Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2018/728 der Kommission vom 24. Januar 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für Verfahren, nach denen Geschäfte mit in Drittländern niedergelassenen nichtfinanziellen Gegenparteien von der Eigenmittelanforderung für das CVA-Risiko ausgenommen werden können (Text von Bedeutung für den EWR. )
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32018R0728. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2018123DE.01000101.doc.html text/html
- 32018R0728-c97daac861fb73c42e46.zip application/zip
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