Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/2206 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 29. September 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2026/768 (EUNAVFOR MED IRINI/4/2026)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2206 30.9.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/2206 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. September 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2026/768 (EUNAVFOR MED IRINI/4/2026) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 31. März 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/472 angenommen, durch den die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) eingerichtet und eingeleitet wurde. (2) Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/472 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die EUNAVFOR MED IRINI (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen. (3) Am 24. März 2026 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2026/768 (2) angenommen, mit dem Konteradmiral Andrea BIELLI mit Wirkung vom 1. April 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wurde. (4) Am 25. August 2026 haben die Militärbehörden Griechenlands vorgeschlagen, Flottillenadmiral Stavros POLYDOROU als Nachfolger von Konteradmiral Andrea BIELLI zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen (im Folgenden „vorgeschlagene Ernennung“). (5) Am 26. August 2026 hat der Befehlshaber der EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI die vorgeschlagene Ernennung unterstützt. (6) Am 28. August 2026 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und sich darauf geeinigt, Flottillenadmiral Stavros POLYDOROU zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen. (7) Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Flottillenadmiral Stavros POLYDOROU zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 gefasst werden. (8) Der Beschluss (GASP) 2026/768 sollte aufgehoben werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Flottillenadmiral Stavros POLYDOROU wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) ernannt. Artikel 2 Der Beschluss (GASP) 2026/768 wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 29. September 2026. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende L. MANDEL VENSILD (1)   ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/472/oj. (2)  Beschluss (GASP) 2026/768 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. März 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2012 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2026) (ABl. L, 2026/768, 30.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/768/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2206/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.