Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/1402 der Kommission vom 15. Juli 2015 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)

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18.8.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 217/9 BESCHLUSS (EU) 2015/1402 DER KOMMISSION vom 15. Juli 2015 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss 2013/107/EG des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte (1), insbesondere auf Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Abkommen erlaubt der Europäischen Kommission und dem Umweltbundesamt der USA (United States Environmental Protection Agency, US-EPA), zusammen gemeinsame Spezifikationen für Bürogeräte zu entwickeln und regelmäßig zu überarbeiten und somit den Anhang C des Abkommens zu ändern. (2) Der Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen. (3) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) genannten Energy-Star-Büros der Europäischen Union Rechnung. (4) Die Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil I sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der beigefügte Beschlussentwurf bildet die Grundlage für den Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil I des Abkommens. Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 15. Juli 2015 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 63 vom 6.3.2013, S. 5. (2)  Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein Kennzeichnungsprogramm der Union für stromsparende Bürogeräte (ABl. L 39 vom 13.2.2008, S. 1). ANHANG   ENTWURF EINES BESCHLUSSES vom […] der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C des Abkommens DIE VERWALTUNGSORGANE — gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII, in der Erwägung, dass die Spezifikationen für „Computer“ überarbeitet werden sollten — BESCHLIESSEN: Der Teil I „Computer“, der gegenwärtig in Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte enthalten ist, wird aufgehoben und durch den Teil V „Computer“ ersetzt, wie nachfolgend festgelegt. Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet. Unterzeichnet in Washington DC am […] im Namen der United States Environmental Protection Agency Unterzeichnet in Brüssel am […] im Namen der Europäischen Union ANHANG ANHANG C TEIL II DES ABKOMMENS V.   SPEZIFIKATIONEN FÜR COMPUTER (VERSION 6.1) 1.   Begriffsbestimmungen A) Produktarten: 1.   Computer: ein Gerät, das Logikoperationen ausführt und Daten verarbeitet. Im Sinne dieser Spezifikationen umfasst der Begriff Computer sowohl stationäre als auch tragbare Geräte, einschließlich Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer, Notebook-Computer, Small-Scale-Server, Thin-Clients und Workstations. Computer sind zwar in der Lage, Eingabe- und Anzeigegeräte zu nutzen, solche Geräte brauchen jedoch nicht im Lieferumfang eines Computers enthalten zu sein. Ein Computer umfasst mindestens die folgenden Bestandteile: a) eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU), die die Operationen ausführt. Ist keine CPU vorhanden, muss das Gerät als Client-Gateway zu einem Server fungieren, der als Computerverarbeitungseinheit dient; b) Benutzereingabegeräte wie Tastatur, Maus oder Touchpad und c) einen integrierten Anzeigeschirm und/oder eine Anschlussmöglichkeit für ein externes Anzeigegerät zur Ausgabe von Informationen. 2.   Desktop-Computer: ein Computer, dessen Haupteinheit bestimmungsgemäß an einem festen Standort — in der Regel auf einem Schreibtisch oder am Fußboden — aufgestellt wird. Desktop-Computer sind nicht als tragbare Geräte konzipiert; sie sind zur Nutzung mit einem Anzeigegerät, einer Tastatur und einer Maus als externe Komponenten bestimmt. Desktop-Computer dienen einer breiten Palette von Heim- und Büroanwendungen, einschließlich Anwendungen für den Verkaufsort. a)   Integrierter Desktop-Computer: ein Desktop-Computer, bei dem die Computer-Hardware und das Anzeigegerät in einem einzigen Gehäuse untergebracht und über ein einziges Kabel mit dem Wechselstromnetz verbunden sind. Es gibt zwei Arten von integrierten Desktop-Computern: 1) ein System, bei dem das Anzeigegerät und der Computer konstruktiv zu einer Einheit verbunden sind, oder 2) ein als Einzelsystem ausgeliefertes System, bei dem das Anzeigegerät zwar eine separate Einheit ist, aber über ein Gleichstromkabel mit dem Hauptgerät verbunden ist und sowohl Computer als auch Anzeigegerät durch ein einziges Netzteil gespeist werden. Integrierte Desktop-Computer bilden eine Unterart der Desktop-Computer und sind in der Regel für ähnliche Funktionalitäten wie Desktop-Systeme ausgelegt. 3.   Notebook-Computer: ein Computer, der speziell als tragbares Gerät und für den längeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Notebook-Computer enthalten ein integriertes Anzeigegerät, eine fest eingebaute mechanische Tastatur (mit physischen, beweglichen Tasten) und ein Zeigegerät. Hinweis: Notebook-Computer sind in der Regel dafür ausgelegt, ähnliche Funktionen bereitzustellen wie Desktop-Computer und funktionell ähnliche Software zu nutzen wie diese. Im Sinne dieser Spezifikation gehören zu den Notebook-Computern auch Modelle mit berührungsempfindlichen Bildschirmen. a)   Mobiler Thin-Client: ein Computer, der unter die Begriffsbestimmung eines Thin-Clients fällt, aber speziell als tragbares Gerät konzipiert ist und zudem der Begriffsbestimmung eines Notebook-Computers entspricht. Diese Produkte gelten für die Zwecke dieser Spezifikation als Notebook-Computer. b)   2-in-1-Notebook: ein Computer, der einem herkömmlichen Notebook-Computer mit einem zweischaligen Gehäuse ähnelt, dessen Anzeigegerät aber abgenommen und als eigenständiger Slate-/Tablet-Computer verwendet werden kann. Tastaturteil und Anzeigeteil des Produkts müssen als integrierte Einheit geliefert werden. 2-in-1-Notebooks gelten im Weiteren in dieser Spezifikation als Notebook-Computer und werden daher nicht ausdrücklich erwähnt. 4.   Slate/Tablet: ein Computergerät, das als tragbares Gerät konzipiert ist und alle folgenden Kriterien erfüllt: a) verfügt über ein integriertes Anzeigegerät mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 6,5 Zoll (16,51 cm) und weniger als 17,4 Zoll (44,196 cm), b) hat im Auslieferungszustand keine integrierte oder fest angebrachte physische Tastatur, c) ist mit einem Touchscreen ausgerüstet, über den es hauptsächlich bedient wird (Tastatur optional), d) verfügt über eine drahtlose Netzwerkverbindung, mit der es überwiegend arbeitet (z. B. WLAN, 3G, LTE usw.) und e) wird hauptsächlich über einen eingebauten Akku betrieben (mit einer Verbindung zum Stromnetz, die nicht in erster Linie der Stromversorgung des Geräts, sondern dem Aufladen des Akkus dient). 5.   Tragbarer All-in-One-Computer: ein Computer, der eingeschränkt als tragbares Gerät genutzt werden kann und alle folgenden Kriterien erfüllt: a) verfügt über ein integriertes Anzeigegerät mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 17,4 Zoll (44,196 cm), b) hat im Auslieferungszustand keine in das physische Gehäuse des Produkts integrierte Tastatur, c) ist mit einem Touchscreen ausgerüstet, über den er hauptsächlich bedient wird (Tastatur optional), d) verfügt über eine drahtlose Netzwerkverbindung (z. B. WLAN, 3G, LTE usw.) und e) verfügt über einen internen Akku, wird jedoch vorwiegend aus dem Wechselstromnetz versorgt. 6.   E-Reader: ein Gerät, das für die Anzeige und Betrachtung unbewegter Bilder bestimmt ist. Die Anzeige weist eine niedrige Bildwiederholfrequenz auf und ist gefertigt aus bistabilen Werkstoffen, bei denen nur zum Bildwechsel, nicht aber zur Aufrechterhaltung eines sichtbaren Bildes Energie benötigt wird. 7.   Small-Scale-Server: ein Computer, der in der Regel Desktop-Komponenten im Desktopformat verwendet, jedoch in erster Linie als Speicherhost für andere Computer bestimmt ist. Small-Scale-Server sind für Funktionen wie Bereitstellung von Netzinfrastrukturdiensten (z. B. Archivierung) sowie Daten- oder Medienhosting konzipiert. Sie sind nicht hauptsächlich auf die Datenverarbeitung für andere Systeme oder den Betrieb als Webserver ausgelegt. Ein Small-Scale-Server weist die folgenden Merkmale auf: a) Er ist als Standgerät, Turmgerät oder in einem sonstigen Format konzipiert, das dem Format von Desktop-Computern ähnelt, sodass alle Datenverarbeitungs-, Speicher- und Netzschnittstellenkomponenten in einem Gehäuse/Produkt untergebracht sind. b) Er ist für den täglichen Betrieb rund um die Uhr bestimmt und weist geringe außerplanmäßige Ausfallzeiten (in der Größenordnung von Stunden pro Jahr) auf. c) Er ist für den Simultanbetrieb in einer Mehrbenutzer-Umgebung ausgelegt, in der mehrere Benutzer an vernetzten Client-Geräten arbeiten können. d) Er ist für den Betrieb mit einem Industriestandard-Server-Betriebssystem für Heimanwendungen oder den unteren Leistungsbereich (z. B. Windows Home Server, Mac OS X Server, Linux, UNIX, Solaris) konzipiert. 8.   Thin-Client: ein Computer mit eigener Stromversorgung, der mit Fernrechnern (z. B. Computerserver, entfernte Workstation) verbunden ist, auf denen die hauptsächliche Verarbeitung erfolgt. Die wesentlichen Computerfunktionen (z. B. Programmausführung, Datenspeicherung, Interaktion mit anderen Internetressourcen usw.) werden von den Fernrechnern bereitgestellt. Thin-Clients im Sinne dieser Spezifikation sind 1. nur Computer ohne eingebaute Rotations-Speichermedien und 2. zur Nutzung an einem festen Standort (z. B. auf einem Schreibtisch) und nicht als tragbares Gerät bestimmt. a)   Integrierter Thin-Client: ein Computer, bei dem die Computer-Hardware und das Anzeigegerät über ein einziges Kabel mit dem Wechselstromnetz verbunden sind. Es gibt zwei Arten von integrierten Thin-Clients: 1) ein System, bei dem das Anzeigegerät und der Computer konstruktiv zu einer Einheit verbunden sind, oder 2) ein als Einzelsystem ausgeliefertes System, bei dem das Anzeigegerät zwar eine separate Einheit ist, aber über ein Gleichstromkabel mit dem Hauptgerät verbunden ist und sowohl Computer als auch Anzeigegerät durch ein einziges Netzteil gespeist werden. Integrierte Thin-Clients bilden eine Unterart der Thin-Clients und sind in der Regel für ähnliche Funktionalitäten wie Thin-Client-Systeme ausgelegt. b)   Ultra-Thin-Client: ein Computer, der über weniger lokale Ressourcen als ein gängiger Thin-Client verfügt und Maus- und Tastatureingaben an einen Fernrechner weiterleitet, von dem er Bildinhalte zurückerhält. Ultra-Thin-Clients können nicht mit mehreren Geräten gleichzeitig über eine Schnittstelle arbeiten oder Remote-Apps im Fenstermodus ausführen, weil das Gerät kein benutzerspezifisches Client-Betriebssystem umfasst (d. h. unterhalb der Firmware, für Benutzer unzugänglich). 9.   Workstation: ein Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben anderen rechenintensiven Aufgaben typischerweise für Grafikanwendungen, CAD, Softwareentwicklung sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird. Workstations im Sinne dieser Spezifikation a) werden als Workstation (bzw. Arbeitsplatzrechner) in Verkehr gebracht; b) haben einen mittleren Ausfallabstand (MTBF) von mindestens 15 000 Stunden (auf der Grundlage von entweder Bellcore TR-NWT-000332, Ausgabe 6, 12/97, oder von in der Praxis erhobenen Daten); c) unterstützen Fehlerkorrekturcode (Error Correcting Code — ECC) und/oder Pufferspeicher. Außerdem erfüllt eine Workstation mindestens drei der folgenden Kriterien: a) zusätzliche Stromversorgung für Hochleistungs-Grafikkarten (d. h. zusätzlicher PCI-E-Stromanschluss 6-polig 12V); b) Systemverkabelung auf der Hauptplatine für PCI-E-Anschlüsse mit einer Breite von mehr als x4, zusätzlich zu den Grafiksteckplätzen und/oder PCI-X-Unterstützung; c) Uniform-Memory-Access-Grafik (UMA) wird nicht unterstützt; d) mindestens fünf PCI-, PCI-E- oder PCI-X-Steckplätze; e) Multiprozessorfähigkeit für zwei oder mehr Prozessoren (der Rechner muss konstruktiv getrennte Prozessorgruppen/-sockel unterstützen, d. h. nicht nur einen einzelnen Mehrkernprozessor) und/oder f) Zulassung im Rahmen der Produktzertifizierungen von mindestens zwei unabhängigen Softwareherstellern. Diese Zertifizierungen können im Gange sein, müssen jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Zulassung abgeschlossen sein. B) Produktkategorie: eine sekundäre Klassifizierung oder Unterart innerhalb einer Produktart, die auf Produktmerkmalen und installierten Komponenten beruht. Produktkategorien werden in dieser Spezifikation zur Festlegung der Einstufungs- und Prüfungsanforderungen verwendet. C) Computer-Komponenten: 1.   Grafikprozessor (GPU): eine vom Hauptprozessor (CPU) getrennte integrierte Schaltung, die dazu dient, die Aufbereitung von 2D- und/oder 3D-Inhalten zur Ausgabe an Anzeigegeräte zu beschleunigen. Eine GPU kann in eine CPU eingebunden oder auf der Hauptplatine oder anderswo angebracht sein, um die CPU von Anzeigefunktionen zu entlasten. 2.   Diskrete Grafik (dGfx): ein Grafikprozessor (GPU) mit einer Steuerschnittstelle für den lokalen Speicher und mit lokalem grafikspezifischen Speicher. 3.   Integrierte Grafik (iGfx): eine Grafiklösung, die keine diskrete Grafik umfasst. 4.   Anzeigegerät: ein handelsübliches Produkt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik häufig in einem Gehäuse untergebracht sind und dessen Hauptfunktion in der Anzeige visueller Informationen besteht, die 1) von einem Computer, einer Workstation oder einem Server über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen (z. B. VGA, DVI, HDMI, DisplayPort, IEEE 1394, USB) oder 2) von einem externen Speichermedium (z. B. USB-Speicher-Stick, Speicherkarte) oder 3) von einer Netzverbindung ausgegeben werden. a)   Leistungserweitertes integriertes Display: ein integriertes Computer-Anzeigegerät, das alle folgenden Leistungs- und Funktionsmerkmale aufweist: 1. ein Kontrastverhältnis von mindestens 60:1 mit einem horizontalen Blickwinkel von mindestens 85°, mit oder ohne Glasabdeckung; 2. eine native Bildschirmauflösung von mindestens 2,3 Megapixeln (MP) und 3. einen Farbumfang von mindestens sRGB gemäß der Europäischen Norm EN 61966-2-1 (identisch mit IEC 61966-2-1). Farbraumverschiebungen sind zulässig, soweit mindestens 99 % der definierten sRGB-Farben dargestellt werden. 5.   Externes Netzteil (External Power Supply — EPS) — auch externe Stromversorgung genannt: eine externe Stromversorgungsschaltung, die haushaltsüblichen elektrischen Wechselstrom in Gleichstrom oder in Wechselstrom mit niedriger Spannung für den Betrieb eines Verbraucherprodukts umwandelt. 6.   Internes Netzteil (Internal Power Supply — IPS): eine Komponente, die im Computergehäuse untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Netzspannung in Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung der Komponenten des Computers umzuwandeln. Im Sinne dieser Spezifikation muss ein internes Netzteil innerhalb des Computergehäuses, aber getrennt von der Hauptplatine des Computers angebracht sein. Das Netzteil muss mit dem Wechselstromnetz über ein einzelnes Kabel ohne Zwischenschaltkreise zwischen Netzteil und Stromnetz verbunden sein. Ferner müssen alle Stromanschlüsse vom Netzteil zu den Komponenten des Computers, mit Ausnahme eines Gleichstromanschlusses zu einem Anzeigegerät bei einem integrierten Desktop-Computer, innerhalb des Computergehäuses untergebracht sein (d. h., es darf keine externen Kabel vom Netzteil zum Computer oder zu einzelnen Komponenten des Computers geben). Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer dienen, gelten nicht als interne Netzteile. D) Betriebszustände: 1.   Aktivzustand: der Leistungsaufnahmezustand, in dem der Computer a) infolge einer vorherigen oder zeitgleichen Benutzereingabe oder b) infolge eines vorherigen oder zeitgleichen Befehls über das Netz Nutzarbeit verrichtet. Der Aktivzustand umfasst die aktive Verarbeitung, das Aufsuchen von Daten im Massen-, Arbeits- oder Cache-Speicher, einschließlich der Zeit im Leerlaufzustand in Erwartung weiterer Benutzereingaben und bis zum Übergang zu einem Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme. 2.   Leerlaufzustand: der Zustand, in dem das Betriebssystem und die sonstige Software vollständig geladen sind, ein Benutzerprofil erstellt wurde, der Computer nicht im Ruhezustand ist und die Aktivität auf diejenigen grundlegenden Anwendungen beschränkt ist, die das System automatisch startet. Der Leerlaufzustand besteht aus zwei Teilen: kurzer Leerlauf und langer Leerlauf. b)   Langer Leerlauf: der Zustand, in dem sich der Computer im Leerlauf befindet (d. h. 15 Minuten nach dem Hochfahren des Betriebssystems oder nach Abschluss eines aktiven Arbeitsvorgangs oder nach der Rückkehr aus einem Ruhezustand) und das Hauptanzeigegerät des Computers in einen Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme eingetreten ist, in dem keine Bildinhalte betrachtet werden können (d. h. die Hintergrundbeleuchtung ausgeschaltet ist), es aber noch in Betrieb ist (ACPI G0/S0). Sind im Auslieferungszustand Energiemanagementfunktionen entsprechend dem in dieser Begriffsbestimmung beschriebenen Szenario aktiviert, müssen diese vor einer Bewertung des langen Leerlaufzustands wirksam werden (d. h. das Anzeigegerät ist in einem Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme, die Festplatten sind heruntergeregelt), aber der Computer darf nicht in einen Ruhezustand eintreten. PLONG_IDLE ist die im langen Leerlaufzustand gemessene durchschnittliche Leistungsaufnahme. c)   Kurzer Leerlauf: der Zustand, in dem sich der Computer im Leerlauf befindet (d. h. 5 Minuten nach dem Hochfahren des Betriebssystems oder nach Abschluss eines aktiven Arbeitsvorgangs oder nach der Rückkehr aus einem Ruhezustand), der Bildschirm eingeschaltet ist und keine Energiemanagementfunktionen des langen Leerlaufzustands wirksam sind (d. h., die Festplatten laufen normal und der Computer darf nicht in einen Ruhezustand eintreten). PSHORT_IDLE ist die im kurzen Leerlaufzustand gemessene durchschnittliche Leistungsaufnahme. 3.   Aus-Zustand: der Zustand mit der geringsten, vom Benutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, solange das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird. Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Aus-Zustand dem ACPI-Zustand S5. 4.   Ruhezustand: ein Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme, in den der Computer nach einer bestimmten Inaktivitätszeit automatisch übergehen oder manuell versetzt werden kann. Ein Computer mit Ruhezustandsfunktion kann durch Netzverbindungen oder Benutzerschnittstellengeräte schnell ‚geweckt‘ werden und erreicht innerhalb von maximal 5 Sekunden nach Beginn des Weck-Ereignisses die vollständige Betriebsbereitschaft, einschließlich Anzeigefunktion. Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Ruhezustand in der Regel dem ACPI-Zustand S3 (Suspend to RAM). E) Netz- und Zusatzfunktionen: 1.   Zusätzlicher interner Speicher: alle internen Festplattenlaufwerke (HDD) oder Solid-State-Drives (SSD), mit denen ein Computer über das erste Laufwerk hinaus werkseitig ausgestattet ist. Diese Begriffsbestimmung erfasst keine externen Laufwerke. 2.   Energieeffizientes Ethernet (EEE): eine Technik, die bei geringem Datendurchsatz einen verringerten Stromverbrauch von Ethernet-Schnittstellen ermöglicht. Spezifiziert in IEEE 802.3az. 3.   Vollständige Netzschaltung: Fähigkeit eines Computers, im Ruhezustand oder einem alternativen Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme (LPM) bis höchstens 10 Watt die Netzpräsenz zu wahren sowie bei Notwendigkeit weiterer Datenverarbeitung (auch der zur Wahrung der Netzpräsenz gelegentlich erforderlichen Operationen) intelligent aufzuwachen. Die Präsenz des Computers, seine Netzdienste und Anwendungen werden sogar dann aufrechterhalten, wenn er sich einem Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme befindet. Aus der Netzperspektive ist ein Computer, der in einem Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme die vollständige Netzschaltung aufrechterhält, im Hinblick auf gemeinsame Anwendungen und Nutzungsmuster einem Computer im Leerlaufzustand funktionell gleichwertig. Die vollständige Netzschaltung im Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme ist nicht auf bestimmte Protokolle beschränkt, sondern kann sich auf nach der Erstinstallation installierte Anwendungen erstrecken. Wird auch als ‚Netzproxy‘-Funktion bezeichnet und in der Norm Ecma-393 beschrieben. d)   Netzproxy — Grundfunktion: Zur Aufrechterhaltung der Netzadressen und der Netzpräsenz während eines Zustands mit niedriger Leistungsaufnahme verwendet das System IPv4 ARP und IPv6 NS/ND. e)   Netzproxy — Vollfunktion: Im Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme unterstützt das System die Grundfunktion sowie Fernwecken und Diensterkennung/Namensdienste. f)   Netzproxy — Fernwecken: Im Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme kann das System auf Veranlassung von außerhalb des lokalen Netzes aus der Ferne geweckt werden. Umfasst die Grundfunktion. g)   Netzproxy — Diensterkennung/Namensdienste: Im Zustand mit niedriger Leistungsaufnahme erlaubt das System die Bekanntgabe von Hostdiensten und Netznamen. Umfasst die Grundfunktion. 4.   Netzschnittstelle: die Komponenten (Hardware und Software), deren Hauptfunktion darin besteht, den Computer in die Lage zu versetzen, mittels einer oder mehrerer Netztechniken zu kommunizieren. Beispiele für Netzschnittstellen sind IEEE 802.3 (Ethernet) und IEEE 802.11 (Wi-Fi). 5.   Weck-Ereignis: vom Benutzer ausgelöste, planmäßige oder externe Ereignisse oder Impulse, die bewirken, dass der Computer vom Ruhe- oder Aus-Zustand in einen aktiven Betriebszustand übergeht. Solche Weck-Ereignisse sind unter anderem Mausbewegungen, Tastatureingaben, Controllereingaben, Echtzeituhrereignisse oder d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.