Europäische Union

2005/270/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 854) (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2019-04-26

Quellenkennung: 32005D0270. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Recycling Reparatur von Verpackungen aus Holz Energetische Verwertung (1) Sonstige Verwertung (2) Recycling im Mitgliedstaat Recycling in einem anderen Mitgliedstaat Recyclingaußerhalb der EU Alle Verpackungen               Kunststoffe               Holz               Metall (insgesamt)               Eisenmetalle               Eisenmetalle aus Bodenasche von Verbrennungsanlagen (3)               Aluminium               Aluminium aus Bodenasche von Verbrennungsanlagen (4)               Glas               Papier/Karton               Sonstige               Bemerkungen: 1.  Dunkel schraffierte Felder: Berichterstattungspflicht gilt nicht. 2.  Hell schraffierte Felder: Berichterstattungspflicht gilt nur für Mitgliedstaaten, die diese Mengen in die Recyclingraten einbeziehen. Erstattet ein Mitgliedstaat Bericht über Metalle aus der Bodenasche von Verbrennungsanlagen (incineration bottom ash, IBA), füllt er beide Felder über das Recycling innerhalb und außerhalb des Mitgliedstaats aus. (1)   Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. (2)   Dies schließt die Reparatur von Verpackungen aus Holz, das Recycling und die energetische Verwertung aus und die Verfüllung ein. (3)   Eisenmetalle, die nach der Trennung von Bodenasche aus Verbrennungsanlagen recycelt werden, sind getrennt zu melden und werden nicht in die Zeile für die Berichterstattung über Eisenmetalle aufgenommen. (4)   Aluminium, das nach der Trennung von Bodenasche aus Verbrennungsanlagen recycelt wird, ist getrennt zu melden und wird nicht in die Zeile für die Berichterstattung über Aluminium aufgenommen. TABELLE 2 Berichtsformat für die Zwecke der Anpassung der Recyclingquoten gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 94/62/EG (in Prozent) 1 2 3 4 5 Verpackungsabfallmaterial Anteil wiederverwendbarer Verkaufsverpackungen an allen Verkaufsverpackungen im Jahr n-3 Anteil wiederverwendbarer Verkaufsverpackungen an allen Verkaufsverpackungen im Jahr n-2 Anteil wiederverwendbarer Verkaufsverpackungen an allen Verkaufsverpackungen im Jahr n-1 Durchschnittlicher Anteil wiederverwendbarer Verkaufsverpackungen in den drei Jahren vor dem Jahr n Kunststoffe         Holz         Eisenmetalle         Aluminium         Glas         Papier/Karton         Alle Verpackungen         Bemerkungen: 1.  Hell schraffierte Felder: Die Daten sind nur für Material obligatorisch, für das der Mitgliedstaat beschlossen hat, eine angepasste Zielvorgabe zu erreichen. 2.  Dunkel schraffierte Felder: Die Berechnung der Daten erfolgt automatisch und entspricht dem einfachen Durchschnitt der Spalten 2, 3 und 4. TABELLE 3 Berichtsformat für wiederverwendbare Verpackungen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verpackungsmaterial Erstmalig in Verkehr gebrachte Verpackungen Erstmalig in Verkehr gebrachte wiederverwendbare Verpackungen Umläufe (3) Alle Verpackungen (1) Verkaufspackungen (2) Alle wiederverwendbaren Verpackungen (t) Wiederverwendbare Verkaufsverpackungen (t) Alle wiederverwendbaren Verpackungen Wiederverwendbare Verkaufsverpackungen (t) (Einheiten) (t) (Einheiten) (t) (4) (Anzahl) (t) (4) (Anzahl) Kunststoffe                     Holz                     Eisenmetalle                     Aluminium                     Glas                     Papier/Karton                     Sonstige                     Alle Verpackungen                     Bemerkungen: Hell schraffierte Felder: freiwillige Angaben. (1)   Alle wiederverwendbaren und Einwegverpackungen, einschließlich Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen. (2)   Alle wiederverwendbaren und Einweg-Verkaufsverpackungen. (3)   Anzahl der Umläufe, die wiederverwendbare Verpackungen in einem bestimmten Jahr erzielen. (4)   Anzahl der Umläufe, die wiederverwendbare Verpackungen in einem bestimmten Jahr erzielen, multipliziert mit ihrer Masse. ▼M1 TABELLE 4 Berechnung des jährlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen in Einklang mit der Methode gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/896 der Kommission (1) Zahl der in Verkehr gebrachten leichten Kunststofftragetaschen   Davon Taschen mit einer Wandstärke von < 15 Mikron 15 < 50 Mikron     (1)   Durchführungsbeschluss (EU) 2018/896 der Kommission vom 19. Juni 2018 zur Festlegung der Methoden zur Berechnung des jährlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen und zur Änderung der Entscheidung 2005/270/EG (ABl. L 160 vom 25.6.2018, S. 6). Bemerkungen: 1. Weiße Felder: Pflichtangaben. 2. Schattierte Felder: freiwillige Angaben. TABELLE 5 Berechnung des jährlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen in Einklang mit der Methode gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/896 Auf der Grundlage obligatorischer Steuern, Gebühren oder Abgaben errechnete Zahl leichter Kunststofftragetaschen Auf der Grundlage obligatorischer Steuern, Gebühren oder Abgaben errechnete Zahl leichter Kunststofftragetaschen wie von den Wirtschaftsbeteiligten erklärt oder gemeldet Von obligatorischen Steuern, Gebühren oder Abgaben befreite Zahl leichter Kunststofftragetaschen wie von den Wirtschaftsbeteiligten gemeldet (a) (b) (a) + (b) Davon Taschen mit einer Wandstärke von < 15 Mikron 15 < 50 Mikron < 15 Mikron 15 < 50 Mikron         Bemerkungen: 1. Weiße Felder: Pflichtangaben. 2. Schattierte Felder: freiwillige Angaben. 3. Besteht keine Befreiung, so ist der Wert (b) gleich 0. TABELLE 6 Berechnung des jährlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen in Einklang mit der Methode gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/896 Gewicht der in Verkehr gebrachten leichten Kunststofftragetaschen Gewicht der in Verkehr gebrachten leichten Kunststofftragetaschen Gewichtetes Durchschnittsstückgewicht leichter Kunststofftragetaschen wie von den Wirtschaftsbeteiligten gemeldet     Davon Taschen mit einer Wandstärke von Mit einer Wandstärke von   < 15 Mikron 15 < 50 Mikron < 15 Mikron 15 < 50 Mikron         Bemerkungen: 1. Weiße Felder: Pflichtangaben. 2. Schattierte Felder: freiwillige Angaben. TABELLE 7 Berechnung des jährlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen in Einklang mit der Methode gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/896 Auf der Grundlage obligatorischer Steuern, Gebühren oder Abgaben errechnetes Gewicht leichter Kunststofftragetaschen Auf der Grundlage obligatorischer Steuern, Gebühren oder Abgaben errechnetes Gewicht leichter Kunststofftragetaschen wie von den Wirtschaftsbeteiligten erklärt oder gemeldet Von obligatorischen Steuern, Gebühren oder Abgaben befreites Gewicht leichter Kunststofftragetaschen wie von den Wirtschaftsbeteiligten gemeldet Durchschnittsstückgewicht leichter Kunststofftragetaschen wie von den Wirtschaftsbeteiligten gemeldet a b   a + b Davon Taschen mit einer Wandstärke von < 15 Mikron 15 < 50 Mikron < 15 Mikron 15 < 50 Mikron (a) 15 < 50 Mikron (b) 15 < 50 Mikron             Bemerkungen: 1. Weiße Felder: Pflichtangaben. 2. Schattierte Felder: freiwillige Angaben. 3. Besteht keine Befreiung, so ist der Wert (b) gleich 0. ▼M2 ANHANG II Berechnungspunkte gemäß Artikel 6c Absatz 1 Buchstabe a Verpackungsmaterial Berechnungspunkt Glas Sortiertes Glas, das vor dem Einbringen in einen Glasofen oder der Herstellung von Filtermedien, Schleifmitteln, Glasfaserisolierung und Baumaterial keiner weiteren Verarbeitung unterzogen wird. Metall Sortierte Metalle, die vor dem Einbringen in eine Metallhütte oder einen Schmelzofen keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden. Papier/Karton Sortiertes Papier, das vor dem Einbringen in einen Pulper keiner weiteren Verarbeitung unterzogen wird. Kunststoffe Nach Polymeren getrennte Kunststoffe, die vor dem Einbringen in einen Pelletier-, Extrusions- oder Formvorgang keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden; Kunststoffflakes, die vor ihrer Verwendung in einem Enderzeugnis keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden. Holz Sortiertes Holz, das vor der Verwendung bei der Herstellung von Spanplatten oder anderen Produkten keiner weiteren Verarbeitung unterzogen wird. Sortiertes Holz, das einem Kompostierungsvorgang zugeführt wird. Textilien Sortierte Textilien, die vor ihrer Verwendung bei der Herstellung von Textilfasern, -lumpen oder -granulat keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden. Verbundverpackungen und Verpackungen aus mehr als einem Material Kunststoffe, Glas, Metalle, Holz, Papier und Karton sowie anderen Materialien, die aus der Behandlung von Verbundverpackungen oder Verpackungen aus mehr als einem Material stammen und die vor dem Erreichen des für das betreffende Material festgelegten Berechnungspunkts keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden. ANHANG III Methodik zur Berechnung der Metallrecyclate, die nach der Verbrennung von Verpackungsabfall getrennt wurden 1. Für die in diesem Anhang festgelegten Formeln gelten folgende Begriffsbestimmungen: m gesamt IBA Fe/Al Gesamtmasse von Eisenmetallen oder Aluminium in der Bodenasche aus Verbrennungsanlagen in einem bestimmten Jahr; m IBA Fe/nFe Konzentrate Masse von Eisenmetallkonzentrat oder Nichteisenmetallkonzentrat, das in einem bestimmten Jahr von der Rohbodenasche aus Abfallverbrennungsanlagen abgetrennt wurde; c IBA Fe/Al Eisenmetall- oder Aluminiumgehalt im jeweiligen Metallkonzentrat; m IBA Fe/Al Masse von Eisenmetallen oder Aluminium im Eisenmetallkonzentrat oder Nichteisenmetallkonzentrat, das in einem bestimmten Jahr von der Bodenasche aus Verbrennungsanlagen getrennt wurde; m nichtmetallisch Masse von nichtmetallischem Material im spezifischen Eisenmetall- oder Aluminiumkonzentrat; r Al Anteil von Aluminium in Nichteisenmetallen in dem von der Bodenasche aus Verbrennungsanlagen getrennten Nichteisenmetallkonzentrat; m PW Fe/Al Masse von Eisenmetallen oder Aluminium aus Verpackungsabfällen, die in einem bestimmten Jahr einem Verbrennungsvorgang zugeführt wird; m W Fe/Al Masse aller Eisenmetalle oder des gesamten Aluminiums, die in einem bestimmten Jahr einem Verbrennungsvorgang zugeführt wird und m PW IBA Fe/Al Masse von Eisenmetall- oder Aluminiumrecyclaten, die in einem bestimmten Jahr aus Verpackungsabfällen stammen. 2. Nach der Abtrennung von Eisen-/Nichteisenmetallkonzentrat von der Rohbodenasche aus Verbrennungsanlagen wird der Eisenmetall-/Aluminiumgehalt des Metallkonzentrats nach folgender Formel berechnet: m gesamt IBA Fe/Al = m IBA Fe/nFe Konzentrate · c IBA Fe/Al 3. Daten über die Masse von Eisen-/Nichteisenmetallkonzentraten müssen aus Anlagen gewonnen werden, die Metallkonzentrate von der Rohbodenasche aus Verbrennungsanlagen abtrennen. 4. Die Eisenmetall- und Aluminiumkonzentration aus der Verarbeitung der Rohbodenasche aus Verbrennungsanlagen wird unter Anwendung der folgenden Formeln anhand von Daten aus regelmäßigen Erhebungen aus Anlagen, die Metallkonzentrate behandeln, und aus Anlagen, die von der Bodenasche aus Verbrennungsanlagen abgetrennte Metalle zur Herstellung von Metallerzeugnissen verwenden, berechnet: (a) für Eisenmetalle und (b) für Aluminium 5. Die Masse von Eisenmetall- oder Aluminiumrecyclaten aus Verpackungsabfällen in allen von der Bodenasche aus Verbrennungsanlagen abgetrennten Eisenmetall-/Aluminiumrecyclaten wird durch Stichprobenerhebungen bei den Abfällen ermittelt, die dem Verbrennungsvorgang zugeführt werden. Diese Erhebungen sind mindestens alle fünf Jahre durchzuführen, und wenn Gründe zu der Annahme vorliegen, dass sich die Zusammensetzung der verbrannten Abfälle erheblich geändert hat. Die Masse von Eisenmetallen/Aluminium aus Verpackungsabfällen wird nach folgender Formel berechnet: . ANHANG IV Format für die Qualitätsprüfung I.    Ziele des Berichts Der Qualitätskontrollbericht hat folgende Ziele: 1. Bewertung der Methodik für die Berichterstattung über den jährlichen Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen; 2. Bewertung der Qualität der Daten zu wiederverwendbaren Verpackungen; 3. Überprüfung der umfassenden Anwendung der Definition von Verpackungsabfall durch die Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf Daten über das Verpackungsabfallaufkommen; 4. Bewertung der Qualität der Datenerhebungsverfahren, einschließlich des Umfangs und der Validierung administrativer Datenquellen und der statistischen Gültigkeit von erhebungsbasierten Ansätzen; 5. Verstehen der Gründe für erhebliche Schwankungen bei den gemeldeten Daten zwischen Bezugsjahren und Sicherstellung des Vertrauens in die Richtigkeit dieser Daten; 6. Gewährleistung der Anwendung der Vorschriften und gemeinsamen Methodiken zur Messung von Metallen, die nach der Verbrennung von Verpackungsabfällen getrennt wurden und 7. Überprüfung der Einhaltung der in den Vorschriften für die Berechnung der Zielvorgaben für das Recycling von Verpackungsabfällen festgelegten spezifischen Anforderungen. II.    Allgemeine Angaben 1. Mitgliedstaat: 2. Organisation, die die Daten übermittelt, und Beschreibung: 3. Ansprechpartner/Kontaktdaten: 4. Bezugsjahr: 5. Zeitpunkt der Einreichung/Version: 6. Link zur Veröffentlichung der Daten durch den Mitgliedstaat (falls zutreffend): III.    Jährlicher Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen 1.   Beschreibung der an der Datenerfassung beteiligten Parteien Name der Einrichtung Beschreibung der Hauptaufgaben     Fügen Sie gegebenenfalls weitere Zeilen hinzu. 2.   Beschreibung der verwendeten Methoden … … 3.   Richtigkeit der Daten 3.1.   Beschreibung der wichtigsten Probleme, die die Richtigkeit der Daten über den jährlichen Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen betreffen, einschließlich Fehler im Zusammenhang mit der Probenahme, dem Erfassungsbereich, der Messung, der Verarbeitung und der Nichtbeantwortung … … 3.2.   Erläuterung des Umfangs und der Gültigkeit von Erhebungen zur Erfassung von Daten über den jährlichen Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen … … 3.3.   Statistische Erhebungen zum jährlichen Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen Umfang der Erhebung Jahr Statistische Einheiten Anteil der befragten Bevölkerung Daten (t) Konfidenzniveau Fehlermarge Anpassungen vom Erhebungsjahr zum laufenden Jahr Sonstige Angaben                   Fügen Sie für jede verwendete Erhebung weitere Zeilen hinzu. 3.4.   Abweichungen gegenüber Vorjahresdaten Gegebenenfalls signifikante methodische Änderungen der Berechnungsmethode für das laufende Bezugsjahr (insbesondere einschließlich rückwirkender Änderungen, deren Art sowie der Frage, ob für ein bestimmtes Jahr ein Abbruchflag erforderlich ist). … … IV.    Wiederverwendbare Verpackungen 1.   An der Datenerfassung beteiligte Parteien Name der Einrichtung Beschreibung der Hauptaufgaben     Fügen Sie gegebenenfalls weitere Zeilen hinzu. 2.   Beschreibung der Anwendung der Definition von wiederverwendbaren Verpackungen im nationalen Datenerfassungssystem, einschließlich der Sicherstellung, dass wiederverwendbare Verpackungen, die erstmals in Verkehr gebracht werden, im Rahmen eines Systems zur Wiederverwendung von Verpackungen wiederverwendet werden, und dass alle Umläufe von wiederverwendbaren Verpackungen erfasst werden … … 3.   Methoden zur Erfassung und Aggregierung der Daten für die verschiedenen Kategorien, Arten von Verpackungen und Systeme für die Wiederverwendung von Verpackungen Verpackungsmaterial Kategorie der erfassten Verpackungen (Verkaufs, Um- oder Transportverpackungen) Art der Verpackungen (z. B. Flaschen, Kisten, Behälter) Beschreibung des Systems für die Wiederverwendung (offener oder geschlossener Kreislauf) Ausführliche Beschreibung der Methoden zur Erfassung und Aggregierung der Daten, einschließlich der Informationsquellen, des Erfassungsbereichs und etwaiger Schätzungen, nach Möglichkeit für jede Kombination von Verpackungsmaterial, Kategorie, Art der Verpackung und jedes System für die Wiederverwendung gesondert Kunststoffe         Holz         Eisenmetalle         Aluminium         Glas         Papier/Karton         Sonstige         Fügen Sie gegebenenfalls nach jedem Material weitere Zeilen hinzu. 4.   Datenprüfung Verpackungsmaterial Ausführliche Beschreibung der Methoden zur Überprüfung der Daten über wiederverwendbare Verpackungen, nach Möglichkeit für jede Kombination von Verpackungsmaterial, Kategorie, Art der Verpackung und jedes System für die Wiederverwendung gesondert Kunststoffe   Holz   Eisenmetalle   Aluminium   Glas   Papier/Karton   Sonstige   5.   Richtigkeit der Daten 5.1.   Beschreibung der wichtigsten Probleme, die die Richtigkeit der Daten über wiederverwendbare Verpackungen betreffen, einschließlich Fehler im Zusammenhang mit der Probenahme, dem Erfassungsbereich, der Messung, der Verarbeitung und der Nichtbeantwortung … … 5.2.   Erläuterung des Umfangs und der Gültigkeit von Erhebungen zur Erfassung von Daten über wiederverwendbare Verpackungen … … 5.3.   Verwendete statistische Erhebungen zu wiederverwendbaren Verpackungen Verpackungsmaterial Jahr Statistische Einheiten Anteil der befragten Bevölkerung Daten (Tonnen) Konfidenzniveau Fehler-marge Einzelheiten der Anpassungen vom Erhebungsjahr zum laufenden Jahr Sonstige Angaben                   Fügen Sie für jede verwendete Erhebung weitere Zeilen hinzu. 5.4.   Abweichungen gegenüber Vorjahresdaten Gegebenenfalls signifikante methodische Änderungen der Berechnungsmethode für das laufende Bezugsjahr (insbesondere einschließlich rückwirkender Änderungen, deren Art sowie der Frage, ob für ein bestimmtes Jahr ein Abbruchflag erforderlich ist). … … V.    Verpackungsabfälle 1.   Beschreibung der an der Datenerfassung beteiligten Parteien Name der Einrichtung Beschreibung der Hauptaufgaben     Fügen Sie gegebenenfalls weitere Zeilen hinzu. 2.   Beschreibung der verwendeten Methoden 2.1.   Verpackungsabfallaufkommen 2.1.1.   Methoden zur Bestimmung des Verpackungsabfallaufkommens (alle relevanten Zellen ankreuzen) Verpackungsabfallmaterial/Methoden der Datenerfassung Insgesamt Kunststoffe Holz Eisenmetalle Aluminium Glas Papier/Karton Sonstige Verwendung von Daten über in Verkehr gebrachte Verpackungen                 Verwaltungsberichte                 Erhebungen                 Elektronisches Register                 Abfallanalyse                 Daten von Abfallunternehmen                 Daten von Städten/Gemeinden                 Daten von Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung                 Produktions- und Außenhandelsstatistiken                 Sonstiges (bitte angeben)                 Beschreibung der Überprüfungsmethoden für Daten über das Verpackungsabfallaufkommen, wenn Daten über in Verkehr gebrachte Verpackungen verwendet werden … … 2.1.2.   Erläuterung der Verwendung von Schätzungen, wenn Daten über in Verkehr gebrachte Verpackungen verwendet werden (z. B. wenn die Datenerfassung nicht den gesamten Markt abdeckt oder um Trittbrettfahrer, private Verbringungen in das oder aus dem Land oder Online-Verkäufe zu berücksichtigen) … … 2.1.3.   Angabe, ob eine Schätzung berechnet und addiert wurde (Ja/Nein), und wenn „Ja“, Angabe des zusätzlichen Volumens in % der Gesamtmenge Verpackungsabfallmaterial/Validierung Insgesamt Kunststoffe Holz Eisenmetalle Aluminium Glas Papier/Karton Sonstige Allgemeine Schätzungen (z. B. auf der Grundlage von Erhebungen)                 Trittbrettfahrer                 Private Verbringungen                 Online-Verkäufe                 Sonstige                 2.1.4.   Beschreibung der Methodik und der Überprüfung der Daten über das Verpackungsabfallaufkommen, wenn Daten über Verpackungsabfälle verwendet werden, einschließlich der Art und Weise, in der a) verpackungsfremde Abfälle, die zusammen mit Verpackungsabfällen gesammelt werden, sowie b) Verpackungsmaterialien in anderen Abfällen (gemischte Abfallströme) erfasst werden. … … 2.1.5.   Beschreibung der Methodik für die Meldung von Verbundverpackungen, einschließlich wenn in Verbundverpackungen enthaltene Materialien, die weniger als 5 % der Masse der Verpackungseinheit ausmachen, nicht getrennt gemeldet werden. … … 2.1.6.   Überprüfung der Daten über das Verpackungsabfallaufkommen Verpackungsabfallmaterial Gegenkontrollen (Ja/Nein) Zeitreihenprüfung (Ja/Nein) Audit (Ja/Nein) Überprüfungsverfahren Kunststoffe         Holz         Eisenmetalle         Aluminium         Glas         Papier/Karton         Sonstige         Zusätzliche Angaben zur Überprüfung der Daten über das Verpackungsabfallaufkommen … … 2.2.   Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen 2.2.1.   Einstufung von Behandlungsverfahren Angaben zur für Behandlungsverfahren verwendeten Einstufung (sofern eine Standardeinstufung wie die in den Anhängen I und II der Richtlinie 2008/98/EG festgelegten Codes für Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren verwendet wird, beziehen Sie sich auf den Namen oder nennen und beschreiben Sie die Bezeichnung aller einschlägigen verwendeten Kategorien). … … 2.2.2.   Beschreibung der Methoden zur Bestimmung der Verpackungsabfallbehandlung (ankreuzen) Verpackungsabfallmaterial/Methoden der Datenerfassung Insgesamt Kunststoffe Holz Eisenmetalle Aluminium Glas Papier/Karton Sonstige Verwaltungsberichte                 Erhebungen                 Elektronisches Register                 Abfallanalyse                 Daten von Abfallunternehmen                 Daten von Städten/Gemeinden                 Daten von Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung                 Sonstiges (bitte angeben)                 Zusätzliche Informationen über die Methoden, einschließlich der Kombination der verwendeten Methoden … … 2.2.3.   Vom Mitgliedstaat angewandte Messpunkte für das Recycling Verpackungsabfallmaterial Beschreibung der verwendeten Messpunkte (am Berechnungspunkt oder beim Output eines Sortiervorgangs gegebenenfalls unter Abzug der Nichtzielmaterialien, Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft usw.), einschließlich der Streuung auf regionaler und lokaler Ebene Kunststoffe   Holz   Eisenmetalle   Aluminium   Glas   Papier/Karton   Sonstige   Ausführliche Beschreibung der Methodik zur Berechnung der gegebenenfalls zwischen den Mess- und Berechnungspunkten entfernte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.