Europäische Union

Beschluss 2006/412/GASP des Rates vom 12. Juni 2006 über die Einleitung der militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)

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15.6.2006    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 163/16 BESCHLUSS 2006/412/GASP DES RATES vom 12. Juni 2006 über die Einleitung der militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2006/319/GASP des Rates vom 27. April 2006 über die militärische Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (1), insbesondere auf Artikel 5, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In Antwort auf ein Schreiben des Vorsitzes vom 28. März 2006 hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Grundsätze der militärischen Unterstützung der EU für die MONUC mit Schreiben vom 18. April 2006 bestätigt. (2) Die Regierung der Demokratischen Republik Kongo (DRK) hat eine mögliche militärische Unterstützung der MONUC durch die EU während der Wahlen begrüßt. (3) Am 25. April 2006 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1671 (2006) angenommen, mit der die vorübergehende Entsendung einer Truppe der Europäischen Union (EUFOR RD Congo) zur Unterstützung der MONUC während des Zeitraums der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo genehmigt wird. (4) Die Unabhängige Wahlkommission der DRK hat angekündigt, dass die erste Runde der Wahlen in der DRK am 30. Juli 2006 stattfinden wird. (5) Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben, und es beteiligt sich daher auch nicht an der Finanzierung der Operation — BESCHLIESST: Artikel 1 Die militärische Operation der EU in der DRK zur Unterstützung der MONUC während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo) wird am 12. Juni 2006 eingeleitet. Artikel 2 Der EU-Befehlshaber der Operation (EU Operation Commander) wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, den Aktivierungsbefehl (ACTORD) zu erteilen, um die Verlegung der Truppen durchzuführen, bevor nach ihrem Eintreffen im Operationsgebiet der Wechsel des Unterstellungsverhältnisses erfolgt, und die Ausführung der Mission zu beginnen. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Artikel 4 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 12. Juni 2006. Im Namen des Rates Die Präsidentin U. PLASSNIK (1)   ABl. L 116 vom 29.4.2006, S. 98.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.