Europäische Union

2014/535/EU: Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die staatliche Beihilfe SA.33229 (2012/C) (ex 2011/N) — Umstrukturierung der NLB — Slowenien, die Slowenien für die Nova Ljubljanska banka d.d. durchzuführen beabsichtigt (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9632) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0535. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

21.8.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 246/28 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013 über die staatliche Beihilfe SA.33229 (2012/C) (ex 2011/N) — Umstrukturierung der NLB — Slowenien, die Slowenien für die Nova Ljubljanska banka d.d. durchzuführen beabsichtigt (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9632) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/535/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Mitgliedstaaten und anderer Beteiligter zur Äußerung nach den vorgenannten Bestimmungen (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 14. Januar 2011 meldeten die slowenischen Behörden eine staatliche Rekapitalisierung der Nova Ljubljanska banka d.d. (im Folgenden „NLB d.d.“) in Höhe von 250 Mio. EUR bei der Kommission an. (2) Durch ihren Beschluss vom 7. März 2011 (2) (im Folgenden „erster Rettungsbeschluss“) genehmigte die Europäische Kommission eine erste Rekapitalisierungsbeihilfe für die NLB d.d. für einen Zeitraum von sechs Monaten und nach Vorlage eines Umstrukturierungsplans. (3) Die slowenischen Behörden meldeten am 22. Juli 2011 einen Umstrukturierungsplan an. Sie übermittelten weitere Aktualisierungen am 6. September 2011 und am 26. März 2012. (4) Am 16. Mai 2012 unterrichteten die slowenischen Behörden die Kommission von ihrer Absicht, der NLB d.d. eine zweite Rekapitalisierung zu gewähren. Die Maßnahme wurde am 6. Juni 2012 angemeldet. (5) Durch ihren Beschluss vom 2. Juli 2012 (im Folgenden „zweiter Rettungsbeschluss/Eröffnungsbeschluss“) genehmigte die Kommission die zweite Rekapitalisierung der NLB d.d. und leitete gleichzeitig eine eingehende Untersuchung ein, die ausgehend von dem ihr übermittelten Umstrukturierungsplan Zweifel an der Fähigkeit der NLB d.d. zur Wiederherstellung der Rentabilität und daran, dass hinreichende Maßnahmen zur Lastenverteilung und zur Begrenzung von Wettbewerbsbeschränkungen ergriffen worden sind, aufkommen ließ. (6) Am 22. November 2012 wurden der zweite Rettungsbeschluss/der Eröffnungsbeschluss im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, und Beteiligte wurden zur Stellungnahme aufgefordert (3). Bei der Kommission gingen keine Stellungnahmen ein. (7) Im Anschluss an den zweiten Rettungsbeschluss/den Eröffnungsbeschluss meldeten die slowenischen Behörden am 7. Januar 2013 einen überarbeiteten Umstrukturierungsplan an, von dem am 25. März 2013 eine geänderte Fassung übermittelt wurde. Im Dezember 2013 legten die slowenischen Behörden dann eine erneut geänderte Fassung des Plans vor. Die der Kommission im Dezember 2013 übermittelte Fassung des Plans wird im vorliegenden Beschluss als „Umstrukturierungsplan“ bezeichnet. (8) Nach Auskunftsverlangen der Kommission übermittelten die slowenischen Behörden in der Zeit vom 2. Juli 2012 bis zum 9. Dezember 2013 zusätzliche Auskünfte. (9) Am 10. April 2013 kam die Kommission im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht („Macroeconomic Imbalances Procedure“ oder „MIP“) zu dem Schluss, dass in Slowenien ein übermäßiges wirtschaftliches Ungleichgewicht herrschte. Vor dem Hintergrund des VMU musste Slowenien den slowenischen Bankensektor einem Bottom-up- und Top-down-Stresstest und einer Prüfung der Aktiva-Qualität („Asset Quality Review“, im Folgenden „AQR/ST“) unterziehen, der von unabhängigen Beratern durchgeführt wurde. Der Umstrukturierungsplan beinhaltet die Ergebnisse des AQR/ST. (10) Aus Gründen der Dringlichkeit stimmt die Republik Slowenien zu, dass der vorliegende Beschluss ausnahmsweise in englischer Sprache angenommen wird. 2.   BESCHREIBUNG DES BEGÜNSTIGTEN UND DER URSACHE SEINER PROBLEME (11) Die NLB d.d. ist zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (im Folgenden „NLB“ oder „die Bank“) die größte slowenische Banken- und Finanzgruppe. Zum 30. September 2012 umfasste sie die NLB d.d. sowie 47 Banken, Gesellschaften, Zweigstellen und Vertretungen im Ausland. Die NLB ist ein wichtiger Akteur im Bankwesen Sloweniens und Südosteuropas. Mit Stand vom 30. September 2012 repräsentierte NLB ca. 30 % des slowenischen Bankensektors in Bezug auf die Gesamtaktiva und gehörte zu den drei führenden Banken in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Kosovo und der Republika Srpska sowie an sechster Stelle in Bosnien und Herzegowina. Das Bankgeschäft ist der wichtigste Geschäftsbereich der NLB, aber die NLB bietet auch andere Finanzdienstleistungen an, wie etwa Versicherung, Vermögensverwaltung, Leasing, Factoring und Forfaitierung. (12) Die NLB wurde von Moody's mit Caa2 mit negativem Ausblick und von Fitch mit BB- mit negativem Ausblick bewertet. Beide Ratings verschlechterten sich 2013. Dies geschah vor allem aufgrund der Konzentration und weiteren Wertminderung des Kreditportfolios sowie der bescheidenen Finanz- und Kapitalausstattung der Bank im aktuellen Marktumfeld. (13) In Slowenien bietet die NLB eine vollständige Palette von Bankdienstleistungen für Privat- und Firmenkunden, wobei der Schwerpunkt auf dem Privatkundengeschäft liegt. Außerdem ist sie im Privat-, Firmen- und Investmentbankgeschäft tätig. (14) Mit Stand vom 30. Juni 2013 sah die Kapitalstruktur der NLB wie folgt aus: Die Republik Slowenien besaß 77,51 % der Anteile von NLB, Kapitalska družba, d.d. 6,23 %, Slovenska Odškodninska Družba 5,58 % und Poteza borzno posredniška družba, d.d. (im Insolvenzverfahren) 2,24 %. (15) Per 31. Dezember 2012 verfügte die NLB über Aktiva in einer Gesamthöhe von 14,3 Mrd. EUR und Einlagen im Gesamtumfang von ca. 9,1 Mrd. EUR, die sich aus Einlagen privater Haushalte (6,5 Mrd. EUR), Firmenkundeneinlagen (2 Mrd. EUR) und staatlichen Einlagen (0,6 Mrd. EUR) zusammensetzten. Darüber hinaus hatte sie Schuldverschreibungen in Höhe von 112 Mio. EUR ausgegeben. Zum selben Stichtag belief sich der Kreditbestand der NLB für den Nichtbankensektor auf rund 9,5 Mrd. EUR. Das Kredit-Einlagen-Verhältnis lag bei 104 % (gegenüber 105 % im Jahr 2011 und 127 % im Jahr 2010). (16) Die Hauptursache der Probleme der NLB ist die Zunahme notleidender Kredite, die von 0,6 Mrd. EUR im Jahr 2008 (3,8 % des Gesamtkreditvolumens) auf 3,7 Mrd. EUR im Dezember 2012 (28,2 % des Gesamtkreditvolumens) anstiegen. Diese schlechte Wertentwicklung vollzog sich vor dem Hintergrund eines erheblichen Drucks auf die Kapitaladäquanz der NLB infolge der sich verschlechternden Qualität ihres Vermögensportfolios, der von der Aufsichtsbehörde verlangten und von Anlegern erwarteten höheren Kapitalquoten sowie einer geringeren Verfügbarkeit von Kapital und Fremdfinanzierung und insbesondere Finanzierung am Geld- und Kapitalmarkt. (17) Vor dem Einsetzen der Finanzkrise im Jahr 2008 wurde die Wachstumsstrategie der NLB von günstigen Wirtschaftsbedingungen getragen. Von 2002 bis 2009 erhöhte sich das Kreditvolumen der NLB (Nettoforderungen) um 15 % pro Jahr und das Einlagenvolumen um 8 %. Verantwortlich für dieses starke Wachstum war vor allem die Kreditvergabe an Unternehmen. (18) Neben diesem organischen Wachstum wuchs die NLB durch die Übernahme mehrerer Bankfilialen in Südosteuropa sowie durch organisches Wachstum und die Gründung neuer Gesellschaften in den Segmenten Leasing, Factoring/Forfaitierung, Lebensversicherung/Pensionsfonds und Vermögensverwaltung. (19) Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Aktiva der NLB in Slowenien und Südosteuropa in der Zeit vom 31. Dezember 2006 bis zum 30. September 2012. Tabelle 1 An der Bilanzsumme gemessene Marktanteile der NLB (%)   2006 2007 2008 2009 2010 2011 9M 2012 Gesamtaktiva der NLB-Gruppe (in Mio. EUR) 14 409 18 308 18 918 19 606 17 888 16 445 14 915 Slowenien 36,7 36,5 35,6 34,8 32,6 31,7 30,2 Bosnien und Herzegowina — Föderation 5,7 5,7 5,7 5,1 6,1 5,9 5,5 Bosnien und Herzegowina — Republika Srpska 20,4 23,0 22,0 21,0 21,0 20,0 20,0 Montenegro 16,1 13,5 13,3 17,0 18,0 19,1 17,1 Kosovo — 14,9 13,4 14,3 14,9 15,1 16,3 Mazedonien 16,8 19,2 19,6 19,9 20,4 19,2 17,4 Mazedonien 3,0 2,8 2,3 2,1 2,0 1,8 1,6 (20) Die NLB war im Zeitraum 2003-2008 rentabel. Seit 2009 schreibt sie jedoch Verluste nach Steuern. Im Jahr 2009 beliefen sich die Verluste auf 87 Mio. EUR, 2010 auf 202 Mio. EUR, 2011 auf 239 Mio. EUR und 2012 auf 273,5 Mio. EUR. Im ersten Halbjahr 2013 verzeichnete die NLB Verluste nach Steuern in Höhe von 91,2 Mio. EUR. Die Qualität des Kreditbestands der NLB begann sich 2009 zu verschlechtern. Der Anteil notleidender Kredite stieg von 3,8 % im Jahr 2008 auf 28,2 % im Dezember 2012. (21) Per 30. Juni 2013 belief sich das Eigenkapital der NLB auf 1 074,3 Mio. EUR. Ihre Core-Tier-1-Quote (Kernkapitalquote) gemäß der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation, im Folgenden „CRR“) (4) betrug 8,5 %. (22) Am 4. Dezember 2013 offenbarten die Ergebnisse des AQR/ST, dass die NLB eine Kapitallücke in Höhe von 1,8 Mrd. EUR (5) im Stress-Case-Szenario aufwies. 3.   DIE BEIHILFEMASSNAHMEN (23) NLB hat bisher folgende staatliche Beihilfemaßnahmen erhalten: i) die erste Rekapitalisierung in Höhe von 250 Mio. EUR, die im ersten Rettungsbeschluss vom 7. März 2011 vorläufig genehmigt wurde; ii) die zweite Rekapitalisierung in Höhe von 382,9 Mio. EUR, die im zweiten Rettungsbeschluss/dem Eröffnungsbeschluss vom 2. Juli 2012 vorläufig genehmigt wurde. (24) Zusätzlich zu den beiden Rekapitalisierungen beabsichtigt Slowenien, zwei weitere Maßnahmen für NLB durchzuführen: iii) eine dritte Rekapitalisierung in Höhe von 1,558 Mrd. EUR und iv) eine Übertragung von wertgeminderten Aktiva bestehend aus notleidenden Krediten (mit einem Nominalwert von 2,3 Mrd. EUR) und bestimmten Beteiligungspapieren (mit einem Marktwert von 94 Mio. EUR) an die Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft (BAMC). 3.1.   ERSTE REKAPITALISIERUNG DER NLB (25) In den Jahren 2009 und 2010 verzeichnete die NLB nach mehreren Gewinnjahren Verluste, die vor allem auf ein sich verschlechterndes Wirtschaftsklima zurückzuführen waren. Ein schwaches Wirtschaftswachstum und eine steigende Arbeitslosigkeit ließen die Nachfrage nach Krediten sinken und verursachten eine erhebliche Zunahme an Wertminderungen bei Darlehen. Die Core-Tier-1-Quote gemäß der CRR ging von 6,9 % im Jahr 2009 auf 6 % im Jahr 2010 zurück. Im Juli 2010 forderte die Bank von Slowenien die NLB auf, ihre Kapitalausstattung zu verbessern. Deshalb entschloss sich die NLB dazu, mehr Kapital aufzunehmen. (26) Die NLB plante die Beschaffung von 250 Mio. EUR Eigenkapital, was 1,6 % ihrer risikogewichteten Aktiva (Risk-Weighted Assets, im Folgenden „RWA“) entspricht, durch die Emission von Aktien. Die Kapitalerhöhung erfolgte in zwei Tranchen. In der ersten Phase wurden den Altaktionären die Aktien zum Kauf angeboten (insgesamt wurden 89,2 Mio. EUR gezeichnet, und der Staat nahm sein Vorkaufsrechte in vollem Umfang wahr). In der zweiten Phase wurden die verbliebenen Aktien der Allgemeinheit angeboten. Wegen mangelnden Interesses wurden die Aktien jedoch letztlich alle von Slowenien gezeichnet. (27) Diese erste Kapitalaufstockung wurde von der Kommission am 7. März 2011 als einstweilige Rettungsbeihilfe im ersten Rettungsbeschluss genehmigt. Die Kommission erklärte, sie würde den Aspekt der Lastenverteilung im Zuge ihrer Würdigung des Umstrukturierungsplans eingehender prüfen, dessen Vorlage Slowenien zugesagt hatte (6). 3.2.   ZWEITE REKAPITALISIERUNG DER NLB (28) Im Mai 2011 verlangte die Bank von Slowenien eine weitere Verstärkung des Eigenkapitals der NLB. (29) In Ermangelung einer Lösung mit einem privaten Investor stellte Slowenien der NLB 382,9 Mio. EUR in Form von Pflichtwandelinstrumenten (Contingent Convertible Instruments, im Folgenden „CoCos“) zur Verfügung, die nach den anwendbaren Vorschriften als Core-Tier-1-Kapitalinstrumente gelten konnten. Entsprechend der Laufzeit der Vereinbarung zu den CoCos wandelte die NLB diese im März 2013 in eigene Stammaktien um. (30) Diese zweite Kapitalaufstockung wurde von der Kommission durch den zweiten Rettungsbeschluss/den Eröffnungsbeschluss genehmigt (7). 3.3.   DRITTE REKAPITALISIERUNG DER NLB (31) Im Gefolge der Ergebnisse des AQR/ST und aufgrund des Inhalts des Umstrukturierungsplans, einschließlich der Veräußerung von Aktiva und der Übertragung einiger wertgeminderter Aktiva an die BAMC weist die NLB eine Kapitallücke von 1,8 Mrd. EUR aus. Nach Berücksichtigung der Wirkung des geplanten Bail-in (Beteiligung von Anteilseignern und Gläubigern der Bank) von nachrangigen Verbindlichkeiten (durch die der Kapitalbedarf der NLB um 250 Mio. EUR sinken wird) wird der Staat die NLB mit zusätzlichem Kapital in Höhe von 1,558 Mrd. EUR in Form von Staatsanleihen und Barmitteln versorgen, um der Bank die Wiederherstellung ihrer Rentabilität zu ermöglichen. 3.4.   ÜBERTRAGUNG WERTGEMINDERTER AKTIVA AN DIE BAMC (32) Das slowenische Gesetz über die Stabilität von Banken, das im Dezember 2012 in Kraft trat, gibt einen Rahmen für die Stellung von Bürgschaften bei der Finanzierung der Übertragung von Altbeständen von Banken an die BAMC oder an eine Zweckgesellschaft vor. Es ermöglicht außerdem Kapitalzuführungen zur Deckung von Verlusten dieser Banken infolge der Übertragung von Aktiva zu deren langfristigem wirtschaftlichem Wert. (33) Im Mai 2013 stellte Slowenien ein Nationales Reformprogramm auf, mit dem die länderspezifischen Empfehlungen der EU an Slowenien umgesetzt werden sollten. Dieses Nationale Reformprogramm beinhaltet auch die Übertragung wertgeminderter Aktiva von den drei größten slowenischen Banken, darunter der NLB, an die BAMC. Folgende Aktiva sollten an die BAMC übertragen werden: insolvente Gesellschaften, umzustrukturierende Forderungen, mit Immobilien besicherte Forderungen, Finanzholdings und sonstige notleidende Kredite. (34) Am 17. Mai 2013 übermittelte Slowenien der Kommission eine vorläufige Liste von Aktiva in Höhe von 1,9 Mrd. EUR, die von der NLB an die BAMC übertragen werden sollten. Diese Liste ist seither weiter aktualisiert worden, und der Umfang der zu übertragenden Aktiva beläuft sich inzwischen auf 2,2 Mrd. EUR (Nominalwert) für Kredite und 94 Mio. EUR (Marktwert) für Anteilswerte. 4.   DER UMSTRUKTURIERUNGSPLAN UND VERPFLICHTUNGEN (35) Die slowenischen Behörden legten einen Umstrukturierungsplan vor, der für den Umstrukturierungszeitraum von 2013 bis zum 31. Dezember 2017 gilt. (36) Die Hauptpfeiler des Umstrukturierungsplans sind eine Verbesserung der Unternehmensführung und des Risikomanagements, eine Neuausrichtung auf die Kernmärkte der Bank, ein Abbau notleidender Kredite und ein Kostensenkungsprogramm. Der Umstrukturierungsplan beinhaltet Finanzprognosen für die NLB bis zum 31. Dezember 2017 auf der Grundlage eines Base-Case-Szenarios und berücksichtigt auch das im Rahmen des AQR/ST entwickelte Stress-Case-Szenario. (37) Slowenien übermittelte eine Reihe von Verpflichtungen, die im Anhang beigefügt sind. Um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen auch umgesetzt werden, wird ein Überwachungstreuhänder eingesetzt werden. Der Überwachungstreuhänder wird während des gesamten Umstrukturierungszeitraums tätig sein. 4.1.   WIEDERHERSTELLUNG DER LANGFRISTIGEN RENTABILITÄT (38) In Bezug auf die Wiederherstellung der Rentabilität der NLB bestehen zwei Hauptprobleme: i) die Einführung von auf dem neuesten Stand befindlichen Strukturen und Regeln für die Unternehmensführung, um zu gewährleisten, dass die Entscheidungen der NLB geschäftsorientiert sind; und ii) die Umgestaltung ihrer Kreditgrundsätze und Risikomanagementabläufe, insbesondere beim Management von Kreditrisiken. (39) Die im Anhang aufgeführten Veränderungen an der Unternehmensführung werden gemäß der EU-Eigenkapitalrichtlinie (8) und den nationalen Rechtsvorschriften Sloweniens innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Annahme dieses Beschlusses durchgeführt. Mit den sich daraus ergebenden Änderungen an der Satzung und der Geschäftsordnung der NLB soll sichergestellt werden, dass der Vorstand der NLB über die alleinigen Befugnisse und Zuständigkeiten verfügt, um das Tagesgeschäfts der NLB unabhängig und im alleinigen Interesse der Bank zu leiten. Deshalb wird für die Beziehung zwischen der Bank und ihren Anteilseignern, insbesondere der Republik Slowenien, der Fremdvergleichsgrundsatz gelten. Diesbezüglich verpflichtet sich Slowenien, nur im Rahmen der Ausübung seiner Rechte als Anteilseigner nach dem geltenden Gesellschaftsrecht Sloweniens in die Ernennung von Aufsichtsratsmitgliedern und Führungskräften einzugreifen. Die NLB wird zwei Drittel der Sitze und Stimmrechte im Aufsichtsrat und ihren Gremien für unabhängige Sachverständige reservieren. Die NLB wird Regelungen zur Sicherung einer unabhängigen und objektiven internen Revision einführen. Die NLB wird bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine umsichtige und solide, auf Nachhaltigkeit gerichtete Geschäftspolitik verfolgen. Die NLB wird ferner ihre Anreiz- und Vergütungspolitik überprüfen, um sicherzustellen, dass diese nicht zur Eingehung unangemessener Risiken verleitet sowie an nachhaltigen und langfristigen Unternehmenszielen ausgerichtet und transparent ist und den Leitlinien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde zu Vergütungspolitik und Vergütungspraxis vom 10. Dezember 2010 entspricht. Im Einklang mit den einschlägigen Regelungen in der Bankenmitteilung 2013 (9) wird die NLB die Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied und jeden Mitarbeiter, der besondere Aufgaben wahrnimmt, bis zum 31. Dezember 2017 deckeln. Die variable Jahresvergütung des Vorstands und von Mitarbeitern, die besondere Aufgaben im Bereich Markt wahrnehmen, wird auf fünf Monatsgehälter begrenzt sein. Der variable Betrag für Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben in anderen Bereichen wird auf drei Monatsgehälter begrenzt sein. Ferner wird die Zahlung von mindestens 50 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von drei Jahren zurückgestellt werden. Infolgedessen wird diese Vergütung bis zum 31. Dezember 2017 das 15-fache des nationalen Durchschnittsgehalts in Slowenien oder das 10-fache des Durchschnittsgehalts der NLB, falls dieses höher ist, nicht übersteigen. (40) Die NLB wird ihre internen Verfahren der Preisgestaltung und des Risikomanagements mit der Einführung einer Reihe von Regeln und Maßnahmen umgestalten, die im Anhang im Einzelnen aufgeführt sind. Insbesondere wird die Preisgestaltung für neue Kredite als angemessen gelten, wenn der neue Kredit zur Wiederherstellung einer guten Eigenkapitalrendite (Return on Equity, im Folgenden „RoE“) von mindestens […] (*1) % im Jahr 2014, […] % im Jahr 2015, […] % im Jahr 2016 und […] % im Jahr 2017 für jede Kundenbeziehung gemäß den im Anhang näher spezifizierten Bedingungen beiträgt. (41) Die Aktiva der NLB werden aufgeteilt zwischen einem Kernbereich (rund 10,6 Mrd. EUR) und einem Nicht-Kernbereich (rund 2 Mrd. EUR). Im Zusammenhang mit der Maßnahme zu wertgeminderten Aktiva wird an die BAMC ein Pool von wertgeminderten Aktiva bestehend aus notleidenden Krediten (für einen Nominalwert von 2,3 Mrd. EUR) und einer Liste von Anteilen (mit einem Marktwert von 94 Mio. EUR) übertragen. Die NLB wird ihre Bilanzsumme bis zum 31. Dezember 2017 von ca. 17,9 Mrd. EUR im Jahr 2010 auf [10-20] Mrd. EUR senken. (42) Im Umstrukturierungsplan ist über die im März 2011 und im Juli 2012 erhaltenen staatlichen Beihilfen hinaus eine zusätzliche Kapitalzuführung in Höhe von 1,558 Mrd. EUR vorgesehen. Diese dritte Rekapitalisierung wird die Core-Tier-1-Quote gemäß der CRR der NLB sofort auf 15 % erhöhen, und sie wird auch das Problem der erwarteten Verluste lösen. Sie wird also gewährleisten, dass die NLB die für sie geltenden Eigenkapitalanforderungen während des gesamten Umstrukturierungszeitraums erfüllt. (43) Bei ihrer künftigen Geschäftsstrategie konzentriert sich die NLB auf ihre Kernmärkte Privatkundengeschäft, KMU-Geschäft und Geschäft mit ausgewählten Großunternehmen. Entsprechend ihrer Strategie der Konzentration auf ihr Kerngeschäft in Kernbereichen plant die NLB eine deutliche Verkleinerung ihres Beteiligungsportfolios. Diesbezüglich sieht der Umstrukturierungsplan eine erhebliche Reduzierung des Nicht-Kerngeschäfts der NLB vor, die den Verkauf aller Leasing- und Factoring-/Forfaitierungsaktivitäten und des Bereichs Immobilienverwaltung sowie die vorläufige Aussetzung des Nicht-Kerngeschäfts der Bereitstellung neuer Kredite für Firmenkunden im Ausland umfasst. (44) Die NLB wird ihr Kreditgeschäft in Slowenien in folgenden Bereichen zurückfahren (vom 31. Dezember 2013 bis zum 31. Dezember 2017 Abbau der RWA um durchschnittlich […] %): i) Firmenkunden im Bauwesen (RWA von […] Mio. EUR am 31. Dezember 2013 auf […] Mio. EUR am 31. Dezember 2017); ii) Firmenkunden im Transportsektor (RWA von […] Mio. EUR am 31. Dezember 2013 auf […] Mio. EUR am 31. Dezember 2017; iii) Finanzholdings (RWA von […] Mio. EUR am 31. Dezember 2013 auf […] Mio. EUR am 31. Dezember 2017). (45) Im Ergebnis der Umsetzung des Umstrukturierungsplans und insbesondere der Übertragung wertgeminderter Aktiva an die BAMC werden die Gesamtaktiva der NLB von 14,5 Mrd. EUR am 31. Dezember 2012 auf [10-20] Mrd. EUR am 31. Dezember 2017 und die RWA von 11,1 Mrd. EUR am 31. Dezember 2012 auf [5-10] Mrd. EUR am 31. Dezember 2017 zurückgehen. (46) Das derzeitige Portfolio der NLB ist bis zum Ablauf seiner Vertragslaufzeit vollständig finanziert. In Zukunft will die NLB wieder stark auf Privatkundeneinlagen setzen, mit denen sie sich in der Vergangenheit finanziert hat, plant aber auch eine diversifizierte Firmenkundenfinanzierung. Das Kredit-Einlagen-Verhältnis wird sich von 105 % im Jahr 2012 auf [70-80] % am 31. Dezember 2017 verbessern. (47) Außerdem plant die NLB ein weitreichendes Programm zur Kostenkontrolle und Kostensenkung. Die Betriebskosten der NLB betrugen 2012 auf Gruppenebene 368 Mio. EUR. Die NLB wird ihre Betriebskosten auf Gruppenebene (ohne einmalige, nicht wiederkehrende Sonderkosten, d. h. Umstrukturierungsausgaben) bis zum 31. Dezember 2014 auf [300-350] Mio. EUR, bis zum 31. Dezember 2015 auf [300-350] Mio. EUR, bis zum 31. Dezember 2016 auf [250-300] Mio. EUR und bis zum 31. Dezember 2017 auf [200-250] Mio. EUR verringern. (48) Die NLB prognostiziert, dass sie am 31. Dezember 2017 eine RoE nach Steuern von [5-10] % erreichen wird. Der Umstrukturierungsplan beinhaltet für den Zeitraum 2013-2017 Finanzprognosen, die auf eine Core-Tier-1-Quote gemäß CRR von [10-20] % am 31. Dezember 2017 hinauslaufen. Die Gewinne der NLB nach Steuern sollen sich 2017 auf [100-150] Mio. EUR belaufen. (49) Schließlich will Slowenien noch seine Beteiligung an der NLB […] (die „[…]“) bis […] reduzieren. Falls Slowenien keine verbindlichen Kaufverträge für die Veräußerung seiner Beteiligung an der NLB bis auf […] abgeschlossen hat, werden Slowenien und die NLB dem Veräußerungstreuhänder ein ausschließliches Mandat zum Verkauf von […], […], […], […], […] und […] erteilen. 4.2.   LASTENVERTEILUNG (50) Der Umstrukturierungsplan sieht ein Kupon-, Dividenden- und Gewinnausschüttungsverbot für die gesamte Dauer des Umstrukturierungsplans bis zum 31. Dezember 2017 vor. (51) Slowenien sagt zu, dass die NLB während des Umstrukturierungszeitraums nur Zahlungen auf Kapitalinstrumente vornehmen wird, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist. Slowenien sagt ferner zu, dass die NLB diese Instrumente nicht ohne vorherige Zustimmung der Kommission zurückrufen oder -kaufen wird. Kupons für vom Staat gehaltene Kapitalinstrumente dürfen nur dann ausgezahlt werden, wenn solche Zahlungen keine Kuponzahlungen an andere Anleger ausl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.