Europäische Union

97/607/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Juni 1997 über Zusatzfristen, die Griechenland für die Umsetzung der Richtlinie 90/388/EWG in bezug auf den vollständigen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten eingeräumt werden (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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öffentlichen und politischen Widerstand gegen die Tarifumgestaltung gegeben. Die seit 1993 bis heute verfolgte Tarifpolitik war darauf ausgerichtet, sowohl schwerwiegende Negativreaktionen der Kundschaft zu vermeiden und allmählich Fortschritte in Richtung auf die erforderliche Umgestaltung der Tarife und ihre Anpassung an die Kosten zu erzielen. Beispielsweise wurde 1994 wegen der 1993 vorgenommenen Erhöhungen auf eine Tarifanhebung verzichtet. d) Verbesserung der Effizienz und Effektivität von OTE, einschließlich Personalweiterbildung und Personalabbau (24) Die griechischen Behörden argumentieren, daß OTE ohne eine Aufrechterhaltung ihres ausschließlichen Rechts für den Sprachtelefondienst und die öffentlichen Telekommunikationsnetze bis zum Jahr 2003 nicht in der Lage sein wird, die Personalumstrukturierung durchzuführen, die für die Vorbereitung auf einen Wettbewerbsmarkt erforderlich ist. Zu dieser Umstrukturierung gehört die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter, um deren Fähigkeiten im Umgang mit moderner Technik, wirksamen Marketingmethoden und in der Erbringung komplexer Telekommunikationsdienstleistungen zu verbessern. (25) Die griechischen Behörden bringen vor, daß OTE nach den derzeit geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften keinen Personalabbau vornehmen darf (außer bei Pensionierung oder freiwilliger Kündigung), so daß eine rechtzeitige Verringerung der Mitarbeiterzahl bis zur Freigabe des Wettbewerbs am 1. Januar 1998 nicht möglich ist. Außerdem würde jeder Versuch des Personalabbaus ernste soziale und politische Probleme hervorrufen, insbesondere, wenn dabei übereilt vorgegangen wird. Zur Zeit beschäftigt OTE 24 500 Mitarbeiter. Für die nächsten fünf Jahre (1996-2000) wurde mit der zuständigen Gewerkschaft OME-OTE ein Maßnahmenpaket beraten, das auf die freiwillige Pensionierung einer erheblichen Zahl von Mitarbeitern abzielt. Es wird daher erwartet, daß die Anzahl der Mitarbeiter bis Ende 1999 auf 21 000 sinkt. Standpunkt der Kommission (26) Die Kommission muß prüfen, ob diese Anpassungen in den Geltungsbereich von Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 90/388/EWG fallen und ob die Durchführung dieser Anpassungen gefährdet wäre, wenn neue Anbieter in dem zur Zeit OTE vorbehaltenen Bereich tätig würden. (27) Änderungen von Rechtsvorschriften allein und potentielle Verzögerungen dieses Prozesses können nicht als strukturelle Veränderungen im Sinne der Richtlinie 90/388/EWG betrachtet werden, die eine zusätzliche Umsetzungsfrist rechtfertigen würden. Die Richtlinie bezieht sich auf die gebotenen strukturellen Veränderungen des Betreibers, soweit sie zum Schutz der Erbringung der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich sind. Liegt die in der Richtlinie genannte konkrete Rechtfertigung nicht vor, darf sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Praktiken oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um damit eine zusätzliche Umsetzungsfrist zu rechtfertigen, die sich aus den Richtlinien der Gemeinschaft ergibt (8). (28) Nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muß die Länge einer zusätzlichen Umsetzungsfrist dem angemessen sein, was zur Erzielung solcher struktureller Anpassungen im Vorfeld der Einführung des vollständigen Wettbewerbs, wie sie von den griechischen Behörden erwähnt werden, strikt notwendig ist, d. h. i) Digitalisierung, Modernisierung und größere Netzflächendeckung, ii) die weitere Umgestaltung der OTE-Tarife und iii) Verbesserungen der Effizienz und Effektivität von OTE. a) Digitalisierung, Modernisierung und größere Netzflächendeckung (29) Die Kommission räumt ein, daß während der Zeit, in der in Griechenland die Tarife angepaßt werden, die Modernisierung, Digitalisierung, Netzflächendeckung weiterentwickelt werden müssen. Sie räumt ebenfalls ein, daß die Kosten für diese Modernisierung (1 246 Mrd. GRD) im Fall des OTE-Festnetzes vor allem aus zwei Gründen besonders hoch sind: eine geringe Digitalisierung (38 %), die in den anderen Mitgliedstaaten, auch in denjenigen, denen eine Fristverlängerung eingeräumt wurde, wesentlich höher ist (80 % im Fall Portugals). Auch die Kosten für eine größere Flächendeckung sind hoch, da Griechenland dünn besiedelt ist und zahlreiche Inseln und Berge hat. (30) Die Kommission räumt zwar ein, daß eine weitere Digitalisierung und Modernisierung in Griechenland erforderlich ist, stellt aber fest, daß die griechischen Behörden selbst eingestehen, daß einer der Gründe für den verspäteten Beginn der Digitalisierung darin lag, daß das OTE-Investitionsprogramm durch politische Überlegungen und rechtliche Probleme behindert wurde. Verzögerungen wurden insbesondere durch eine Anfechtung der Beschaffungsentscheidungen von OTE durch Privatunternehmen vor nationalen Gerichten verursacht. Die Abschaffung des besonderen ausschließlichen Rechts von OTE zum Betrieb des Sprachtelefondienstes und zum Aufbau des öffentlichen Telekommunikationsnetzes würde daher das Investitionsprogramm beschleunigen, da nach Artikel 8 der Richtlinie 93/38/EWG die dort festgelegten Beschaffungsregeln nicht mehr angewendet werden dürfen, sobald es anderen Wirtschaftseinheiten frei steht (9), die gleichen Dienstleistungen im gleichen geographischen Gebiet und unter weitgehend den gleichen Bedingungen anzubieten. Nach Angaben der griechischen Behörden sind die Investitionen in der Vergangenheit absichtlich zugunsten anderer Prioritäten zurückgestellt worden. So wurden aus den OTE-Gewinnen bis 1992 erhebliche Mittel für Postdienste aufgebracht. Der bisherige Investitionsmangel ist demnach nicht auf fehlende Mittel zurückzuführen. (31) Es geht jedoch um die Frage, ob OTE die für die weitere Modernisierung ihres Netzes erforderlichen Mittel in einer Wettbewerbssituation erwirtschaften kann, d. h. 946 Mrd. GRD im Zeitraum 1996-2000 und weitere Investitionen von 300 Mrd. GRD in den Jahren 2001-2002, d. h. weniger als 190 Mrd. pro Jahr, oder ob durch die Einführung des Wettbewerbs das wirtschaftliche Gleichgewicht und folglich die Fähigkeit von OTE zu der ihr obliegenden Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Frage gestellt werden könnten. In diesem Zusammenhang sollten die folgenden Faktoren berücksichtigt werden. (32) Im Jahr 1993 beliefen sich die Erträge von OTE auf insgesamt 356 754 Mio. GRD; wovon 321 145 Mio. GRD aus dem Sprachtelefondienst stammten. OTE erzielte einen Nettogewinn von 129 520 Mio. GRD (10). Der Telekommunikationsmarkt wächst. Laut Prognosen sollen die Erträge aus dem Sprachtelefondienst in Griechenland von ca. 1 135 Mio. ECU 1993 auf etwa 1 818 Mio. ECU im Jahr 1998 steigen (d. h. um ca. 5 % jährlich) (11). Zudem hat Griechenland vor kurzem die Richtlinie 90/388/EWG umgesetzt. Seit Januar 1997 können in Griechenland liberalisierte Telekommunikationsdienste ohne Einschränkungen erbracht werden. Diese Liberalisierung wird zu einer Zunahme des Nachrichtenverkehrs im öffentlichen Telekommunikationsnetz und zusätzlichen Erträgen führen. Die voraussichtliche Ertragssteigerung wird jedoch durch verschiedene Faktoren, die mit der äußerst geringen Digitalisierung zusammenhängen, negativ beeinflußt werden. Durch die unzureichende Digitalisierung entstehen nämlich auch auf mittlere Sicht weiterhin im Festnetz durch Überbelastung erhebliche Probleme, durch die sich die Wachstumsrate der Telefondienste beträchtlich verlangsamt und die ein Grund dafür sind, daß die Telefoneinnahmen in Griechenland in geringerem Maße steigen als in anderen Mitgliedstaaten mit einem digitalisierten Netz. Außerdem kann OTE aus denselben Gründen keine fortgeschrittenen Dienste anbieten, aus denen für Telefonnetzbetreiber eine erhebliche Ertragssteigerung resultiert. Insgesamt gesehen kann nur ein Teil der Investitionen aus OTE-Gewinnen finanziert werden. (33) OTE hat zudem im Vergleich zu Betreibern, die stark in die Digitalisierung ihres Netzes investiert haben, geringe Schulden: Am Ende des Geschäftsjahrs 1995/96 betrug der Verschuldungsgrad 39,4 bei OTE, 139,9 bei Telecom Eireann, 124,3 bei Telefónica de España und 65 bei Portugal Telecom. Im Juni 1996 lagen die langfristigen Verbindlichkeiten bei 123 Mrd. GRD im Vergleich zu Gesamtinvestitionen der Anteilseigner in Höhe von 600 Mrd. GRD. OTE verfügt somit noch über erheblichen Spielraum, um die betreffenden Investitionen durch eine Mittelaufnahme zu finanzieren. (34) Abschließend ist zu sagen, daß ein Teil der notwendigen Investitionen durch die Strukturfonds der Gemeinschaft subventioniert wird. Im Rahmen des neuen operationellen Programms für Griechenland für den Zeitraum 1994-1999 soll der EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) 173,243 Mio. ECU bereitstellen, von denen 112,377 Mio. ECU für die Verbesserung der Dienstqualität von OTE vorgesehen sind. Der Teil der notwendigen Investitionen (4,13 Mrd. ECU), der auf diese Weise finanziert wird, ist allerdings immer noch gering, da über 90 % der Investitionskosten von OTE zu tragen sind. (35) Solange jedoch die Tarifstrukturen von OTE nicht ausreichend umgestaltet werden, könnten Neueinsteiger die von OTE für Fern- und Auslandsferngespräche angesetzten hohen Tarife unterbieten. OTE würde dann entweder Fernsprechverkehr verlieren oder müßte ihre Tarife schneller umgestalten, als durch die wachsende Marktnachfrage bedingt. Dies könnte kurzfristig den Anstieg der Erträge des öffentlichen Betreibers bremsen und seine Spanne zur Investitionsfinanzierung verringern. Diese Umstände rechtfertigen eine zusätzliche Umsetzungsfrist, die es OTE gestattet, ihre schrittweise Tarifanpassung weiterzuführen. Nach einer hinreichenden Anpassung der Tarife werden die Preissenkungen und der aufkommende Wettbewerb zu einer verstärkten Nutzung des OTE-Netzes führen. Wie die Erfahrungen in anderen Mitgliedstaaten zeigen, kann das Marktwachstum den Verlust von Marktanteilen ausgleichen. b) Anschlußdichte und Universaldienst (36) Die Kommission erkennt generell an, daß die geschätzten Kosten der Universaldienstverpflichtung in Griechenland gegenüber anderen Mitgliedstaaten vergleichsweise hoch sind, was vor allem auf die schwierigeren geographischen Bedingungen zurückzuführen ist, die höhere Infrastrukturkosten verursachen. Das bedeutet, das die Bereitstellung des Dienstes von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Griechenland schwieriger sein kann als in anderen Mitgliedstaaten. (37) Die Telefonversorgung in Griechenland hat jedoch bereits ein Niveau erreicht, das mit dem in anderen Mitgliedstaaten vergleichbar ist, denen keine zusätzlichen Umsetzungsfristen zugestanden wurden. Im Jahr 1994 kamen auf 100 Einwohner in Griechenland 48 Hauptanschlüsse, verglichen mit 55 in Frankreich, 48 in Deutschland und 43 in Italien. Die Telefonversorgung in den anderen Mitgliedstaaten, denen zusätzliche Umsetzungsfristen eingeräumt wurden, ist erheblich niedriger als in Griechenland: 37 in Spanien und 35 in Irland und Portugal, so daß der Nachfrageüberhang bei Telefonanschlüssen in Griechenland geringer zu sein scheint als in diesen Mitgliedstaaten. Griechenland macht geltend, daß diese Zahlen ein falsches Bild von der tatsächlichen Netzflächendeckung vermitteln. Die Anschlußdichte ist zum großen Teil darauf zurückzuführen, daß es einerseits eine Vielzahl von Ferienorten mit einer erheblichen Konzentration von Anschlüssen gibt, die lediglich saisonweise genutzt werden, und daß andererseits viele Teilnehmer mehr als einen Wohnsitz haben. Die griechischen Behörden bestehen darauf, daß eine Befriedigung der Nachfrage nur durch eine Erhöhung des Grades der Telefonversorgung möglich ist. (38) Außerdem werden die Kosten für die Verbesserung der Telefonversorgung wegen der geographischen und demographischen Gegebenheiten vergleichsweise hoch sein. Das Pro-Kopf-BIP in Griechenland liegt unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt und unter dem Pro-Kopf-BIP in Ländern, die sich mit Griechenland vergleichen lassen und für die Umsetzung der Richtlinie 90/388/EWG eine Fristverlängerung beantragt haben. Aus diesen beiden Gründen hängt sowohl in bezug auf die finanzielle Kapazität als auch hinsichtlich der Nachfrageentwicklung eine höhere Versorgungsrate vom Tempo und Umfang der Tarifanpassung ab. (39) Die Kommission vertritt grundsätzlich die Auffassung, daß kein Grund besteht, die Einführung des Wettbewerbs zu verzögern, bis ein höherer Versorgungsgrad erreicht worden ist. Im Vereinigten Königreich beispielsweise wurde der Markt für den Wettbewerb geöffnet, als der Telefonversorgungsgrad noch unter dem von OTE 1994 erzielten Niveau lag, so daß neue Anbieter den Versorgungsgrad erhöhen konnten. Dennoch erkennt die Kommission an, daß es dem Verbraucher im allgemeinen zugute kommt, wenn OTE während der Tarifreformen ihre kostenintensiven Ausbauprogramme zur weiteren Verbesserung des Versorgungsgrades fortsetzen kann. Von dieser Verbesserung werden in gewissem Maße auch künftige Neueinsteiger profitieren, denn je mehr Benutzer an die öffentlichen Telekommunikationsnetze angeschlossen sind, desto mehr Gespräche kommen sowohl für den jetzigen Betreiber als auch für die Neueinsteiger zustande. Nach hinreichender Anpassung der OTE-Tarife werden Neueinsteiger zusätzlichen Fernsprechverkehr erzeugen, anstatt den derzeitigen Verkehr des griechischen öffentlichen Betreibers umzuleiten. Die Notwendigkeit der Erhöhung des Telefonversorgungsgrades kann daher eine Aufrechterhaltung der OTE bisher gewährten ausschließlichen Rechte rechtfertigen, jedoch nur für den Zeitraum, den OTE zur Umgestaltung ihrer Tarife benötigt. c) Tarifumgestaltung (40) Zwar sind die Erhöhungen bei den Ortsgesprächstarifen, insbesondere in den Jahren 1993 und 1995, auf den ersten Blick beeindruckend, doch ist dabei zu bedenken, daß Ortsgespräche von OTE zuvor gebührenfrei angeboten wurden. In der folgenden Tabelle, die auf der Kommission vorliegenden Informationen (12) beruht, werden bestimmte Telefontarife von OTE mit den entsprechenden Daten eines Betreibers, der seine Tarife bereits angepaßt hat (British Telecom) (13), und eines Betreibers (Portugal Telecom) eines Mitgliedstaats, dem durch Entscheidung 97/310/EG der Kommission (14) vom 12. Februar 1997 eine Zusatzfrist eingeräumt wurde, verglichen. Die Tabelle zeigt, daß der Anpassungsbedarf bei OTE im Schnitt dem von Portugal Telecom recht ähnlich ist. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (41) Da wegen des technischen Fortschritts im Netz die Kosten immer weniger von der Entfernung abhängen, bedingt eine Kostenausrichtung der Tarife im allgemeinen eine Anpassung der Preise, um die Kosten durch die Einnahmen ausgleichen zu können, was bedeutet: - die Einnahmen aus Anschluß- und Grundgebühren decken die Festkosten zuzüglich einer Einheitsspanne; - die Einnahmen aus Gesprächen decken die Kosten der Gespräche zuzüglich einer Einheitsspanne. Infolgedessen müssen die Telekommunikationsorganisationen die Zweimonatsgrundgebühr und die Ortsgesprächstarife erhöhen (oder zumindest nicht senken) und die Ferngesprächstarife verringern. Die vorstehenden Angaben machen deutlich, daß eine weitreichende Neugestaltung der Tarife, insbesondere bei Ferngesprächen, erforderlich ist. Angesichts der Notwendigkeit, die für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes benötigten Mittel unangetastet zu lassen, kann die Fortsetzung des von Griechenland geplanten stufenweisen Vorgehens bei der weiteren Tarifsenkung für Fern- und Auslandsgespräche als gerechtfertigt gelten. Tatsächlich ist eine schrittweise Anpassung aufgrund des durchschnittlichen BIP in Griechenland gerechtfertigt. Bei der notwendigen Tarifumgestaltung sollen auf diese Weise zu große und zu schnelle Erhöhungen vermieden werden, die zu einer Verlangsamung der Nachfrage und folglich der Einnahmen und Gewinne des Telekommunikationsnetzbetreibers führen würden (was diesen daran hindern könnte, das Netzwerk zu modernisieren). Eine solche Entwicklung würde im übrigen seiner Kapazität zur pflichtgemäßen Erbringung eines Dienstes von allgemeinem Interesse abträglich sein. Unter Berücksichtigung einer notwendigerweise progressiven Tarifumgestaltung und der enormen Belastung infolge der Modernisierung des Netzes in bezug auf seine Ausdehnung und Digitalisierung vertritt die Kommission die Auffassung, daß die Tarife bis zum 31. Dezember 2000 im wesentlichen neu strukturiert sein können. Durch die Einführung flexibler Tarifstrukturen statt globaler Tarifanpassungen könnte OTE das Tempo sogar noch beschleunigen. (42) Den weiteren von den griechischen Behörden zur Rechtfertigung von Verzögerungen bei der Umgestaltung der OTE-Tarife vorgebrachten Argumenten kann jedoch nicht zugestimmt werden. Insbesondere das Argument, daß OTE derzeit kein modernes Kostenrechnungssystem verwendet, das genaue Informationen über die Kosten pro Dienstkategorie liefert, ist keine Rechtfertigung für eine zusätzliche Umsetzungsfrist. Die Einführung der Kostenrechnungssysteme hätte in Griechenland gemäß der Richtlinie 92/44/EWG bis zum 31. Dezember 1993 und gemäß der Richtlinie 95/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung des offenen Netzzugangs beim Sprachtelefondienst (15) bis zum 31. Dezember 1996 erfolgt sein müssen. Da die Kosten derartiger Dienste von einem Mitgliedstaat zum anderen nicht wesentlich schwanken, kann OTE bis zur Einführung eines solchen Kostenrechnungssystems die Tarifumgestaltungen in anderen Mitgliedstaaten als Vorbild heranziehen, in denen der Wettbewerb bereits eingeführt wurde. d) Die Umgestaltung von OTE (43) Die Kommission kann dem Antrag Griechenlands zur Umgestaltung von OTE allgemein nicht zustimmen, da die erwähnten Probleme nicht allein in Griechenland oder in Ländern mit weniger ausgebauten Netzen zum Tragen kommen. Konkret wird der Antrag aus folgenden Gründen abgelehnt: - Obwohl die Produktivität von OTE verbessert werden kann, liegt sie bereits höher als in einigen Mitgliedstaaten, die keinen Anspruch auf Beantragung von Zusatzfristen haben. Im Jahr 1996 betrieb OTE 217 Anschlüsse je Mitarbeiter, während es bei Belgacom 183, bei der Deutschen Telekom 174, bei Portugal Telecom 162 und in Irland 99 Anschlüsse je Mitarbeiter waren. Allerdings liegen die Erträge je Mitarbeiter in Belgien und Deutschland weitaus höher, während die Telefonanschlußdichte in Portugal und Irland geringer ist. - im Rahmen des vereinbarten operationellen Programms (1994-1999) erhält Griechenland mehr als 45 Mio. ECU für die Umstrukturierung von OTE und die Qualifizierung des Personals (davon werden 30,5 Mio. ECU vom Europäischen Sozialfonds bereitgestellt). In diesem Rahmen verpflichtete sich OTE, bis Ende 1999 das von der Kommission für ein wettbewerbsfähiges und modernes Unternehmen als maßgeblich erachtete Produktivitäts- und Effizienzniveau zu erreichen. Entwicklung des Handelsverkehrs (44) Zweck einer Verschiebung der Liberalisierung des Sprachtelefondienstes ist es, den Markteintritt von Wettbewerbern hinauszuzögern. Dadurch wird der Handel beeinträchtigt, da große internationale Akteure daran gehindert werden, in Griechenland zu investieren und dort ihre Dienstleistungen anzubieten. Die Entwicklung von alternativen landesweit agierenden Telekombetreibern wird ebenfalls verzögert, wodurch letztendlich deren Fähigkeit zur Expansion außerhalb Griechenlands behindert wird. Die Etablierung eines neuen öffentlichen Telefondienstbetreibers bedarf einer Vorbereitungsphase von vielen Monaten oder gar Jahren, wenn der Betreiber nicht bereits im benachbarten Markt der liberalisierten Telekommunikationsdienste tätig ist und sich noch keine Kundenbasis schaffen konnte. Bei der Bewertung des griechischen Antrags auf eine Fristverlängerung stellte die Kommission fest, daß aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht noch kein wirksamer Wettbewerb auf den Märkten für Datendienste und den Sprachdienst für geschlossene Benutzergruppen zugelassen wurde. Zudem wurde OTE das ausschließliche Recht zur Errichtung von Kabelfernsehnetzen gewährt. Vor diesem Hintergrund könnte sich die Zulassung des Wettbewerbs beim Sprachtelefondienst ab 1. Januar 1998 nachhaltig auf den Umsatz von OTE auswirken. Außerdem geht aus dem griechischen Antrag hervor, daß die geplante Digitalisierung des OTE-Netzes eine Erweiterung der Dienstepalette für die Endbenutzer bezweckt. Während die alten analogen Leitungen nach Aussage der griechischen Behörden auch gemäß Richtlinie 90/388/EWG liberalisierte erweiterte Telekommunikationsdienste ermöglichen. Dies bedeutet, daß es das Ziel der laufenden Netzinvestitionen ist, OTE eine Erweiterung ihrer Dienste über den universellen Sprachtelefondienst hinaus zu ermöglichen. Unter diesen Umständen könnte die Gewährung einer zusätzlichen Umsetzungsfrist die Entwicklung des Handelsverkehrs in einem Maße beeinträchtigen, das mit dem Interesse des Gemeinsamen Marktes nicht zu vereinbaren ist, da OTE in die Lage versetzt werden könnte, ihre jetzige beherrschende Stellung auf neue Märkte außerhalb des Markts für Sprachtelefondienste auszudehnen. Mit Schreiben vom 24. März 1997, das vom griechischen Minister für Telekommunikation bei einem bilateralen Treffen am 28. April 1997 in Brüssel mündlich erläutert wurde, teilten die griechischen Behörden jedoch folgendes mit: 1. Die Richtlinie 94/46/EG zur Satellitenkommunikation wird zum 1. August 1997 durch Präsidialverordnung in griechisches Recht umgesetzt. In der Zwischenzeit wird die griechische nationale Regulierungsbehörde, der Nationale Telekommunikationsausschuß (EET), bereits Anträge zur Satellitenkommunikation entgegennehmen. Diese werden unverzüglich geprüft, und nach Veröffentlichung der Verordnung werden den Antragstellern bei Erfuellung der darin aufgeführten Kriterien die entsprechenden Genehmigungen erteilt. 2. Die Präsidialverordnung zur Umsetzung der Richtlinie 96/2/EWG wird zum Dezember 1997 veröffentlicht und in Kraft treten. 3. Das Gesetz 2328/95 wird im Hinblick auf die Errichtung der Kabelfernsehinfrastruktur bis zum 1. Mai 1998 geändert. Diese Änderung erfolgt parallel zur Umsetzung der Richtlinie 95/51/EG in nationales Recht. 4. Die Präsidialverordnung zur Umsetzung der Richtlinie 92/44/EWG wird bis Ende 1997 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Sofern die angekündigten Maßnahmen verabschiedet und fristgemäß umgesetzt werden, könnte eine zusätzliche Umsetzungsfrist für die Abschaffung der OTE für die Erbringung des Sprachtelefondienstes und die Errichtung öffentlicher Telekommunikationsnetze gewährten ausschließlichen oder besonderen Rechte bis zum 31. Dezember 2000 in Betracht gezogen werden, da dadurch der Telekommunikationsmarkt in Griechenland nicht vollständig abgeschottet würde. Die negativen Auswirkungen einer derartigen zusätzlichen Umsetzungsfrist auf die Entwicklung des Handelsverkehrs in der Gemeinschaft würden sich aufgrund folgender Faktoren verringern: - die im Gemeinschaftsvergleich eher begrenzte Größe des Telekommunikationsmarktes in Griechenland. Es ist davon auszugehen, daß ab 1. Januar 1998 die Mehrzahl der Investitionen vor allem in Mitgliedstaaten mit entwickelteren Märkten getätigt wird, wo eine höhere Rendite zu erwarten ist; - die Länge der Zusatzfrist. Die Nachteile für potentielle Investoren durch eine Fristverlängerung von 36 Monaten sind - insbesondere angesichts der Aufhebung von Beschränkungen für die Nutzung der eigenen und alternativen Infrastruktur ab 1. Oktober 1997, wie weiter unten erwähnt - begrenzt, wenn sie in der Zwischenzeit bereits Investitionspläne aufstellen können und so vor dem 31. Dezember 2000 ihre Betriebsbereitschaft herstellen; - die zusätzliche Umsetzungsfrist wird für den Sprachtelefondienst in der enggefaßten Definition nach Artikel 1 der Richtlinie 90/388/EWG gelten, so daß alle anderen Sprachdienste vollständig liberalisiert sind. (45) Die Auswirkungen verringern sich weiterhin aufgrund folgender Umstände: - OTE baut seine Geschäftstätigkeit nicht in Mitgliedstaaten aus, die ihre Märkte bereits liberalisiert haben. Wäre dies de

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.