Europäische Union

2003/26/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2389 Shell/DEA) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4526) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32003D0026. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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der Marktanteilsermittlung unberücksichtigt zu lassen. (31) Das obige Konzept der Handelsmarktdefinition und der Marktanteilsberechnung entbindet natürlich nicht von der Pflicht, Umstrukturierungen, die zu einer Erhöhung von Marktanteilen führen können, ohne sich in einer entsprechenden unmittelbaren und sofortigen Erhöhung von Marktmacht niederzuschlagen, einzeln zu bewerten. Das gilt insbesondere für eine Ersetzung konzerninterner Ethylenlieferungen bei einer Veräußerung nachgelagerter Produktionstätigkeiten durch langfristige Lieferverträge mit Dritten, in deren Folge der frühere Eigenverbrauch dem Handelsmarkt zugerechnet werden muss und dort zu einer Erhöhung des Marktanteils führt, die nicht zwingend als Ausdruck neuer Marktmacht anzusehen sind. Dies ist im Einzelfall zu ermessen. (32) Somit ergeben sich auf dem ARG+-Handelsmarkt für das Jahr 2000 folgende Marktanteile, Kapazitäten der Ethylenverkäufer und Einfuhren durch Dritte: Tabelle 1 Marktanteile >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (33) Grundsätzlich lassen sich die Anbieter im ARG+-Versorgungsgebiet in folgende drei Gruppen unterteilen: i) Anbieter, die im nachgeordneten Markt nicht vertikal integriert sind und ihre gesamte Ethylenproduktion auf dem Handelsmarkt verkaufen; ii) Ethylenhersteller, die im nachgeordneten Markt vertikal integriert sind und ihre Produktion teilweise selbst verbrauchen und teilweise auf dem Handelsmarkt verkaufen und iii) vertikal integrierte Ethylenhersteller, die ihre gesamte Produktion selbst verbrauchen. (34) Veba Oel wird vom Markt der ersten Gruppe zugeordnet. Im Jahr 2000 war die Kapazität seiner beiden Krackanlagen in Gelsenkirchen von jährlich [900-1000]kt* vollständig ausgelastet, außerdem gelangte die gesamte Produktion (wie auch in den Jahren 1998 bis 1999) auf den Handelsmarkt. Mit einem Marktanteil von [25-35]* % ist Veba Oel der bei weitem größte Anbieter auf dem Handelsmarkt im ARG+-Versorgungsgebiet. (35) Ein weiterer Anbieter in dieser Gruppe ist DEA. Im ARG+-Gebiet gehören DEA zwei Krackanlagen in Wesseling mit einer Ethylen-Kapazität von [400-500]* kt jährlich, die im Jahr 2000 [stark]* ausgelastet war. Seine gesamte Produktion wurde, wie auch in den Jahren 1998 und 1999, auf dem Handelsmarkt verkauft(11). Der Marktanteil von DEA liegt bei rd. [10-20]* %. Die beteiligten Unternehmen bringen vor, dass DEA nur einen Kunden hat, CPO, den es seit den 70er Jahren beliefert, weshalb der Marktanteil von DEA seine Marktstellung nicht angemessen wiedergibt. CPO ist allerdings weder Verbraucher, noch unabhängiger Händler, sondern handelt die Lieferungen für Basell, Clariant, Celanese, Vinnolit and Vintron aus. [...]*. Diese Vereinbarungen sind das Ergebnis der Veräußerung von vormaligen Teilen der Farbwerke Hoechst, für die zu jener Zeit günstige Lieferungen gesichert wurden. Die Verträge mit den Kunden sind auf die Dauer der Lieferverträge zwischen CPO und DEA (Veba) beschränkt. Ferner wird [ein Großteil]* der Nachfrage von CPO an Basell weitergegeben, dem Gemeinschaftsunternehmen von Shell und BASF, zwei Nettoabnehmer auf dem Handelsmarkt. Basell betreibt seine eigene Ethylen-Krackanlage und wird in der Lage sein, seine restliche Nachfrage zu günstigen Bedingungen über seine Muttergesellschaften decken zu können. Vor diesem Hintergrund geht CPO davon aus, dass es nach dem Auslaufen seiner Lieferverträge mit DEA und Veba wohl kaum in seiner jetzigen Form fortbestehen wird. (36) DEA und Veba haben somit [einen erheblichen Teil]* des Handelsmarkts im ARG+-Gebiet im Jahr 2000 beliefert. (37) Shell wird vom Markt der zweiten Gruppe zugeordnet. Seine Ethylen-Krackanlage in Moerdijk (Niederlande) ist an das ARG über eine firmeneigene Rohrleitung verbunden. Shell führt an, dass es Nettokäufer von Ethylen sei, weil die Nachfrage seines Gemeinschaftsunternehmens Basell (gemeinsame Kontrolle und gemeinsames Eigentum mit BASF) als Eigenverbrauch einzustufen sei. Diesem Argument kann nicht zugestimmt werden. Als Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen im Sinne der Fusionskontrollverordnung ist Basell eine eigenständige Wirtschaftseinheit, die nur in der Anfangsphase kleinere Teile ihres Ethylenbedarfs von den Muttergesellschaften beziehen wird(12). Da zumindest auf mittlere Sicht Basell die Freiheit der Wahl seines Ethylenlieferanten hat, kann seine gegenwärtige Nachfrage nicht in die Berechnung der Ethylen-Nettoposition von Shell einbezogen werden. Diese Bewertung stimmt mit der Markteinschätzung überein, wonach Shell ein wichtiger Anbieter auf dem Ethylen-Handelsmarkt im ARG+-Gebiet ist. Außerdem ist die auf das ARG+ gelangende Produktion von Shell seinen Einfuhren auf dem ARG+ hinzuzuzählen. Gemäß dieser Berechnung belief sich der Marktanteil von Shell im Jahr 2000 auf [10-20]* %. (38) Diese Zahl spiegelt das tatsächliche Marktpotenzial von Shell nur unzureichend wieder. Im Jahr 2000 wurde die Kapazität seiner Ethylen-Krackanlage in Moerdijk von [600-700]* kt auf [800-900]* kt erhöht. Die Erweiterung der Krackkapazität, die in dem Marktanteilszahl für das Jahr 2000 nicht zum Ausdruck kommt, wird die zukünftige Marktstellung von Shell stärken und seinen Marktanteil erhöhen. (39) Weitere der zweiten Gruppe angehörende Anbieter sind BASF mit einem Anteil am Handelsmarkt von [10-20]* %, Atofina mit einem erheblich geringeren Anteil von [5-15]* % und Exxon mit einem Marktanteil von [5-15]* %. Der Marktanteil von Exxon ergibt sich weitgehend aus den Einfuhren seines im Vereinigten Königreich hergestellten und auf dem ARG+ befindlichen Ethylens. Die übrigen Marktanteile entfallen auf die von anderen Unternehmen getätigten Einfuhren. (40) BP gehört hinsichtlich seiner Nettoposition bei Ethylen der dritten Gruppe an, da es seine gesamte Produktion netto selbst verbraucht (siehe Randnummer 23), selbst wenn man seine umfangreichen Einfuhren des Jahres 2000 berücksichtigt. Dies gilt auch nach dem im April 2001 erfolgten Erwerb der alleinigen Kontrolle über Erdölchemie, das seine Kunden aber weiterhin mit Ethylen im Rahmen langfristiger Verträge beliefert. Wenn sich auch gemäß der Marktuntersuchung der Kommission bereits jetzt absehen lässt, dass nach dem Erwerb der alleinigen Kontrolle durch BP die Ethylenverkäufe von Erdölchemie (von [...]* kt im Jahr 2000 auf erwartete [...]* kt im Jahr 2001) zurückgehen, gibt der Absatz von Erdölchemie BP dennoch eine Marktperspektive und ein Marktwissen auch aus der Sichtweise des Verkäufers. (41) Andere der dritten Gruppe angehörende Anbieter sind DOW, DSM und Basell, deren gesamte Ethylenproduktion (bezogen auf ihre Nettostellung) selbst verbraucht wird, und die zusätzliche Mengen im Markt kaufen. (42) Neben diesen Ethylenabnehmern, die Ethylen selbst herstellen, gibt es noch freie, nicht integrierte Abnehmer wie Sasol, Celanese, Solvay/Solvin, LVM, Ineos und Borealis, die für ihren Ethylenbedarf vollständig von den Lieferungen dritter Hersteller auf dem ARG+ abhängen. 1.2. DEA und Veba als alleinige nicht integrierte Anbieter und hauptsächliche Preisermittler auf dem Ethylen-Markt - deren entscheidende Rolle für die Funktionsweise des Marktes (43) Die große Mehrzahl der Ethylenlieferungen erfolgt im Rahmen langfristiger Verträge zwischen Lieferanten und Abnehmern. Gemäß der Preisgestaltung gibt es drei verschiedene Arten von Verträgen. (44) Erstens wird bei großen Liefermengen in den Verträgen häufig auf einen Grundpreis Bezug genommen, der daraufhin um Einzelrabatte angepasst wird. Während der Einzelrabatt für die gesamte Vertragsdauer unverändert bleibt, wird der Grundpreis vierteljährlich zwischen den Partnern neu ausgehandelt. Ein Großteil dieser Verträge sieht vor, dass der in dem Industriebericht ICIS-LOR veröffentlichte Preis zum Bezugspreis erklärt wird, wenn die Parteien in ihren Verhandlungen keine Einigung erzielen können. (45) Zweitens gibt es Verträge überwiegend für kleinere Liefermengen, die keine vierteljährlichen Preisverhandlungen vorsehen, sondern sich auf den veröffentlichten Bezugspreis beziehen, der um die gewährten Einzelrabatte angepasst wird, die für die gesamte Laufzeit des Vertrags vereinbart werden. Der tatsächlich zu zahlende Preis passt sich automatisch den Bewegungen des veröffentlichten Bezugspreises an. Der gemäß dieser Art von Verträgen zu zahlende Preis folgt somit dem Preis des ersten Vertragstyps. Um zu diesem Bezugspreis zu gelangen, legen die wichtigsten Anbieter im Markt (mit einem Vertrag des ersten Typs), deren auszuhandelnde Mengen mindestens rd. 200 kt betragen, die vierteljährlich einzeln ausgehandelten Vertragspreise (ohne Rabatte) Einrichtungen wie ICIS-LOR oder CMAI vor, von denen diese Preise veröffentlicht werden. Wenn andere Unternehmen bei ihren Verhandlungen diesen Preis befolgen oder davon abweichen, wird dies ebenfalls weitergegeben und veröffentlicht. Wenn einige Verträge zu demselben Preis abgeschlossen wurden, wird dieser Preis als der geltende Vertragspreis und von ICIS als nordwesteuropäischer Bezugspreis (NWECP) veröffentlicht. Wird ein Bezugspreis jedoch nicht allgemein befolgt, so wird ein gewichteter Durchschnittspreis als vierteljährlicher Bezugspreis veröffentlicht. Alle übrigen Verträge, in denen auf diesen Preis ohne weitere Neuverhandlungen Bezug genommen wird, werden entsprechend angepasst. (46) Dieser Preismechanismus bewirkt, dass der Einfluss auf große Ethylenmengen Auswirkungen auf Einzelverträge, aber auch umfassendere Folgen für die allgemeine Preishöhe auf dem Ethylenmarkt hat. Veba und DEA sind die wichtigsten Anbieter auf dem Handelsmarkt und spielen deshalb wegen ihrer Verkaufsmengen eine große Rolle in dem beschriebenen Preisfindungsmechanismus. Diese Rolle erhält noch dadurch besondere Bedeutung, dass Veba und DEA die einzigen Anbieter sind, die bei den Ethylen nachgeordneten Erzeugnissen nicht integriert sind. Die von ihnen festgesetzten Preise werden deshalb als völlig frei von Eigeninteressen in den nachgeordneten Märkten, von Erwägungen des Eigenverbrauchs und somit als ausschließlich durch objektive Gesichtspunkte des Ethylenmarkts wie z. B. Kosten der Vorstoffe, Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, Entwicklung der Gewinnspannen usw. motiviert angesehen. Obwohl in der Vergangenheit auch über die Verträge der anderen Anbieter berichtet wurde, sehen alle Marktteilnehmer, die den Fragebogen der Kommission beantwortet haben, Veba und DEA auf dem ARG-Ethylenmarkt als die Preisführer an, die eine vom Markt weitgehend anerkannte, an Angebot und Nachfrage orientierte Preisfindung gewährleisten. (47) Die Parteien machen geltend, dass die Rolle von DEA (und Veba) für den Preisfindungsmechanismus und die Funktionsweise des Marktes übertrieben dargestellt werde, da DEA lediglich einen Liefervertrag mit einem Kunden eingegangen sei. DEA war bis April 2001 - Veba bis 1998 - bei nachgeordneten Ethylenderivaten teilweise integriert, was aber nicht ihre Rolle als unabhängige Preisermittler beeinflusst hätte. Einige andere in der Vergangenheit an der Entstehung des ICIS-Preises beteiligte Anbieter und selbst nicht an ARG+ angeschlossene Anbieter könnten an der Ermittlung der ICIS-Preise teilnehmen. Es bestuenden auch andere Mechanismen, die den ICIS-Bezugspreis ersetzen könnten. Schließlich wäre die Verhandlungsposition der fusionierten Shell/DEA-Einheit und ihr Anreiz, von CPO den höchstmöglichen Preis für Ethylen zu beziehen, der gleiche wie für DEA alleine. (48) Die Kommission kann diesen Argumenten nicht zustimmen. Die Lage des erwähnten einzigen Abnehmers von DEA (CPO) wird in Randnummer 138 eingehend geschildert. Das Ausmaß der vormaligen Integration von DEA und Veba im nachgeordneten Markt war beschränkt und beeinflusste deshalb nicht ihre Stellung als unabhängige Anbieter. Die wichtigsten Derivateanlagen von DEA lagen außerhalb des ARG+, und seine eigenen Anlagen auf dem ARG+ wurden von diesen Derivatewerken nicht beliefert. Deshalb war, sogar zu jener Zeit, als DEA noch im nachgeordneten Markt tätig war, seine gesamte Ethylenproduktion auf dem ARG+ für den Handelsmarkt bestimmt. Auch machte der vormalige Ethylen-Eigenverbrauch von DEA lediglich [einen geringen Teil]* seiner Gesamtproduktion aus, während die übrigen [...]* % für den Handelsmarkt bestimmt waren, der auch der Schwerpunkt seiner Tätigkeiten war. Für Veba ist der Anteil seines vormaligen Eigenverbrauchs auf 25 bis 50 % seiner Produktion anzusetzen. Der überwiegende Teil seiner Produktionsmenge war damit auch für den offenen Markt bestimmt. Nachdem Veba im Jahr 1998 seine nachgeordneten Tätigkeiten veräußert hat, ist es nunmehr schon seit einiger Zeit als unabhängiger, ausschließlicher Verkäufer auf dem Handelsmarkt tätig. (49) Zum Einfluss anderer Hersteller auf den Preisermittlungsmechanismus brachten die Parteien vor, dass in den vergangenen fünf Jahren der vierteljährliche ICIS-Bezugspreis weniger als zehn Mal auf anderen als den zwischen DEA und Veba (überwiegend mit CPO) getroffenen Vereinbarungen beruhte. Außerdem haben die Anbieter außerhalb des ARG+ offenbar nie als Grundlage für den ICIS-Bezugspreis gedient, was darauf zurückzuführen ist, dass sich das ARG+-Gebiet aus der Zusammenballung einer ausreichenden Anzahl an Ethylenherstellern und -abnehmern zusammensetzt, die einen Marktplatz bilden, während es an den meisten anderen Produktionsstandorten in Westeuropa im Wesentlichen nur einen Anbieter und sehr wenige Kunden gibt, die über Rohrleitungen miteinander verbunden sind und keine Wahl ihrer Vertragspartner haben. Es mag zwar andere Preisfindungsmechanismen als den ICIS-Bezugspreis geben, wie z. B. Bezugnahmen auf die Rohstoffkosten oder Vereinbarungen über die Teilung von Gewinnspannen, diese spiegeln aber die Bedingungen auf dem Ethylenmarkt nicht so gut wider und würden deshalb von den Marktteilnehmern wohl kaum angewandt werden. (50) Schließlich wird, wie nachstehend näher beschrieben (Randnummern 84-104), das Interesse von DEA, das sich bisher ausschließlich am Ethylen-Handelsmarkt ausrichtete, nach ihrer Fusion mit dem vertikal voll integrierten Anbieter Shell erheblich verändert und durch die nachgelagerten Tätigkeiten von Shell umgelenkt werden und damit ihr Verhandlungsverhalten beeinflussen. (51) Drittens gibt es auf Formeln beruhende Verträge, bei denen in der Regel die Kosten der Lieferanten, die Preise der Rohstoffe, die Ertragslage der Krackanlagen und die Gewinnspannen bei den nachgeordneten Derivaten berücksichtigt werden. Es gibt hierbei keine regulären Preisverhandlungen, da die Preise das Ergebnis objektiver Daten sind, die sich aufgrund der Formelberechnung ergeben. Auf diese Art Verträge wird überwiegend zurückgegriffen, wenn vormals integrierte Produktionsstandorte einer Gruppe aufgeteilt und die nachgeordnete Derivateproduktion an Dritte verkauft werden. Auf diesen Vertragstyp entfällt offenbar [ein geringer Teil]* der auf den Handelsmarkt gelangenden Gesamtmengen. 2. Gemeinsame Marktbeherrschung (52) Die Kommission ist der Auffassung, dass nach Vollzug dieses Zusammenschlussvorhabens und des Vorhabens zwischen BP und E.ON eine gemeinsame Marktbeherrschung der beiden neuen Einheiten auf dem ARG+-Markt für Ethylen entstehen wird. In vorangehenden Fällen hat sich die Kommission auf folgende Elemente gestützt, um das Vorhandensein einer gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung zu ermitteln(13): i) Konzentration beim Angebot, ii) Gleichartigkeit des Produkts iii) Symmetrie der Marktanteile, Kosten und Interessen, iv) Preistransparenz, v) Vergeltungsmöglichkeiten, vi) hohe Zutrittsschranken und Fehlen eines potenziellen Wettbewerbs sowie vii) inelastische Nachfrage ohne Gegenmacht der Käufer. Diese Liste ist nicht verbindlich, insbesondere weil nicht alle Elemente vorhanden sein müssen, um auf eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung zu schließen, und auch nicht erschöpfend, vielmehr soll sie eine Reihe nützlicher Bezugsgrößen an die Hand geben. Unter den gegebenen Umständen ist der vorliegende Fall wie folgt zu bewerten: 2.1. Gemeinsamer Marktanteil von Shell und BP von rund [55-65]* % nach dem Zusammenschluss - keine vergleichbar starken Wettbewerber (53) Die offensichtlichste und wichtigste Auswirkung der beiden Vorhaben auf den Wettbewerb im Ethylen-Handelsmarkt wäre das Wegfallen von DEA und Veba als unabhängige Wettbewerber und nicht integrierte Anbieter auf dem Handelsmarkt. Die schwerwiegendste Folge für die Marktstruktur würde sich aus dem Verlust der Unabhängigkeit der wichtigsten Verkäufer auf dem Handelsmarkt ergeben, was noch dadurch verschärft würde, dass die fusionierten Einheiten nicht in der Lage sein würden, die gegenwärtige Rolle von DEA und Veba als unabhängige Preisermittler des Ethylenmarkts auf dem ARG+ zu spielen, und dass auf dem ARG+ kein anderer unabhängiger Ethylenhersteller - ohne Interessen in der nachgeordneten Produktion - verbleiben würde. (54) Nach Vollzug der Zusammenschlüsse würden die Ethylenanbieter auf dem ARG+ folgende Marktanteile haben: Tabelle 2 Marktanteile nach der Fusion >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (55) Zusammengerechnet hätten Shell und BP einen Marktanteil von [55-65]* % (Shell/DEA [25-35]* % und BP/Veba [25-35]* %). Dieser Sachverhalt würde sich nicht spürbar ändern, wenn nach Vollzug des Zusammenschlusses die Nettonachfrage von BP angerechnet auf den Überschuss von Veba ausgeglichen wäre. Auch wenn man das Nettodefizit von BP vom Umfang des Handelsmarktes abzieht, hätten die beiden Einheiten einen gemeinsamen Anteil von [55-65]* % (Shell/DEA [25-35]* % und BP/Veba [25-35]* %). Wenn man die Nettoposition direkt für die nahe Zukunft berechnet, ergibt sich eine sehr vorsichtige Darstellung der Marktstellung von BP/Veba, da die Marktverkäufe von Veba nach Vollzug des Zusammenschlusses - wie im Falle von Erdölchemie - nicht unverzüglich zurückgehen werden. (56) Der Zunahme an Marktanteil entspricht auch eine Zunahme an Marktmacht von Shell/DEA und BP/Veba nach dem Vollzug der beiden Vorhaben. Da die Ethylenproduktion von DEA und Veba gegenwärtig vollständig für den Verkauf auf dem Handelsmarkt bestimmt ist, würde den Marktanteilen auch eine Marktmacht der neuen Einheiten Shell/DEA und BP/E.ON auf dem Handelsmarkt entsprechen. Die Zunahme an Marktmacht könnte sogar größer sein als die Zunahme an Marktanteilen, da DEA und Veba in ihrer Funktion als Ethylenhersteller ohne nachgeordnete Interessen und als unabhängige Preisermittler für den Markt von besonderer Bedeutung waren. Die Vorhaben würden somit nicht nur förmliche Änderungen an den Marktanteilszahlen bewirken, sondern auch die Marktstruktur in erheblichem Maße verändern. (57) Die Anteile der beiden neuen Einheiten an der Ethylenproduktionskapazität im ARG+-Gebiet lägen bei ungefähr [10-20]* % für Shell/DEA (mit einer Kapazität von jährlich [1300-1500]* kt) und bei etwa [15-25]* % für BP/Veba (mit einer Kapazität von jährlich [1800-2000]* kt). Die Marktanteile der übrigen Hersteller würden [10-20]* % für BASF, [5-15]* % für Atofina und [2-7]* % für Exxon betragen. Die beiden neuen Einheiten wären die beiden größten Ethylenhersteller auf dem ARG+. (58) Neben den beiden neuen Einheiten blieben im ARG+-Gebiet lediglich BASF, Atofina und Exxon als Ethylen-Nettoanbieter übrig. Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass DOW kein Ethylen auf dem ARG+ verkauft. Diese Ethylenanbieter sind in der gleichen Weise wie die neuen Unternehmenseinheiten, jedoch nicht unbedingt bei denselben Produkten, auf dem nachgeordneten Markt vertikal integriert und haben die gleichen Anreize bei den Ethylenlieferungen an Kunden, mit denen diese Unternehmen auf dem nachgeordneten Markt der Ethylenderivate miteinander im Wettbewerb stehen. (59) Der nächstfolgende Wettbewerber wäre BASF, dessen Marktanteil mit [10-20]* % im Jahr 2000 jedoch wesentlich kleiner war. Eine strukturelle Beziehung zwischen BASF und Shell besteht durch das Gemeinschaftsunternehmen Basell, in das BASF und Shell ihre gesamten Polypropylen- und Polyethyleninteressen zusammengelegt haben. Durch das gemeinsame Eigentum an Basell hat BASF keinen Anreiz, die Wettbewerber auf dem nachgeordneten Polyethylenmarkt durch günstige Ethylenlieferungen zu unterstützen (siehe auch nachstehende Bemerkungen zu Shell in Randnummern 84-104), und einen nur geringen Anreiz, über Preissenkungen den Wettbewerb mit Shell und BP auf dem Ethylenmarkt im ARG+ aufzunehmen. Außerdem ist BASF auch auf anderen nachgeordneten Märkten wie z. B. Ethylenoxyd oder Monoethylenglykol tätig. Daraus entstehen wiederum Anreize, keinen Wettbewerb mit den beiden neuen Unternehmenseinheiten auf dem vorgelagerten Ethylenmarkt aufzunehmen, wie in den Bemerkungen zu Shell und BP näher ausgeführt (Randnummern 84-104). Es ist deshalb zu erwarten, dass BASF eher den beiden neuen Marktführern folgen als die Rolle des Störenfrieds spielen wird. (60) Außerdem ist BASF im Gegensatz zu den fusionierten Einheiten, die auch im vorgelagerten Geschäft tätig sein werden, in diesem Bereich nicht vertikal über Raffinerien integriert, und hat somit nicht aus eigenen Quellen die erforderlichen Rohbenzinlieferungen für seine Dampfkrackanlagen. Die Parteien halten dies nicht für einen spürbaren Nachteil, da Naphta auf dem Markt frei verfügbar sei. Dies mag zwar für die Belieferung der Krackanlage von BASF in Antwerpen zutreffen, für die Anlagen in Ludwigshafen stellt sich die Lage offenbar jedoch anders dar. Der Kostennachteil dieses Standorts ergibt sich nicht nur aus der nötigen Beförderung von Naphta nach Ludwigshafen, BASF hängt auch in gewissem Maße von den Naphta-Lieferungen auf der Rhein-Main-Rohrleitungstransport-Leitung (RMR) ab, einer Mehrproduktrohrleitung, die von der Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen ("ARA")-Region in das Rhein-Main-Neckar-Gebiet führt. [...]*. Für die Beförderung über die RMR-Rohrleitung hängt BASF von deren Aktionären, nämlich BP, Veba und insbesondere Shell, ab. Diese Sachzwänge engen die Möglichkeiten und Anreize für BASF ein, Druck auf die beiden neuen Einheiten im ARG+-Ethylenmarkt auszuüben. (61) Nach dem Zusammenschluss würde der Marktanteil von Atofina [5-15]* % betragen. Dieser begrenzte Anteil am Handelsmarkt und seine fehlenden [...]* verleihen Atofina keine ausreichende Marktmacht, um den Wettbewerbsdruck auf die beiden fusionierten Einheiten zu erhöhen; auch sind seine Anreize, den Wettbewerb mit BP und Shell aufzunehmen, durch die umfangreichen Interessen von Atofina im nachgeordneten Markt eingeschränkt. (62) Die Ethylenproduktionskapazität von Exxon im ARG+ wird durch seine 35 %-Minderheitsbeteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen Fina Olefins Antwerp (FAO) in Antwerpen eingeschränkt. Die Marktverkäufe an Dritte hängen weitgehend von seinen Einfuhren ab, und der Marktanteil von Exxon von [5-15]* % ist wesentlich kleiner als die Anteile der neuen Unternehmenseinheiten. Die Kapazität des Gemeinschaftsunternehmens FAO war im Jahr 2000 [sehr]* ausgelastet, außerdem gibt es nach der Marktuntersuchung der Kommission Anzeichen dafür, dass Exxon [...]*. Schließlich wird sein Anreiz, die Hersteller von Ethylenderivaten mit billigem Ethylen zu versorgen, durch seine eigene umfangreiche Produktion von Ethylenderivaten eingeschränkt. Damit wird Exxon höchstwahrscheinlich der Strategie der beiden Marktführer folgen und sowohl aus Unvermögen als auch aus fehlendem Anreiz keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf die Parteien der beiden Vorhaben ausüben. 2.2. Privilegierte Stellung der beiden neuen Marktführer bei den wesentlichen Infrastrukturen 2.2.1. Vorrangiger Zugang von BP/Veba zur ARG-Rohrleitung und starker Einfluss auf die Unternehmensstruktur von ARG (63) Die Bedeutung der ARG-Leitung als dem in dieser Region einzigen wirtschaftlichen Beförderungsmittel für Ethylen wurde bereits beschrieben (Randnummern 16 f.). Im ARG-Gebiet wird Ethylen auf keinem anderen Weg befördert. Deshalb hängt der Zugang zum Ethylen und der Wettbewerb zwischen den an diese Rohrleitung angeschlossenen Anbieter für die Belieferung der Kunden in hohem Maße vom Zugang zu der Rohrleitung zu wettbewerblich an

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.