Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D0884. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden. (2)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen oder andere Dienste im Zusammenhang mit dem Verbot nach Absatz 1 bereitzustellen. (3)   Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten a) bis zum 5. Dezember 2022 nicht für kurzfristige einmalige Geschäfte, die vor diesem Datum abgeschlossen und ausgeführt wurden, und für die Erfüllung von Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Rohöl, die vor dem 4. Juni 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten die Kommission über diese Verträge bis zum 24. Juni 2022 und über die kurzfristigen einmaligen Geschäfte innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Vollendung unterrichtet haben, b) bis zum 5. Februar 2023 nicht für kurzfristige einmalige Geschäfte, die vor diesem Datum abgeschlossen und ausgeführt wurden, und für die Erfüllung von Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Erdölerzeugnissen, die vor dem 4. Juni 2022 abgeschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten die Kommission über diese Verträge bis zum 24. Juni 2022 und über die kurzfristigen einmaligen Geschäfte innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Vollendung unterrichtet haben, c) nicht für den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von Erdölerzeugnissen, wenn diese Waren ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, sofern die Waren nichtrussischen Ursprungs sind und nicht in russischem Eigentum stehen, d) nicht für Rohöl, das aus Russland über Pipelines in die Mitgliedstaaten geliefert wird, bis der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters mit Unterstützung der Kommission einstimmig beschließt, dass die Verbote nach den Absätzen 1 und 2 gelten. (4)   Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen, unterbrochen, so darf Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, aus Russland abweichend von den Absätzen 1 und 2 ausnahmsweise vorübergehend in diesen Mitgliedstaat eingeführt werden und zwar so lange, bis die Lieferung wieder aufgenommen wird oder bis der in Absatz 3 Buchstabe d genannte Beschluss des Rates für diesen Mitgliedstaat gilt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. (5)   Ab dem 5. Dezember 2022 können die zuständigen Behörden Bulgariens abweichend von den Absätzen 1 und 2 die Erfüllung bis zum 31. Dezember 2024 von vor dem 4. Juni 2022 geschlossenen Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, oder von für die Erfüllung solcher Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen. (6)   Ab dem 5. Februar 2023 können die zuständigen Behörden Kroatiens abweichend von den Absätzen 1 und 2 bis zum 31. Dezember 2023 den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Vakuumgasöl, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, oder von für die Erfüllung solcher Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: a) es steht keine alternative Bezugsquelle für Vakuumgasöl zur Verfügung und b) Kroatien hat der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt, aus welchen Gründen es der Auffassung ist, dass eine Sondergenehmigung erteilt werden sollte, und die Kommission hat innerhalb dieser Frist keine Einwände erhoben. (7)   Waren, die aufgrund einer von einer zuständigen Behörde gemäß Absatz 5 oder 6 gewährten Ausnahme eingeführt werden, dürfen nicht an Käufer weiterverkauft werden, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland ansässig sind. (8)   Die Weiterleitung oder Beförderung des über Pipelines in die Mitgliedstaaten gemäß Absatz 3 Buchstabe d gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer oder sein Verkauf an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern ist verboten. Alle Lieferungen von und Behälter mit dem betreffenden Rohöl sind eindeutig mit „REBCO: export prohibited“ zu kennzeichnen. Wurde Rohöl über Pipelines in einen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert, so ist es ab dem 5. Februar 2023 verboten, Erdölerzeugnisse des KN-Codes 2710, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer weiterzuleiten oder zu befördern oder die betreffenden Erdölerzeugnisse an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern zu verkaufen. Kraft vorübergehender Ausnahme gelten die Verbote gemäß Unterabsatz 3 ab dem 5. Dezember 2023 für die Einfuhr und die Weiterleitung von Erdölerzeugnissen, die aus Rohöl gewonnen werden, das über Pipelines in einen anderen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert wurde, nach Tschechien und für deren Verkauf an Käufer in Tschechien. Werden Tschechien vor diesem Zeitpunkt alternative Bezugsquellen der betreffenden Erdölerzeugnisse zur Verfügung gestellt, so hebt der Rat diese vorübergehende Ausnahme auf. Im Zeitraum bis zum 5. Dezember 2023 dürfen die Mengen der betreffenden Erdölerzeugnisse, die aus anderen Mitgliedstaaten nach Tschechien eingeführt werden, nicht die durchschnittlichen Mengen, die während desselben Zeitraums in den vergangenen fünf Jahren nach Tschechien eingeführt wurden, übersteigen. (9)   Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für den Kauf von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Russland, die benötigt werden, um den Grundbedarf des Käufers in Russland oder humanitärer Projekte in Russland zu decken. (10)   Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden. Artikel 4p (1)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, in Drittländer zu erbringen, einschließlich durch Umladungen zwischen Schiffen. (2)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für: a) die Erfüllung bis zum 5. Dezember 2022 von Verträgen, die vor dem 4. Juni 2022 geschlossen wurden, noch für für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge. b) die Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen, wenn diese Waren ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, sofern die Waren nichtrussischen Ursprungs sind und nicht in russischem Eigentum stehen.“ 14. Die Anhänge werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert. Diese Nummer gilt in Bezug auf eine oder mehrere der in Anhang IX Nummer 4 dieses Beschlusses aufgeführten Organisationen ab dem 25. Juni 2022, sofern der Rat nach Prüfung der betreffenden Fälle dies einstimmig beschließt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022. Im Namen des Rates Die Präsidentin C. COLONNA (1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13). ANHANG 1. In Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge angefügt: „46th TSNII Central Scientific Research Institute Alagir Resistor Factory All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC Almaz, JSC Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC) Electronic Computing Technology Scientific-Research Center JSC Electrosignal, JSC Energiya JSC Engineering Center Moselectronproekt Etalon Scientific and Production Association Evgeny Krayushin Foreign Trade Association Mashpriborintorg Ineko LLC Informakustika JSC Institute of High Energy Physics Institute of Theoretical and Experimental Physics Inteltech PJSC ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC Kulon Scientific-Research Institute JSC Lutch Design Office JSC Meteor Plant JSC Moscow Communications Research Institute JSC Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC NPO Elektromechaniki JSC Omsk Production Union Irtysh JSC Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC Optron JSC Pella Shipyard OJSC Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC Pskov Distance Communications Equipment Plant Radiozavod JSC Razryad JSC Research Production Association Mars Ryazan Radio-Plant Scientific Production Center Vigstar JSC Scientific Production Enterprise „Radiosviaz“ Scientific Research Institute Ferrite-Domen Scientific Research Institute of Communication Management Systems Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio-Components Scientific-Production Enterprise „Kant“ Scientific-Production Enterprise „Svyaz“ Scientific-Production Enterprise Almaz JSC Scientific-Production Enterprise Salyut JSC Scientific-Production Enterprise Volna Scientific-Production Enterprise Vostok JSC Scientific-Research Institute „Argon“ Scientific-Research Institute and Factory Platan Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC Special Design and Technical Bureau for Relay Technology Special Design Bureau Salute JSC Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Salute“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company „State Machine Building Design Bureau ‚Vympel‘ by Name I.I.Toropov“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company „URALELEMENT“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Plant Dagdiesel“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press Tactical Missile Company, Joint-Stock Company „Research Center for Automated Design“ Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya Tactical Missile Company, NPO Electromechanics Tactical Missile Company, NPO Lightning Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant „Molot“ Tactical Missile Company, PJSC „MBDB ISKRA“ Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau Tactical Missile Corporation, „Central Design Bureau of Automation“ Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant Tactical Missile Corporation, AO GNPP „Region“ Tactical Missile Corporation, AO TMKB „Soyuz“ Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant Tactical Missile Corporation, Concern „MPO — Gidropribor“ Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company „KRASNY GIDROPRESS“ Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash Tactical Missile Corporation, RKB Globus Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant Tactical Missile Corporation, TRV Engineering Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau „Detal“ Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company Tambov Plant (TZ) „October“ United Shipbuilding Corporation „Production Association Northern Machine Building Enterprise“ United Shipbuilding Corporation „5th Shipyard“ “ 2. In Anhang VII des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge angefügt: „Vereinigtes Königreich Südkorea“ 3. Anhang VIII des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung: „ANHANG VIII LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 1e Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung Geltungsbeginn Bank Otkritie 12. März 2022 Novikombank 12. März 2022 Promsvyazbank 12. März 2022 Bank Rossiya 12. März 2022 Sovcombank 12. März 2022 VNESHECONOMBANK (VEB) 12. März 2022 VTB BANK 12. März 2022 Sberbank 14. Juni 2022 Credit Bank of Moscow 14. Juni 2022 Joint Stock Company Russian Agricultural Bank, JSC Rosselkhozbank 14. Juni 2022 “ 4. In Anhang IX des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge angefügt: „Rossiya RTR/RTR Planeta Rossiya 24/ Russia 24 TV Centre International“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.