Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/1815 der Kommission vom 12. September 2025 zur Ernennung der Mitglieder und des Vorsitzenden des Leistungsüberprüfungsausschusses für den einheitlichen europäischen Luftraum

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1815 15.9.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/1815 DER KOMMISSION vom 12. September 2025 zur Ernennung der Mitglieder und des Vorsitzenden des Leistungsüberprüfungsausschusses für den einheitlichen europäischen Luftraum DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2803 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (1), insbesondere auf Artikel 14, Gestützt auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/635 der Kommission vom 31. März 2025 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/2803 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Leistungsüberprüfungsgremium des Einheitlichen Europäischen Luftraums (2), insbesondere auf Artikel 1 Absätze 1 und 4, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/2803 wird ein unabhängiger und unparteiischer beratender Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board, PRB) eingesetzt. Seine Aufgabe besteht darin, die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems und der Gebührenregelung zu unterstützen, Anleitungsmaterial zur Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden herauszugeben und diese Behörden auf Anfrage bei der Umsetzung dieser Systeme und Regelungen zu unterstützen. (2) Nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2803 setzt sich der PRB aus sieben Mitgliedern, einschließlich seines Vorsitzenden, zusammen, die ad personam für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von fünf Jahren ernannt werden. (3) Am 24. April 2025 veröffentlichte die Kommission einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Auswahl der Mitglieder des PRB (3). (4) Bei dem Auswahlverfahren wurde das Erfordernis einer ausgewogenen Vertretung von Kompetenz und Fachwissen für alle wesentlichen Leistungsbereiche, auch in Bezug auf Geschlecht und geografische Herkunft, berücksichtigt. (5) Am 7. Juli 2025 wurden die Mitgliedstaaten zur Kandidatenliste konsultiert. (6) Somit sollten sieben Mitglieder des PRB, einschließlich seines Vorsitzes, ernannt und eine Reserveliste aufgestellt werden — BESCHLIEẞT: Artikel 1 Nach Artikel 1 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/635 werden für einen Zeitraum von fünf Jahren die folgenden Personen als Mitglieder des Leistungsüberprüfungsausschusses für den einheitlichen europäischen Luftraum ernannt:   Herr Koen Milis, Vorsitzender   Herr Maurizio Castelletti   Frau Ana Gómez-Pineda Luna   Frau Catherine Mary Mannion   Herr Juan José Montero-Pascual   Herr Patrick Souchu   Herr Joseph Sultana Artikel 2 Nach Artikel 1 Absatz 4 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/635 wird folgende Reserveliste erstellt:   Frau Estelle Malavolti Artikel 3 Die Amtszeit der neu ernannten Mitglieder beginnt am 1. September 2025. Brüssel, den 12. September 2025 Für die Kommission Apostolos TZITZIKOSTAS Mitglied der Kommission (1)   ABl. L, 2024/2803, 11.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2803/oj. (2)   ABl. L, 2025/635, 2.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/635/oj. (3)   https://eu-single-sky.transport.ec.europa.eu/document/download/90bddb69-387c-4c49-b3fc-c60a2ff258ae_en?filename=Call_for_applications_PRB_2025.pdf. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1815/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.