Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, 2. ANHAENGE, ANHANG VII LISTE ZU ARTIKEL 133 DER BEITRITTSAKTE, VIII. TECHNISCHE HANDELSHEMMNISE

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Avis juridique important | 11972BN07/8 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, 2. ANHAENGE, ANHANG VII LISTE ZU ARTIKEL 133 DER BEITRITTSAKTE, VIII. TECHNISCHE HANDELSHEMMNISE Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0143 ++++ VIII . TECHNISCHE HANDELSHEMMNISSE RICHTLINIE NR . 71/307/EWG DES RATES VOM 26 . JULI 1971 ABI . NR . L 185/16 VOM 16 . AUGUST 1971 DÄNEMARK UND NORWEGEN WIRD EINE ÜBERLEITUNGSFRIST FÜR DIE EINFÜHRUNG DER NEUEN BEZEICHNUNGEN, DIE DEN BEZEICHNUNGEN IN ARTIKEL 5 ABSATZ 1 DIESER RICHTLINIE ENTSPRECHEN, EINGERÄUMT; DIESE FRIST ENDET AM 31 . DEZEMBER 1974 .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.