Europäische Union

2012/540/EU: Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die staatliche Beihilfe C 25/08 (ex NN 23/08) Frankreichs zugunsten von France Télécom Reform der Finanzierung der Ruhegehälter der bei France Télécom beschäftigten Beamten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2012) 9403) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32012D0540. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rden, gemäß den Schätzungen von France Télécom und korrigiert um die Berechnungen Frankreichs, die für den Zeitraum 1997-2010 eine um 165 Mio. EUR geringere Belastung ergeben. (*3)  Für das Jahr 1997, in dem der außerordentliche Beitrag bis Oktober in Raten gezahlt wurde, ist der von Frankreich berechnete äquivalente Zahlungstermin der 4. Juni 1997. Die Zinsen werden zu diesem Termin berechnet. (75)  Dabei handelt sich um eine annähernde Schätzung.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.