die Kommission noch benötigte, um zu den Beihilfemaßnahmen in ihrer neuen Form definitiv Stellung nehmen zu können. Nach diesem Besuch ersuchte die Kommission die spanischen Behörden mit Schreiben vom 28. August 1995 um ergänzende Angaben zu dem Umstrukturierungsplan von SEAT. Die nachstehende Darstellung des Umstrukturierungsplans von SEAT beruht auf den Ergebnissen des obengenannten Besuchs sowie auf den Angaben, die von den spanischen Behörden - und nach deren Zustimmung von VW - in den verschiedenen Phasen des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag vorgelegt wurden. a) Gründe für die Annahme eines Umstrukturierungsplans für SEAT Die finanzielle Lage von SEAT verschlechterte sich 1993 rapide. In diesem Jahr stiegen die Verluste des Unternehmens auf 151 Milliarden Pta, was auf eine ganze Reihe von Gründen zurückzuführen war: - mehrfache Abwertungen der spanischen Währung, die sich aufgrund der umfangreichen Auslandsschulden von SEAT negativ auf die finanziellen Verbindlichkeiten auswirkten; - bedeutende Erhöhung der Abschreibungskosten des Unternehmens infolge der von VW seit 1989 in bezug auf SEAT betriebenen Investitionspolitik; - Anlaufkosten des neuen Werks in Martorell, das 1993 in Betrieb genommen wurde, und Kosten des unwirtschaftlichen Weiterbetriebs des alten, ungenügend ausgelasteten Werks in der Zona Franca; - die hohen Kosten im Zusammenhang mit [ . . . ] (2) des Werks in der Zona Franca; 1993 verzeichnete das Unternehmen den Verlust von 1 865 Arbeitsplätzen, während weitere 7 200 Beschäftigte von beschäftigungsregulierenden Maßnahmen betroffen waren; - den 1993 verzeichneten Rückgang der Verkaufszahlen um fast 22 % (493 532 Millionen Pta) im Vergleich zum Vorjahr bei gleichzeitigem Produktionsrückgang um 18,2 % (472 978 Einheiten), was zu höheren Lagerbeständen führte. Daher mußten die Produktionskapazitäten und Beschäftigtenzahlen von SEAT an die tatsächliche Stellung des Unternehmens auf dem Markt angepaßt werden, der im Gegensatz zu den Prognosen von SEAT ein rückläufiges Wachstum aufwies. Aufgrund der genannten Faktoren sah sich SEAT in seinem Fortbestehen als Unternehmen mit eigenen Kapazitäten innerhalb des VW-Konzerns bedroht durch: - einen Kapazitätsüberhang von etwa 50 % aufgrund der zu erwartenden Verringerung seines Anteils am westeuropäischen Kraftfahrzeugmarkt und der Entwicklungsaussichten dieses Markts; - einen Personalüberhang von etwa 50 % angesichts des erwarteten Kfz-Produktionsniveaus und der Produktivitätsraten; - erhebliche finanzielle und betriebliche Verluste, die das Unternehmen zusammen (technisch gesehen) in eine Konkurslage gebracht haben. b) Umstrukturierungskonzept des VW-Konzerns für SEAT S.A. Angesichts der kritischen Lage von SEAT im Jahr 1993, die ohne die sofortigen Kapitalzuführungen seiner Muttergesellschaft zur Konkurserklärung geführt hätte, beschloß der Aufsichtsrat der Volkswagen AG am 18. Dezember 1993 ein Maßnahmenbündel ("Sanierungskonzept SEAT S.A."), um die langfristige Rentabilität des Unternehmens unter Berücksichtigung seiner derzeitigen Lage und der mittelfristigen Prognosen von SEAT wiederherzustellen (im Rahmen der strategischen Jahresplanung von VW galt im Dezember 1993 der Plan "Ronda de Planificación (Planungsrunde) PR 42"; dieser Plan basierte auf einer wahrscheinlichen Hypothese über die Entwicklung einschließlich Produktionsumfang, Verkaufszahlen, Marktanteile und Mittelzuführungen der verschiedenen Tochtergesellschaften des Konzerns). Am 18. Dezember 1993 erörterte der Aufsichtsrat auch die sogenannte ungünstigere Version des PR 42, nämlich die "Hypothese 320 000", die einige Änderungen der Umstrukturierungsmaßnahmen beinhaltet hätte. Der entscheidende Faktor bestand darin, bei SEAT bis 1997 eine Gesamtproduktion von 320 000 Einheiten jährlich aufrechtzuerhalten. Dieses Produktions- und Verkaufsziel war entscheidend für die Berechnung der Hoechstzahl der Arbeitsplätze, die der Aufsichtsrat nach Maßgabe des tatsächlichen Bedarfs von SEAT im Zeitraum 1994-1997 als überfluessig einstufen (d. h. abschaffen) würde. Die in der "Hypothese 320 000" vorgesehene industrielle Umstrukturierung war aufgrund der kritischen Lage erforderlich geworden, in die SEAT angesichts des in den vorhergehenden Prognosen des Konzerns (insbesondere des PR 39) festgelegten Ziels von 700 000 Einheiten jährlich geraten war. Diese Prognosen beruhten darauf, daß die bestehenden Kapazitäten beider SEAT-Werke nebeneinander aufrechterhalten werden sollten: das Werk in der Zona Franca für die Produktion kleiner Fahrzeuge des Segments A (d. h. die Serie "SEAT Marbella" und ihre Nachfolger) und Fahrzeuge des mittleren Typs des Segments C (Serie "SEAT Toledo") und das Werk in Martorell für die Produktion von Fahrzeugen mittleren Typs unterhalb des Segments B (d. h. die Serien "SEAT Córdoba und Ibiza" und ihre Nachfolger). Tatsächlich waren diese technischen Kapazitäten von SEAT im Jahr 1993 wegen der schweren Absatzkrise bei Kraftfahrzeugen größtenteils nur zur Hälfte ausgelastet. Der Umstrukturierungsplan, den die spanischen Behörden mit Schreiben vom 27. Juni 1995 zur Rechtfertigung der Beihilfemaßnahmen zugunsten von SEAT vorlegten, über die die Kommission am 20. Juli 1995 entschied und deren wesentliche Aspekte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurden, stimmte grundsätzlich mit den im Dezember 1993 beschlossenen Umstrukturierungsmaßnahmen überein, doch die Zahlen beruhten auf der ungünstigsten Prognose (der "Hypothese 320 000"). Darüber hinaus ergab sich aus den ergänzenden Angaben, die die spanischen Behörden mit Schreiben vom 24. August 1995 (registriert am 6. Oktober 1995) und vom 5. Oktober 1995 (registriert am 6. Oktober 1995) sowie bei den Besuchen der Kommissionsbeamten in den SEAT-Werken in der Zona Franca und in Martorell vorgelegt hatten, daß der vom VW-Konzern im Dezember 1993 angewandte Plan den obenerwähnten ursprünglichen Prognosen des "PR 42" entsprach, der vom VW-Aufsichtsrat im Dezember 1994 bei der Annahme des neuen Plans "PR 43" aktualisiert wurde. Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem tatsächlich angewandten ("PR 43") und dem zuvor in Erwägung gezogenen Plan ("PR 42") lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Die tatsächliche Anzahl der verkauften SEAT-Fahrzeuge lag 1994 mit 313 690 Einheiten unter der im Plan PR 42 vorgesehenen Zahl von 364 048 Einheiten. Die Verkaufsziele für die Jahre 1995 bis 1997 entsprachen den Prognosen des ersten Plans; - der Anteil der von SEAT (Werk Martorell) hergestellten Fahrzeuge der Marke VW wurde auf mehr als das Doppelte der im Plan PR 42 vorgesehenen Zahl festgesetzt; - die für 1995 erwarteten finanziellen Ergebnisse wiesen weiterhin auf [ . . . ] Millionen Pta geschätzte Verluste auf, während der Plan PR 42 positive Ergebnisse vorsah (die Gewinne würden also später als vorgesehen erzielt werden). Folglich entspricht der von SEAT durchgeführte Umstrukturierungsplan, der die tatsächliche Grundlage der Beihilfemaßnahmen für das Unternehmen bildete, dem im Dezember 1993 angenommenen Plan "PR 42", der später durch den Plan "PR 43" aktualisiert wurde. c) Umstrukturierungsziele von SEAT für den Zeitraum 1994 bis 1997 Der von den spanischen Behörden vorgelegte Umstrukturierungsplan gab zwei wesentliche Ziele vor: 1. Gewährleistung der mittel- und langfristigen Lebensfähigkeit und Solvenz des Unternehmens im Zeitraum 1994 bis 1997 und 2. Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit von SEAT als Unternehmen mit eigenen Konstruktions-, Herstellungs- und Vermarktungskapazitäten für Kfz innerhalb des Volkswagen-Konzerns. Im Oktober 1995 kann der Stand der Verwirklichung dieser Ziele nach Einschätzung der Kommissionsdienststellen und aufgrund der derzeitigen Lage der westeuropäischen Kraftfahrzeugmärkte wie folgt beschrieben werden: Mittel- und langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens Die optimistischen Prognosen des im Dezember 1993 ausgearbeiteten PR 42, die ab 1995 die Erzielung von Gewinnen vorsahen, mußten korrigiert werden. Nach den neueren Prognosen werden jetzt für 1997 - d. h. das letzte Jahr der Geltungsdauer des notifizierten Plans - Gewinne erwartet. Ferner fallen die Ergebnisse für 1995 schlechter aus als erwartet, obwohl sich die Verkaufsprognosen für das Jahr erfuellt haben. Ende des ersten Halbjahres 1995 wurden Verluste von 18,7 Millionen Pta verzeichnet. Allerdings hat das Unternehmen in diesem Zeitraum zum ersten Mal seit 1992 Betriebsgewinne erwirtschaftet. Die übrigen Rentabilitätsindikatoren, zu denen die Kommission Auskünfte erbeten hat, deuten ebenfalls darauf hin, daß das Unternehmen erhebliche Fortschritte erzielt hat. Diesen Angaben ist zu entnehmen, daß es seine Lebensfähigkeit 1997 wiedererlangt, wenn sich die Verkaufszahlen gemäß den Planprognosen erhöhen. Dies hängt jedoch in hohem Maß von den Strategien der anderen Tochtergesellschaften des Konzerns ab, da SEAT schrittweise immer mehr Modelle der Marke VW herstellen wird, die vor allem für den Verkauf außerhalb der Gemeinschaft bestimmt sind. SEAT als Unternehmen mit eigenen Kapazitäten innerhalb des VW-Konzerns Die Autonomie von SEAT innerhalb des Konzerns wird durch die Umstrukturierungsmaßnahmen von VW erheblich beeinträchtigt. Als Folge der genannten Pläne wird SEAT in gewissem Maß seine Sonderstellung innerhalb des Konzerns verlieren, da das Unternehmen nicht mehr über eigene Plattformen (innere Struktur eines Kfz-Modells) und Antriebsstränge (Motoren, Getriebe und andere grundlegende mechanische Bauteile) verfügen wird. Die Einkaufsabteilung ist derzeit in die Struktur des Konzerns integriert, die auch die Lieferanten auswählt. Das neue Konstruktionszentrum in Sitges (bei Barcelona) wird gemeinsam mit VW und Audi betrieben, während das Entwicklungszentrum von SEAT mit den übrigen Zentren des Konzerns konkurriert. Mehrere seiner Importunternehmen sowie seine Leasing- und Kundenkreditgesellschaft wurden an VW verkauft, unter dessen Aufsicht auch das Datenzentrum steht. Die SEAT-Modelle werden nicht mehr ausschließlich in den eigenen Werken hergestellt werden. Allerdings dürfte die Aufrechterhaltung einer unabhängigen Stellung kein Ziel darstellen, da sich der Plan darauf konzentrieren sollte, SEAT zu einem lebens- und wettbewerbsfähigen Unternehmen zu machen, das im Wettbewerb auf dem Kfz-Markt bestehen kann. Faktisch wird SEAT nach der Umstrukturierung nicht nur vollständig in den VW-Konzern integriert sein, sondern auch innerhalb und außerhalb desselben erfolgreich konkurrieren können. d) Umstrukturierungsmaßnahmen: Darlegung des Umstrukturierungsplans Nach Überprüfung der bisher tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und der derzeitigen Planung von SEAT ("PR 43") kann der Umstrukturierungsprozeß des Unternehmens wie folgt beschrieben werden: Industrielle Maßnahmen i) Produktionskapazitäten Ende 1993, als der Umstrukturierungsplan angenommen wurde, betrieb SEAT in Spanien drei Kfz-Werke: das Werk in der Zona Franca von Barcelona und das neu errichtete Werk in Martorell (das im selben Jahr in Betrieb genommen wurde), die beide SEAT-Modelle herstellten, sowie ein Werk in Landaben (Navarra), wo der VW Polo hergestellt wurde und das zu Beginn der Umstrukturierung an die Muttergesellschaft verkauft werden sollte. Die Prüfung der Produktionskapazitäten der beiden übrigen Kfz-Werke von SEAT ergab, daß sich Ende 1993 die tatsächlichen Kapazitäten von SEAT in der Zona Franca auf 1 500 Fahrzeuge täglich (3) und in Martorell ebenfalls auf 1 500 Einheiten täglich (4) beliefen. Die Engpässe waren in der Zona Franca auf das Karosseriewerk für die drei Modelle Marbella, Toledo und Terra und in Martorell auf das Lackierwerk zurückzuführen. Die Gesamtproduktionskapazität von SEAT könnte sich mit den verbleibenden Produktionsanlagen folglich bei etwa 670 000 Einheiten jährlich stabilisieren. Die vom VW-Konzern beschlossenen Umstrukturierungsmaßnahmen, die die langfristige Lebensfähigkeit von SEAT wiederherstellen sollten, sahen die endgültige Stillegung des Werks in der Zona Franca und die Konzentration der gesamten Produktion von SEAT-Fahrzeugen in Martorell vor. Die genannte Schließung war jedoch nicht endgültig, da SEAT im Oktober 1994 die Produktion des alten Modells "Marbella" in der Zona Franca mit verringerten Montagekapazitäten von 280 Fahrzeugen täglich wieder aufnahm. Im Hinblick auf die Verlagerung der Produktion des "SEAT Toledo" und eines neuen Kleinlastwagens als Ersatz für das Modell "Terra" nach Martorell wurden außerdem die Produktionskapazitäten gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht und erreichten 2 125 Einheiten täglich, einschließlich zweier Lackierwerke (letzte Produktionsstufen). Dadurch stieg die technisch maximal mögliche Produktionskapazität von SEAT im Oktober 1995 nach Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahmen von 1994 und 1995 auf 2 045 Fahrzeuge täglich. Allerdings hat VW beschlossen, das Lackierwerk in der Zona Franca Ende 1996 zu schließen, so daß sich die Kapazität der Anlagen der SEAT-Werke ab 1995 auf 2 125 Fahrzeuge pro Tag belaufen wird. Folglich wird erwartet, daß die Gesamtproduktionskapazität von SEAT nach der Umstrukturierung und unter der Voraussetzung, daß sich die übrigen Produktionsgegebenheiten nicht ändern, 480 000 Einheiten jährlich betragen wird. Die derzeitigen Produktionskapazitäten lassen sich ohne erhebliche Neuinvestitionen, mit denen die derzeitigen Produktionsengpässe behoben werden, nicht erhöhen. Der erwartete Abbau der technischen Tageskapazitäten von SEAT beträgt 29 % der zu Beginn der Umstrukturierung im Dezember 1993 vorhandenen Kapazitäten. Kapazitäten auf Ebene des VW-Konzerns Bezogen auf die Produktionskapazitäten des VW-Konzerns - einschließlich sämtlicher von ihm abhängigen Tochtergesellschaften - auf EWR-Ebene (5) im Oktober 1995 würden die Stillegung des Werks in der Zona Franca und der Betrieb des Werks in Martorell unter den obengenannten Bedingungen einen Kapazitätsabbau von insgesamt 5 % ausmachen, d. h. die Produktionskapazitäten würden von 12 420 Einheiten täglich im Dezember 1993 auf 11 832 täglich zu Ende des Jahres 1997 gesenkt (6). ii) Modernisierungsprogramm Gemäß der Notifizierung bei der Kommission wurden die Produktionskapazitäten in Übereinstimmung mit einem Forschungs- und Entwicklungsplan reduziert, dessen Kosten mit 207,2 Milliarden Pta für den Zeitraum 1994-1997 veranschlagt wurden (einschließlich 5,1 Milliarden Pta für Ausbildungsprogramme) und der vor allem Vorhaben der industriellen Innovation und technologischen Entwicklung sowie Modernisierungsmaßnahmen vorsieht. Diese Vorhaben sind von besonderem Interesse für die Tätigkeiten des technischen Zentrums von SEAT in Martorell. Bei einigen handelt es sich um Investitionen durch "Gearbox del Prat, S.A.", eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von SEAT. Der in den Beihilfevereinbarungen vom Juli 1994 festgelegte Finanzierungsplan mit den Investitionskosten, die von den staatlichen Behörden und den katalanischen Regionalbehörden jährlich bezuschußt werden können, wurde anhand der tatsächlichen Ausgaben von SEAT im Jahr 1994 und der für 1995 gepl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.