Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/2275 des Rates vom 18. November 2022 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung (AAMVS) zur Verhinderung der unerlaubten Verbreitung

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21.11.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 300/31 BESCHLUSS (GASP) 2022/2275 DES RATES vom 18. November 2022 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung (AAMVS) zur Verhinderung der unerlaubten Verbreitung DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat auf seiner Tagung vom 19. November 2018 die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen“ (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) angenommen. Ziel der SALW-Strategie der EU ist es, Leitlinien für ein integriertes, kollektives und koordiniertes europäisches Vorgehen bei der Verhinderung und Eindämmung des unerlaubten Erwerbs von SALW und zugehöriger Munition durch Terroristen, Kriminelle und andere unbefugte Akteure vorzugeben und die Rechenschaftspflicht und Verantwortung in Bezug auf den legalen Waffenhandel zu fördern. (2) In der SALW-Strategie der EU wird darauf hingewiesen, dass die unzureichende Sicherung von Lagerbeständen ein wesentlicher Faktor bei der Umlenkung von Waffen und Munition von legalen auf illegale Märkte ist. Die Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichten sich, andere Länder dabei zu unterstützen, die Verwaltung und Sicherung ihrer staatlichen Lagerbestände zu verbessern, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW regulieren. (3) Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) hat Standards und bewährte Verfahren für die Verwaltung der Bestände an Kleinwaffen und Munition erarbeitet, insbesondere die Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG) und das modulare Kompendium für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC), früher bekannt als Internationale Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen (ISACS). In ihrer SALW-Strategie verpflichtet sich die Union, die Standards und bewährten Verfahren zu fördern und umzusetzen. (4) Am 30. Juni 2018 hat die dritte Konferenz der Vereinten Nationen (VN) zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten ein Abschlussdokument angenommen, in dem die Staaten ihre Zusage zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von Kleinwaffen und leichten Waffen erneuern. Die Staaten haben erneut bekräftigt, dass sie ihre nationalen Bemühungen um eine sichere und wirksame Verwaltung der Bestände an Kleinwaffen und leichten Waffen, die sich in Regierungsbesitz befinden, insbesondere in Konflikt- und Postkonfliktsituationen verstärken werden. Darüber hinaus haben die Staaten anerkannt, dass bei der verstärkten Umsetzung des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten einschlägige internationale Standards gelten. (5) Die Generalversammlung der VN hat am 24. Dezember 2021 die Resolution 76/233 angenommen, mit der eine offene Arbeitsgruppe (im Folgenden „Arbeitsgruppe“) eingerichtet wird, um eine Reihe politischer Verpflichtungen als neuen globalen Rahmen auszuarbeiten, der die bestehenden Defizite in der Verwaltung von Munitionsbeständen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg behebt. Auf der „Achten Zweijährlichen Tagung der Staaten zur Prüfung der Durchführung des VN-Aktionsprogramms“ im Jahr 2022 wurde diese Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen. (6) In der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird bestätigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen erforderlich ist, um viele Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter jene in Bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, Armutsminderung, Wirtschaftswachstum, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung und sichere Städte, zu verwirklichen. Daher haben sich alle Staaten im Rahmen der Zielvorgabe 16.4 für nachhaltige Entwicklung dazu verpflichtet, illegale Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern. (7) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat in der am 24. Mai 2018 vorgelegten Agenda für die Abrüstung mit dem Titel „Securing our Common Future“ (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) dazu aufgerufen, die übermäßige Anhäufung von konventionellen Waffen und den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen und länderbezogene Ansätze für Kleinwaffen zu unterstützen. Die Union hat beschlossen, Aktion 22 der Agenda „Secure excessive and poorly maintained stockpiles“ (Übermäßige und schlecht verwaltete Lagerbestände sichern) zu unterstützen. (8) Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 4. Dezember 2017 die Resolution 72/55 über Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition angenommen. Mit dieser Resolution werden Initiativen auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene unterstützt, die Aufschluss über die Verbesserung der nachhaltigen Verwaltung von Munition geben, unter anderem durch die Umsetzung der IATG. (9) Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) trägt zur Entwicklung, Überprüfung und Förderung der Internationalen Normen im Bereich der Humanitären Minenräumung (IMAS) und über das Beratungsteam für Munitionsverwaltung (AMAT) zur Entwicklung, Überprüfung und Verbreitung der IATG bei. Das AMAT wurde im Ergebnis einer gemeinsamen Initiative des GICHD und des UNODA gegründet, um dem dringenden Bedarf an Unterstützung für Staaten bei der sicheren und wirksamen Verwaltung von Munitionsbeständen im Einklang mit den IATG Rechnung zu tragen. (10) Die Union hat geprüft, ob ein international anerkanntes System für die Validierung der Strategien und Verfahren, die auf staatlicher Ebene und auf Ebene der Endnutzer in Bezug auf Waffen und Munition verfolgt bzw. angewandt werden, eingerichtet werden kann. Mit dem Beschluss (GASP) 2020/979 des Rates (1) wurde das AMAT mit dem Projekt betraut, ein international anerkanntes System für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung (AAMVS) zu entwickeln, um die unerlaubte Verbreitung und unfallbedingte Explosionen zu verhindern. (11) Obwohl es verschiedene internationale Standards, Leitlinien und bewährte Verfahren für die Verwaltung und Sicherung von Lagerbeständen gibt, steht gegenwärtig keine international anerkannte Methode zur Verfügung, die gewährleistet, dass ein Drittland oder ein Endnutzer in der Lage ist, die in Artikel 11 des Vertrags über den Waffenhandel genannte „Umleitung“ seiner Waffen- und Munitionsbestände zu verhindern. Durch eine international anerkannte Methode für die unabhängige Validierung der Einhaltung internationaler Waffenverwaltungsstandards werden die Auswirkungen der Unterstützung von Drittländern durch die Union in Bezug auf die Verwaltung von Waffenbeständen messbar; ferner wird damit die Risikobewertung im Zusammenhang mit der Waffenausfuhrkontrolle unterstützt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Zwecks Umsetzung der SALW-Strategie der EU wird mit diesem Beschluss das Ziel verfolgt, die Bemühungen um die Sicherstellung einer sicheren Verwaltung von SALW und Munition zu unterstützen, indem die Entscheidungsprozesse der Akteure, die im Bereich der Ausfuhrkontrolle und der internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung tätig sind, verbessert werden. (2)   Gemäß Absatz 1 werden mit diesem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt: a) die Schaffung eines operativen AAMVS und b) die Unterstützung der Bemühungen regionaler Organisationen und ihrer Mitgliedstaaten, ein eigenes AAMVS zu entwickeln. (3)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) und seine Sonderorganisation, das Beratungsteam für Munitionsverwaltung (AMAT). (3)   Das GICHD und das AMAT nehmen ihre Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem GICHD. Artikel 3 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beträgt 1 792 690,84 EUR. (2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit dem GICHD. In der Vereinbarung wird festgehalten, dass das GICHD zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird. (4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat über die Durchführung dieses Beschlusses auf der Grundlage ausführlicher Berichte, die das GICHD regelmäßig erstellt. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer des Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb jenes Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 18. November 2022. Im Namen des Rates Der Präsident M. BEK (1)  Beschluss (GASP) 2020/979 des Rates vom 7. Juli 2020 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards (ABl. L 218 vom 8.7.2020, S. 1). ANHANG PROJEKTDOKUMENT ENTWICKLUNG EINES INTERNATIONAL ANERKANNTEN SYSTEMS FÜR DIE VALIDIERUNG DER WAFFEN- UND MUNITIONSVERWALTUNG (AAMVS) ZUR VERHINDERUNG DER UNERLAUBTEN VERBREITUNG 1.   Hintergrund In der Rüstungskontrollgemeinschaft besteht ein zunehmender Konsens darüber, dass eine wirksame Verwaltung von Lagerbeständen eine zentrale Rolle bei der Verstärkung von Ausfuhrkontrollmaßnahmen zur Verhinderung von Umlenkung spielt. In dem für die siebte Konferenz der Vertragsstaaten (CSP 7) des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) ausgearbeiteten Arbeitspapier forderte der Vorsitz der CSP 7 die Vertragsstaaten auf, „alle Aspekte der Verwaltung von Lagerbeständen, sowohl vor der Ausfuhrgenehmigung als auch die sichere und gesicherte Lagerung nach der Lieferung, zu berücksichtigen“. Außerdem wurden Einfuhr- und Ausfuhrstaaten darin ermutigt, zusätzlich zum Informationsaustausch über illegale Aktivitäten (ATT, Artikel 11 Absatz 5 und Artikel 15 Absatz 4) „vor der Ausfuhr spezifische Bedingungen und Zusicherungen in Bezug auf Lagerungseinrichtungen, die Kennzeichnung von Gütern oder Endnutzerkontrollen zu vereinbaren“. Schließlich schlug der Vorsitz der CSP 7 vor, dass die Vertragsstaaten — zur Einhaltung von Artikel 13 Absatz 2 — über zur Stärkung der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM) ergriffene Maßnahmen als Indikator für zur Verhinderung und Bekämpfung von Umlenkung ergriffenen Maßnahmen Bericht erstatten könnten. (1) Bezüglich der Praktiken eines Drittlands bei der Verwaltung von Lagerbeständen Sicherheit zu bieten, wie im CSP 7-Arbeitspapier beschrieben, stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Es handelt sich um einen technischen Bereich, und die Informationen werden streng vertraulich behandelt. Dies erschwert die Bemühungen um einen Informationsaustausch. In vielen — privatwirtschaftlichen und staatlichen — Bereichen werden Konformitätsbewertungen eingesetzt, um die Wirksamkeit, Sicherheit und Unbedenklichkeit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Konformitätsbewertungen bieten international anerkannte Methoden zur Feststellung, ob das Produkt oder die Dienstleistung anerkannten Normen und Standards entspricht. Zwar bestehen verschiedene internationale Standards, Leitlinien und bewährte Praktiken für die Verwaltung und Sicherung von Lagerbeständen, doch gibt es derzeit keine international anerkannte Methodik, um zu gewährleisten, dass ein Drittland oder ein Endnutzer in der Lage ist, die Umlenkung (ATT, Artikel 11 Absatz 1) seiner Waffen- und Munitionsbestände zu verhindern. Vor diesem Hintergrund prüft die Europäische Union (EU) seit 2020 die Möglichkeit, ein international anerkanntes System für die Validierung von Strategien und Praktiken in Bezug auf Waffen und Munition auf staatlicher Ebene und auf Ebene der Endnutzer einzurichten. Mit der Annahme des Beschlusses (GASP) 2020/979 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2021/2075 des Rates, beauftragte die EU das Beratungsteam für Munitionsverwaltung (AMAT) des Genfer Internationalen Zentrums für Humanitäre Minenräumung (GICHD) mit dem Projekt „Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung (AAMVS) zur Verhinderung der unerlaubten Verbreitung“. Dabei handelte es sich um ein mehrjähriges Vorhaben, das in konkrete Phasen mit spezifischen Zielen und Ergebnissen unterteilt war. In der ersten Phase (Beschluss (GASP) 2020/979) sollte geprüft werden, ob die Schaffung eines international anerkannten Validierungssystem für Verwaltungspraktiken in Bezug auf Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) sowie Munition durchführbar ist. Die Durchführbarkeit des Systems wurde in Bezug auf sieben Kategorien bewertet: Technik, Politik, Recht, Wirtschaft, militärische Sicherheit, gemeinschaftliche Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Zeitnähe. Die Studie ergab, dass es zwar keine „roten Fahnen“ gebe, die die Entwicklung eines solchen Systems verhinderten, dass aber die politische Bereitschaft der Interessenträger, sich an einem solchen System zu beteiligen, letztlich von der endgültigen Konzeption abhängen werde. Die Interessenträger könnten sich daher nicht festlegen, solange die Fragen zur endgültigen Konzeption des Systems nicht geklärt seien. In der zweiten Phase (Beschluss (GASP) 2021/2075) sollte das Bewertungsinstrument entwickelt werden, das als Grundlage für das System dienen würde, und sollten geeignete Optionen für das AAMVS festgelegt werden. Es wurde ein Selbstbewertungsinstrument geschaffen, und mögliche Optionen für ein Validierungssystem wurden ausgelotet. Das Projekt mündete in einen empfohlenen Ansatz für die Entwicklung eines operativen AAMVS. Was ist das AAMVS? Informationen über den allgemeinen Stand der Waffen- und Munitionsverwaltungspraktiken sind für zahlreiche in- und ausländische Interessenträger von Interesse. Zum Beispiel könnten Ausfuhrkontrollbehörden ihre vor der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung durchgeführten Bewertungen des Umlenkungsrisikos verstärken, indem sie ihre Analyse der Lagerungsphase nach der Lieferung verbessern, während die internationale Zusammenarbeit und die Bereitstellung von Hilfe anhand einer Analyse der derzeitigen Fähigkeiten besser auf den Bedarf ausgerichtet werden können. Das AAMVS soll den Austausch von Informationen über die Kapazität von Endnutzern zur Aufrechterhaltung sicherer und gesicherter Lagerbestände erleichtern. Zu diesem Zweck werden die strukturellen Fähigkeiten eines Verwaltungssystems von Endnutzern anhand international anerkannter bewährter Praktiken bewertet, die in den Internationalen Technischen Leitlinien für Munition (IATG) und dem Modularen Kompendium für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC) enthalten sind. Das Kernstück des AAMVS bilden die Instrumente, die während der Durchführung des Beschlusses (GASP) 2021/2075 des Rates entwickelt wurden. Eine standardisierte Selbstbewertung, eines der wichtigsten Ergebnisse, die während der Durchführung des Beschlusses (GASP) 2021/2075 entwickelt wurden, bietet eine Methodik, mit der die Ausgereiftheit des Verwaltungssystemrahmens im Sinne der Befähigungslinien („capability enabling lines“) in IATG 01:35 analysiert wird. Diese Selbstbewertung wird durch einen Leitfaden zur Interpretation der Ergebnisse ergänzt. Das Instrument selbst kann als bilaterales Instrument für den Austausch von Informationen über den allgemeinen Stand von Waffen- und Munitionsverwaltungspraktiken durch Streitkräfte dienen. Das AAMVS wird zu einem „System“, wenn das Instrument innerhalb einer Organisation allgemein genutzt wird, um den gemeinsamen Bedarf zu decken. Bei Organisationen aus Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Ausfuhrkontrollanforderungen, Einfuhrvorschriften, Zielen für den Kapazitätsaufbau oder Überwachungsbedarf bei der Anwendung von Instrumenten ist es am naheliegendsten, dass sie von der Schaffung eines Systems profitieren würden. In jedem Fall wird der Informationsaustausch durch eine gemeinsame Plattform weiter erleichtert. Die standardisierte Bewertung könnte genutzt werden, um den Erfordernissen mehrerer Interessenträger gerecht zu werden. Eine Selbstbewertung könnte mehrere Jahre lang gültig sein, sodass bereits genehmigte Analysen an zugelassene Interessenträger weitergegeben werden könnten. Dies könnte den Berichterstattungsaufwand für den Endnutzer verringern und zugleich die Effizienz der Möglichkeiten von Ausfuhrkontrollbeamten erhöhen, während der Phase vor der Genehmigung auf Informationen über die Lagerungsbedingungen nach der Lieferung bei potenziellen einführenden Endnutzern zuzugreifen. Es gibt mehrere Optionen für die Schaffung eines AAMVS-Systems. Dies ermöglicht es einer Organisation, das System auf ihre besonderen Erfordernisse zuzuschneiden. Bestimmte Organisationen könnten von der Schaffung eines Validierungssystems profitieren, in dessen Rahmen eine standardisierte Analyse von befugten Nutzern gemeinsam genutzt werden kann. Andere Organisationen könnten eine Validierung für problematisch halten und daher weniger spezifische Optionen für den Informationsaustausch wählen. Bei der Entwicklung von AAMVS-Systemen wird es entscheidend darauf ankommen festzustellen, welche Merkmale für die einzelnen Organisationen akzeptabel sind. Aufbauend auf den oben genannten Ergebnissen und Erkenntnissen wird sich Phase III des Projekts auf die Weiterführung der Entwicklung des AAMVS konzentrieren. Es wird ein regionaler Ansatz für die Entwicklung von Validierungssystemen verfolgt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Ermittlung und dem Ausbau bestehender regionaler Organisationsstrukturen und Mechanismen für den Informationsaustausch sowie auf der Entwicklung maßgeschneiderter Methodiken und Instrumente für die Validierung nationaler Waffen- und Munitionsverwaltungssysteme liegen wird (unter anderem durch die Entwicklung eines Selbstbewertungsinstruments und entsprechender Leitlinien für die Durchführung der Bewertung und die Interpretation von Bewertungsergebnissen). 2.   Technischer Ansatz Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung unabhängiger Systeme für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung (AAMVS) im Rahmen bestehender regionaler Organisationsstrukturen. Jedes System wird unabhängig operieren und auf den Instrumenten und methodischen Leitlinien aufbauen, die während der Durchführung des Beschlusses (GASP) 2021/2075 des Rates entwickelt wurden. Das Instrument umfasst eine standardisierte Selbstbewertungsmethodik, die auf den Kontext und die Standards der Region zugeschnitten ist, ein vereinbartes Validierungs- oder Auswertungsverfahren, bei dem das Fachwissen aus der Region für die Analyse der Selbstbewertungsergebnisse genutzt werden kann, eine Plattform für den Informationsaustausch zur Erleichterung der Übermittlung bestimmter Informationen an befugte antragstellende Behörden sowie einen kompakten Governance-Rahmen zur Aufrechterhaltung der Nachhaltigkeit des Systems. Mit der Durchführung dieses Projekts würde die EU das erste regionale AAMVS-System konzipieren, entwickeln, erproben und einführen. Das EU-AAMVS würde den Mitgliedstaaten als Plattform dienen, um Informationen über Waffen- und Munitionsverwaltungspraktiken auf der Grundlage von Selbstbewertungen, die von Endnutzern in Drittländern durchgeführt wurden, in einem standardisierten Format auszutauschen und abzurufen. Die EU würde aktiv an der Konzeption aller Merkmale des Systems mitwirken, indem sie ein Netzwerk von Experten innerhalb der EU und der EU-Mitgliedstaaten nutzt, um in allen Bereichen der Konzeption beratend tätig zu werden. Für die Begleitung der Beratungen mit dem Netzwerk und die Umsetzung der Konzeption wird das GICHD zuständig sein. Das AAMVS der EU würde die Fähigkeit der Gruppe „Nichtverbreitung und Waffenausfuhren“ (Untergruppe „Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter“), der Ausfuhrkontrollbehörden der Mitgliedstaaten und der Europäischen Friedensfazilität (EPF) stärken, die mit Waffen- und Munitionsverwaltungssystemen eines Endnutzers verbundenen Risiken der Umlenkung nach der Lieferung und der unbeabsichtigten Explosion zu analysieren. Diese Informationen würden zu ihren vor der Erteilung der Genehmigung durchgeführten Bewertungen des Umlenkungsrisikos beitragen. Die Selbstbewertung des AAMVS könnte auch die Gruppe „Nichtverbreitung und Waffenausfuhren“ (Untergruppe „Nichtverbreitung und Abrüstung“) und die Verfahren der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der internationalen Hilfe und des Kapazitätsaufbaus unterstützen, indem sie eine standardisierte Bewertung zur Einhaltung international bewährter Praktiken durch den Rahmen für die Waffen- und Munitionsverwaltung liefert. Dies würde dazu beitragen, die Schwachstellen und den Bedarf zu ermitteln und so Bemühungen um einen Kapazitätsaufbau dorthin lenken, wo die Ressourcen am dringendsten benötigt werden. Mit diesem Projekt werden auch andere Teilregionen für das AAMVS und die Vorteile der Entwicklung eines standardisierten Ansatzes für die Bewertung und den Austausch von Informationen über Waffen- und Munitionsverwaltungspraktiken sensibilisiert. Ziel dieser Sensibilisierung ist es, andere regionale Organisationen zu ermutigen, maßgeschneiderte AAMVS-Systeme zu entwickeln und den Einsatz des Selbstbewertungsinstruments zu fördern. Diese Bemühungen werden auf den Outreach-Bemühungen aufbauen, die während der Durchführung der Beschlüsse (GASP) 2020/979 und (GASP) 2021/2075 des Rates unternommen wurden. Wenn eine regionale Organisation im Laufe der Sensibilisierung um Unterstützung bei der Entwicklung eines AAMVS ersucht, könnte das Projekt Ressourcen umschichten, um diese Bemühungen zu unterstützen. 3.   Allgemeine Ziele Hauptziel dieses Projekts ist es, zu den Bemühungen um eine sichere und gesicherte Verwaltung von SALW und Munition beizutragen, indem die Entscheidungsverfahren von im Bereich der Ausfuhrkontrolle und der internationalen Zusammenarbeit und Hilfe tätigen Interessenträger verbessert werden. Dieses Ziel wird erreicht werden, indem die Transparenz der SALW- und Munitionsverwaltungspraktiken von in einem Drittland ansässigen Endnutzern erhöht wird. Mit einer besseren Kenntnis dieser Praktiken werden Interessenträger in der Lage sein, bessere Entsc

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.