Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/2136 des Rates vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/1554 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Dschibutis

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2136 23.9.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/2136 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/1554 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Dschibutis DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 25. Juli 2025 den Beschluss (GASP) 2025/1554 (1) angenommen, um eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) mit dem Ziel, die Kapazitäten der Streitkräfte Dschibutis zu stärken, einzurichten. (2) Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 28. Mai 2026 die beabsichtigte Neuzuweisung verfügbarer Mittel für 2026 unterstützt, einschließlich der Neuzuweisung von 10 000 000 EUR der im Rahmen der Säule „Hilfsmaßnahmen“ der EFF verfügbaren Mittel zugunsten von Dschibuti im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer. Diese vorgeschlagene Erhöhung des Finanzbeitrags sollte mit einer entsprechenden Verlängerung des Durchführungszeitraums der Unterstützungsmaßnahme einhergehen. (3) Der Beschluss (GASP) 2025/1554 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss (GASP) 2025/1554 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4)   Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 54 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.“ 2. Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 20 000 000 EUR.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 22. September 2026. Im Namen des Rates Der Präsident T. BYRNE (1)  Beschluss (GASP) 2025/1554 des Rates vom 25. Juli 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Dschibutis (ABl. L, 2025/1554, 28.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1554/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2136/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.