Europäische Union
Beschluss Nr. S6 vom 22. Dezember 2009 über die Eintragung im Wohnmitgliedstaat gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 und die Erstellung der in Artikel 64 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 vorgesehenen Verzeichnisse (Text von Bedeutung für den EWR und das Abkommen EG/Schweiz)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32010D0427(02). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
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