Europäische Union

2007/781/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. August 2007 zur Feststellung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.4523 — Travelport/Worldspan) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3938) (Text von Bedeutung für den EWR )

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Quellenkennung: 32007D0781. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en durch erhebliche Zuwächse zu hohen Marktanteilen führen (über 40 %). In diesen sechs Mitgliedstaaten lagen die Marktanteile 2006 im Bereich von [40—50 %] bis [70—80 %]. Mitgliedstaat Galileo Worldspan Gemeinsamer Marktanteil Belgien [20—30] [10—20] [40—50] Ungarn [20—30] [20—30] [50—60] Irland [50—60] [10—20] [70—80] Italien [40—50] [0—10] [40—50] Niederlande [30—40] [20—30] [50—60] Vereinigtes Königreich [40—50] [10—20] [50—60] (44) Die großen gemeinsamen Marktanteile in diesen sechs Mitgliedstaaten könnten es den fusionswilligen Unternehmen potentiell ermöglichen, nach dem Zusammenschluss unabhängig von ihren Wettbewerbern und Kunden zu handeln und ihre Geschäftsbeziehungen zu den Reisebüros auszunutzen. (45) Wie die eingehende Untersuchung aber zeigt, erlaubt der Zusammenschluss es den fusionierten Unternehmen nicht, in den nationalen Märkten, in denen er zu hohen gemeinsamen Marktanteilen führt, Marktmacht auf die Reisebüros auszuüben. II.3.4.1.   Abwärtstrend bei Galileos Marktanteil (46) Die anmeldende Partei führt an, dass Galileo in jedem der Mitgliedstaaten, in denen es aufgrund historischer Verbindungen zu nationalen Fluggesellschaften traditionell einen wichtigen Anteil besaß, erhebliche Marktanteile verloren hat. (47) Der Rückgang von Galileos Marktanteilen zeigt nach Auffassung der anmeldenden Partei, dass Galileos überdurchschnittlicher Marktanteil kein Ausdruck von Marktmacht ist. Es ist unwahrscheinlich, dass der geplante Zusammenschluss den rückläufigen Trend bei Galileos Marktanteilen umkehrt, und zwar insbesondere angesichts Worldspans unbedeutender Rolle auf EWR-Ebene und des nachgewiesenen Unvermögens, seine Marktposition im EWR über die Jahre zu verbessern. (48) Der Trend bei Galileos Marktanteilen und die unbedeutende Rolle, die Worldspan auf EWR-Ebene spielt, wurden durch die eingehende Untersuchung bestätigt. (49) Reisebüros sind in der Regel Nettoempfänger, da sie von GDS-Anbietern mehr finanzielle Anreize erhalten, als sie Gebühren an diese zahlen. Diese finanziellen Anreize haben in den letzten fünf Jahren ständig zugenommen, und zwar selbst in den Mitgliedstaaten, in denen die fusionswilligen Unternehmen hohe Marktanteile besitzen (über 40 %). Die eingehende Untersuchung hat gezeigt, dass die Erträge der Reisebüros im Zeitraum 2003 bis 2006 durchweg zugenommen haben, und dass die Entwicklung ihrer Bruttomargen positiv ist. (50) Diese Entwicklung zeigt die Bedeutung der Reisebüros für GDS-Anbieter und spiegelt die allgemeine Ansicht der an der eingehenden Untersuchung beteiligten Auskunftsgebenden wider, dass der Wettbewerb zwischen den GDS-Anbietern auf dem nachgelagerten Markt stark ist. II.3.4.2.   Mit einem Wechsel verbundene Kosten (51) Ein weiterer Grund, warum der geplante Zusammenschluss wahrscheinlich nicht zu Preiserhöhungen auf dem nachgelagerten Markt führen wird, hängt mit der von der eingehenden Untersuchung bestätigten Tatsache zusammen, dass die mit einem Wechsel verbundenen Kosten kein unüberwindbares Hindernis für einen Wechsel darstellen. (52) Obwohl die Bezifferung der mit einem Wechsel verbundenen Kosten sowohl im Hinblick auf den Zeit- und Schulungsaufwand als auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand schwierig ist, können einige allgemeine Schlussfolgerungen aus der eingehenden Untersuchung gezogen werden. Kleine Reisebüros benötigen eine bis mehrere Wochen, um von einem GDS zum anderen zu wechseln; der Schulungsbedarf ist unerheblich, und die Produktivität der Reisebüros wird durch den Wechsel nicht beeinträchtigt. Große Reisebüros dagegen schätzen den Zeitbedarf für die Umstellung, die außerdem mit beträchtlichen Kosten verbunden ist (über 1 Mio. EUR), auf etwa 12 Monate. Auch der Schulungsbedarf ist größer. In besonderen Fällen (z. B. aufgrund technischer Umstellungsprobleme) kann der erforderliche finanzielle und zeitliche Aufwand sogar noch größer sein. (53) Die eingehende Untersuchung hat zwar bestätigt, dass im Falle eines Wechsels Kosten entstehen, sie hat aber auch gezeigt, dass dessen ungeachtet in der Vergangenheit größere Wechselbewegungen stattfanden. Im Zeitraum von 2003 bis 2006 wechselten mehrere Reisebüros von Galileo zu Amadeus. Darüber hinaus hat Worldspan in diesem Zeitraum zwei wichtige Kunden verloren, […] und […]. (54) Auch wenn bei einem Wechsel Kosten entstehen, erscheint es unwahrscheinlich, dass der Zusammenschluss wegen der hohen gemeinsamen Marktanteile der fusionswilligen Unternehmen auf dem nachgelagerten Markt Anlass zu wettbewerblichen Bedenken geben würde. Die Gründe hierfür sind i) die negative Entwicklung der gemeinsamen Marktanteile der fusionswilligen Unternehmen, ii) der intensive Wettbewerb zwischen den GDS-Anbietern, der auch auf den nationalen Märkten besteht, auf denen sie auf nachgelagerter Ebene hohe Marktanteile haben, wie durch den im Laufe der Zeit erfolgten Anstieg der auf diesen nationalen Märkten an Reisebüros gezahlten finanziellen Anreize belegt wird, und iii) die grundsätzlich positive Haltung der Reisebüros zum Zusammenschluss, die sich auf ihre Überzeugung stützt, durch den Zusammenschluss entstehe eine leistungsfähige Alternative zu Amadeus. (55) Die Kommission kommt daher in der Entscheidung zu dem Schluss, dass nicht koordinierte Effekte infolge des Zusammenschlusses auf den nachgelagerten Märkten unwahrscheinlich sind. II.3.5.   Koordinierte Effekte (56) Ferner wurde bei der eingehenden Untersuchung auch die Möglichkeit koordinierter Effekte sowohl auf dem GDS vorgelagerten als auch auf dem GDS nachgelagerten Markt analysiert. II.3.5.1.   Vorgelagerter Markt Erzielen von Übereinstimmung über Koordinierungsmodalitäten (57) Generell gilt, je weniger komplex und je stabiler das wirtschaftliche Umfeld, desto einfacher ist es für Unternehmen, zu einer gemeinsamen Vorstellung über die Modalitäten ihrer Koordinierung zu gelangen. So sind z. B. Nachfrageschwankungen, erhebliches internes Wachstum einiger Marktteilnehmer oder häufiger Eintritt neuer Unternehmen Anzeichen dafür, dass die Marktlage nicht ausreichend stabil ist, um eine Koordinierung wahrscheinlich zu machen. (58) Auch wenn es in den letzten fünf Jahren nicht zu bedeutenden Eintritten in den GDS-Markt gekommen ist, bestätigt die Entwicklung der Marktanteile in diesem Zeitraum, dass das wirtschaftliche Umfeld des EWR, in dem die GDS-Anbieter in Wettbewerb stehen, sich erheblich verändert hat. (59) Ferner sollte das Wachstum der „Anbieter.com“ in den letzten fünf Jahren als ein Faktor berücksichtigt werden, der das Erzielen von Übereinstimmung über Koordinierungsmodalitäten auf dem GDS-Markt destabilisiert. Die Marktuntersuchung hat außerdem bestätigt, dass die meisten Fluggesellschaften mit einer weiteren Zunahme der Direktverkäufe über ihre „Anbieter.com“ rechnen. Für Mietwagenunternehmer und Hotels macht der Vertrieb von Reiseinhalt über GDS nur einen vergleichsweise geringen Anteil ihrer Buchungen aus. (60) Selbst wenn die vorstehend dargelegten Verhältnisse nicht völlig ausschließen, dass die drei nach dem Zusammenschluss verbleibenden GDS auf dem vorgelagerten Markt eine Übereinstimmung über Koordinierungsmodalitäten erzielen, kommt die Kommission in ihrer Entscheidung zu dem Schluss, dass diese Verhältnisse eine solche Koordinierung schwieriger und damit unwahrscheinlicher machen. Überwachung von Abweichungen (61) Nur die glaubwürdige Drohung sofortiger und wirksamer Vergeltungsmaßnahmen hält Unternehmen davon ab, von den Koordinierungsmodalitäten abzuweichen. Hierfür muss der Markt ausreichend transparent sein, da die koordinierenden Unternehmen nur dann genau genug überwachen können, ob sich Unternehmen abweichend verhalten. (62) Auch wenn die von den GDS-Anbietern angebotenen Leistungen eher homogen sind, sind die Preisgefüge und Produktangebote aller GDS-Anbieter komplex. Im EWR wenden die GDS-Anbieter derzeit unterschiedliche Vertragsarten nebeneinander an, nämlich Standardverträge (Participating Carrier Agreements („PCAs“)) und Verträge über das Gesamtangebot (Full Content Agreements), die gelegentlich noch durch „Opt-in“-Verträge ergänzt werden. Die Unterschiede in den Preisgefügen und Produktangeboten dieser Verträge und ihre Vielfalt machen eine nachhaltige Koordinierung unmöglich. Die verbleibende Transparenz des Marktes wird weiter noch dadurch reduziert, dass die GDS-Anbieter ihre Produktangebote und Preisgefüge regelmäßig ändern. (63) Auch wenn die Marktuntersuchung den Eindruck vermittelt, die Strukturen der Verträge zwischen GDS-Anbietern und Mietwagenunternehmern und Hotels seien weniger komplex, sind sie doch nicht so transparent, dass eine Koordinierung machbar wäre. (64) Mehrere Auskunftsgebende der Marktuntersuchung verwiesen darauf, dass ihre Verträge mit den GDS-Anbietern Meistbegünstigungsklauseln enthalten. Die Anwendung dieser Klauseln könnte die Preistransparenz erhöhen. Die Marktuntersuchung ergab jedoch, dass sich diese Meistbegünstigungsklauseln in den meisten Fällen auf die Verpflichtung der TSPs beziehen, die GDS-Anbieter inhaltlich gleichzustellen und damit lediglich eine Wiedergabe der im Verhaltenskodex festgelegten Verpflichtungen sind. (65) In Anbetracht der Merkmale der relevanten Märkte und insbesondere des beschränkten Maßes an Transparenz kommt die Kommission in ihrer Entscheidung zu dem Schluss, dass es für die nach dem Zusammenschluss verbleibenden drei GDS-Anbieter schwierig wäre, eventuelle Abweichungen von koordiniertem Verhalten zu überwachen. Abschreckungsmechanismen (66) Eine Koordinierung ist auf Dauer nur wirksam, wenn bei abweichendem Verhalten so ernsthafte Konsequenzen drohen, dass die koordinierenden Unternehmen davon überzeugt sind, die Einhaltung der Koordinierungsmodalitäten liege in ihrem eigenen Interesse. (67) Sofortige Vergeltungsmaßnahmen gegen das abweichende GDS in Form einer Gebührensenkung der koordinierenden GDS-Anbieter für die Reiseleistungsanbieter würden wirkungslos bleiben, da sie die Reiseleistungsanbieter, die ja die Dienste aller vier GDS benötigen, nicht zum Wechsel veranlassen würden. (68) Eine realistischere Vergeltungsmaßnahme wäre, dass ein GDS-Anbieter bestimmten wichtigen Reisebüros, die die Leistungen des abweichenden GDS in Anspruch nehmen, größere Anreize oder direkt eine Pauschalzahlung anbietet, um einen Wechsel vom abweichenden GDS zu einem anderen GDS zu bewirken. Obwohl eine solche Maßnahme möglich wäre, wäre dies mit hohen Kosten verbunden, da die den Reisebüros gebotenen Anreize ausreichend groß sein müssen, um sie zum Wechsel des GDS zu bewegen. (69) Die Kommission folgert daher in ihrer Entscheidung, dass Vergeltungsmaßnahmen in Form erhöhter finanzieller Anreize für Reisebüros nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Reaktionen Außenstehender (70) Damit die Koordinierung erfolgreich ist, darf ihr erwartetes Ergebnis durch Maßnahmen von nicht koordinierenden Unternehmen, potenziellen Wettbewerbern und Kunden nicht gefährdet werden. (71) In dieser Sache scheint der Markt durch erhebliche Wettbewerbszwänge geprägt zu sein, die jeden Versuch einer Koordinierung destabilisieren würden. Diese Zwänge ergeben sich insbesondere aus der Möglichkeit, dass TSPs Inhalte zurückhalten und nur über einen direkten Vertriebskanal wie beispielsweise ein „Anbieter.com“ verfügbar machen. Darüber hinaus könnte eine zu Preiserhöhungen führende Koordinierung die TSPs im EWR dazu veranlassen, mehr in die Entwicklung von Alternativen zu GDS, wie zum Beispiel GNE’s und Direktverbindungen zu investieren. (72) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen und des Umstands, dass die für den Nachweis koordinierter Effekte zu erfüllenden Kriterien kumulativer Art sind, ist es unwahrscheinlich, dass der Zusammenschluss zu koordinierten Effekten auf dem Gemeinschaftsmarkt für die Erbringung von GDS-Diensten für TPSs führen wird. II.3.5.2.   Nachgelagerter Markt Erzielung von Übereinstimmung über Koordinierungsmodalitäten (73) Das Koordinierungsproblem könnte im Prinzip auch auf dem nachgelagerten Markt der Geschäftsbeziehungen zwischen GDS und Reisebüros auftreten. Die nachgelagerten Märkte im EWR zeichnen sich durch beträchtliche Unterschiede bei den Marktanteilen aus, die die vier GDS in den einzelnen Ländern besitzen. (74) Der Wettbewerb zwischen den GDS auf dem nachgelagerten Markt ist stark, und es sind keine Anzeichen für ein koordiniertes Verhalten erkennbar. In den letzten […] Jahren haben Galileo und Worldspan […] Marktanteile an Amadeus verloren. Darüber hinaus bestätigt die Marktuntersuchung, dass der Wettbewerb zwischen den GDS um Verträge mit den Reisebüros derzeit stark ist, wie das Wachstum der finanziellen Anreize von den GDS für die Reisebüros in den letzten fünf Jahren belegt. (75) Die in diesem Abschnitt dargelegten Umstände lassen vermuten, dass die Marktpositionen der fusionswilligen Unternehmen auf den meisten nachgelagerten Märkten vergleichsweise instabil sind. Dies würde eine Einigung auf Koordinierungsmodalitäten erschweren. Überwachung von Abweichungen (76) Die Bedingungen in den Verträgen der Reisebüros sind in der Regel nicht transparent, da die Verträge von Reisebüros und GDS-Anbietern individuell ausgehandelt werden. GDS-Anbieter haben keinen Einblick in die komplexen Bedingungen, die von konkurrierenden GDS-Anbietern angeboten werden. Obwohl der bei Vertragsverhandlungen zwischen Reisebüros und GDS-Anbietern mögliche Informationsaustausch für eine gewisse Preistransparenz sorgen mag, würde diese dadurch, dass die meisten Verträge individuell ausgehandelt werden, in ihrem Ausmaß erheblich eingeschränkt. Es scheint deshalb nur sehr wenige Möglichkeiten für die erfolgreiche Überwachung von koordiniertem Verhalten zu geben, da hierfür Inhaltsniveau, Funktionalitäten, Dienstleistungen, finanzielle Anreize, Bonuszahlungen und andere Bedingungen überwacht werden müssten, die die jeweiligen GDS-Anbieter den einzelnen Reisebüros anbieten. (77) Angesichts des geringen Maßes an Transparenz im nachgelagerten Markt kommt die Kommission in ihrer Entscheidung zu dem Schluss, dass es für die drei verbleibenden GDS-Anbieter schwer wäre, Abweichungen vom koordinierten Verhalten zu überwachen. Abschreckungsmechanismen (78) Die möglichen Abschreckungsmechanismen sind im Wesentlichen dieselben, die bereits im Zusammenhang mit dem vorgelagerten Markt erörtert wurden. Reaktionen Außenstehender (79) Im Falle koordinierten Verhaltens stehen Reisebüros nicht viele leicht verfügbare Alternativen offen. Die Nutzung von „Anbieter.com“ ist für Reisebüros zu mühsam, und die anderen Alternativen zu GDS sind im EWR noch nicht so weit entwickelt, dass sie eine angemessene Alternative bieten könnten. (80) In Anbetracht des Umstands, dass die für den Nachweis koordinierter Effekte zu erfüllenden Kriterien kumulativer Art sind, kommt die Kommission in ihrer Entscheidung zu dem Schluss, dass koordinierte Effekte durch den Zusammenschluss auch auf dem nachgelagerten Markt unwahrscheinlich sind. III.   SCHLUSSFOLGERUNG (81) Die Kommission kommt in ihrer Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben nicht wesentlich beeinträchtigen wird. Deshalb beabsichtigt die Kommission, den Zusammenschluss gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen für vereinbar zu erklären. (1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.