Europäische Union

2013/245/EU: Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die staatliche Beihilfe C 40/2009 und C 43/2008 für die Umstrukturierung der WestLB AG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2011) 9395) Text von Bedeutung für den EWR

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1.6.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 148/1 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die staatliche Beihilfe C 40/2009 und C 43/2008 für die Umstrukturierung der WestLB AG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2011) 9395) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/245/EU) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1 (1), gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme (2) in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Mit der Entscheidung vom 12. Mai 2009 in der Sache C 43/2008 (3) (im Folgenden „Entscheidung vom Mai 2009“) genehmigte die Kommission auf der Grundlage eines am 30. April 2009 vorgelegten Umstrukturierungsplans (im Folgenden „Umstrukturierungsplan vom April 2009“) unter bestimmten Bedingungen einen Risikoschirm von 5 Mrd. EUR zugunsten der WestLB AG (4) (im Folgenden „WestLB“), der Landesbank Nordrhein-Westfalens, für ein Portfolio strukturierter Wertpapiere (im Folgenden „Phoenix-Portfolio“). (2) Am 23. September 2009 meldete Deutschland bei der Kommission eine zusätzliche Beihilfe für die WestLB in Form eines befristeten Risikoschirms für bestimmte Tranchen des Phoenix-Portfolios in Höhe von 6,4 Mrd. EUR an und sagte die Anmeldung eines geänderten Umstrukturierungsplans zu. (3) Mit der Entscheidung vom 7. Oktober 2009 in der Sache N 531/2009 (5) erklärte die Kommission den befristeten Risikoschirm als Rettungsbeihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar. (4) Am 10. Dezember 2009 meldete Deutschland eine Entlastungsmaßnahme für die WestLB in Form der Übertragung von Vermögenswerten auf die neu gegründete Erste Abwicklungsanstalt (im Folgenden „EAA“) an. Diese Maßnahme wird im Folgenden als „erste Übertragung von Vermögenswerten“ bezeichnet. Gleichzeitig übermittelte Deutschland auch einen geänderten Umstrukturierungsplan für die WestLB (im Folgenden „Umstrukturierungsplan vom Dezember 2009“). Die erste Übertragung von Vermögenswerten trat an die Stelle der am 23. September 2009 angemeldeten Maßnahme und machte die Entscheidung vom 7. Oktober 2009 gegenstandslos. (5) Mit dem Beschluss vom 22. Dezember 2009 in der Sache C 40/2009 (6) (im Folgenden „Beschluss vom Dezember 2009“) hat die Kommission die erste Übertragung von Vermögenswerten aus Gründen der Finanzstabilität für einen Zeitraum von sechs Monaten einstweilig genehmigt. Mit demselben Beschluss leitete die Kommission aufgrund von Zweifeln an der Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit dem Binnenmarkt ein förmliches Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein. (6) Im Dezember 2009 betraute die Kommission externe Sachverständige mit der Bewertung der wertgeminderten Vermögenswerte, die die WestLB auf die EAA übertragen hatte. Bei diesen Sachverständigen handelt es sich um die Société Générale, Bangert Research und Professor Wim Schoutens. (7) Am 1. Februar 2010 übermittelte Deutschland Anmerkungen zur Argumentation im Beschluss vom Dezember 2009. (8) Mit dem Beschluss vom 22. Juni 2010 in der Sache N 249/2010 (7) (im Folgenden „Beschluss vom Juni 2010“) verlängerte die Kommission die einstweilige Genehmigung der ersten Übertragung von Vermögenswerten aus Gründen der Finanzstabilität bis zum Erlass des endgültigen Beschlusses über die erste Übertragung von Vermögenswerten und den Umstrukturierungsplan vom Dezember 2009. (9) Am 29. Oktober 2010 übermittelte die Kommission Deutschland einen ausführlichen Bericht über die Bewertung der Vermögenswerte, die Gegenstand der ersten Übertragung von Vermögenswerten waren. (10) Am 5. November 2010 erließ die Kommission einen Beschluss über die Ausweitung des förmlichen Prüfverfahrens in Bezug auf die erste Übertragung von Vermögenswerten in der Sache C 40/2009 (8) (im Folgenden „Beschluss vom November 2010“). Im Beschluss vom November 2010 äußerte die Kommission weitere Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der ersten Übertragung von Vermögenswerten mit dem Binnenmarkt. (11) Im November 2010 übermittelte Deutschland eine Stellungnahme, die am 21. Dezember 2010 ergänzt wurde. Von Beteiligten gingen der Kommission keine Stellungnahmen zu. (12) Am 21. Dezember 2010 beschloss die Kommission, das Datum, zu dem die Westdeutsche ImmobilienBank AG (9) (im Folgenden „WestImmo“) das Neugeschäft einstellen musste, hinauszuschieben. (10) (13) Am 15. Februar 2011 übermittelte Deutschland einen geänderten Umstrukturierungsplan für die WestLB (im Folgenden „Umstrukturierungsplan vom Februar 2011“). (14) Am 15. April 2011 übermittelte Deutschland der Kommission einen Fortschrittsbericht des Veräußerungstreuhänders, der nach der Entscheidung vom Mai 2009 eingesetzt worden war, und einen neuen Umstrukturierungsplan für die WestLB (im Folgenden „neuer Umstrukturierungsplan“). (15) Am 23. Juni 2011 einigten sich die deutsche Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (im Folgenden „FMSA“), alle Anteilseigner der WestLB und die EAA auf alle wesentlichen Einzelheiten der Abwicklung der WestLB und der Lastenverteilung zwischen ihren Anteilseignern (die Vereinbarung wird im Folgenden „Eckpunktevereinbarung“ (11) genannt). (16) Am 30. Juni 2011 übermittelte Deutschland der Kommission eine auf der Eckpunktevereinbarung basierende endgültige Fassung des neuen Umstrukturierungsplans (im Folgenden „Umstrukturierungsplan vom Juni 2011“). (17) Am 28. Oktober 2011 beantragte Deutschland bei der Kommission, den Termin, zu dem die WestLB das Neugeschäft einstellen musste, auf den 29. Februar 2012 hinauszuschieben (die WestLB war durch die Entscheidung vom Mai 2009 dazu verpflichtet worden, das Neugeschäft zum 1. Januar 2012 einzustellen). Dieser Antrag wurde vorsorglich für den Fall gestellt, dass die Entscheidung vom Mai 2009 nicht bis zum 1. Januar 2012 durch einen neuen Beschluss ersetzt würde. (18) Am 28. Oktober 2011 übermittelte Deutschland ausführliche Informationen über eine weitere Beihilfemaßnahme für die WestLB in Form einer zweiten Übertragung von Vermögenswerten auf die EAA (im Folgenden „Nachbefüllung“). (19) Am 21. November 2011 übermittelte Deutschland aktualisierte Daten zum Umstrukturierungsplan vom Juni 2011. (20) Am 1. Dezember übermittelte Deutschland Informationen über die Höhe befristeter kurzfristiger Liquiditätshilfe, die der WestLB bis zum 30. Juni 2012 gewährt werden darf. (21) Am 8. Dezember 2011 meldete Deutschland einen endgültigen Zusagenkatalog bei der Kommission an. (22) Am 13. Dezember 2011 bestätigte Deutschland die geplante Übernahme der „Verbundbank“, einer Einheit, die im Rahmen der Umstrukturierung der WestLB aus dieser herausgelöst werden soll, durch die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen (im Folgenden „Helaba“). II.   SACHVERHALT 1.   DIE BEGÜNSTIGTE (23) Begünstigte ist die WestLB, bei der es sich um die Landesbank Nordrhein-Westfalens mit Sitz in Düsseldorf handelt. Ihre Anteilseigner sind der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (im Folgenden „SVWL“), der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (im Folgenden „RSGV“; SVWL und RSGV werden zusammen als „Sparkassenverbände“ bezeichnet), das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden „NRW“) und die beiden Landschaftsverbände Rheinland (im Folgenden „LVR“) und Westfalen-Lippe (im Folgenden „LWL“). Der Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung (im Folgenden „SoFFin“), der von der FMSA verwaltet wird, hält eine stille Einlage an der WestLB AG. (24) Die wichtigsten Finanzdaten der WestLB sind in folgender Tabelle zusammengefasst: Tabelle 1 Wichtigste Finanzdaten der WestLB   31.12.2008 31.12. 2009 31.12. 2010 30.6.2011 Bilanzwerte (in Mrd. EUR) Gesamtvermögenswerte 288,1 242,3 191,5 160,4 Eigenkapital 3,8 3,7 4,1 4,2 Bankaufsichtsrechtliche Kapitalquoten (SolvV) Kernkapital in Mrd. EUR 5,7 5,3 5,5 4,9 Eigenmittel in Mrd. EUR 8,9 7,6 7,7 7,3 Risikogewichtete Aktiva in Mrd. EUR 88,5 83,0 48,6 45,4 Kernkapitalquote in % 6,4 6,4 11,4 10,7 Gesamtquote in % 10,1 9,1 15,9 16,0 Beschäftigte Zahl der Beschäftigten 5 957 5 214 4 712 4 622 Vollzeitbeschäftigte 5 663 4 971 4 473 4 376 (25) Die WestLB, der die Aufgaben einer Sparkassenzentralbank obliegen, dient den regional tätigen Sparkassen in NRW und Brandenburg als Verbindung zu den Finanzmärkten. Sie bietet ihren deutschen und internationalen Kunden, zu denen sowohl Firmenkunden als auch institutionelle und öffentliche Kunden zählen, eine große Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen an, u. a. in den Bereichen Kreditgeschäft, maßgeschneiderte strukturierte Finanzierungen, Kapitalmarktaktivitäten, Asset Management und Abwicklung des Zahlungsverkehrs. (26) Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeiten der WestLB hat sich im Laufe der Zeit verschoben. So wurde die WestLB, die anfänglich auf ihre Funktion einer Girozentrale für die Sparkassen beschränkt war, mehr und mehr zu einer Investmentbank. Seit dem Jahr 2001, als ihre öffentlichen Tätigkeiten von ihrem Wettbewerbsgeschäft getrennt wurden, hat die WestLB eine Phase der Umstrukturierung erlebt (12). (27) In jüngerer Vergangenheit führten umfangreiche Investitionen in strukturierte Wertpapiere, die zum Teil über bis 2007 nicht konsolidierte Zweckgesellschaften abgewickelt wurden, zu erheblichen Verlusten und stark steigendem Kapitalbedarf, obwohl die Rechungslegungsstandards im Zuge der Finanzkrise gelockert worden waren. Deshalb gewährten Deutschland und die Anteilseigner der WestLB 2008 den Phoenix-Rettungsschirm (13) und vereinbarten im November 2009 die Einrichtung einer Abwicklungsanstalt, der EAA, auf die Vermögenswerte mit einem Nominalwert von rund 77,5 Mrd. EUR und Kapital von rund 3 Mrd. EUR übertragen wurden. 2.   DIE BEIHILFEMASSNAHMEN a.   DAS ERSTE MASSNAHMENPAKET – DIE RISIKOABSCHIRMUNG FÜR DAS PHOENIX-PORTFOLIO (28) Im Jahr 2008 übertrug die WestLB ein Portfolio strukturierter Wertpapiere auf eine Zweckgesellschaft namens Phoenix Light, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach irischem Recht, und gliederte damit Wertpapiere (14) mit einem Nominalwert von insgesamt rund 23 Mrd. EUR aus der Bilanz der WestLB aus. Die Zweckgesellschaft wurde durch Garantien der Anteilseigner der WestLB gesichert, auf die man sich am 8. Februar 2008 verständigte, um etwaige Zahlungsausfälle von bis zu 5 Mrd. EUR zu decken (im Folgenden „Risikoschirm für das Phoenix-Portfolio“), und die mit der Entscheidung vom Mai 2009 genehmigt wurden (15). Die Risikoabschirmung bestand aus zwei separaten Garantien: — einer Garantie zur Abdeckung von Forderungen gegen Phoenix Light von bis zu 2 Mrd. EUR, für die alle Anteilseigner der WestLB entsprechend ihren jeweiligen Anteilen haften, — und einer ausschließlich von NRW gestellten nachrangigen Garantie, die weitere Forderungen gegenüber Phoenix Light von bis zu 3 Mrd. EUR abdeckt. b.   DAS ZWEITE MASSNAHMENPAKET – DIE ERSTE ÜBERTRAGUNG VON VERMÖGENSWERTEN AUF DIE EAA (29) Am 24. November 2009 vereinbarten Deutschland und die Anteilseigner der WestLB die praktischen Modalitäten der Einrichtung einer Abwicklungsanstalt namens „Erste Abwicklungsanstalt“ nach dem deutschen Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (im Folgenden „FMStFG“), um ein Portfolio mit Risikopositionen und nicht strategischen Geschäftsbereichen auszugliedern. Die Anteilseigner der WestLB kamen zusammen und genehmigten die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen offiziell am 11. Dezember 2009. (30) Die erste Maßnahme zur Übertragung von Vermögenswerten (16) umfasste eine Kapitalzuführung von 3 Mrd. EUR, weitere Garantien von den Anteilseignern der WestLB und eine Übertragung von Vermögenswerten, die vorrangig durch eine Abspaltung erfolgen sollte. Darüber hinaus wurde der Phoenix-Risikoschirm von 5 Mrd. EUR nicht beendet, sondern auf die EAA übertragen. Wäre der Risikoschirm nicht übertragen worden, hätte die EAA zusätzliches Kapital in Höhe von 5 Mrd. EUR benötigt, um das Phoenix-Portfolio zu übernehmen. i)    Die Kapitalzuführung des SoFFin zugunsten der WestLB (31) Vor Einrichtung der EAA musste der SoFFin eine Kapitalzuführung in Höhe von 3 Mrd. EUR zugunsten der WestLB vornehmen (im Folgenden „Kapitalzuführung“). Diese Kapitalzuführung erfolgte in drei Tranchen: am 23. Dezember 2009 (672 Mio. EUR), am 4. Januar 2010 (1,5 Mrd. EUR) und am 30. April 2010 (828 Mio. EUR). Das Kapital wurde in Form einer unkündbaren stillen Einlage zugeführt, die nach dem 1. Juli 2010 in Stammaktien umgewandelt werden kann. Der getroffenen Vereinbarung zufolge darf der SoFFin nicht die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft halten. (32) Die vertraglichen Bedingungen der stillen Einlage sehen eine Vergütung von 10 % pro Jahr vor, wenn die WestLB einen ausreichenden Jahresgewinn nach HGB aufweist (17). Ergibt sich ein Jahresverlust, wird keine Vergütung gezahlt, und die stille Einlage nimmt pari passu an den Verlusten teil. Seit der Zuführung der stillen Einlage hat die WestLB nach HGB entweder Verluste verzeichnet (2009) oder keine Jahresgewinne ausgewiesen (2010). Infolgedessen wurde bisher keine Vergütung gezahlt, und die stille Einlage hat mit rund 1 Mio. EUR an den Verlusten teilgenommen. ii)    Die Garantien der Anteilseigner (33) Die Einrichtung der EAA beinhaltet eine Garantie der Anteilseigner der WestLB, mit der weitere in Bezug auf die übertragenen Vermögenswerte entstehende Verluste abgedeckt werden. Alle Verluste der EAA, die über das übertragene Kapital hinausgehen, müssen nach dem Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (im Folgenden "FMStFG" genannt) von den Anteilseignern der WestLB und der FMSA gedeckt werden. (34) Dazu gewährten die Anteilseigner der WestLB eine ausdrückliche Garantie in Höhe von insgesamt 1 Mrd. EUR, die sich auf NRW (482 Mio. EUR), die Sparkassenverbände (501 Mio. EUR) sowie LVR und LWL (17 Mio. EUR) verteilt. Im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche Abdeckung weiterer Verluste vereinbarten die Anteilseigner der WestLB, die Verpflichtung von RSGV und WLSGV zu einem weiteren Verlustausgleich auf 4 Mrd. EUR zu begrenzen. In Anbetracht der von den Sparkassenverbänden gewährten Garantie in Höhe von 501 Mio. EUR ist die Verlustteilnahme von RSGV und WLSGV daher auf höchstens 4,5 Mrd. EUR begrenzt. Um die 4 Mrd. EUR aufzubringen, können RSGV und WLSGV über einen Zeitraum von 25 Jahren angemessene Rücklagen für diese Verpflichtung bilden. Etwaige Verluste, die sowohl über das Eigenkapital der EAA als auch über die Garantien hinausgehen, werden von FMSA und NRW getragen (18). iii)    Die erste Übertragung von Vermögenswerten (35) Die Übertragung der toxischen und nichtstrategischen Vermögenswerte (und Verbindlichkeiten) erfolgte in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wurden Wertpapiere (insbesondere Mezzanine Notes und andere strukturierte Wertpapiere) mit einem Gesamtbuchwert von rund 6,2 Mrd. EUR und Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von rund 5,5 Mrd. EUR im Rahmen einer am 23. Dezember 2009 im Handelsregister verzeichneten Abspaltung auf die EAA übertragen (19). In einem zweiten Schritt wurde der verbleibende Teil des abgetrennten Portfolios zum 30. April 2010 abgespalten oder synthetisch auf die EAA übertragen (20). (36) Die Transaktion war so strukturiert, dass die WestLB von rückwirkenden Auswirkungen der Übertragung profitierte. Die Buchwerte der am 23. Dezember 2009 übertragenen Wertpapiere wurden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Übertragungsstichtages (31. Dezember 2008/1. Januar 2009) festgesetzt, während die Buchwerte des am 30. April 2010 übertragenen verbleibenden Teils des Portfolios auf der Grundlage des wirtschaftlichen Übertragungsstichtages (31. Dezember 2009/1. Januar 2010) ermittelt wurden. (37) Das Portfolio umfasst Vermögenswerte mit einem Nominalwert von 77 Mrd. EUR (Buchwert zum 31. Dezember 2009 von 68,117 Mrd. EUR (21)), bei denen es sich um eine große Bandbreite von Kreditinstrumenten, Standardanleihen (22), strukturierten Wertpapieren und Derivaten handelt. Das Portfolio umfasst auch Grandfathering-Verbindlichkeiten in Höhe von 22,1 Mrd. EUR (Buchwert nach Maßgabe des „Spaltungsvertrags“). Drei grundlegende Gruppen von Vermögenswerten wurden auf die EAA übertragen: — das Portfolio aus strukturierten Wertpapieren, das das „Phoenix“-Portfolio (22,9 Mrd. EUR), das „European Super Senior“-Tranchen-Portfolio (2,8 Mrd. EUR) und andere Asset-Backed-Securities (im Folgenden "ABS" genannt) (3,4 Mrd. EUR) umfasst; — das Wertpapierportfolio mit Anleihen (17,7 Mrd. EUR), die teilweise durch Credit Default Swaps (CDS) auf negativer Basis (sogenannte „Negative Basis Trades“) (23) abgesichert sind; — das Kreditportfolio, das Kredite und (außerbilanzielle) Kreditengagements mit einem Nominalwert von insgesamt rund 30,6 Mrd. EUR umfasst, bei denen es sich um verbleibende Positionen aus verschiedenen Geschäftstätigkeiten und Niederlassungen der WestLB handelt. Ferner waren die Vermögenswerte teilweise Gegenstand von Derivategeschäften (d. h., mit dem Wertpapier oder Kredit ist ein Zins- und/oder Währungs-Swap verbunden); einige reine CDS-Positionen wurden übertragen, was den Anteil der Derivate an dem Portfolio ausmacht. (38) Während einige der Vermögenswerte, ihre Emittenten, Kontrahenten oder Teilmärkte als wertgemindert bzw. gestört eingestuft werden konnten, war dies bei einer wesentlichen Zahl nicht der Fall. Deutschland hat 4,2 Mrd. EUR (rund 6 % aller Vermögenswerte) als „liquide“ eingestuft, was bedeutet, dass sie weiterhin zu funktionierenden Märkten gehören (24). (39) Das Kapital der EAA bei Gründung bestand aus Nettovermögenswerten von insgesamt 3,267 Mrd. EUR. Diese Vermögenswerte setzten sich zusammen aus 3 Mrd. EUR Kapital und 267 Mio. EUR aus einer internen Verbindlichkeit aus den Credit Linked Notes (CLN) innerhalb des European Super Senior-Tranchen-Portfolios. (40) Für die Verwaltung der Vermögenswerte hat die EAA mit der WestLB einen Servicevertrag für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Im Rahmen dieses Vertrags erbringt die WestLB für die EAA Portfoliomanagementleistungen, deren Hauptziel darin besteht, das gesamte Portfolio mit der Zeit aufzulösen und die Risiken zu minimieren. Anfänglich trat die WestLB als alleiniger Refinanzierungs- und Derivate-Kontrahent der EAA auf. iv)    Bewertung der Vermögenswerte (41) Deutschland bewertete beide Teile des ausgegliederten Portfolios, den ersten Teil zum Stichtag 30. September 2009 und den zweiten zum Stichtag 31. März 2010 (Übersicht vgl. Tabelle 2). Nach Angaben Deutschlands belief sich der tatsächliche wirtschaftliche Wert („TWW“) des Gesamtvermögensbestands auf 62,727 Mrd. EUR und lag damit um 5,389 Mrd. EUR unter seinem Buchwert (25). Diese Bewertung wurde sowohl von Blackrock (26) als auch von der Deutschen Bundesbank (27) als ausreichend konservativ bezeichnet. Zur Bewertung der Höhe der gewährten staatlichen Beihilfe zog Deutschland von der TWW-Deckungslücke (5,389 Mrd. EUR) die anfängliche Kapitalausstattung der EAA (28) (3,267 Mrd. EUR, die Differenz zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) ab, so dass sich eine Nettodifferenz zwischen dem Übertragungswert und dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert (im Folgenden "TWW" genannt)in Höhe von 2,123 Mrd. EUR ergab. (42) Ebenso wie Deutschland konzentrierte auch die Kommission sich bei ihrer Berechnung der Höhe der gewährten staatlichen Beihilfe auf die Nettodifferenz zwischen den Übertragungswerten und dem TWW der übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (im Folgenden „Transfer-Delta“). (43) Die Kommission prüfte die von Deutschland übermittelte Bewertung mit Hilfe externer Sachverständiger (Société Générale, Bangert Research und Professor Wim Schoutens). Das Ergebnis dieser Prüfung, das im Beschluss vom November 2010 im Einzelnen dargelegt ist (29), führte zu dem Schluss, dass das Transfer-Delta bei vorsichtiger Betrachtungsweise um 1,606 Mrd. EUR höher liegt als von Deutschland angegeben (5,389 Mrd. EUR). Anders ausgedrückt liegt der TWW um 6,949 Mrd. EUR unter dem Übertragungswert (30). Die Experten stellten bei der Bewertung des TWW bestimmter Anleihen, insbesondere auf Teilportfolio-Ebene, Differenzen fest (beim gesamten Wertpapierportfolio rund 600 Mio. EUR), die auf eine abweichende Einschätzung in Bezug auf die funktionale Störung dieser Märkte zurückzuführen waren. So stuften die Sachverständigen zum Beispiel im Gegensatz zur WestLB mehrere Märkte für Standardanleihen als funktionierende Märkte ein, so dass der Marktwert als TWW angenommen wurde. Zweitens wurden bei den Darlehen, die die WestLB übertragen hatte, aufgrund schwerwiegender Diskrepanzen bei der Bewertung der Verlustquoten bei Ausfall (LGD) Differenzen festgestellt (im gesamten Kreditportfolio von 1 Mrd. EUR). Große Differenzen wurden auch bei bestimmten Teilkategorien des Portfolios aus strukturierten Wertpapieren festgestellt, aber ihre Nettoauswirkungen schienen sich auszugleichen. (44) Ferner übermittelte Deutschland potenzielle Abzugspositionen und Argumente, um aufzuzeigen, dass das Transfer-Delta kleiner als Null war. Die folgende dem Beschluss vom November 2010 entnommene Tabelle enthält eine Zusammenfassung der Ergebnisse nach Teilportfolio. Tabelle 2 Ergebnisse zur ersten Übertragung von Vermögenswerten gemäß dem Beschluss vom November 2010   Standpunkt Deutschl.   Standpunkt Kommission Übertragenes Portfolio Buchwert Dez. (ÜW) WestLB Dez. TWW „abgeleitet“ WestLB Dez TWW - ÜW „abgeleitet“ EU-Sach-verst. Dez. TWW Schätzung EU-Sachverst. Dez. TWW ÜW Schätzung Portfolio aus strukturierten Wertpapieren Phoenix 22 764 20 323 (2 441 ) 19 786 (2 978 ) European Super Seniors 2 918 1 751 (1 167 ) 2 276 (642) Andere ABS 3 188 3 182 (6) 3 178 (10) Wertpapier-portfolio Anleihen 16 501 16 323 (178) 15 762 (739) Banque D'Orsay-Portfolio 2 749 2 733 (16) 2 770 21 CDS & Derivative (65) (45) 20 (102) (37) Kredit-portfolio Gezogen 20 061 18 666 (1 395 ) 17 807 (2 254 ) Nicht gezogen — (205) (205) (310) (310) Gesamt 68 116 62 727 (5 389 ) 61 167 (6 949 ) Quelle 22.Febr.10 8.Juli.10 8.Juli.2010 23.Sept.10 23.Sept.10 Abzugspositionen       Kapital der EAA (Differenz zwischen Über-tragungswerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten) 3 267   3 267 Übertragung von Grandfathering-Verbindlichkeiten 882   n. a. Zukünftige Cashflows aus dem übertragenen Portfolio 880   n. a. Übertragung von Credit Linked Notes 268   268 Berichtigung für erwartete Verluste aus nicht gezogenen Kreditlinien 205   n. a. Berichtigung für erwartete Verluste aufgrund von Abzinsung 75   n. a. Gesamt "Transfer Delta" = Übertragungspreis - TWW - Abzug – 188   3 414 c.   DAS DRITTE MASSNAHMENPAKET – DIE LIQUIDATIONSMASSNAHMEN (45) Im Umstrukturierungsplan vom Juni 2011 wird eine geordnete Abwicklung der WestLB dargelegt, für die eine Reihe ergänzender Entlastungsmaßnahmen erforderlich sein wird. Deutschland plant erstens die Übertragung der verbleibenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der WestLB auf die EAA, zweitens den Ersatz von Kapital, die Übernahme der operativen Kosten und der Liquidationskosten für die WestLB bzw. gegebenenfalls ihre umbenannte Nach

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.