Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/254 des Rates vom 15. Februar 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2018-02-21

Quellenkennung: 32018D0254. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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02018D0254 — DE — 21.02.2018 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2018/254 DES RATES vom 15. Februar 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken (ABl. L 048 vom 21.2.2018, S. 1) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 169 vom 6.7.2018, S.  56 (2018/254) ▼B BESCHLUSS (EU) 2018/254 DES RATES vom 15. Februar 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken Artikel 1 Der Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Vertrags von Marrakesch ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates benennt die Person(en), die berechtigt ist/sind, die Ratifizierungsurkunde nach Artikel 19 Buchstabe b des Vertrags von Marrakesch im Namen der Union zu hinterlegen. ▼C1 Die Hinterlegung erfolgt ab dem 12. Juli 2018. ▼B Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.