Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 14. Januar 2013 zur Nominierung von drei Vertretern der Public Policy für das Aufsichtsorgan der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung

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9.2.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 37/28 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Januar 2013 zur Nominierung von drei Vertretern der Public Policy für das Aufsichtsorgan der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung 2013/C 37/06 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (1) sollte die Kommission bei der Bewertung dieser Standards von einem technischen Ausschuss für Rechnungslegung unterstützt und beraten werden. Diese Aufgabe wird von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wahrgenommen. (2) Die EFRAG wurde 2001 von europäischen Verbänden der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Akteure (d. h. Emittenten-, Anleger- und Wirtschaftsprüferverbänden) gegründet. (3) Zu den Mitgliedern des EFRAG-Aufsichtsorgans zählen auch vier Vertreter der Public Policy, die eigens aufgrund ihrer einschlägigen Erfahrungen auf nationaler oder europäischer Ebene ausgewählt werden. Nach Anlage 1 Abschnitt 3.2 der am 11. Juni 2009 in Kraft getretenen EFRAG-Satzung werden die Vertreter der Public Policy von der Kommission vorgeschlagen. Ernannt werden die Mitglieder des EFRAG-Aufsichtsorgans von der EFRAG-Vollversammlung. (4) In ihrer Mitteilung vom 26. Februar 2010 ermächtigte die Kommission das für den Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Mitglied der Kommission, auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1606/2002 (2) in ihrem Namen und in ihrer Verantwortung Maßnahmen zur Nominierung der Vertreter der Public Policy im Aufsichtsorgan der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) für eine vollständige Amtszeit zu beschließen. (5) Nach einer öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen (3) hat die Kommission die drei Kandidaten ausgewählt, die als Vertreter der Public Policy für das EFRAG-Aufsichtsorgan nominiert werden sollen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Hiermit nominiert die Kommission die folgenden Personen als Vertreter der Public Policy im Aufsichtsorgan der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung:   Carlo BIANCHERI   Adriana DUȚESCU   Carlos SORIA SENDRA Brüssel, den 14. Januar 2013 Für die Kommission Michel BARNIER Mitglied der Kommission (1)  ABl. L 243 vom 11.9.2002, S. 1. (2)  SEK(2010) 229; PV(2010) 1907 endg. vom 3. März 2010, Ziffer 14.5. (3)  ABl. C 93 vom 30.3.2012, S. 32.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.