Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ZWEITER TEIL SONSTIGE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, G) GETREIDE

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Quellenkennung: 11979HN02/01/2/AG. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11979HN02/01/2/AG DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ZWEITER TEIL SONSTIGE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, G) GETREIDE Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0122 +++++ VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1570/77 DER KOMMISSION VOM 11 . JULI 1977 ( ABL . NR . L 174 VOM 14 . 7 . 1977 ) , GEÄNDERT DURCH : - VERORDNUNG ( EWG ) NR . 279/78 VOM 10 . FEBRUAR 1978 ( ABL . NR . L 41 VOM 11 . 2 . 1978 ) , - VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1600/78 VOM 7 . JULI 1978 ( ABL . NR . L 186 VOM 8 . 7 . 1978 ) . ARTIKEL 4 ABSATZ 6 IST IN EINER SEINER RUBRIKEN DURCH DIE SORTE " COCORIT " ZU ERGÄNZEN . DIESE ANPASSUNG KANN ERST NACH EINER ANALYSE DER BETREFFENDEN SORTE VORGENOMMEN WERDEN .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.