Europäische Union

Beschluss (GASP) 2015/1837 des Rates vom 12. Oktober 2015 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten sowie im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

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13.10.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 266/83 BESCHLUSS (GASP) 2015/1837 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten sowie im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, die innerhalb der EU wie auch in Drittstaaten zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Waffen getroffen werden müssen. (2) Die Union setzt diese Strategie zielstrebig um und führt die in Kapitel III der Strategie aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte von multilateralen Einrichtungen wie etwa des Provisorischen Technischen Sekretariats (PTS) der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation — CTBTO) zu unterstützen. (3) Der Rat hat am 17. November 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 2003/805/GASP (1) betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln angenommen. Darin wird unter anderem gefordert, die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty — CTBT) zu fördern. (4) Die Unterzeichnerstaaten des CTBT haben die Einsetzung einer mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Vorbereitungskommission beschlossen, die den Status einer internationalen Organisation hat und der bis zur Errichtung der CTBTO die effektive Anwendung des CTBT obliegt. (5) Ein baldiges Inkrafttreten und eine weltweite Anwendung des CTBT und die Stärkung des Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO-Vorbereitungskommission sind wichtige Ziele der Strategie. In diesem Zusammenhang haben die von der Demokratischen Volksrepublik Korea im Oktober 2006, im Mai 2009 und im Februar 2013 durchgeführten Nuklearversuche erneut deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass der CTBT rasch in Kraft gesetzt wird und die Einrichtung und Stärkung des Überwachungs- und Verifikationssystems des CTBT beschleunigt werden muss. (6) Die CTBTO-Vorbereitungskommission prüft, wie ihr Verifikationssystem unter anderem durch den Ausbau der Fähigkeiten im Bereich der Überwachung von Edelgasen und durch Bemühungen um die uneingeschränkte Einbeziehung der an der Umsetzung des Verifikationssystems beteiligten Unterzeichnerstaaten des CTBT am besten gestärkt werden kann. (7) Im Rahmen der Umsetzung der Strategie hat der Rat drei Gemeinsame Aktionen und zwei Beschlüsse zur Unterstützung der Tätigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission angenommen, und zwar die Gemeinsame Aktion 2006/243/GASP (2) im Bereich Ausbildung und Kapazitätsaufbau für die Verifikation, die Gemeinsame Aktion 2007/468/GASP (3), die Gemeinsame Aktion 2008/588/GASP (4) sowie den Beschluss 2010/461/GASP (5) und den Beschluss 2012/699/GASP (6) zur Stärkung der Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission. (8) Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden. (9) Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses sollte die CTBTO-Vorbereitungskommission beauftragt werden, die — auf der Grundlage ihrer einzigartigen Expertise und Fähigkeiten durch das Netz des Internationalen Überwachungssystems (International Monitoring System — IMS), das über 280 Anlagen in rund 85 Ländern umfasst, und das Internationale Datenzentrum — die einzige internationale Organisation ist, die in der Lage und dazu befugt ist, diesen Beschluss durchzuführen. Die von der Union unterstützten Projekte können nur durch einen außerbudgetären Beitrag zur CTBTO-Vorbereitungskommission finanziert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Um die fortlaufende praktische Umsetzung bestimmter Elemente der Strategie sicherzustellen, unterstützt die Union die Tätigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission und setzt sich dabei für folgende Ziele ein: a) Stärkung der Fähigkeiten des Überwachungs- und Verifikationssystems des CTBT, einschließlich im Bereich des Aufspürens von Radionukliden, b) Stärkung der Fähigkeiten der Unterzeichnerstaaten des CTBT, ihren Verifikationspflichten nach dem CTBT nachzukommen, und es ihnen zu ermöglichen, die Vorteile der Teilnahme am CTBT-Vertragssystem uneingeschränkt zu nutzen. (2)   Mit den von der Union geförderten Projekten werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt: a) Unterstützung der Instandhaltung des Überwachungssystems zur Verbesserung der Aufspürung von etwaigen Nuklearexplosionen, insbesondere durch die Unterstützung: ausgewählter seismologischer Hilfsstationen und der Charakterisierung des globalen Radioxenon-Hintergrunds und der Begrenzung von Xenon; der Stärkung der Verwaltung des virtuellen Datenauswertungszentrums (virtual Data Exploitation Centre — vDEC) und der damit verbundenen Tätigkeiten; der Umsetzung der Phase 2 des Programms zur Neukonzeption der seismischen, hydroakustischen und Infraschall-Wellenformdaten (SHI) des Internationalen Datenzentrums (International Data Centre — IDC) sowie des Erhöhens der Testabdeckung der Anwendungen des IDC; b) Steigerung der Verifikationsfähigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission im Bereich der Inspektionen vor Ort (On-Site-Inspections — OSI), insbesondere durch die Entwicklung operativer Fähigkeiten für OSI durch Ausweitung und Ergänzung der technischen Fähigkeiten des Multispektral- und Infrarot-(MSIR-)Systems für OSI; c) Unterstützung der Förderung der weltweiten Anwendung und des Inkrafttretens des CTBT und der langfristigen Tragfähigkeit seines Verifikationssystems durch Öffentlichkeitsarbeit („outreach“) und Kapazitätsaufbau, einschließlich der Unterstützung von Lehrgängen und Workshops in Südostasien, im Pazifikraum und im Fernen Osten sowie im Nahen Osten und Südasien zur Förderung einer wirksamen Teilnahme am CTBT, für den Kapazitätsaufbau zur Wartung des Systems, für die Sensibilisierung von Wissenschaftlern und Politikern/Diplomaten, sie für den CTBT zu sensibilisieren und ihr Verständnis des CTBT zu verbessern, und für die Konsolidierung und Erweiterung des Angebots/Software-Pakets erweitertes nationales Datenzentrum in-a-box (im Folgenden „NDC-in-a-box“ bzw. „Extended NDC-in-a-box“). Die Projekte zielen auch darauf ab, dass der Unterstützung der oben genannten Tätigkeiten und der ordnungsgemäßen Programmverwaltung bei der Umsetzung dieses Beschlusses durch die Union entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. Diese Projekte kommen allen Unterzeichnerstaaten des CTBT zugute. Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts erfolgt durch die CTBTO-Vorbereitungskommission. Sie nimmt diese Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahr. Zu diesem Zweck trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vorkehrungen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission. Artikel 3 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 3 024 756 EUR. (2)   Die mit dem in Absatz 1 festgelegten Betrag finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Europäische Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierzu schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission. In diesem Finanzierungsabkommen wird festgehalten, dass die CTBTO-Vorbereitungskommission gewährleistet, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. (4)   Die Europäische Kommission bemüht sich, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte, die von der CTBTO-Vorbereitungskommission ausgearbeitet werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. (2)   Die Europäische Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte. Artikel 5 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. Sie endet jedoch sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses, falls bis dahin kein Finanzierungsabkommen geschlossen worden ist. Geschehen zu Luxemburg am 12. Oktober 2015. Im Namen des Rates Die Präsidentin F. MOGHERINI (1)  Gemeinsamer Standpunkt 2003/805/GASP des Rates vom 17. November 2003 betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 34). (2)  Gemeinsame Aktion 2006/243/GASP des Rates vom 20. März 2006 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) im Bereich Ausbildung und Kapazitätsaufbau für die Verifikation und im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 88 vom 25.3.2006, S. 68). (3)  Gemeinsame Aktion 2007/468/GASP des Rates vom 28. Juni 2007 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) mit dem Ziel der Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 176 vom 6.7.2007, S. 31). (4)  Gemeinsame Aktion 2008/588/GASP des Rates vom 15. Juli 2008 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) mit dem Ziel der Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 189 vom 17.7.2008, S. 28). (5)  Beschluss 2010/461/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 219 vom 20.8.2010, S. 7). (6)  Beschluss 2012/699/GASP des Rates vom 13. November 2012 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 314 vom 14.11.2012, S. 27). ANHANG Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten, zur Verbesserung der Aussichten auf ein baldiges Inkrafttreten und zur Unterstützung der weltweiten Anwendung des CTBT sowie im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen I.   EINLEITUNG 1.   Der Aufbau eines einwandfrei funktionierenden Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO-Vorbereitungskommission (im Folgenden: „Vorbereitungskommission“) ist ein wesentliches Element bei der Vorbereitung der Durchführung des CTBT nach seinem Inkrafttreten. Der Ausbau der Fähigkeiten der Vorbereitungskommission im Bereich der Überwachung von Edelgasen ist ein wichtiges Instrument für die Beurteilung, ob es sich bei einer beobachteten Explosion um einen Nuklearversuch handelte. Außerdem hängen die Funktions- und Leistungsfähigkeit des CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystems von den Beiträgen aller Unterzeichnerstaaten des CTBT ab. Deshalb ist es wichtig, dass die Unterzeichnerstaaten des CTBT in die Lage versetzt werden, uneingeschränkt an dem CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystem teilzuhaben und dazu beizutragen. Die Arbeiten im Rahmen der Durchführung dieses Beschlusses werden auch im Hinblick auf die Verbesserung der Aussichten auf ein baldiges Inkrafttreten und eine weltweite Anwendung des CTBT von Bedeutung sein. Die in diesem Beschluss beschriebenen Projekte werden einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Ziele der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verwirklichen. 2.   Zu diesem Zweck wird die Union die folgenden neun Projekte unterstützen: a) Instandhaltung der seismologischen Hilfsstationen des IMS, deren Aufnahmeländer Unterstützung benötigen, b) Projekt zur Charakterisierung des globalen Radioxenon-Hintergrunds, c) Verwaltung des vDEC und damit verbundene Tätigkeiten, d) Unterstützung der Phase 2 des Programms zur Neukonzeption von SHI des IDC, e) Begrenzung von Xenon, f) Erhöhen der Testabdeckung der Anwendungen des IDC, g) Verbesserungen der Hardware des MSIR-Systems für OSI, h) Lehrgänge und Workshops in Südostasien, im Pazifikraum und im Fernen Osten sowie im Nahen Osten und Südasien, Kapazitätsaufbau zur Wartung des Systems, Sensibilisierungsmaßnahmen für Wissenschaftler und Politiker/Diplomaten sowie i) „Extended NDC-in-a-box“. Da die politischen Rahmenbedingungen günstiger geworden sind, haben sich die Aussichten auf ein Inkrafttreten des CTBT verbessert; dies wird auch durch die jüngsten Unterzeichnungen und Ratifizierungen des CTBT, unter anderem durch Indonesien, einen der in Anhang 2 des CTBT aufgeführten Staaten, verdeutlicht. In Anbetracht der so entstandenen positiven Dynamik müssen in den nächsten Jahren die Anstrengungen dringend verstärkt darauf konzentriert werden, dass nicht nur die Einrichtung des CTBT-Verifikationssystems zum Abschluss gebracht wird, sondern auch seine Einsatzbereitschaft und Betriebsfähigkeit sichergestellt werden, und dass die Bemühungen für das Inkrafttreten und die weltweite Anwendung des CTBT fortgesetzt werden. Die von der Demokratischen Volksrepublik Korea im Oktober 2006, im Mai 2009 und im Februar 2013 durchgeführten Nuklearversuche haben nicht nur deutlich gemacht, wie wichtig ein universelles Verbot von Nuklearversuchen ist, sie haben auch die Notwendigkeit eines wirksamen Verifikationssystems, mit dem die Einhaltung des Versuchsverbots überwacht werden kann, vor Augen geführt. Durch ein uneingeschränkt einsatzfähiges und glaubwürdiges CTBT-Verifikationssystem wird der internationalen Gemeinschaft ein verlässliches, unabhängiges Instrument an die Hand gegeben, mit dem die Einhaltung des Versuchsverbots sichergestellt werden kann. Darüber hinaus spielen die CTBTO-Daten eine entscheidende Rolle bei Tsunami-Frühwarnungen und bei der Bewertung der Verbreitung radioaktiver Emissionen nach dem nuklearen Unfall in Fukushima im März 2011. Mit der Unterstützung dieser Projekte werden die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt. Die Durchführung dieser komplexen Projekte wird einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung wirksamer multilateraler Reaktionen auf gegenwärtige Sicherheitsbedrohungen leisten. Insbesondere werden diese Projekte die Ziele der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen voranbringen, so auch die weltweite Anwendung des CTBT und die Stärkung der darin enthaltenen Norm sowie des Verifikationssystems. Die Vorbereitungskommission baut derzeit ein Internationales Überwachungssystem auf, um sicherzustellen, dass keine Nuklearexplosion unentdeckt bleibt. Aufgrund ihrer einzigartigen Expertise durch ein weltweites Netz seismologischer Hilfsstationen des IMS, das über 280 Stationen in 85 Ländern umfasst, und durch das IDC ist die Vorbereitungskommission die einzige Organisation, die über die Kapazität für die Durchführung dieser Projekte verfügt, die nur durch einen außerbudgetären Beitrag an die Vorbereitungskommission finanziert werden können. Die Union hat mit der Gemeinsamen Aktion 2006/243/GASP, der Gemeinsamen Aktion 2007/468/GASP, der Gemeinsamen Aktion 2008/588/GASP, dem Beschluss 2010/461/GASP und dem Beschluss 2012/699/GASP Folgendes unterstützt: die Entwicklung eines E-Learning-Ausbildungsprogramms, die Integrierte Feldübung 2008 in Bezug auf OSI und die Integrierte Feldübung 2014 (IFE14), die Bewertung und Messung, Charakterisierung und Begrenzung von Radioxenon, technische Hilfe und Kapazitätsaufbau, die Entwicklung von Fähigkeiten künftiger Generationen von CTBT-Experten, die Verbesserung des Modells für atmosphärische Transportprozesse (Atmospheric Transport Model — ATM), seismologische Hilfsstationen, die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, die Steigerung der Fähigkeiten für OSI durch die Entwicklung eines Systems zum Aufspüren von Edelgas und das Pilotprojekt für die Unterstützung der Teilnahme von Experten aus Entwicklungsländern an technischen und politischen Tagungen der Vorbereitungskommission. Die Projekte nach diesem Beschluss bauen auf den Projekten der früheren Gemeinsamen Aktionen und den mit ihrer Durchführung erzielten Fortschritten auf. Die Projekte nach diesem Beschluss sind darauf ausgerichtet, mögliche Überschneidungen mit dem Beschluss 2012/699/GASP zu vermeiden. Einige Projekte nach diesem Beschluss umfassen Elemente, die Ähnlichkeit mit Tätigkeiten im Rahmen der früheren Gemeinsamen Aktionen aufweisen, die aber einen unterschiedlichen materiellen Geltungsbereich haben oder sich an andere Empfängerstaaten oder -regionen richten. Zusätzlich zu anderen freiwilligen Beiträgen und Sachleistungen, die die CTBTO zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten von Gebern wie etwa von EU- und Nicht-EU-Staaten, von Einrichtungen oder von anderen erhalten hat, werden die neun vorstehend erwähnten Projekte zur Unterstützung der Tätigkeit der Vorbereitungskommission vom PTS durchgeführt und verwaltet. II.   PROJEKTBESCHREIBUNG Rubrik 1: Instandhaltung des Überwachungssystems Diese Rubrik umfasst die folgenden sechs Komponenten: — Komponente 1 : Instandhaltung der seismologischen Hilfsstationen des IMS, deren Aufnahmeländer Unterstützung benötigen; — Komponente 2 : Projekt zur Charakterisierung des globalen Radioxenon-Hintergrunds; — Komponente 3 : Verwaltung des vDEC und damit verbundene Tätigkeiten; — Komponente 4 : Unterstützung der Phase 2 des Programms zur Neukonzeption von SHI des IDC; — Komponente 5 : Begrenzung von Xenon; — Komponente 6 : Erhöhen der Testabdeckung der Anwendungen des IDC. Komponente 1: Instandhaltung der seismologischen Hilfsstationen des IMS, deren Aufnahmeländer Unterstützung benötigen 1.   Hintergrund Mit dem Projekt soll örtlichen Behörden weiterhin dabei geholfen werden, den Betrieb und die Instandhaltung zertifizierter Stationen des IMS-Netzes seismologischer Hilfsstationen, deren Aufnahmeländer Unterstützung benötigen, zu verbessern. 2.   Projektumfang Das Erreichen der hohen Qualität und der hohen Verfügbarkeit von Daten für die seismologischen Hilfsstationen des IMS stellt einige Länder vor große Herausforderungen. Genaue Bewertungen der besonderen Bedingungen vor Ort, gezielte Verbesserungen der Stationsinfrastruktur (auf der Grundlage vorheriger operativer Erfahrungen), die Lösung drohender Probleme aufgrund des Veraltens und die Hilfe bei der Schaffung geeigneter interner Regelungen und Vereinbarungen zur Unterstützung des Betriebs und der Wartung werden die Instandhaltung der Station insgesamt verbessern und dem Betreiber der lokalen Station helfen, die von der Station geforderte Leistung künftig zu erbringen. Daher umfassen die Arbeiten im Rahmen dieses Projekts unter anderem die weitere Ermittlung der notwendigen Fakten und die Überprüfung der Bedingungen für die langfristige Tragfähigkeit der Einrichtungen des Netzes seismologischer Hilfsstationen, auf die dieses Projekt ausgerichtet ist, Besuche der Stationen einschließlich Systemkalibrierungen, kleinerer Reparaturen und Ausbildung der Betreiber, zusätzliche Schulungen für die Stationsbetreiber vor Ort, Verbesserung der Infrastruktur und der Sicherheit, Verbesserung der Notstromversorgungssysteme und Verbesserung oder Austausch veralteter Ausrüstung. Darüber hinaus wird im Rahmen dieses Projekts auch weiterhin eine Reihe gezielter Besuche bei lokalen Behörden der Aufnahmeländer von seismologischen Hilfsstationen durchgeführt, um sie stärker für ihre Verpflichtungen aus dem CTBT in Bezug auf Betrieb und Instandhaltung der Hilfsstationen des IMS zu sensibilisieren und ihnen diese stärker ins Bewusstsein zu rufen, um die aktuellen Vorkehrungen für den Betrieb und die Wartung der Station zu bewerten und um den Aufbau oder Verbesserungen der nationalen unterstützenden Strukturen und die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zu fördern. 3.   Vorteile und Ergebnis Aufrechterhaltung und Verbesserung der Datenverfügbarkeit für seismologische Hilfsstationen. Komponente 2: Projekt zur Charakterisierung des globalen Radioxenon-Hintergrunds 1.   Hintergrund Die Vorbereitungskommission misst das Radioxenon in der Umwelt mit sehr empfindlichen Systemen; dies stellt ein wichtiges Element des CTBT-Verifikationssystems dar. Mit dem Beitrag, den die Union im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2008/588/GASP geleistet hat, hat die CTBTO zwei ortsbewegliche Systeme zur Messung der Edelgas-Radioisotope 133Xe, 135Xe, 133mXe und 131mXe erworben. Die Systeme sind zur Messung des Radioxenon-Hintergrunds in Indonesien, Japan und Kuwait eingesetzt worden. Zu diesem Zweck wurden Kooperationsvereinbarungen mit Partnerinstituten geschlossen. 2.   Projektumfang Zur Weiterführung dieser Messkampagnen sind Finanzmittel für die Beförderung der ortsbeweglichen Edelgas-Systeme an die neuen Standorte und für den Betrieb der Systeme an einem Standort über mindestens 12 Monate zur Berücksichtigung jahreszeitlich bedingter Schwankungen erforderlich. Der Standort in Kuwait befindet sich inmitten einer Lücke von Edelgasmesssystemen des IMS. Somit hat die bewegliche Station in Kuwait eine große Bedeutung für die Netzabdeckung des Gebiets des Persischen Golfs. Da dieser Standort umfassende Informationen zur Charakterisierung des globalen Xenon-Hintergrunds liefert, ist das Ziel, zunächst die Messkampagnen in Kuwait während des Durchführungszeitraums dieses Projekts zu verlängern. Das andere System wird damit beginnen, Messungen im Rahmen des Beschlusses 2012/699/GASP in Manado (Indonesien) vorzunehmen. Die Verlängerung dieser Messkampagne würde eine Charakterisierung dieses Standorts während eines gesamten Zwölfmonatszyklus unter Erfassung sämtlicher jahreszeitlicher Bedingungen ermöglichen. Nach Ablauf dieser Kampagne plant die CTBTO zusätzliche Mes

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.