Europäische Union

2003/396/EG: Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0396. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ftragsvergabe, Umweltschutz und die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen und zur Förderung ihrer Gleichbehandlung) einschließlich vereinbar sind. - Ausarbeitung eines Rahmengesetzes, das eine mehrjährige Haushaltsprogrammplanung erlaubt, so dass die nationale Kofinanzierung der Förderung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds bereitgestellt werden kann und die nötige Flexibilität für eine finanzielle Anpassung gewährleistet ist. - Erhöhung der Verwaltungskapazität der zuständigen Stellen in den als Verwaltungsbehörde oder als Zahlstelle benannten Ministerien auf das für eine wirksame und korrekte Durchführung der Strukturfondsförderung erforderliche Niveau (im Hinblick auf Einstellung, Laufbahnprofile und Ausbildung). - Intensivierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Nationalen Entwicklungsplans (NEP); Bulgarien muss sich ernsthaft um eine Stärkung seiner strategischen Fähigkeiten und operativen Kapazitäten zur Verbesserung und Durchführung des Nationalen Entwicklungsplans bemühen, damit dieser zu einem umfassenden nationalen Planungsinstrument wird (stärkere Einbeziehung des NEP in den nationalen Haushalts- und Entscheidungsfindungsrahmen). - Weitere Vorkehrungen zur Schaffung der Kapazitäten, um vorrangige Entwicklungsziele und -projekte auf nationaler und regionaler Ebene zu erörtern, zu planen und auszuwählen, die von den verschiedenen Strukturfonds, EFRE, ESF, EAGFL, finanziert werden sollen. - Abschließende Vorbereitungen für die erweiterte Dezentralisierung (EDIS). - Weitere Vorbereitungen im Hinblick auf die Erfuellung der Gemeinschaftsanforderungen an die Begleitung und Bewertung der Strukturfonds, insbesondere an die Ex-ante-Bewertung und die Sammlung und Verarbeitung der relevanten statistischen Daten und Indikatoren. - Schaffung eines allgemeinen rechtlichen und institutionellen Rahmens für finanzielle Kontrollmaßnahmen und Audits. - Weitere Fortschritte bei der Einführung passender Systeme und Verfahren für die Finanzverwaltung und -kontrolle, vor allem in Bezug auf die Struktur der Verwaltungs- und Zahlstellen, um die spezifischen Anforderungen der Strukturfondsvorschriften zu erfuellen; insbesondere ist auf eine geeignete Aufgabentrennung innerhalb der gesamten Durchführungsstruktur zu achten. Umweltschutz - Aktualisierung der Gesamtbewertung der Lage im Umweltbereich zur Ermittlung des Handlungsbedarfs (auch in Bezug auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands). - Weitere Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands einschließlich der Ausführungsbestimmungen, insbesondere in den Bereichen Umweltverträglichkeitsprüfung, Zugang zu Informationen, Abfallwirtschaft, Bekämpfung der Verschmutzung durch Industrietätigkeiten und Risikomanagement, Naturschutz, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen sowie nukleare Sicherheit und Strahlenschutz; Gewährleistung einer umfassenden Konsultation aller betroffenen Akteure (andere Ministerien, Unternehmen und NRO). - Aufstellung von Umsetzungsplänen mit entsprechenden Finanzierungsstrategien, in denen die Schritte aufgezeigt werden, die notwendig sind, um mittel- bis langfristig eine vollständige Umsetzung zu gewährleisten; dabei sind die vorhandenen Ressourcen und der Ausbau der Institutionen zu berücksichtigen und die Mechanismen zur Überwachung einer wirksamen Umsetzung weiterzuentwickeln und insbesondere die Aspekte Luftqualität, Abfallentsorgung, Wasserqualität, industrielle Emissionskontrolle und Risikomanagement zu beachten; einen Schwerpunkt bilden die Finanzplanung sowie die Erschließung und Bereitstellung von Finanzmitteln für die umfangreichen Investitionen, die notwendig sind, um die Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten; Sicherstellung der Beteiligung interessierter Kreise an der Umsetzungsplanung. - Weitere Durchführung des Besitzstands mit besonderem Schwerpunkt auf dem Zugang zu Informationen, Luftqualität, Abfallentsorgung, Wasserqualität, Naturschutz, industrieller Emissionskontrolle und Risikomanagement sowie nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz; Gewährleistung, dass der Besitzstand im Umweltbereich, insbesondere die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der Vorbereitung von großen Infrastrukturprojekten ordnungsgemäß angewandt wird. - Sicherstellung und Ausbau der für die vollständige Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungskapazität, vor allem durch den weiteren Ausbau der regionalen Aufsichtsbehörden, der Kommunalverwaltungen und anderer öffentlicher Stellen auf lokaler Ebene, mit besonderem Schwerpunkt auf Wasserqualität, industrieller Emissionskontrolle und Risikomanagement sowie Abfallentsorgung; Personalaufstockung im Ministerium und anderen Behörden; Durchführung angemessener Schulungsprogramme und Erstellung von Personalentwicklungsplänen. - Weitere Berücksichtigung von Umweltschutzanforderungen bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen in allen anderen Politikbereichen (einschließlich des Energiesektors), um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern; Verbesserung der Abstimmung zwischen den Ministerien in Umweltfragen. Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand, insbesondere bei bestimmten Aspekten des Verkaufs von Verbrauchsgütern und der zugehörigen Garantien, bei Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, Teilzeitnutzung, Verbraucherkrediten, Fernverkauf, vergleichender Werbung und Produkthaftung. - Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der Rechtsvorschriften, insbesondere durch Schaffung eines effizienten Marktüberwachungsmechanismus. - Weitere Förderung der Kapazitäten von Verbraucherorganisationen, damit sie beim Verbraucherschutz eine aktive Rolle spielen können. - Umfassendere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen auch in anderen Politikbereichen. Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres - Verabschiedung und Durchführung der neuen Vorschriften über die Grenzsicherheit sowie einer Strategie für die integrierte Grenzverwaltung für alle Grenzen Bulgariens unter besonderer Berücksichtigung der schrittweisen Modernisierung der Grenzinfrastruktur und -ausrüstung, der notwendigen Ausbildungsmaßnahmen für die Bediensteten von Grenzschutz und Zoll (insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Risikoanalysemethoden und den Ausbau der Ermittlungsfunktion innerhalb der Zollverwaltung) sowie der Koordination und der Zusammenarbeit der Behörden in der Praxis; Entwicklung eines Seeüberwachungssystems. - Weitere Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung des Schengen-Aktionsplans sowie Fortsetzung der Vorbereitungen für eine vollständige Teilnahme an SIS II durch Entwicklung nationaler Datenbanken und Register. - Weitere Angleichung an die Positiv- und Negativliste der EU für Visazwecke; Fortsetzung des Ausbaus der Verwaltungskapazität der zentralen Visumstelle und weitere Ausstattung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit Geräten für die Erkennung gefälschter und nachgeahmter Dokumente. - Anpassung des geltenden Asyl- und Flüchtlingsgesetzes an den entsprechenden Besitzstand, insbesondere die Artikel 13 und 16; Ausbau der Kapazitäten der Aufnahmezentren für Flüchtlinge und Asylsuchende; weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der staatlichen Flüchtlingsagentur; Beschleunigung der Prüfverfahren und Verbesserung der Integrationsbedingungen für Flüchtlinge sowie Schaffung der Infrastruktur, mit der zum Zeitpunkt des Beitritts die vollständige Umsetzung der Eurodac- und Dublin-II-Verordnungen gewährleistet werden kann. - Fortsetzung der Bemühungen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung über und aus Bulgarien und insbesondere der Schleuserkriminalität (Schlepperorganisationen, die insbesondere die illegale Einreise von Frauen und Kindern in EU-Mitgliedstaaten organisieren); Entwicklung von Schutzprogrammen für die Opfer des Menschenhandels; Verabschiedung eines neuen Einwanderungsgesetzes, das dem derzeitigen Besitzstand entspricht; Einsetzung einer nationalen Stelle für dessen Umsetzung und Koordinierung. - Verbesserung der Bekämpfung der Bestechung in für den Rechtsvollzug zuständigen Stellen durch i) die Verabschiedung und Umsetzung eines Ehrenkodexes für richterliche Beamte, ii) die Entwicklung eines Bestechungsverhütungsprogramms sowie eines Ehrenkodexes für Beamte des Innenministeriums, insbesondere der Verkehr- und Grenzpolizei, sowie iii) die Bereitstellung spezieller Ausbildungen und besonderer Ausrüstung einschließlich eines Informationssystems für Beamte, die unmittelbar in der Korruptionsbekämpfung tätig sind. - Weitere Maßnahmen zur vollständigen Übernahme des EU-Besitzstands im Bereich des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft (PIF-Konvention und die dazugehörigen Protokolle); Sicherstellung, dass es keine Überschneidung der Aufgaben der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen (PIFCA) und der im Innenministerium eingerichteten Betrugsbekämpfungsstelle gibt. - Vollständige Übernahme des EU-Besitzstands im Bereich des strafrechtlichen Schutzes des Euros gegen Fälschung. - Annahme und Durchführung der Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung verschiedener Formen der grenzüberschreitenden oder organisierten Kriminalität (z. B. Drogen- und Menschenhandel) sowie der Strategie für die Koordination und praktische Zusammenarbeit der verschiedenen Vollzugsorgane. - Annahme eines Aktionsplans zur Durchführung der nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung (einschließlich eines realistischen Budgets); Stärkung der Verwaltungskapazität und der Koordinierungsmöglichkeiten des Nationalen Drogenrats; i) Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle; ii) weiterer Ausbau des Drogeninformationssystems; iii) Verabschiedung der erforderlichen Rechtsgrundlage für die nationale Drogeninformationsstelle; iv) Verbesserung der Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten durch die Entsendung von Verbindungsbeamten in die Mitgliedstaaten sowie in andere für die Drogenbekämpfung wichtige Länder. - Ausbau der Kapazitäten des finanzkriminalpolizeilichen Büros zur Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften sowie Verbesserung seiner Zusammenarbeit mit anderen Vollzugsorganen, die im Bereich der Geldwäschebekämpfung tätig sind. - Vorbereitung weiterer Maßnahmen, um die Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zu gewährleisten, vor allem im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. - Vorbereitung der Änderungen der Rechtsvorschriften, die für den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und dessen Umsetzung erforderlich sind, sowie Einleitung der notwendigen Schritte, um bis zum Beitritt die volle Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und insbesondere die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse über den Europäischen Haftbefehl und über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln zu gewährleisten. Zollunion(4) - Weitere Rechtsangleichung an den zollrechtlichen Besitzstand der Gemeinschaft. - Weitere Änderungen der zollrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Bestimmungen über Freizonen und der Annahme der Vorschriften über die Aussetzung von Zöllen und über Zollkontingente. - Schaffung der Voraussetzungen für die Anwendung des TARIC (gemeinschaftseinheitlicher Zolltarif) und Einbeziehung von Maßnahmen, die sich auf den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum beziehen. - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand über die Kontrolle von Kulturgütern. - Stärkung der operationellen und administrativen Kapazitäten der Zollverwaltung, insbesondere in den Bereichen Informationstechnologie und Humanressourcen. - Verbesserung des Personalmanagements im Zollbereich und der Stabilität und des fachkundigen Verhaltens des Personal- und Führungsbestand sowie Erhöhung des Anteils des Zollaufsichtspersonals mit Beamtenstatus. - Entwicklung und Durchführung der Phase 1 des bulgarischen Versandverfahrens als nationales Modul des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens; Fortsetzung der Vorbereitungen für das sichere CCN-/CSI-Systems (Common Communication Network/Common System Interface). - Modernisierung der Zolllabors sowie der Infrastrukturen und Ausrüstung in den Zollabfertigungsstellen. - Bessere Anwendung der Risikoanalysemethode und Ausbau der nachträglichen Kontrollen. - Weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden der angrenzenden und anderer Länder. - Umsetzung der Strategie für die Rationalisierung der Aktivitäten des bulgarischen Zolls an den Grenzen. - Vorbereitung der Anwendung von zollrechtlichen Maßnahmen und Bestimmungen, die allerdings erst zum Beitritt eingeführt werden. Außenbeziehungen - Analyse aller internationalen Verträge und Abkommen und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen, um alle Verträge und Abkommen, die nicht mit dem Besitzstand vereinbar sind, rechtzeitig zu beenden oder neu auszuhandeln. Finanzkontrolle - Durchführung des Gesetzes über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen sowie weitere Änderungen der Rechtsvorschriften, um das Strategiepapier und den operativen Plan für die zuständige Stelle umzusetzen. - Entsendung interner Prüfer in die verbleibenden Ministerien. - Ausarbeitung weiterer Handbücher über die verschiedenen Aspekte der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen und über Prüfpfade. - Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen zuständigen Stellen. - Besetzung der Leitung der für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen zuständigen Stelle nach professionellen Kriterien und Gewährleistung der funktionalen Unabhängigkeit der Leitung gemäß den eingegangenen Verpflichtungen. - Ausbau der externen Rechnungsprüfungsfunktionen, vor allem im Bereich der System- und Leistungsprüfungen und Erweiterung des Ausbildungsangebots. - Annahme und Umsetzung der Bestimmungen für Finanzmanagement und -kontrolle des nationalen Anweisungsbefugten (NAO) sowie etwaiger Interaktion mit dem Parlament. - Annahme und Umsetzung eines Regelwerks für die Rechnungsprüfung von EU-Mitteln und EU-Programmen, eines Ehrenkodexes und geänderter allgemeiner Standards. - Endgültige Fertigstellung eines verbindlichen Handbuchs für die externe Rechnungsprüfung. - Weiterer Ausbau der Kapazitäten des Nationalfonds, der zentralen Finanzierungs- und Vergabestelle (CFCU) und der anderen mit der Durchführung der Heranführungshilfe befassten Stellen zur Vorbereitung auf die erweiterte Dezentralisierung der Durchführung von Phare und ISPA. - Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Bestimmungen für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Phare, Sapard und ISPA. - Einrichtung einer ordnungsgemäß arbeitenden und funktionell unabhängigen Betrugsbekämpfungsstelle, die für die Koordinierung aller rechtlichen, administrativen und operativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zuständig ist. - Gewährleistung einer effektiven Zusammenarbeit dieser Stelle mit OLAF. - Vorbereitende Maßnahmen für die Umsetzung des EU-Besitzstands im Bereich des strafrechtlichen Schutzes des Euros gegen Fälschung. Finanz- und Haushaltsbestimmungen(5) - Weiterentwicklung des einheitlichen Rechnungsführungssystems, des Finanzmanagement-Informationssystems und des Systems für die elektronische Veranlagung der Haushaltsmittel sowie kontinuierlicher Ausbau des Verfahrens für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans. - Einführung eines Rechnungsführungssystems. - Schaffung eines Informationssystems für Finanzmanagement. - Ausarbeitung von Standards und Hinweisen zur Anwendung des Kontenplans. - Verbesserung der Kontenverwaltung. - Fortsetzung des Aufbaus einer personell und materiell angemessen ausgestatteten Koordinierungsstelle für den Bereich der Eigenmittel. - Fortsetzung der Bemühungen, die Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen den in der Gemeinschaft allgemein üblichen Standards anzupassen. - Erstellung der Angaben zum Bruttosozialprodukt gemäß den EU-Bestimmungen. - Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Anzahl der extrabudgetären Konten. - Gezielte Vorkehrungen für eine mehrjährige Haushaltsprogrammierung. - Weiterentwicklung der makroökonomischen Prognose. - Entwicklung wirksamer Verfahren zur Bewertung und Begleitung von Projekten und Programmen. - Angleichung des Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung an das ESVG 95 und Gewährleistung einer größeren Vollständigkeit. - Erste Maßnahmen zum Aufbau der technischen und administrativen Kapazität zur operativen Bewirtschaftung der Eigenmittel sowie zur ordnungsgemäßen Erhebung und rechtzeitigen Weiterleitung der Eigenmittel an den Gemeinschaftshaushalt. Fortführung der Maßnahmen bezüglich der Erfassung der herkömmlichen Eigenmittel, damit diese bis zum Beitritt etabliert ist. - Vorbereitende Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Verpflichtungen in Bezug auf die Erhebung und Kontrolle der Eigenmittel der EU sowie die Verwaltung der zollrechtlichen Aspekte der gemeinsamen Agrarpolitik (z. B. Kontrolle der Ausfuhrerstattungen) zum Zeitpunkt des Beitritts umgesetzt werden. - Maßnahmen zur Vorbereitung der organisatorischen Aspekte und der erforderlichen Verwaltungskapazität zur Erhebung der Zuckerabgaben. - Verstärkte Bemühungen um die Entwicklung wirksamer Instrumente zur Bekämpfung von MwSt.- und Zollbetrug. 5. PROGRAMMIERUNG - Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für Bulgarien zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben Phare auch das Instrument Sapard für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Bulgarien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Im gleichen Zeitraum wird Bulgarien eine umfassende finanzielle Unterstützung der EU für die Stilllegung von Kernkraftwerken und die nukleare Sicherheit erhalten. Außerdem stehen Bulgarien Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Mehrländerprogramme und der horizontalen Programme offen, die direkt den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffen. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern. 6. KONDITIONALITÄT - Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, dass Bulgarien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt sowie die drei Heranführungsinstrumente auf koordinierte Weise zum Einsatz bringt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen. 7. MONITORING - Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft und des Fahrplans wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die gemäß dem Europa-Abkommen eingesetzten Unterausschüsse ermöglichen es, die Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften sowie die Fortschritte bei der Angleichung, Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu überprüfen. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft sowie spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen. Der Phare-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - Phare, ISPA und Sapard - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert. (1) Beschluss 2002/83/EG des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien (ABl. L 44 vom 14.2.2002, S. 1). (2) Es handelt sich hierbei um dieselbe Gliederung wie im Regelmäßigen Bericht 2002 und im Fahrplan. (3) Siehe auch das Kapitel "Beschäftigung und Sozialpolitik". (4) Auf die Erhebung der Eigenmittel wird ebenfalls im Kapitel "Finanz- und Haushaltsbestimmungen" eingegangen. (5) Einige der bei den Verhandlungen über Kapitel 29 vereinbarten Maßnahmen überschneiden sich mit Maßnahmen, die bereits in anderen Kapiteln beschrieben wurden; sie wurden deshalb nicht noch einmal aufgenommen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.