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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1815

15.9.2025

BESCHLUSS (EU) 2025/1815 DER KOMMISSION

vom 12. September 2025

zur Ernennung der Mitglieder und des Vorsitzenden des Leistungsüberprüfungsausschusses für den einheitlichen europäischen Luftraum

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2803 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (1), insbesondere auf Artikel 14,

Gestützt auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/635 der Kommission vom 31. März 2025 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/2803 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Leistungsüberprüfungsgremium des Einheitlichen Europäischen Luftraums (2), insbesondere auf Artikel 1 Absätze 1 und 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/2803 wird ein unabhängiger und unparteiischer beratender Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board, PRB) eingesetzt. Seine Aufgabe besteht darin, die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems und der Gebührenregelung zu unterstützen, Anleitungsmaterial zur Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden herauszugeben und diese Behörden auf Anfrage bei der Umsetzung dieser Systeme und Regelungen zu unterstützen.

(2)

Nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2803 setzt sich der PRB aus sieben Mitgliedern, einschließlich seines Vorsitzenden, zusammen, die ad personam für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von fünf Jahren ernannt werden.

(3)

Am 24. April 2025 veröffentlichte die Kommission einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Auswahl der Mitglieder des PRB (3).

(4)

Bei dem Auswahlverfahren wurde das Erfordernis einer ausgewogenen Vertretung von Kompetenz und Fachwissen für alle wesentlichen Leistungsbereiche, auch in Bezug auf Geschlecht und geografische Herkunft, berücksichtigt.

(5)

Am 7. Juli 2025 wurden die Mitgliedstaaten zur Kandidatenliste konsultiert.

(6)

Somit sollten sieben Mitglieder des PRB, einschließlich seines Vorsitzes, ernannt und eine Reserveliste aufgestellt werden —

BESCHLIEẞT:

Artikel 1

Nach Artikel 1 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/635 werden für einen Zeitraum von fünf Jahren die folgenden Personen als Mitglieder des Leistungsüberprüfungsausschusses für den einheitlichen europäischen Luftraum ernannt:

 

Herr Koen Milis, Vorsitzender

 

Herr Maurizio Castelletti

 

Frau Ana Gómez-Pineda Luna

 

Frau Catherine Mary Mannion

 

Herr Juan José Montero-Pascual

 

Herr Patrick Souchu

 

Herr Joseph Sultana

Artikel 2

Nach Artikel 1 Absatz 4 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/635 wird folgende Reserveliste erstellt:

 

Frau Estelle Malavolti

Artikel 3

Die Amtszeit der neu ernannten Mitglieder beginnt am 1. September 2025.

Brüssel, den 12. September 2025

Für die Kommission

Apostolos TZITZIKOSTAS

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L, 2024/2803, 11.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2803/oj.

(2)   ABl. L, 2025/635, 2.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/635/oj.

(3)   https://eu-single-sky.transport.ec.europa.eu/document/download/90bddb69-387c-4c49-b3fc-c60a2ff258ae_en?filename=Call_for_applications_PRB_2025.pdf.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1815/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)