Europäische Union

2012/373/EU: Beschluss des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0373. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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m zu belegen, dass die eingeführten Holzprodukte von einem in einem Drittland legal geschlagenen Baum stammen? Werden im Rahmen des Legalitätssicherungssystems eingeführte Holzprodukte entlang der gesamten Lieferkette verfolgt? Wenn zur Herstellung von Holzprodukten, einschließlich von Verbundprodukten, eingeführtes Holz verwendet wird, enthält die FLEGT-Genehmigung eine Angabe zum jeweiligen Ursprungsland? Wird durch die Strichcodes am eingeführten Holz gewährleistet, dass nur legal geschlagene und verarbeitete Holzprodukte mit einer FLEGT-Genehmigung ausgeführt werden? 3.   ÜBERPRÜFUNG Im Rahmen der Überprüfung werden ausreichende Kontrollen durchgeführt, um die Legalität von Holzprodukten zu gewährleisten. Es werden solide und wirksame Überprüfungsmethoden angewandt, um sicherzustellen, dass jede Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen, ob beim Einschlag oder entlang der Lieferkette, festgestellt wird und rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können. 3.1.   Organisation Die Überprüfung wird von einer staatlichen Stelle oder einer privaten bzw. gemischt öffentlich-privaten Organisation durchgeführt, die über ausreichende Ressourcen, Managementsysteme und qualifizierte Mitarbeiter sowie über solide und wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Interessenkonflikten verfügt. Hat die Regierung eine oder mehrere Stellen benannt, die diese Überprüfungsaufgaben wahrnehmen? Sind das entsprechende Mandat und die damit verbundenen Zuständigkeiten klar definiert und wurden sie öffentlich bekanntgegeben? Wurden die Zuständigkeiten eindeutig zugewiesen und die jeweils erforderlichen Qualifikationen genannt? Wie werden sie umgesetzt? Wie stellen die für die Legalitätsüberprüfung zuständigen Stellen ein Höchstmaß an Zusammenarbeit und effizienter Datenverwaltung zwischen den an der Kontrolle des Forstsektors beteiligten Behörden sicher? Verfügt die Überprüfungsstelle über ausreichende Ressourcen, um die Anwendung der Legalitätsdefinition und der Systeme zur Kontrolle der Lieferkette für Holz zu überprüfen? Verfügt die Überprüfungsstelle über ein umfassend dokumentiertes Managementsystem, das — den Einsatz von ausreichend qualifizierten, erfahrenen Prüfern gewährleistet, — eine interne Kontrolle/Aufsicht umfasst, — über Mechanismen zur Verhinderung von Interessenkonflikten verfügt, — die Transparenz des Überprüfungssystems sicherstellt, — eine klar definierte Überprüfungsmethodik anwendet und — ein öffentlich zugängliches Beschwerdeverfahren einsetzt? 3.2.   Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition Der Überprüfungsumfang ist klar festgelegt. Durch eine dokumentierte Überprüfungsmethode wird sichergestellt, dass eine systematische, transparente und nachweisgestützte Überprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird und alle Elemente der Legalitätsdefinition abdeckt. Deckt die Überprüfungsmethode alle Elemente der Legalitätsdefinition ab und schließt sie auch eine Überprüfung der Einhaltung aller festgelegten Anforderungen ein? Erfordert die Überprüfung — Kontrollen von Dokumenten, Betriebsaufzeichnungen und Arbeiten vor Ort (auch unangekündigte Kontrollen), — die Einholung von Informationen von externen interessierten Kreisen, — das Führen von Aufzeichnungen über die Prüfungen, so dass Innenrevisoren und die unabhängige Prüfinstanz Kontrollen durchführen können? Besteht eine klar definierte institutionelle Rollen- und Kompetenzverteilung und wird sie beachtet? Werden die Ergebnisse der Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition öffentlich zugänglich gemacht? Wie erlangen die interessierten Kreise Zugang zu diesen Informationen? 3.3.   Überprüfung der Systeme zur Kontrolle der Lieferkette Der Überprüfungsumfang wurde festgelegt und deckt die gesamte Lieferkette vom Einschlag bis zur Ausfuhr ab. Durch eine dokumentierte Überprüfungsmethode wird sichergestellt, dass eine systematische, transparente und nachweisgestützte Überprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird, die alle Elemente der Legalitätsdefinition erfasst und den regelmäßigen und zeitnahen Datenabgleich zwischen den einzelnen Stufen der Lieferkette vorsieht. Sieht die Überprüfungsmethode eine vollständige Überprüfung der Lieferkettenkontrollen vor? Ist dies in der Überprüfungsmethode klar festgelegt? Womit wird nachgewiesen, dass die Überprüfung der Lieferkettenkontrollen durchgeführt wurde? Besteht eine klar definierte institutionelle Rollen- und Kompetenzverteilung und wird sie beachtet? Werden die Ergebnisse der Überprüfung der Lieferkettenkontrolle veröffentlicht? Wie erlangen die interessierten Kreise Zugang zu diesen Informationen? 3.4.   Nichterfüllung der Verpflichtungen Ein Mechanismus ermöglicht die Behandlung von Fällen, in denen die Verpflichtung zur Legalitätsüberprüfung nicht erfüllt wurde. Es besteht ein wirksamer Mechanismus, mit dem bei Verstößen geeignete Korrekturmaßnahmen durchgesetzt werden können. Ist im Rahmen des Überprüfungssystems die Verpflichtung zur Legalitätsüberprüfung definiert? Sind Mechanismen zum Umgang mit Fällen von Nichterfüllung entwickelt worden? Werden sie in die Praxis umgesetzt? Werden in ausreichendem Maße Aufzeichnungen über die festgestellten Verstöße und die entsprechenden Korrekturmaßnahmen geführt? Wird die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen bewertet? Welche Informationen über festgestellte Verstöße werden veröffentlicht? 3.5.   Beschwerden Ein Mechanismus für die Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Legalitätsüberprüfung steht zur Verfügung. Steht allen Beteiligten ein Beschwerdenverfahren zur Verfügung? Verfügen die Überprüfungsstellen über Mechanismen zur Entgegennahme und Beantwortung von Beschwerden, die von beteiligten Akteuren oder unabhängigen Beobachtern eingelegt werden? Verfügen der Überprüfungsstellen über Mechanismen zur Behandlung von Verstößen, die von Staatsbeamten aufgedeckt und gemeldet werden? Ist klar geregelt, wie Beschwerden einzureichen, zu erfassen und gegebenenfalls an eine übergeordnete Instanz zu übermitteln sind und welche weitere Behandlung sich daraus ergibt? 4.   GENEHMIGUNGEN Liberia hat eine Genehmigungsstelle benannt, die für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen zuständig ist. FLEGT-Genehmigungen werden für einzelne Ladungen erteilt. 4.1.   Organisation Welche Stelle ist für die Ausstellung von FLEGT-Genehmigungen zuständig? Verfügen die Genehmigungsstelle und ihr Personal über klar definierte Vorgaben für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen, die auch veröffentlicht wurden? Wurden ein Anforderungsprofil und interne Kontrollen für das Personal der Genehmigungsstelle festgelegt? Verfügt die Genehmigungsstelle über ausreichende Ressourcen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können? 4.2.   Erteilung von FLEGT-Genehmigungen Verfügt die Genehmigungsstelle über schriftlich dargelegte Verfahrensanweisungen für die Erteilung der Genehmigungen? Werden diese Verfahrensanweisungen sowie Informationen über etwaige zu entrichtende Gebühren veröffentlicht? Welche Belege gibt es dafür, dass diese Verfahrensanweisungen in der Praxis ordnungsgemäß angewandt werden? Stehen geeignete Aufzeichnungen über erteilte Genehmigungen und abgelehnte Anträge zur Verfügung? Umfassen diese Aufzeichnungen auch die Nachweise, auf deren Grundlage die Genehmigungen erteilt wurden? Sind die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen klar festgelegt und den Ausführern bekannt? Sind den Ausführern die Kriterien für die Erteilung der FLEGT-Genehmigungen bekannt? Welche Informationen über erteilte Genehmigungen sind öffentlich zugänglich? 4.3.   Verfahren zur Behandlung von Fragen über erteilte Genehmigungen Können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Union Auskunft über erteilte FLEGT-Genehmigungen einholen? Bestehen klar definierte Verfahren für die Kommunikation zwischen der Genehmigungsstelle und den zuständigen Behörden in der Union? Haben auch andere nationale oder internationale Akteure die Möglichkeit, Auskünfte über erteilte FLEGT-Genehmigungen einzuholen? 4.4.   Mechanismus für die Behandlung von Beschwerden Ein Mechanismus für die Behandlung von Beschwerden und Streitigkeiten, die aus der Erteilung von Genehmigungen resultieren, steht zur Verfügung. Der Mechanismus reicht aus, um jede Art von Beschwerde über das Genehmigungssystem zu behandeln. Besteht ein dokumentierter Beschwerdemechanismus, das allen Beteiligten offensteht? Ist klar geregelt, wie Beschwerden einzureichen, zu erfassen und gegebenenfalls an eine übergeordnete Instanz zu übermitteln sind und welche weitere Behandlung sich daraus ergibt? 5.   GRUNDSÄTZE DER UNABHÄNGIGEN PRÜFUNG Die unabhängige Prüfinstanz ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von den für die liberianischen Forstsektor zuständigen Regulierungsbehörden unabhängig. Zweck der unabhängigen Prüfung ist es, das ordnungsgemäße Funktionieren aller Aspekte des Legalitätssicherungssystems zu überprüfen und damit die Glaubwürdigkeit des FLEGT-Genehmigungssystems zu gewährleisten. 5.1.   Institutionelle Regelungen 5.1.1.   Übertragung der Zuständigkeit Liberia hat der unabhängigen Prüfinstanz förmlich ihre Aufgaben zugewiesen und ermöglicht ihr, sie in wirksamer und transparenter Weise wahrzunehmen. 5.1.2.   Unabhängigkeit von anderen Akteuren des Legalitätssicherungssystems Zwischen den Stellen und Personen, die an der Waldbewirtschaftung oder Forstaufsicht beteiligt sind, und denjenigen, die für die unabhängige Prüfung zuständig sind, besteht eine klare Kompetenzabgrenzung. Hat die Regierung Anforderungen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Prüfinstanz festgelegt und dokumentiert? Sind Organisationen und Einzelpersonen mit einem geschäftlichen Interesse am bzw. einer institutionellen Rolle im Forstsektor der beiden Vertragsparteien von der Tätigkeit als unabhängige Prüfinstanz ausgeschlossen? 5.1.3.   Benennung der unabhängigen Prüfinstanz Die unabhängige Prüfinstanz wurde in einem transparenten Verfahren benannt, und ihre Tätigkeit unterliegt klaren veröffentlichten Regeln. Hat die Regierung die Aufgabenbeschreibung für die unabhängige Prüfinstanz veröffentlicht? Hat die Regierung die Verfahren zur Benennung der unabhängigen Prüfinstanz dokumentiert und diese Dokumente veröffentlicht? 5.1.4.   Mechanismus für die Behandlung von Beschwerden Es besteht ein Mechanismus zur Behandlung von Beschwerden und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der unabhängigen Prüfung. Der Mechanismus reicht aus, um jede Art von Beschwerde über das Genehmigungssystem zu behandeln. Besteht ein dokumentierter Beschwerdemechanismus, der allen Beteiligten offensteht? Ist klar geregelt, wie Beschwerden einzureichen, zu erfassen und gegebenenfalls an eine übergeordnete Instanz zu übermitteln sind und welche weitere Behandlung sich daraus ergibt? 5.2.   Die unabhängige Prüfinstanz 5.2.1.   Organisatorische und technische Anforderungen Die unabhängige Prüfinstanz arbeitet unabhängig von den anderen Akteuren des Legalitätssicherungssystems und verfügt über dokumentierte Managementstrukturen und Prüfkonzepte und -verfahren, die internationalem Standard entsprechen. Beruht die Arbeit der unabhängigen Prüfinstanz auf einem dokumentierten Managementsystem, das die Anforderungen von ISO 17021 oder ähnlichen Normen erfüllt? 5.2.2.   Prüfmethode Die unabhängige Prüfinstanz wendet eine nachweisgestützte Methoden an und führt ihre Prüfungen in festgelegten, kurzen Abständen durch. Ist in der Methode der unabhängigen Prüfinstanz festgelegt, dass sich die Prüfergebnisse auf objektive Nachweise für das Funktionieren des Legalitätssicherungssystems stützen müssen? Legt die Methode die maximalen Zeitabstände festgelegt, in denen die einzelnen Elemente des Legalitätssicherungssystems überprüft werden? Stellt die Regierung sicher, dass die unabhängige Prüfinstanz Zugang zu den Informationen und Ressourcen erhält, die sie zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt? 5.2.3.   Prüfumfang Bei ihrer Arbeit stützt sich die unabhängige Prüfinstanz auf eine Aufgabenbeschreibung, die alle vereinbarten Bedingungen für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen abdeckt und den Prüfumfang festlegt. Deckt die Methode der unabhängigen Prüfinstanz alle Elemente des Legalitätssicherungssystems ab und legt sie die wichtigsten Wirksamkeitskontrollen fest? 5.2.4.   Berichterstattung Die unabhängige Prüfinstanz legt dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens einen vorläufigen Bericht vor. Die Berichte der unabhängigen Prüfinstanz und alle Korrekturmaßnahmen werden im Begleitausschuss erörtert. Sind in der Aufgabenbeschreibung für die unabhängige Prüfinstanz auch die Berichtspflichten und -abstände festgelegt? Ist in der Aufgabenbeschreibung für die unabhängige Prüfinstanz und in den Verfahren des Gemeinsamen Ausschusses geregelt, wie die Prüfergebnisse veröffentlicht werden? 6.   BEWERTUNGSKRITERIEN DER UNION FÜR DIE ANERKENNUNG DER FLEGT-GENEHMIGUNGEN In der FLEGT-Verordnung und den zugehörigen Durchführungsbestimmungen sind Verfahren zur Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems festgelegt, darunter Verfahren, mit denen überprüft werden kann, ob für Holzprodukte aus Liberia, die zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union angemeldet werden, eine FLEGT-Genehmigung vorliegt. Nach diesen Verfahren sind die Mitgliedstaaten der Union unter anderem dazu verpflichtet, eine zuständige Behörde zu benennen, die die Zuständigkeit für diese Überprüfung übernimmt. Da es sich um neue Maßnahmen zur Umsetzung des FLEGT-Systems handelt, wird bei der Bewertung auch geprüft, inwieweit die Union für die Überprüfung der FLEGT-Genehmigungen gerüstet ist. Wurden die zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat der Union benannt? Wurde diese Information veröffentlicht? Hat jeder Mitgliedstaat der Union Verfahren zur Bearbeitung von FLEGT-Genehmigungen festgelegt? Wurden diese Verfahren veröffentlicht? Wurden geeignete Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingeführt, wenn dies von den Mitgliedstaaten der Union als erforderlich erachtet wurde? Wurden Methoden zur Informationsübermittlung zwischen den zuständigen Behörden und den Zollbehörden festgelegt? Wurden Verfahren festgelegt, die es der Union oder den von ihr benannten Personen oder Stellen ermöglichen, auf relevante Dokumente und Daten zuzugreifen, und dazu beitragen, Probleme, die das reibungslose Funktionieren des FLEGT-Genehmigungssystems beeinträchtigen können, zu vermeiden? Wurden Verfahren festgelegt, um der unabhängigen Prüfinstanz Zugang zu allen relevanten Dokumenten und Daten zu gewähren? Wurden Berichterstattungsmethoden zwischen den Mitgliedstaaten der Union und der Europäischen Kommission ausgehandelt? Wurden die Verfahren zur Veröffentlichung dieser Berichte angenommen? Ist in den Verfahren der Fall vorgesehen, dass Waren trotz vorhandener FLEGT-Genehmigung nicht für die Einfuhr freigegeben werden? Gibt es Verfahren für die Meldung von Widersprüchen in Genehmigungen und für den Umgang mit Situationen, in denen ein rechtswidriges Verhalten vorliegt? Wurden Informationen über Bußgelder für verschiedene Fälle von Verstößen veröffentlicht? ANHANG VII UMSETZUNGSZEITPLAN In diesem Zeitplan sind die wichtigsten Zwischenziele auf dem Weg zur Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens (FPA) aufgeführt. Mit der Entwicklung von Systemen, der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, dem Kapazitätenaufbau und weiteren Unterstützungsmaßnahmen, die für den Aufbau eines wirksamen, uneingeschränkt funktionierenden nationalen Legalitätssicherungssystems erforderlich sind, wird begonnen, sobald das Abkommen vereinbart und paraphiert wurde. Die Ratifizierung des Abkommens könnte allerdings eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, und die formelle Struktur des Gemeinsamen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens (JIC) wie auch die entsprechenden Berichterstattungs- und Monitoring-Verpflichtungen werden erst eingerichtet, wenn das Abkommen von beiden Vertragsparteien ratifiziert wurde und nach Artikel 31 des Abkommens in Kraft tritt. In der Zwischenzeit wird ein Mechanismus für den Dialog eingerichtet (Artikel 19). Wie dem Zeitplan zu entnehmen ist, werden die für 2011 geplanten Tätigkeiten nach der Paraphierung des Abkommens aufgenommen. Wichtigste Ergebnisse Zwischenziele (Tätigkeiten) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017     Vorbereitungsphase Operative Phase Strukturen für die Umsetzung des Abkommens eingerichtet Vorläufige Struktur für den FPA-Dialog EU-Liberia (Vorläufer des JIC) eingerichtet X             Vorläufiger Ausschuss der beteiligten Akteure (z. B. Lenkungsausschuss für die Verhandlungen über das Abkommen) eingerichtet X             JIC eingerichtet   X           Berichterstattungsverfahren des JIC eingerichtet   X X X X X X Jahresberichte werden erstellt   X           Verfahren des JIC eingerichtet   X           Nationale Durchführungsstrukturen:               Abteilungsübergreifende(s) Koordinierungsverfahren eingerichtet   X           Nationaler Ausschuss der beteiligten Akteure für die Überwachung der Umsetzung des Abkommens eingerichtet   X           Genehmigungsabteilung (Liberia Licensing Department — LLD) materiell und personell voll ausgerüstet und betriebsbereit     X         Gesteigerte Kapazität Umfassender Fünfjahresplan für Aus- und Weiterbildung und Investitionen X             Umsetzung des Investitionsplans für den Kapazitätenausbau     X X X X X Schulungsmaßnahmen für den gewerblichen Privatsektor   X X X       Aufklärungs- und Informationsarbeit bei kleineren Akteuren, die motormanuellen Holzeinschlag betreiben   X X X X X   Aufklärungs- und Informationsarbeit durch zivilgesellschaftliche Organisationen zwecks Kapazitätenaufbau in den lokalen Gemeinschaften X X X X X X   Finanzierungsmechanismus eingerichtet und Ressourcen für die wirksame Umsetzung des Abkommens gesichert Mechanismus für die Koordinierung und Bereitstellung der externen Geberhilfe und der nationalen Unterstützung für die Umsetzung des Abkommens eingerichtet X X           Entwicklung des kurzfristigen und des langfristigen X X           Durchführungsplans unter besonderer Berücksichtigung potenzieller Unterstützungsquellen für die Maßnahmen des Abkommens Unterstützung sichergestellt   X X         Tragfähige nationale Finanzierung für den Betrieb des Legalitätssicherungssystems langfristig gesichert           X X Legalitätssicherungssystem: Legalitätsüberprüfung einsatzbereit Systementwicklung System zur Kontrolle der Lieferkette (COCS) zwecks Einbeziehung der FPA-Anforderungen überarbeitet   X X         Neue Legalitätsüberprüfungsverfahren unter Einbeziehung der neuen rechtlichen FPA-Anforderungen entwickelt   X X         Datenverwaltungssysteme zwecks Einbeziehung der mit dem Abkommen verbundenen Anforderungen überarbeitet   X X         Detaillierte Verfahren und Leitlinien für zurückgelassenes und beschlagnahmtes Holz entwickelt   X X         Detaillierte Verfahren und Leitlinien für eingeführtes Holz   X X         Inlandsmarkt und informeller Sektor in das Legalitätssicherungssystem einbezogen         X     Erzeugnisse landwirtschaftlichen Ursprungs (Rubberwood- und anderes Plantagenholz) werden in das Legalitätssicherungssystem einbezogen     X         Gestärkte Institutionen               Dienstleistungsvertrag mit externem Dienstleister geschlossen   X           Mit der Aufsicht über den Dienstleistungsvertrag beauftragte staatliche Stelle eingerichtet X             Externer Dienstleister baut die Abteilung für Legalitätsüberprüfung (LVD) auf und betreibt diese (einschl. Zusammenarbeit mit dem zum externen Dienstleister abgeordneten FDA-Personal)   X X X X X   Externer Dienstleister baut Kapazität der verschiedenen für die Legalitätsüberprüfung zuständigen staatlichen Stellen wie in den detaillierten Verfahren beschrieben auf     X X       Übertragung der Überprüfungsaufgaben an die Abteilung für Legalitätsüberprüfung (LVD) der FDA (die einzelnen Schritte der Übertragung sind in den Vertrag aufzunehmen)         X X   Legalitätssicherungssystem: Genehmigungsverfahren eingerichtet Genehmigungsverfahren von der Genehmigungsabteilung (LLD) entwickelt   X           Ausfuhrgenehmigungen schrittweise abgeschafft und Anwendung des neuen Genehmigungssystems durch die LLD     X         Erteilung von FLEGT-Genehmigungen für Ausfuhren in die Union und andere Märkte       X X X X Verfahren für die Kommunikation mit den zuständigen Unionsbehörden eingerichtet     X         Legalitätssicherungssystem: unabhängige Prüfinstanz eingerichtet Unabhängige Prüfinstanz vertraglich gebunden   X           Arbeitsverfahren entwickelt und mit dem JIC vereinbart     X         Unabhängige Prüfungen eingeleitet und Berichte veröffentlicht     X X X X X FLEGT-Genehmigungen werden in der Union anerkannt Externe Evaluierung der Funktionsweise des Legalitätssicherungssystems und der Unionsverfahren; ggf. werden Anpassungen vorgenommen (siehe Anhang VI)     X         JIC bestätigt Termin, ab dem die Union FLEGT-Genehmigungen anerkennt     X         Legalitätssicherungssystem einsatzbereit und Union erkennt FLEGT-Genehmigungen an       X       Monitoring durch die Zivilgesellschaft eingerichtet Kapazitätenaufbau in der Zivilgesellschaft für die Durchführung des Monitoring   X X         Detailliertes Konzept für das zivilgesellschaftliche Monitoring liegt vor   X           Zivilgesellschaftliches Monitoring eingerichtet     X X X X X Rechtsdurchsetzung und Regelungsrahmen verbessert Vorschriften über die Gemeinschaftswäldern angenommen   X           Legalitätsdefinition aktualisiert     X         Vorschriften über den motormanuellen Holzeinschlag angenommen   X           Legalitätsdefinition aktualisiert     X         Vorschriften über zurückgelassenes Holz in Konzessionsgebieten angenommen     X         Vorschriften über Holz im Durchfuhrverkehr angenommen     X         Detaillierte Verfahren und Leitlinien für Holz im Durchfuhrverkehr angenommen   X X         Vorschriften über Holzeinfuhren angenommen     X         Vorschriften über beschlagnahmtes Holz angenommen     X         Verbesserte Verfahren für Sozialvereinbarungen und andere soziale und ökologische Bestimmungen vorhanden   X X         Legalitätsdefinition geändert     X       X Überarbeitung der in der Legalitätsdefinition genannten Vorschriften auf Basis der praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des Legalitätssicherungssystems           X   Kapazität zur Rechtsdurchsetzung ausgebaut     X X X     Regulierung und Monitoring des Inlandsmarktes eingerichtet Verfahren für die Legalitätsüberprüfung für den Inlandsmarkt im Rahmen des Legalitätssicherungssystems eingerichtet (Einbeziehung in die Legalitätsüberprüfung und in das System zur Kontrolle der Lieferkette)     X X       Einrichtung eines Systems zur Datenerfassung       X       Beurteilung des Beitrags des informellen Sektors zur Wirtschaft (örtlich/landesweit) (anschließend werden regelmäßige Monitoring-Maßnahmen eingeführt)           X   Schulungen für Wirtschaftsbeteiligte, die motormanuellen Holzeinschlag betreiben, zur Vorbereitung auf die Tätigkeit im Rahmen der neuen Bestimmungen und Verfahren     X X X X X Überwachung der Auswirkungen des Abkommens Monitoring-Organisation(en) mit der Erstellung von Studien zur Beschreibung der Ausgangssituation beauftragt   X           Monitoring-Rahmen vom JIC genehmigt   X           Routinemäßiges Monitoring mit Berichterstattung an den JIC     X X X X

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.