Europäische Union

2012/477/EU: Beschluss der Kommission vom 20. September 2011 über die Staatliche Beihilfe SA.29338 (C 29/09 (ex N 264/09)) der Bundesrepublik Deutschland an die HSH Nordbank AG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 6483) Text von Bedeutung für den EWR

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en sowie aufgrund von Gesamtertragspotenzial und Risikoaspekten ausgewählte Kunden konzentrieren. Ferner spielen die Bereitschaft des Kunden zu Syndizierungen sowie die Erfüllung der Voraussetzungen für Syndizierung (z. B. Transparenz) und Refinanzierung eine Rolle. (82) Der Geschäftsbereich Shipping wird insbesondere „Plain vanilla-“ (26) und in beschränktem Umfang strukturelle Finanzierungen anbieten und als Mandated Lead Arranger and Bookrunner auftreten. Transport/Luftfahrt (83) Der Geschäftsbereich Transport/Luftverkehr der Kernbank wird aufgegeben. Die Bilanzsumme von 11,7 Mrd. EUR (2008) wird innerhalb der Restructuring Unit auslaufen oder anderen Geschäftsbereichen zugeordnet werden. In Zukunft wird die HSH keine neuen mit Vermögen unterlegten Flugzeugfinanzierungen mehr durchführen. Das einschlägige vorhandene Geschäft wird auslaufen, veräußert oder zum Zweck des Abbaus auf die Restructuring Unit übertragen. Im Rahmen der Umstrukturierung hat die HSH den Geschäftsbereich bereits teilweise umgestaltet und die strategisch wichtigen Bereiche Schiene und Infrastruktur dem Geschäftsbereich Energie & Infrastruktur zugeordnet. Energie & Infrastruktur (84) Infolge der Neuordnung des Geschäftsbereichs Energie & Infrastruktur im Zuge des Umstrukturierungsprozesses erhöht sich die Kernbank-Bilanzsumme des Bereichs Energie & Infrastruktur von 4,6 Mrd. EUR im Jahr 2008 (ehemaliger Geschäftsbereich Energie) auf [5-10] Mrd. EUR im Jahr 2014. Der Geschäftsbereich Energie & Infrastruktur umfasst sowohl das Segment Erneuerbare Energien als auch die Segmente Infrastruktur und Schiene, die zuvor dem Geschäftsbereich Transport zugehörten. (85) Im Energie-Segment wird die HSH Projekte in den Bereichen Wind- und Sonnenenergie finanzieren. Der Bereich umfasst die Vermögenskategorien Windenergie (On- und Offshore), Sonnenenergie (photovoltaisch und thermisch) und als Zusatzgeschäft Netzwerke in Verbindung mit Wind- und Sonnenenergieprojekten. Zielregion für diese Tätigkeiten ist in erster Linie Europa. Das Geschäft der HSH im Bereich der konventionellen Energiequellen und das gesamte Nordamerika-Energiegeschäft werden eingestellt. Sonstiges (86) Die Anpassungen in den Geschäftsbereichen, insbesondere die Schließung des Geschäftsbereichs Luftverkehr und die Verkleinerung der Segmente Auslandsimmobilien und Shipping werden zu einer automatischen Verkleinerung des Segments „Sonstiges“ führen. (87) Das Segment Sonstiges umfasst — neben dem Corporate Centre — das Kapitalmarktgeschäft, in dem die HSH ihr Vermögen verwaltet und das als Anbieter von Produkten für die Geschäftsbereiche dient. (88) Die HSH wird die Stabilität und Qualität ihrer Finanzierungen kontinuierlich verbessern. Ab Ende 2012 wird sie gewährleisten, dass sowohl ihre NET Stable Funding Ratio (NSFR) als auch ihre Liquidity Coverage Ratio (LCR) (27) […]. Der Anteil des USD-Geschäfts der Kernbank, der mittels Finanzierungen in USD (und nicht durch Swaps) refinanziert wird, wird bis Ende 2012 auf mindestens […] % und bis Ende 2014 auf mindestens […] % wachsen. (89) Die HSH wird das Kapitalmarktgeschäft mit hohem Risikopotenzial erheblich reduzieren und hat ihren Produktkatalog bereits deutlich gekürzt. Der Eigenhandel wurde bereits eingestellt. 4.4.   BESCHREIBUNG DER FINANZPLANUNG IM GEÄNDERTEN UMSTRUKTURIERUNGSPLAN (90) Die HSH hat für den Zeitraum 2011-2014 einen umfassenden Geschäftsplan einschließlich Gewinn- & Verlustrechnung und Bilanz, Rentabilitäts- und Produktionsindikatoren aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereich und konsolidiert auf Konzernebene vorgelegt. Ferner hat die HSH eine Sensitivitätsanalyse in Form eines Negativ- und eines Worst-Case-Szenarios auf Konzernebene übermittelt. Nach den Gewinn- und Verlusterwartungen wird dem HSH-Konzern 2011 ein zusätzlicher Verlust von rund [100-200] Mio. EUR entstehen, und er wird seine Gewinne bis 2014 stetig auf rund [400-500] Mio. EUR nach Steuern steigern. Die Eigenkapitalrendite wird 2011 negativ sein und bis 2014 auf rund [7-8] % steigen. Die Tier-1-Quote wird im Zeitraum 2012–2014 rund [13-16] % erreichen. Nach Vorgabe der Kommission beinhalten die Finanzprognosen des geänderten Umstrukturierungsplans eine einmalige Zahlung von 500 Mio. EUR für 2011, die vom Ergebnis vor Steuern abgezogen wurde. Die Gesamtaktiva dürften den Prognosen zufolge von 208 Mrd. EUR (2008) auf 120 Mrd. EUR (2014) sinken. (91) In den folgenden Tabellen sind die Eckdaten des geänderten Umstrukturierungsplans für die HSH und die Kernbank aufgeführt. Tabelle 7 Finanzplanung für die HSH 2011–2014   2008 tatsächlicher Wert 2009 tatsächlicher Wert 2010 tatsächlicher Wert 2011 Prognose 2012 Prognose 2013 Prognose 2014 Prognose Gesamtertrag (in Mio. EUR) 157 2 876 1 603 [1 300 -1 800 ] [1 300 -1 800 ] [1 300 -1 800 ] [1 300 -1 800 ] Ergebnis vor Umstrukturierung (in Mio. EUR) (2 796 ) (718) 545 [500-1 000 ] [500-1 000 ] [500-1 000 ] [500-1 000 ] Ergebnis vor Steuern (in Mio. EUR) (2 968 ) (1 325 ) 17 [– 200-300] [0-500] [100-600] [200-700] Ergebnis (in Mio. EUR) (3 195 ) (902) 48 [– 400-100] [0-500] [0-500] [0-500] COST Income Ratio (CIR) (%) 573 29 54 [45-55] [45-55] [45-55] [40-50] Eigenkapitalrendite (RoE) nach Steuern (%) < 0 < 0 < 0 [– 5-+ 5] [5-10] [5-10] [5-10] Gesamtaktiva (in Mrd. EUR) 208 175 151 [130-150] [125-145] [120-140] [115-135] Tabelle 8 Finanzplanung für die Kernbank 2011–2014   2008 tatsächlicher Wert 2009 tatsächlicher Wert 2010 tatsächlicher Wert 2011 Prognose 2012 Prognose 2013 Prognose 2014 Prognose Gesamtertrag (in Mio. EUR) 1 582 1 756 1 103 [750-1 250 ] [750-1 250 ] [750-1 250 ] [750-1 250 ] Ergebnis vor Umstrukturierung (in Mio. EUR) 418 354 574 [300-600] [300-600] [300-600] [300-600] Ergebnis vor Steuern (in Mio. EUR) 295 18 318 [200-500] [200-500] [200-500] [200-500] COST Income Ratio (CIR) (%) 39 32 52 [40-60] [40-60] [40-60] [40-60] Segmentvermögenswerte (in Mrd. EUR) 113 97 88 [60-90] [60-90] [60-90] 82 (92) In den folgenden Tabellen ist der Finanzierungsplan der HSH mit Blick auf die allgemeine Finanzierungsstrategie und die USD-Finanzierungsstrategie dargestellt. Tabelle 9 Finanzierungsplan der HSH 2010-2014 (in Mrd. EUR) Volumen pro Finanzierungsquelle 2010 tatsächlicher Wert 2011 2012 2013 2014 Gedeckte Anleihen (…) (…) (…) (…) (…) Staatlich garantierte langfristige Obligationen (…) (…) (…) (…) (…) Langfristige ungesicherte Vorzugsobligationen (…) (…) (…) (…) (…) Kurzfristige Finanzierung auf dem Geld- und Kapitalmarkt (…) (…) (…) (…) (…) Sonstige Finanzierung auf dem Geld- und Kapitalmarkt (…) (…) (…) (…) (…) Firmen- und Privatkundeneinlagen (bis 2010)/Resteinlagen (Bodensatz von 2011) (…) (…) (…) (…) (…) Entwicklungsbanken und Wirtschaftkredite (…) (…) (…) (…) (…) Hybride Kapitalinstrumente (Tier 1 und Tier 2) (…) (…) (…) (…) (…) Insgesamt (…) (…) (…) (…) (…) Derivate (…) (…) (…) (…) (…) Gesamtvermögenswerte (…) (…) (…) (…) (…) Gesamtvermögenswerte — (Gesamtverbindlichkeiten + Derivate), die durch kurzfrstige besicherte Finanzmittel zu finanzieren sind, überschüssige Einlagen und Eigenmittel   (…) (…) (…) (…) (93) Die staatlich garantierten langfristigen Anleihen werden von 44 Mrd. EUR (Ende 2010) auf [13-18] Mrd. EUR (Ende 2014) zurückgehen. Gleichzeitig werden die Gesamtvermögenswerte der HSH um [25-35] Mrd. EUR sinken. Die Differenz zwischen den Gesamtvermögenswerten und den Gesamtverbindlichkeiten (bereinigt um den Effekt der Derivate) bildet eine Lücke im Finanzierungsplan, die durch kurzfristige unbesicherte und besicherte Finanzmittel sowie einen Überschuss an Einlagen und Eigenmitteln gedeckt werden muss. Die Planung der HSH in Bezug auf die Einlagen bezieht sich nur auf einen Teil der Gesamteinlagen, der als stabil betrachtet wird (Bodensatz), wobei die tatsächliche Höhe der Einlagen jedoch voraussichtlich höher sein und einen Teil der Finanzierungslücke schließen wird. Wenngleich ein Teil der Finanzierungslücke zwischen finanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten durch eine kurzfristige Finanzierung auf dem Geld- und Kapitalmarkt abgedeckt werden könnte, nimmt die Abhängigkeit der HSH von kurzfristigen Finanzierungen auf dem Geld- und Kapitalmarkt im Laufe des Umstrukturierungszeitraums in absoluten Zahlen ab. In Bezug auf die Finanzierungsstrategie in Euro wird die HSH relativ mehr gedeckte Anleihen einsetzen. Tabelle 10 Finanzierungsstrategie in USD (2010-2014) (in Mrd. USD) Volumen 2010 tatsächlicher Wert 2011 2012 2013 2014 Finanzierung in USD (…) (…) (…) (…) (…) USD-Finanzierung durch Swaps (…) (…) (…) (…) (…) Gesamtvermögenswerte in USD (…) (…) (…) (…) (…) Gesamtvermögenswerte in USD — Shipping (…) (…) (…) (…) (…) (94) Während die HSH im Jahr 2010 75 % ihrer USD-Vermögenswerte durch währungsübergreifende Swaps finanzierte, soll der Einsatz von Swaps auf […] % der gesamten USD-Vermögenswerte (einschließlich der Vermögenswerte in der Restructuring Unit) zurückgehen. Die relativ geringere Abhängigkeit von Swap-Finanzierungen wird durch eine Verringerung der auf USD lautenden Vermögenswerte und damit durch einen Rückgang der absoluten Beträge der USD-Finanzierung erreicht. (95) Im Jahr 2010 stellten die Sparkassen [2,5-3,5] Mrd. EUR der langfristigen unbesicherten Finanzierung der HSH und [200-500] Mio. EUR der langfristigen besicherten Finanzierung, d. h. insgesamt [2,7-4] Mrd. EUR bereit. Demgegenüber brachten andere Landesbanken insgesamt [150-250] Mio. EUR und andere Finanzinstitute (private und öffentliche Finanzinstitute ohne Sparkassen und Landesbanken) [1-2] Mrd. EUR ein. (96) Der geänderte Umstrukturierungsplan zeigt eine Stärkung der Kapitalpositionen und -kennzahlen der HSH im Laufe des Umstrukturierungszeitraums mit einer geplanten Common-Equity-Quote von [10-13] % für Ende 2014. Auf Aufforderung der Kommission hat die HSH eine Aufstockung des Aktienkapitals um 500 Mio. EUR für 2013 in ihre Finanzprognosen aufgenommen. Tabelle 11 Kapitalposition der HSH (2009-2015)   2009 tatsächlicher Wert 2010 tatsächlicher Wert 2011 2012 2013 2014 2015 Risikogewichtete Vermögenswerte nach Garantie (in Mrd. EUR) 71 41 [40-60] [40-60] [45-65] [50-70] [50-70] Ausstehende Garantie (in Mrd. EUR) 10 10 7,0 [< 7,0] [< 7,0] [< 5,0] [< 5,0] Kapitalentwicklung (in Mrd. EUR)               Common Equity-Tier-I-Kapital (in Mrd. EUR) 5,080 4,433 [4 000 -6 000 ] [4 500 -6 500 ] [5 000 -7 000 ] [5 500 -7 500 ] [6 000 -8 000 ] Tier-I-Kapital (in Mrd. EUR) 7,491 6,274 [5 000 -7 000 ] [5 500 -7 500 ] [6 000 -8 000 ] [6 500 -8 500 ] [7 000 -9 000 ] Gesamtkapital (in Mrd. EUR) 11,523 9,400 [8 000 -12 000 ] [8 000 -12 000 ] [8 000 -12 000 ] [8 000 -12 000 ] [8 000 -12 000 ] Kapitalkennzahlen               Common Equity/RWA (%) 7,1 10,7 [> 7,0] [> 8,0] [> 9,0] [> 10,0] [> 10,0] Tier-1-Kapital/RWA (%) 10,5 15,2 [> 10,0] [> 10,0] [> 10,0] [> 10,0] [> 10,0] 4.5.   VERPFLICHTUNGSZUSAGEN DEUTSCHLANDS (97) Deutschland hat zugesichert, dass die HSH den geänderten Umstrukturierungsplan umsetzen wird, und hat die in den Anhängen I und III dieses Beschlusses dargelegten Verpflichtungszusagen vorgelegt. 4.6.   ÜBERWACHUNG (98) Deutschland hat zugesagt, dass ein Überwachungstreuhänder vierteljährlich einen ausführlichen Bericht vorlegen wird. Dieser Bericht enthält insbesondere Informationen zur Vergütung der Entlastungsmaßnahme (im Einklang mit Anhang V der Mitteilung der Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft, im Folgenden „Impaired-Asset-Mitteilung“ (28)) und zur Umsetzung des geänderten Umstrukturierungsplans (im Einklang mit Randnummer 46 der Mitteilung der Kommission über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise (im Folgenden „Umstrukturierungsmitteilung“ (29)). 5.   GRÜNDE FÜR DIE ERÖFFNUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS ZUR PRÜFUNG DER BEIHILFEMASSNAHMEN ZUGUNSTEN DER HSH (99) Am 30. Oktober 2009 eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren, um festzustellen, ob die Risikoabschirmung die Kriterien der Impaired-Assets-Mitteilung bezüglich der entlastungsfähigen Vermögenswerte, der Bewertung (einschließlich der Bewertungsmethode), der Vergütung und des Managements der wertgeminderten Vermögenswerte erfüllte. Außerdem wollte die Kommission die für die Rekapitalisierungsmaßnahme geltenden Voraussetzungen, die Lastenverteilung und die Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen untersuchen. (100) Bezüglich der Entlastungsfähigkeit der abgeschirmten Vermögenswerte äußerte die Kommission in Randnummer 40 der Eröffnungsentscheidung Zweifel, ob die diesbezüglichen Kriterien der Impaired-Assets-Mitteilung erfüllt waren, da nur ein kleiner Teil des abgeschirmten Portfolios direkt unter die in der Impaired-Assets-Mitteilung enthaltene Definition von wertgeminderten Vermögenswerten fiel. (101) Bezüglich der Transparenz und der Offenlegung erklärte die Kommission in Randnummer 43 der Eröffnungsentscheidung, dass die HSH von unabhängigen Sachverständigen erstellte Bewertungsberichte vorgelegt habe, die lediglich einen Bruchteil des abgeschirmten Portfolios — genauer gesagt, einen großen Teil der strukturierten Kreditbesicherungen — erfassten. Zudem habe Deutschland damals keine Validierung des Bewertungsprozesses und des Ergebnisses durch die BaFin zur Verfügung gestellt. (102) Bezüglich des Managements der Vermögenswerte äußerte die Kommission in Randnummer 45 der Eröffnungsentscheidung Bedenken, ob die von der HSH vorgesehenen Vorkehrungen die Kriterien der Impaired-Assets-Mitteilung erfüllten, da alle Vermögenswerte weiterhin in der Bilanzsumme der HSHerscheinen würden. (103) Bezüglich der Bewertung erklärte die Kommission in Randnummer 47 der Eröffnungsentscheidung, dass nur das strukturierte Kreditportfolio durch unabhängige Experten bewertet worden war und ihr zum damaligen Zeitpunkt keine ausreichenden Informationen für die Bewertung des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts des gesamten Portfolios vorlagen. Die Kommission erklärte ferner, sie wolle die von der HSH für die abgeschirmten Vermögenswerte zugrunde gelegten Korrelationsannahmen prüfen. (104) Bezüglich der Vergütung äußerte die Kommission in Randnummer 49 der Eröffnungsentscheidung Zweifel an der Angemessenheit der Lastenverteilung, da nach der Impaired-Assets-Mitteilung von der HSH verlangt werden müsse, dass sie durch eine Erstverlustklausel für einen Teil (in der Regel mindestens 10 %) der Verluste oder Risiken aufkommt. Des Weiteren äußerte die Kommission in den Randnummern 51 ff. der Eröffnungsentscheidung Zweifel, ob der Aufschlag von 400 Basispunkten eine angemessene Vergütung für das von den öffentlichen Eigentümernübernommene Risiko darstellt. (105) Bezüglich der Wiederherstellung der Rentabilität äußerte die Kommission in Randnummer 59 der Eröffnungsentscheidung Zweifel, ob die HSH ihre langfristige Rentabilität wiederherstellen kann. Angesichts der starken Abhängigkeit der HSH vom Geld- und Kapitalmarkt hatte die Kommission insbesondere Zweifel, ob die vorgestellte Refinanzierungsstrategie für sich allein nach Auslaufen der staatlichen Garantien mittel- und langfristig tragfähig ist. (106) In den Randnummern 60 und 61 der Eröffnungsentscheidung stellte die Kommission die dem ursprünglichen Umstrukturierungsplan zugrunde liegenden Annahmen für die Wachstumsraten und die Margen in Frage. Die Kommission zweifelte insbesondere an den höheren Margen im Geschäftsfeld Private Banking und an den prognostizierten Wachstumsraten in den Geschäftsfeldern Shipping und Transport, in denen die HSH bereits verhältnismäßig hohe Marktanteile hatte. (107) In Randnummer 62 der Eröffnungsentscheidung äußerte die Kommission Bedenken, weil die HSH ihre internationalen Kapitalmarktaktivitäten in einem beträchtlichen Umfang fortsetzen will, gleichzeitig aber erklärt, dass sie ihr Geschäftsmodell wieder stärker auf regionale Aktivitäten ausrichten will. In Randnummer 63 der Eröffnungsentscheidung äußerte die Kommission Bedenken, ob die Annahme, dass die HSH 2013 ihr früheres A-Rating wiedererlangen könne, realistisch ist. (108) Bezüglich des Eigenbeitrags erklärte die Kommission, dass der ursprüngliche Umstrukturierungsplan keine weitreichenden Vorschläge enthält. Der Umfang der Eigenleistung in Form von Veräußerungen bleibe vage. Im Zusammenhang mit der Einbindung der Minderheitsaktionäre in die Lastenverteilung äußerte die Kommission Bedenken bezüglich der Bewertung der HSH und damit auch des Preises der neu ausgegebenen Aktien. In den Randnummern 10 und 32 der Eröffnungsentscheidung äußerte die Kommission Bedenken, dass die Sparkassenverbände und Flowers, die sich nicht an der Rekapitalisierung beteiligt hatten, durch die Kapitalzuführung profitiert haben könnten, indem sie übermäßig hohe Anteile an der HSH behielten. 6.   STELLUNGNAHME DEUTSCHLANDS (109) Am 17. Dezember 2009 übermittelte Deutschland eine gemeinsame Stellungnahme der Länder und der HSH zur Eröffnungsentscheidung. 6.1.   STELLUNGNAHME ZUR RISIKOABSCHIRMUNG Nichtanwendbarkeit der Impaired-Assets-Mitteilung (110) Deutschland vertrat den Standpunkt, dass die von der Kommission vorgenommene rechtliche Beurteilung der Risikoabschirmung fehlerhaft ist, weil sie sich auf die Anwendung der Impaired-Assets-Mitteilung stütze, die im vorliegenden Fall nicht anwendbar sei. (111) Deutschland stimmte nicht mit der Kommission überein, dass die Anwendung der Impaired-Assets-Mitteilung zwingend erforderlich ist und die Kommission unabhängig vom Zeitpunkt der Ausgestaltung oder der Anmeldung der Maßnahme die zum Zeitpunkt der Annahme der Entscheidung geltenden Rechtsvorschriften und Mitteilungen anwenden musste (30). Deutschland zufolge kann dem nur insofern zugestimmt werden, als der Anwendungsbereich der jeweiligen Rechtsvorschriften oder Mitteilungen eröffnet ist, was vorliegend nicht der Fall sei. Deutschland machte ferner geltend, dass die Impaired-Assets-Mitteilung nicht alle Arten von Unterstützungsmaßnahmen abdeckt, die auf wertgeminderte Vermögenswerte abzielen. Nach Auffassung Deutschlands ist die Impaired-Assets-Mitteilung lediglich als Verwaltungsvorschrift zu qualifizieren, die allein einer einheitlichen Verwaltungspraxis diene und ausschließlich die Kommission zu binden vermöge. Die Vereinbarkeit der Risikoabschirmung mit dem Binnenmarkt müsse unmittelbar auf der Grundlage des AEUV geprüft werden. Da nach Auffassung Deutschlands die Zielsetzung der Zweitverlustgarantie und die Zusammensetzung des abgeschirmten Portfolios nicht unter die Impaired-Assets-Mitteilung fallen, sei bewiesen, dass die Impaired-Assets-Mitteilung im HSH-Fall nicht anwendbar sei. Beihilfeelement (112) Deutschland erklärte, dass die Anwendung der Impaired-Assets-Mitteilung zu einem falschen Beurteilungsrahmen führe, der für die HSH in Bezug auf die Bestimmung des Beihilfeelements, des Portfoliowerts, der Vergütungshöhe und des Umstrukturierungsbedarfs ungünstig sei. (113) Deutschland bezog sich auf Randnummer 38 der Eröffnungsentscheidung, in dem die Kommission erklärte, dass die Beurteilung des Marktwerts des hauptsächlich aus Unternehmenskrediten bestehenden Portfolios schwierig sei. Deutschland erachtete diese Schwierigkeiten als Beweis dafür, dass die Zweitverlustgarantie nicht auf der Grundlage der Impaired-Assets-Mitteilung zu prüfen sei, und erklärte, die Kommission gelange durch eine Hochrechnung auf einen Beihilfebetrag in Höhe des Garantienominals. Dieses Ergebnis belege bereits, dass die gewählte Methode fehlerhaft sein müsse, denn es würde bedeuten, dass die Kommission die gewählte Risikoabschirmung hinsichtlich des Beihilfeelementes mit einer Rekapitalisierung in gleicher Höhe gleichsetzte, obwohl beide Maßnahmen unterschiedlicher Natur seien. Während die Rekapitalisierung eine dauerhafte Kapitalzuführung darstelle, handele es sich bei der Garantie um eine auf die Laufzeit der abgesicherten Assets begrenzte, lediglich regulatorisch wirkende Stabilisierungsmaßnahme. (114) Deutschland wies darauf hin, dass die Herleitung des Beihilfeelementes unter Einbeziehung des Marktwerts zeige, dass die Kommission die Natur der Risikoabschirmung verkenne, denn diese sichere keine Marktwertschwankungen ab. Die Kommission solle das Beihilfeelement der Zweitverlustgarantie vielmehr nach allgemeinen beihilfenrechtlichen Regeln und insbesondere unter Anwendung der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften (31) (im Folgenden „Garantiemitteilung“) bestimmen. Deutschland zufolge würde die Anwendung der Garantiemitteilung, sofern die Vergütung der Risikoabschirmung als marktübliches Entgelt anerkannt werde, zu einem geringeren Beihilfeelement führen. Anwendung der Impaired-Assets-Mitteilung (115) Auch wenn die Impaired-Assets-Mitteilung auf die Zweitverlustgarantie anzuwenden wäre, sind der Kommission nach Auffassung Deutschlands bei der Anwendung Fehler bei der Bestimmung des Beihilfeelements und der Berechnung der Vergütungshöhe sowie in Bezug auf die Lastenverteilung und das Management der Vermögenswerte in der Restructuring Unit unterlaufen. Das Beihilfeelement der Zweitverlustgarantie sei unzutreffend, weil die Annahmen bezüglich des Übernahme- und des Marktwerts des Portfolios unzutreffend seien. Hinsichtlich der Vergütung des Kapitalentlastungseffekts machte Deutschland geltend, dass sich die in der Eröffnungsentscheidung enthaltene Bewertung des Kapitalentlastungseffekts auf alte Daten stütze. Neueren Daten zufolge sei der Kapitalentlastungseffekt erheblich geringer. Die vorläufige Beurteilung der Lastenverteilung sei ebenfalls nicht richtig und zu eng, da die Kommission sich lediglich auf die Erstverlusttranche der Garantie beziehe, die weit unter der in der Impaired-Assets-Mitteilung geforderten Erstverlusttranche von 10 % des abgesicherten Portfolios liege. Es bestehe kein Zusammenhang zwischen der Lastenverteilung und der in absoluten Zahlen angegebenen Erstverlusttranche. Zudem trage die HSH jegliche Verluste, die über die Zweitverlustgarantie hinausgehen. Bezüglich des Managements der Vermögenswerte erklärte Deutschland, dass die Grundsätze der Impaired-Assets-Mitteilung nicht auf die HSH-Risikoabschirmung anwendbar seien und es nicht sinnvoll wäre, alle von der Risikoabschirmung erfassten Werte unter eine getrennte Verwaltung zu stellen. Die HSH werde möglicherweise eine Restructuring Unit einrichten und eine klare funktionale und organisatorische Trennung zwischen Kernbank und Restructuring Unit sicherstellen, die bis in den Vorstand eingehalten werde. Portfoliobewertung (116) Deutschland ist mit der in Randnummer 47 der Eröffnungsentscheidung getroffenen Portfoliobewertung nicht einverstanden. Bei dem abgeschirmten Portfolio handele es sich größtenteils um klassisches Kreditgeschäft, das einer Cashflow-basierten Bewertung nicht ohne weiteres zugänglich sei Auch sei eine Bewertungsregel für „komplexe“ Vermögenswerte, die mittels pauschaler Haircuts die Unsicherheit im Markt simulieren soll, für die Bewertung des abgeschirmten Portfolios im vorliegenden Fall nicht angemessen. Während das CIP-Portfolio der HSH von externen Experten auf Cashflow-Basis bewertet worden sei, seien die Positionen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.