Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zur Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2019-10-28

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02019D1798 — DE — 28.10.2019 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B ▼C1 BESCHLUSS (EU) 2019/1798 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zur Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft ▼B (ABl. L 274 vom 28.10.2019, S. 1) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 279I vom 31.10.2019, S.  11 (2019/1798) ▼B ▼C1 BESCHLUSS (EU) 2019/1798 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zur Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft ▼B Artikel 1 Frau Laura Codruța KÖVESI wird für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sieben Jahren ab dem 31. Oktober 2019 als Bedienstete auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 15 zur Europäischen Generalstaatsanwältin der EUStA ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.