Europäische Union

2003/396/EG: Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0396. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand zu gewährleisten. Freizügigkeit - Fortsetzung der legislativen Arbeiten zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweisen und Diplome und Schaffung der notwendigen Verwaltungsstrukturen. - Vorbereitungen für die Überarbeitung der bulgarischen Verfassung, um sicherzustellen, dass sie in Bezug auf das Wahlrecht mit dem Besitzstand vereinbar ist und besondere Bestimmungen über die Wahl des Europäischen Parlaments enthält. - Weitere Angleichung des bulgarischen Rechts an die Gemeinschaftsvorschriften im Hinblick auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und geforderte Sprachkenntnisse sowie Chancengleichheit für Wanderarbeitnehmer. - Fortsetzung der vorbereitenden Arbeiten für die Teilnahme am EURES-Netzwerk. - Vorbereitende Maßnahmen zur Erfuellung der finanziellen und verwaltungstechnischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Freier Dienstleistungsverkehr - Fortsetzung der Bemühungen zur Gewährleistung des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs. - Weitere Änderung des Ausländergesetzes, um mit dem Besitzstand unvereinbare Regelungen zu beseitigen. - Änderung des Anwaltsgesetzes, des Glücksspielgesetzes und des Gesetzes über Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck. - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen an den gemeinschaftlichen Besitzstand sowie an die neuen Richtlinien oder Verordnungen, die im Rahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen verabschiedet wurden; weitere Maßnahmen zur Stärkung und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Finanzaufsichtsbehörden. - Weitere Umsetzung des Besitzstands im Versicherungswesen; insbesondere sollte damit begonnen werden, bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Entschädigungen schrittweise an die in der EU geltenden Mindestbeträge anzugleichen. - Vollständige Anpassung des Datenschutzgesetzes an den Besitzstand und Ausbau der für die Umsetzung erforderlichen Verwaltungskapazität. - Vollständige Übernahme des Besitzstands in Bezug auf den beschränkten Zugang zu Daten und die technischen Normen. Freier Kapitalverkehr - Vollständige Übernahme des den Kapitalverkehr betreffenden Besitzstands in allen Bereichen, in denen Übergangsfristen gewährt wurden. - Annahme aller erforderlichen Änderungen des Devisengesetzes und unmittelbar danach Verabschiedung der Verordnungen bezüglich der Umsetzung dieses Gesetzes. - In den Finanzinstituten Entwicklung von Programmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. - Schon weit vor dem Beitritt ist gemäß der Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche (91/308/EWG) für eine uneingeschränkte Zusammenarbeit aller einschlägigen Berufsgruppen, insbesondere aller Kredit- und Finanzinstitute, mit den für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständigen Behörden zu sorgen. - Stärkung der Verwaltungskapazität des finanzkriminalpolizeilichen Büros. - Weitere Schritte zur abschließenden Angleichung der Gesetze über Zahlungssysteme. - Weitere Schritte zur abschließenden Angleichung der Gesetze über Geldwäsche. Gesellschaftsrecht - Vollständige Anpassung der Rechtsvorschriften über den Schutz der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum an den gemeinschaftlichen Besitzstand und Verbesserung der Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften; Intensivierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie vor allem durch eine Verstärkung der Grenzkontrollen, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Zoll, Polizei und Justiz bei der Durchsetzung der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum sowie die Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung des in den Vollzugsorganen tätigen Personals (einschließlich der Richter und Staatsanwälte). - Weitere Fortschritte bei der Angleichung des gesellschaftsrechtlichen Besitzstands sowie der Rechtsvorschriften über die Rechnungslegung und Fortführung der Maßnahmen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechtsvorschriften. Wettbewerbspolitik - Vervollständigung des Kartellrechts, Fortsetzung der Schulungen sowie der Bemühungen um eine effektive Um- und Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften. - Gewährleistung, dass das Kartellrecht vollständig dem Besitzstand entspricht, einschließlich der jüngsten Gruppenfreistellungen. - Gewährleistung einer abschreckenderen Sanktionspolitik und gezielte Bemühungen zur Vermeidung gravierender Wettbewerbsverzerrungen. - Verstärkte Sensibilisierung vor allem der Unternehmen und der Justiz für die einschlägigen Regeln. - Vervollständigung der Rahmengesetzgebung für staatliche Beihilfen. - Einbringung weiterer Änderungen in Bezug auf die materiellen Durchführungsvorschriften. - Vorlage einer dem Besitzstand entsprechenden Fördergebietskarte, die im Rahmen der Mechanismen des Europa-Abkommens gemeinsam mit der Gemeinschaft angenommen werden soll. - Verbesserung der Sachkompetenz und der Qualität der Beihilfeentscheidungen sowie der Transparenz der staatlichen Beihilfen. - Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität (z. B. durch Ausbildung und bessere Ressourcen) sowie eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs und der Abteilung für staatliche Beihilfen im Finanzministerium. - Verbesserung der Transparenz der staatlichen Beihilfen, indem gewährleistet wird, dass im Beihilfeverzeichnis und in den Jahresberichten alle Beihilfen enthalten sind. - Verstärkte Sensibilisierung aller Marktteilnehmer und Beihilfen gewährender Stellen, der Unternehmen und der Justiz, für die einschlägigen Regeln. - Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung staatlicher Beihilfen, insbesondere durch Prüfung der in Bulgarien geltenden Regelungen für die Gewährung von Beihilfen - einschließlich der direkten Beihilfen, der Quersubventionen und der Subventionierung -, um sie an den Besitzstand anzupassen, sowie Gewährleistung der Vereinbarkeit mit dem Besitzstand durch Vorabkontrollen aller neuen Beihilfemaßnahmen. - Aufstellung eines allgemeinen Umstrukturierungsplans zusammen mit individuellen Umstrukturierungsplänen für den Stahlsektor im Einklang mit dem dem Europa-Abkommen beigefügten Protokoll Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse. Landwirtschaft - Weiterer Ausbau der Kapazitäten der Landwirtschaftsbehörden zur praktischen Anwendung und Durchsetzung der Verwaltungsmechanismen der gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere der Zahlstelle und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. - Weitere Steigerung der Effizienz bei der Umsetzung von Sapard. - Horizontale Bereiche: weitere Modernisierung der Verwaltungsstrukturen in Bereichen wie Qualitätspolitik, ökologische Erzeugung und Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB). - Weitere Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) für alle einschlägigen Erzeugnisse, u. a. Einrichtung einer Weinbaukartei und Förderung zugelassener Weinbrennereien, Ausbau der Kapazitäten der Interventionsstellen und Aufbau von Branchenverbänden. - Modernisierung der Verwaltungsstrukturen, die für die Konzipierung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Bewertung der durch die Gemeinschaft finanzierten Programme für die ländliche Entwicklung und für die Strategie der EU für die Forstwirtschaft erforderlich sind. - Fortsetzung der Arbeiten am nationalen Grund- und Eigentumskataster, um die Situation auf dem Grundstücksmarkt zu verbessern. - Abschluss der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Angleichung, um eine umfassende und wirksame Anwendung der Binnenmarktkontrollsysteme und Abwicklung der Einfuhren aus Drittländern zu gewährleisten; weitere Umsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit (einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen). - Fortsetzung der Bemühungen zur Einrichtung einer nationalen Rinderdatenbank, damit diese Ende 2003 vollständig einsetzbar ist. - Fortsetzung der Modernisierung von Lebensmittel verarbeitenden Einrichtungen (einschließlich der Modernisierung alter Schlachthöfe). - Angemessene Ausstattung des Nationalen Veterinärdienstes (NVD) sowie Einrichtung eines NVD-Programms für Einrichtungen, damit diese die in der EU geltenden Anforderungen bis Ende 2004 vollständig erfuellen. - Weiterführung der Modernisierung bzw. des Aufbaus aller geplanten veterinärpolizeilichen Grenzkontrollposten (einschließlich Ausbildung des Personals im Hinblick auf Verfahren, die erforderlich sind, um die Gemeinschaftsvorschriften zu erfuellen). - Fortsetzung der Ausbildung der Amtstierärzte. - Weiterführung der Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für die Tierbeförderung im Hinblick auf die Schaffung eines Systems, das dem gemeinschaftlichen Besitzstand über die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren vollständig entspricht. - Weitere Übernahme und Umsetzung des Besitzstands über tierische Abfälle. Fischerei - Gewährleistung entsprechender Organisationsstrukturen, angemessener institutioneller Ressourcen und geeigneter Ausrüstung zur Inspektion und Kontrolle, Markt- und Strukturpolitik auf zentraler und regionaler Ebene. - Vollendung des Fangflottenregisters in voller Übereinstimmung mit den gemeinschaftlichen Auflagen. - Entwicklung eines zuverlässigen Systems der Fischereistatistik. - Umsetzung der jüngsten Rechtsvorschriften über die Aufgaben der wichtigsten Verwaltungsstrukturen. - Personelle Aufstockung der Fischereiabteilung im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. - Ausbau der Kontrolltätigkeit, indem mehr Gewicht auf die Ausbildung von Fischereiinspektoren, die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung und die Erhöhung der Anzahl der Inspektoren zur Überwachung der Seefischerei gelegt wird. - Vorbereitungen zur Durchführung der Bestimmungen für die Bestandsbewirtschaftung und Kontrolle. Verkehrspolitik - Weitere Rechtsangleichung und Umsetzung im Bereich Straßenverkehr, insbesondere in Bezug auf die Anpassung der Fahrzeugflotte an die technischen und sicherheitsspezifischen Anforderungen (Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer), die Sozialgesetze, die Einführung und schrittweise Erhöhung der Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit in Verbindung mit der Zulassung zum Beruf, den Transport gefährlicher Güter und die Anpassung der Kraftfahrzeugsteuer und der Straßenbenutzungsgebühren an den Besitzstand. - Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich Straßenverkehr, vor allem in Verbindung mit der Beförderung gefährlicher Güter, in Bezug auf die sozialen Vorschriften (vor allem Lenk- und Ruhezeiten), den Marktzugang, den Zugang zum Beruf und Straßenkontrollen. - Fortsetzung der Rechtsangleichung, der Umsetzung der Rechtsvorschriften sowie der Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Bereich Schienenverkehr (u. a. Stärkung der Aufsichtsbehörden und der benannten Stelle, Gewährleistung der Unabhängigkeit der für die Eisenbahninfrastruktur zuständigen Verwaltung, Einführung von Eisenbahninfrastrukturgebühren und finanzielle Stabilisierung des größten Betreibers) im Hinblick auf die Durchführung des überarbeiteten Schienenverkehrsbesitzstands; Gewährleistung einer vollständigen Übernahme und Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften über Interoperabilität. - Gewährleistung, dass die Verwaltungen über die nötigen Kapazitäten verfügen, um die beträchtlichen Investitionen vorzubereiten, die für die Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich sind, um dann später Mittel der EU-Strukturfonds in Anspruch nehmen zu können; Umsetzung des Zeitplans für die Modernisierung und Auslegung des Straßennetzes, damit es den in der EG geltenden Achslaststandards genügt. - Abschluss des vollständigen Beitritts zu den JAA (Joint Aviation Authorities) und Fortsetzung der Rechtsangleichung und Umsetzung der Durchführungsvorschriften zu den JAR-Vorschriften (Joint Aviation Requirements), Umsetzung einer schrittweisen Einführung der Verordnungen des "dritten Luftverkehrspakets", Harmonisierung der Erfordernisse und Verwaltungsverfahren im Luftverkehr sowie Verbesserung der Qualifikationen des in der Luftverkehrsverwaltung tätigen Personals. - Abschluss der Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf die Sicherheit und auf nicht sicherheitsrelevante Bereiche; Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr, vor allem Verbesserung der Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden, zunächst als Flaggenstaat und dann auch als Hafenstaat, sowie Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit; Stärkung der bulgarischen Schifffahrtsbehörde; weitere Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr durch das Gesetz über die Handelsschifffahrt und entsprechende Durchführungsvorschriften; weitere Verbesserung der Seeverkehrssicherheit der bulgarischen Flotte im Rahmen der Pariser Vereinbarung durch Verabschiedung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Steuern - Fortsetzung der Angleichung der MwSt.- und Verbrauchsteuervorschriften. - Sicherstellung, dass die künftigen Rechtsvorschriften den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung entsprechen, und Überarbeitung der jetzigen schädlichen Bestimmungen. - Ausbau der Verwaltungskapazität und der Kontrollverfahren, einschließlich der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Amtshilfe zwischen einzelnen Teilen der Steuer- und Zollverwaltungen, zur Stärkung der Steuermoral und zur Verbesserung der Steuererhebung und zur Verwaltung des MwSt.-Erstattungssystems. Entwicklung von IT-Systemen zur Ermöglichung des elektronischen Datenaustauschs mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten. Statistik - Stärkung der Verwaltungskapazität durch gezielte Maßnahmen der Personalentwicklung in der Statistikverwaltung sowie der IT-Kapazität, vor allem in den regionalen Ämtern. - Weitere Verbesserung der Regionalstatistiken, damit die Regionalstatistiken, die regionalen Datenbanken und das Siedlungsregister den Anforderungen der Gemeinschaftsvorschriften entsprechen. - Weitere Verbesserung der Qualität und des Deckungsgrads der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Konjunkturstatistiken sowie des Unternehmensregisters. - Durchführung einer Landwirtschaftszählung im Jahr 2003 entsprechend der Eurostat-Methode. - Aufnahme der Arbeiten zur Vorbereitung des Intrastat-Systems. Beschäftigung und Sozialpolitik - Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich Arbeitsrecht, insbesondere durch Änderung des Arbeitsgesetzbuches und des Beschäftigungsförderungsgesetzes und der einschlägigen Durchführungsvorschriften; Stärkung der entsprechenden Strukturen zur Verwaltung und Durchsetzung der Vorschriften (einschließlich arbeitsrechtlicher Aufsichtsbehörden) sowie Einrichtung eines unabhängigen Garantiefonds für Angestellte im Fall eines Konkurses des Arbeitgebers. - Übernahme und Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Um- und Durchsetzung des Besitzstands. - Verabschiedung der einschlägigen Gesetze zur Übernahme des Besitzstands zur Diskriminierungsbekämpfung; Einrichtung einer Stelle zur Förderung der Chancengleichheit aller Personen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Herkunft. - Abschluss der Umsetzung des Besitzstands im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Ausbau der erforderlichen Umsetzungskapazitäten (insbesondere in der Arbeitsaufsichtsbehörde); Untersuchung der finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinien für den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz; Abschaffung des Ausgleichssystems für schlechte Arbeitsbedingungen. - Umsetzung des verabschiedeten Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung unter Berücksichtigung der überarbeiteten europäischen Leitlinien und der Prioritäten, Verpflichtungen und Empfehlungen im Rahmen der gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten (JAP); Ausbau der Kapazitäten der nationalen Beschäftigungsagentur, damit sie aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und Beschäftigungsprogramme umsetzen und ihre regionalen und lokalen Strukturen stärken kann. - Weitere Angleichung des Rechtsrahmens und Entwicklung der Verwaltungskapazitäten für den Besitzstand über öffentliche Gesundheit einschließlich des Besitzstands im Bereich der Bekämpfung des Tabakkonsums; Fortsetzung der Maßnahmen zur Schaffung eines den Gemeinschaftsvorschriften entsprechenden Systems zur Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten sowie eines Systems zur Gesundheitsberichterstattung und -aufklärung, das die EU-Standards erfuellt. - Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten, um den Zugang zum Gesundheitswesen und dessen Qualität zu gewährleisten und somit auch die erforderlichen Investitionen in das Gesundheitswesen zu optimieren und den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern. - Weitere Unterstützung der Bemühungen der Sozialpartner um den Kapazitätsausbau, insbesondere im Hinblick auf ihre künftige Rolle bei der Konzipierung und Durchführung der gemeinschaftlichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik einschließlich des Europäischen Sozialfonds; Förderung des autonomen sozialen Dialogs vor allem auf Unternehmens- und Sektorebene, um mehr Arbeitskräfte einzubeziehen. - Vorbereitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, einschließlich der Sammlung von Daten, mit Blick auf eine künftige Beteiligung an der europäischen Strategie der sozialen Eingliederung. Energie - Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf den im Besitzstand vorgesehenen allmählichen Aufbau von Ölpflichtvorräten; Stärkung und entsprechende Ausstattung der für die Verwaltung dieser Vorräte zuständigen staatlichen Agentur; Bereitstellung der für den Aufbau dieser Ölpflichtvorräte erforderlichen Finanzmittel. - Umsetzung der neuen Energiestrategie mit besonderem Schwerpunkt auf der Notwendigkeit eines proaktiven Konzepts zur Reduzierung der Energieintensität der bulgarischen Wirtschaft in allen Phasen des Energiekreislaufs, mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu verbessern sowie Energieeinsparungen und die Verwendung erneuerbarer Energieträger zu fördern; Sicherstellung der Übernahme des Besitzstands im Bereich Energieeffizienz (Kennzeichnung und Standards für die Mindesteffizienz von elektrischen Geräten). - Annahme neuer Rahmenvorschriften und Beginn mit der Umsetzung des Zeitplans zur Festlegung der Bedingungen für eine vollständige Umsetzung des Binnenmarkts für Strom und Erdgas sowie für die allmähliche Öffnung des Strom- und Erdgasmarktes, Analyse langfristiger Verträge und Vereinbarungen über die Lieferung von Strom unter Berücksichtigung etwaiger verlorener Investitionen im Elektrizitätssektor entsprechend den derzeitigen Gemeinschaftsvorschriften; Beseitigung der restlichen Preisverzerrungen im Energiesektor, insbesondere bei Strom- und Heizungstarifen für private Haushalte; weitere Stärkung der Rolle und der Verwaltungskapazitäten der staatlichen Energieregulierungskommission bei der Durchsetzung dieser Vorschriften (insbesondere im Hinblick auf ihre finanzielle Unabhängigkeit); Vorbereitung auf eine weitere Öffnung und Liberalisierung des Energiemarktes im Hinblick auf den bevorstehenden neuen gemeinschaftlichen Besitzstand für den Binnenmarkt. - Fortführung der Maßnahmen zur Umstrukturierung (und Privatisierung) des Energiesektors, einschließlich des Aktionsplans zur Umstrukturierung des Sektors der festen Brennstoffe. - Weitere Umsetzung aller Empfehlungen des 2001 veröffentlichten Berichts des Rates über die "Nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung" sowie des nachfolgenden Berichts vom Juni 2002 über die entsprechende Peer-Review unter gebührender Berücksichtigung der in diesen Dokumenten formulierten Prioritäten. - Vorbereitungen für die Umsetzung der Verpflichtungen zur frühzeitigen Abschaltung der Blöcke 3 und 4 bis spätestens 2006; Voranbringen der Vorbereitungen für die frühe Abschaltung der Kernkraftwerks und Beginn vorbereitender Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen, sozialen, finanziellen, technischen und ökologischen Folgen der Abschaltung. - Schwerpunkt auf dem Ausbau der Unabhängigkeit der Ressourcen und der Fähigkeiten der nationalen Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit. - Weitere Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit in den Blöcken 5 und 6 des Kernkraftwerks Kosloduj und Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit während der Stilllegungsphasen der Blöcke 1 bis 4. - Verbesserung der Entsorgung radioaktiver Abfälle und Annahme eines Strategieplans für Sicherheit und die effektive Wiederaufbereitung nuklearer Brennstoffe. Kleine und mittlere Unternehmen - Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen. Wissenschaft und Forschung - Stärkung der forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen, um einen größeren Nutzen aus der Assoziierung mit den relevanten Rahmenprogrammen der Gemeinschaft, einschließlich des 6. Rahmenprogramms (2002-2006), zu ziehen. Allgemeine und berufliche Bildung - Vorbereitung der vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern bis zum Beitritt. Telekommunikation und Informationstechnologien - Abschluss der Übernahme der EU-Telekommunikationsvorschriften und effektive Umsetzung, insbesondere Förderung des Wettebewerbs auf dem Telekommunikationssektor und Anwendung jener Aspekte der Telekommunikationsgesetze, die für Betreiber mit einer erheblichen Marktmacht gelten. - Ausbau der Kapazität der Regulierungsbehörde, insbesondere ihre Fähigkeit zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands; Stärkung ihrer finanziellen Unabhängigkeit. - In Vorbereitung auf einen völlig offenen Telekommunikationsmarkt sollte unter anderem beim etablierten Betreiber ein kommerziellerer Ansatz entwickelt werden. - Vorbereitung der Übernahme und Umsetzung der neuen Gemeinschaftsvorschriften bis zum Beitritt; Stärkung der Kapazitäten der Regulierungsbehörde, um den neuen Verantwortungsbereichen Rechnung zu tragen. - Stärkung des Regulierungsrahmen für die Postdienste; Erlass und Durchführung weiterer Rechtsvorschriften, um die volle Vereinbarkeit mit dem einschlägigen Besitzstand zu erreichen (einschließlich der neuen 2. Richtlinie und insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung eines finanziell existenzfähigen Universaldienstes mit entsprechender Dienstleistungsqualität); Fortsetzung der Arbeiten zur Gewährleistung einer angemessenen Lizenzvergabe und zur Schaffung der erforderlichen Genehmigungsverfahren. - Einführung einer klaren Preispolitik für Postdienste, die unmittelbar nach der vollständigen Liberalisierung des Marktes für Postdienste im Jahr 2003 gilt. Kultur und audiovisuelle Medien - Stärkung der Verwaltungskapazitäten der nationalen Aufsichtsbehörde für den Bereich Rundfunk und Fernsehen. - Schaffung der Voraussetzungen für eine vorhersehbare, transparente und wirksame Umsetzung des neuen ordnungsrechtlichen Rahmens im audiovisuellen Bereich. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Weitere Umsetzung der nationalen Strategie zur Vorbereitung auf die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds; Fortführung der Maßnahmen zur Schaffung des Rechtsrahmens, der zur Durchführung des Besitzstands im Zusammenhang mit diesem Kapitel erforderlich ist. - Weitere Differenzierung der Vorkehrungen für eine bessere Abstimmung zwischen den Ministerien sowie genauere Festlegung der Aufgaben der auf nationaler und regionaler Ebene mit der Vorbereitung und Umsetzung der Struktur- und Kohäsionsfondsförderung befassten Stellen. - Annahme weiterer Rechtsvorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass die von den Strukturfonds und vom Kohäsionsfonds finanzierten Maßnahmen mit den Politiken und Rechtsvorschriften der Gemeinschaft (einschließlich der Bestimmungen über Wettbewerb, öffentliche Au

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.