Europäische Union

2012/269/EU: Beschluss der Kommission vom 29. Juni 2011 über die staatlichen Beihilfen SA.32504 (2011/N) und C 11/10 (ex N 667/09), die Irland der Anglo Irish Bank und der Irish Nationwide Building Society gewährt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4432) Text von Bedeutung für den EWR

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26.5.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 139/18 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. Juni 2011 über die staatlichen Beihilfen SA.32504 (2011/N) und C 11/10 (ex N 667/09), die Irland der Anglo Irish Bank und der Irish Nationwide Building Society gewährt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4432) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/269/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung (1) gemäß dem genannten Artikel, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN 1.1.   Anglo Irish Bank (1) Per Entscheidung vom 14. Januar 2009 genehmigte die Kommission vorläufig eine Rekapitalisierung der Anglo Irish Bank (nachstehend „Anglo“) (2). Diese Rekapitalisierung wurde nicht durchgeführt, da Irland beschloss, Anglo stattdessen zu verstaatlichen. Per Entscheidung vom 16. Februar 2009 stellte die Kommission fest, dass die Verstaatlichung keine staatliche Beihilfe beinhaltete (3). (2) Per Entscheidung vom 26. Juni 2009 genehmigte die Kommission Soforthilfe für Anglo in Form einer Kapitalzuführung über 4 Mrd. EUR (4 000 Mio. EUR) gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Kommission nahm die Zusage Irlands zur Kenntnis, der Kommission bis Ende November 2009 einen Umstrukturierungsplan vorzulegen (4). (3) Am 30. November 2009 unterbreitete Irland der Kommission einen von Anglo aufgestellten Umstrukturierungsplan (5) (nachstehend „der erste Anglo-Umstrukturierungsplan“). Am 24. November und am 18. Dezember 2009 übermittelte die Kommission Irland Auskunftsverlangen zum ersten Anglo-Umstrukturierungsplan. (4) Am 17. November 2010 gab Irland der Kommission seine Absicht bekannt, Anglo zusätzliches Kapital in Höhe von bis zu 10,44 Mrd. EUR zuzuführen (nachstehend „die zweite Rekapitalisierung“). (5) Per Beschluss vom 31. März 2010 (6) genehmigte die Kommission vorläufig die zweite Rekapitalisierung bis zu ihrem endgültigen Beschluss über den Umstrukturierungsplan von Anglo. Gleichzeitig beschloss die Kommission, wegen dem ersten Anglo-Umstrukturierungsplan und den von Irland ergriffenen zusätzlichen Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu eröffnen (nachstehend „der Eröffnungsbeschluss“). Der Eröffnungsbeschluss wurde am 7. August 2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten zur Äußerung zu den Hilfen auf. Die Kommission hat keine Stellungnahmen von Beteiligten erhalten. (6) Am 31. Mai 2010 legte Irland einen überarbeiteten Umstrukturierungsplan für die Anglo Irish Bank (nachstehend „der zweite Anglo-Umstrukturierungsplan“) vor. (7) Am 2. Juni 2010 übermittelte die Kommission Irland ein weiteres Auskunftsverlangen zum zweiten Anglo-Umstrukturierungsplan. Die betreffenden Fragen wurden auf einer Sitzung von Kommissionsbediensteten, der irischen Behörden und der Vertreter von Anglo am 24. Juni 2010 erörtert. Darüber hinaus antworteten die irischen Behörden auf diese Fragen am 9. und 12. Juli 2010 in schriftlicher Form. (8) Am 28. Juni 2010 meldete Irland bei der Kommission eine weitere Kapitalspritze von bis zu 10 054 Mio. EUR zugunsten von Anglo an (nachstehend „die dritte Rekapitalisierung“) (7). (9) Per Beschluss vom 10. August 2010 (8) genehmigte die Kommission vorläufig die dritte Rekapitalisierung bis zu ihrem endgültigen Beschluss über den definitiven Umstrukturierungsplan von Anglo. (10) Am 31. August 2010 legte Irland der Kommission einen neuen Plan zur Umstrukturierung von Anglo vor, in dem eine Aufspaltung und Abwicklung der Bank über 10 Jahre vorgesehen war. (11) Im Lichte einer detaillierten Bewertung der Überlebensaussichten von Anglo kündigte der irische Finanzminister am 30. September 2010 an, dass die Auflösung von Anglo insgesamt eine kumulierte Kapitalzuführung von 29,3 Mrd. EUR gemäß den Berechnungen nach einem Basisszenario und von weiteren 5 Mrd. EUR nach einem Stress-Szenario erfordern würde. (12) Am 26. Oktober 2010 legte Irland einen konkreten Plan für die geordnete Abwicklung für Anglo vor (nachstehend „der dritte Anglo-Umstrukturierungsplan“), in dem in allen Einzelheiten erläutert wird, wie die geordnete Abwicklung des Instituts vorgenommen werden soll, dessen Rettung Gegenstand des ersten Plans vom 31. August 2010 gewesen war. (13) In den darauffolgenden Wochen verlangten die Kommissionsdienststellen von den irischen Behörden weitere Klarstellungen und baten am 29. Oktober um zusätzliche Auskünfte, die diese in verschiedenen E-Mails und über Konferenzschaltungen erteilten. (14) Am 8. Dezember 2010 meldete Irland bei der Kommission eine weitere Kapitalzuführung über 4 946 Mio. EUR (nachstehend „die vierte Rekapitalisierung“) sowie staatliche Garantien für bestimmte Verbindlichkeiten zugunsten von Anglo an. (15) Per Beschluss vom 21. Dezember 2010 (9) genehmigte die Kommission vorläufig bis zur Genehmigung des definitiven Umstrukturierungsplans von Anglo die vierte Rekapitalisierung und die Garantien für bestimmte Verbindlichkeiten von Anglo. 1.2.   Irish Nationwide Building Society (16) Per Beschluss vom 30. März 2010 genehmigte die Kommission vorläufig eine Rekapitalisierung der Irish Nationwide Building Society (nachstehend „INBS“) für sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalzuführung durch Irland (22. Dezember 2009) oder für den Fall der Vorlage des Umstrukturierungsplans noch vor diesem Zeitpunkt bis zum endgültigen Beschluss der Kommission über den INBS-Umstrukturierungsplan (nachstehend „die erste Rekapitalisierung der INBS“) (10). (17) Des Weiteren gab der irische Finanzminister am 30. März 2010 bekannt, dass angesichts der Verringerung der Bilanzsumme der INBS aufgrund der Übertragung von Aktiva auf die irische Abwicklungsanstalt National Asset Management Agency (nachstehend „NAMA“) die INBS als unabhängiges eigenständiges Kreditinstitut keine Zukunft habe. (18) Am 22. Juni 2010 unterbreitete Irland der Kommission einen Umstrukturierungsplan für die INBS (nachstehend „der INBS-Umstrukturierungsplan“). Dieser Plan sieht bis zur Veräußerung des Unternehmens an einen gewerblichen Käufer die Fortführung der Geschäftstätigkeit der INBS vor. (19) In den nachfolgenden Wochen setzte Irland die Kommission informell darüber in Kenntnis, dass auch andere Optionen für die Zukunft der INBS geprüft würden. So plante Irland insbesondere, das Interesse des Marktes am Erwerb von Teilen der INBS zu testen. (20) Am 30. September 2010 gab der irische Finanzminister eine öffentliche Erklärung zur Lage des irischen Bankensektors ab und kündigte an, dass die INBS eine weitere Kapitalspritze von 2,7 Mrd. EUR benötigen würde (womit sich die Rekapitalisierung auf 5,4 Mrd. EUR belaufen würde). Diese Kapitalspritze (nachstehend „die zweite Rekapitalisierung“) wurde der Kommission am 12. Oktober 2010 angemeldet. (21) Per Beschluss vom 21. Dezember 2010 genehmigte die Kommission vorläufig die zweite Rekapitalisierung der INBS für einen Zeitraum von sechs Monaten bzw. für den Fall der Vorlage des Umstrukturierungsplans noch vor dem 31. Januar 2011 bis zum endgültigen Beschluss der Kommission über den Umstrukturierungsplan für diese Bank (11). 1.3.   Das gemeinsame Verfahren (22) Am 28. November 2010 wurde zwischen Irland und der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank (nachstehend „EZB“) und dem Internationalen Währungsfonds Einigung über ein Unterstützungsprogramm für Irland (nachstehend „das Hilfsprogramm“) erzielt. Im Rahmen des Hilfsprogramms erklärte sich Irland bereit, bestimmte Maßnahmen zur Rekapitalisierung und Umstrukturierung im Rahmen eines Programms zur Umstrukturierung des Bankensystems (nachstehend „das Bankensystemprogramm“) zu ergreifen. Im Zusammenhang mit dem Bankensystemprogramm wurden im wirtschafts- und finanzpolitischen Memorandum (Memorandum of Economic and Financial Policies — „MEFP“) Maßnamen dargelegt, die zur Wiederherstellung der Lebensfähigkeit des Finanzsektors in Irland als notwendig erachtet werden (12). Unter Nummer 10 des MEFP heißt es, dass „rasche und entschlossene Eingriffe erfolgen müssen, um die Lage der Anglo Irish Bank (Anglo) und der Irish Nationwide Building Society (INBS) zum Schutz der Einleger und zur Stärkung des Bankensystems zu klären. Dazu werden wir bis Ende Januar 2011 der Europäischen Kommission einen gemeinsam mit dem IWF erstellten überarbeiteten Vorschlag zur Abwicklung von Anglo und INBS vorlegen“ (13). (23) Am 12. Januar 2011 erteilte Irland der Kommission Auskunft über den geplanten Verkauf von Einlagen durch Anglo und INBS. Weitere Auskünfte vom 2. Februar 2011 und vom 21. Februar 2011 betrafen das Verfahren der Verkauf. (24) Am 16. Januar 2011 legte Irland der Kommission Informationen zur geplanten Abwicklung der Geschäftstätigkeit von Anglo und INBS vor. Am 31. Januar 2011 unterbreitete Irland der Kommission einen gemeinsamen Umstrukturierungs- und Abwicklungsplan für Anglo und INBS (nachstehend „der gemeinsame Umstrukturierungsplan“). (25) Am 5. April 2011 aktualisierte Irland den gemeinsamen Umstrukturierungsplan durch Einbeziehung der Auswirkungen der inzwischen erfolgten Übertragung von Einlagen und Anleihen auf die NAMA und durch Ablösung der Schätzwerte für die Ergebnisse und Bilanzen von Anglo und INBS für 2010 durch die tatsächlichen Werte, die mittlerweile bekannt waren. Eine weitere Aktualisierung ging der Kommission am 21. April 2010 zu. 2.   BESCHREIBUNG DER BEIHILFE 2.1.   Die Begünstigten und ihre Schwierigkeiten 2.1.1.   Anglo Irish Bank (26) Gemessen an der Bilanzsumme ist Anglo eine der größten in Irland tätigen Banken. Per 31. Dezember 2010 wies Anglo eine Bilanzsumme von 72,2 Mrd. EUR (14) und einen Darlehensbestand von […] (*1) Mrd. EUR aus. Vom Geschäftsmodell her war Anglo eine „Monoline-Bank“, die sich auf gewerbliche Immobilienkredite auf drei Kernmärkten spezialisiert hatte: Irland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Seit Ausbruch der Finanzkrise verzeichnete Anglo schwere Verluste, die hauptsächlich durch Wertminderungen ihres Kreditportfolios für Gewerbeimmobilien bedingt waren. Anglo wurde am […] 2009 von Irland verstaatlicht. (27) Eine ausführliche Beschreibung von Anglo und ihren Schwierigkeiten ist den Abschnitten 2.2 und 2.3 des Eröffnungsbeschlusses vom 31. März 2010 zu entnehmen. (28) Das Geschäftsmodell von Anglo erwies sich als nicht tragfähig und führte in der globalen Finanzkrise zu finanziellen Schwierigkeiten und Verlusten ungekannten Ausmaßes. Das Geschäftsmodell von Anglo war zu stark auf Gewerbeimmobilienkredite ausgerichtet und führte zu einem überhöhten Risiko gegenüber diesem Wirtschaftssektor, der besonders hart von der Finanzkrise getroffen wurde. Die Preise für gewerbliche Immobilien brachen schlagartig in Irland um mehr als 62 %, im Vereinigten Königreich um 37 % und in den Vereinigten Staaten um 45 % ein (15). Darüber hinaus war Anglo für seine Kreditvergabe zum Teil auf Refinanzierung über den Interbankenmarkt angewiesen, eine Finanzierungsquelle, die infolge der Finanzkrise versiegte. (29) Das Risikomanagement war bei Anglo nicht hinreichend entwickelt, und so konnte die Bilanzsumme in Kombination mit riskanten Kreditvergabepraktiken unkontrolliert wachsen (wie etwa umfangreiche Kredite bei niedrigem Wert der Objekte oder Kredite mit ausschließlicher Bedienung der Zinsen ohne Tilgung), und dies insbesondere in den Jahren des irischen Immobilienbooms. In der Zeit von 1984 bis 2008 wuchs die Bilanzsumme der Bank um jährlich rund 30 % und lag 2008 bei […] Mrd. EUR. Die Liquiditätssteuerungskennzahl Ausleihungen zu Einlagen (Loans-to-Deposit-ratio — „LtD“) stieg von 100 % vor 1990 in der Zeit von 2008 bis 2009 auf einen Durchschnittswert von 217 % an. (30) Zugunsten von Anglo wurden vier Rekapitalisierungsmaßnahmen und eine Kapitalentlastungsmaßnahme durchgeführt, wonach Anglo wertgeminderte Darlehen im Betrag von rund 35 Mrd. EUR auf die NAMA übertragen konnte. Außerdem erhielt die Bank auf den größten Teil ihrer Verbindlichkeiten staatliche Garantien (siehe Erwägungsgrund 66). 2.1.2.   INBS (31) Eine ausführliche Beschreibung der INBS liegt in Abschnitt 2.1 des Beschlusses der Kommission vom 30. März 2010 über die erste Rekapitalisierung der INBS vor. Daher enthält dieser Abschnitt nur eine kurze Zusammenfassung. (32) Bei der INBS handelt es sich um eine Bausparkasse mit einer Bilanzsumme per 31. Dezember 2010 von 12,1 Mrd. EUR. Vor der Finanzkrise war die INBS nach der Bilanzsumme das sechstgrößte irische Kreditinstitut. Die INBS bot ihren Mitgliedern traditionelle Bankprodukte für Privatkunden an (d. h. Spareinlagen und Hypothekarkredite). In den Jahren vor der Finanzkrise weitete die INBS ihre Aktivitäten über einen aggressiven Vorstoß in das riskante Kreditgeschäft mit Gewerbeimmobilien aus, was zu ihrem Hauptgeschäftsbereich wurde. Die INBS war hauptsächlich in Irland aktiv, wo sie ein Zweigstellennetz von 50 Zweigstellen und 40 Vertretungsbüros unterhielt, sowie im Vereinigten Königreich, wo sie jedoch keine Zweigstellen unterhielt. (33) Das Darlehensportfolio der INBS hatte per 31. Dezember 2010 einen Wert von 1,9 Mrd. EUR, nachdem Darlehen im Wert von 8,5 Mrd. EUR auf die NAMA übertragen worden waren (16). Die Einlagen von Privatkunden beliefen sich per 31. Dezember 2010 auf 3,9 Mrd. EUR. 2009 wies die INBS einen Verlust von 3,3 Mrd. EUR aus. (34) Die Schwierigkeiten der INBS rührten von einem zu starken Kreditengagement bei schwach besicherten irischen Gewerbeimmobilien her (rund 80 % des Gesamtdarlehensportfolios der INBS). Als dann die Finanzkrise ausbrach und die Immobilienpreise — insbesondere für gewerbliche Immobilien — sowohl in Irland als auch im Vereinigten Königreich drastisch einbrachen, verzeichnete die INBS starke Verluste in ihrem Darlehensportfolio, wodurch sie 2009 und 2010 zu erheblichen Wertberichtigungen gezwungen war. (35) Die INBS erhielt zwei Kapitalspritzen und profitierte von einer Kapitalentlastungsmaßnahme, in deren Rahmen sie rund 8,9 Mrd. EUR an wertgeminderten gewerblichen Immobiliendarlehen auf die NAMA übertragen konnte. Außerdem wurden ihr staatliche Garantien auf den größten Teil ihrer Verbindlichkeiten gewährt (siehe Erwägungsgrund 67). (36) Vor der ersten Rekapitalisierung durch den irischen Staat befand sich die INBS im Besitz ihrer Mitglieder. Infolge der ersten Rekapitalisierung übernahm der Staat die vollständige Kontrolle über die Bank. Dadurch haben die Mitglieder die Kontrolle über die INBS und alle wirtschaftlichen Eigentumsrechte verloren. 2.2.   Die einzelnen Umstrukturierungspläne 2.2.1.   Der erste Anglo-Umstrukturierungsplan (37) Der erste Umstrukturierungsplan wurde der Kommission am 30. November 2009 unterbreitet. Eine ausführliche Beschreibung des ersten Anglo-Umstrukturierungsplans findet sich in Abschnitt 2.4 des Eröffnungsbeschlusses, in dem die Kommission gewisse Zweifel daran äußert, ob dieser Plan mit den in der Umstrukturierungsmitteilung (17) dargelegten Bedingungen in Einklang steht. Insbesondere erscheint es der Kommission fraglich, ob der Plan zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von Anglo, zur Beschränkung der Umstrukturierungskosten auf ein Minimum und zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen führt. Daher eröffnete die Kommission in Bezug auf diesen Umstrukturierungsplan das Verfahren gemäß Artikel 108 Absatz 2 AEUV. Gleichzeitig ersuchte die Kommission Irland um Vorlage eines überarbeiteten Umstrukturierungsplans bis spätestens zum 31. Mai 2010. 2.2.2.   Der zweite Anglo-Umstrukturierungsplan (38) Am 31. Mai 2010 legte Irland einen überarbeiteten Umstrukturierungsplan mit einem deutlich veränderten Ansatz zur Umstrukturierung von Anglo vor. (39) Wie im Eröffnungsbeschluss verlangt enthielt der zweite Anglo-Umstrukturierungsplan eine Reihe in Betracht kommender Umstrukturierungsszenarien: i) 100 %ige Auflösung von Anglo innerhalb von 12 Monaten; ii) Abwicklung von Anglo zu 100 % über 10 Jahre; iii) Abwicklung von Anglo zu 100 % über 20 Jahre; iv) Stabilisierung des Gesamtunternehmens Anglo und Erhalt im Hinblick auf die Unternehmensfortführung; und v) Aufspaltung mit einer Abwicklung von Anglo zu 80 % im Wege der Einrichtung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft, während der Rest die Geschäftstätigkeit fortführen würde (als überlebensfähige „Good Bank“). (40) Das Aufspaltungsszenario gemäß Ziffer v in Erwägungsgrund 39 wurde von den irischen Behörden als ihre bevorzugte Option dargelegt. Danach würde die Vermögensverwaltungsgesellschaft die „verlustträchtigsten Aktiva“ halten, die nicht auf die NAMA oder die Good Bank übertragen würden (Portfolio von über 13,6 Mrd. EUR nach Abspaltung). Diese Aktiva würden im Hinblick auf die Maximierung ihres Restwerts bei möglichst geringer staatlicher Hilfe verwaltet. Die Vermögensverwaltungsgesellschaft würde selbst keiner neuen Geschäftstätigkeit nachgehen und 2020 aufgelöst. (41) Bei der Good Bank würde es sich um eine deutlich kleinere Geschäftsbank in Staatsbesitz handeln, die mit einer deutlich verringerten Bilanzsumme und einem niedrigeren Risikoprofil ihre langfristige Rentabilität wiedererlangen könnte. Die Good Bank sollte innerhalb eines Zeitrahmens von fünf Jahren privatisiert werden, was für den Staat sogar mit einem gewissen Ertrag auf sein Investment in Anglo verbunden sein könnte. 2.2.3.   Der dritte Anglo-Umstrukturierungsplan (42) Am 26. Oktober 2010 legte Irland auf der Grundlage seines Plans vom 31. August 2010 einen stark überarbeiteten Vorschlag für die Umstrukturierung von Anglo vor. Dieser dritte Umstrukturierungsplan sieht in großen Zügen die Aufspaltung von Anglo in zwei rechtlich unabhängige staatliche Institute vor, nämlich eine „Funding Bank“ und eine „Recovery Bank“, die zur Abwicklung von Anglo über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren führen würden. Dazu würde es weiterer staatlicher Beihilfen in Form von Kapitalspritzen, einer fortwährenden Finanzierung durch die Zentralbank und einer umfassenden Struktur von staatlichen Garantien über die gesamte Lebensdauer der beiden Banken bedürfen. In dem Plan wird ein Kapitalbedarf von 29,3 Mrd. EUR im Basisszenario und von 34 Mrd. EUR unter Stressbedingungen veranschlagt. (43) Irland wies darauf hin, dass der neue Ansatz zur Umstrukturierung von Anglo, der von einer Beendigung der Darlehenstätigkeit ausgeht, durch die Verschlechterung der Marktbedingungen ausgelöst worden sei. Die Finanzierungskonditionen für Anglo und das Vertrauen in den Staat hätten sich seit der Vorlage des zweiten Umstrukturierungsplans verschlechtert, wobei die Abschläge für auf die NAMA übertragene Darlehen und die Verluste bei dem nicht auf die NAMA übertragenen Darlehensportfolio höher als erwartet ausgefallen seien. 2.2.4.   Der INBS-Umstrukturierungsplan (44) Der Umstrukturierungsplan für die INBS wurde der Kommission am 22. Juni 2010 vorgelegt. Gemäß den Forderungen im ersten Beschluss über die Rekapitalisierung der INBS wurden im neuen Umstrukturierungsplan verschiedene Optionen für die Bank in Betracht gezogen: i) Umstrukturierung und Fortführung der Geschäftstätigkeit im Hinblick auf den Verkauf etwa im Jahr 2013; ii) sofortige Abwicklung; oder iii) schrittweise Abwicklung bis spätestens 2020. Der Verkauf würde die geringste staatliche Hilfe über die zum Zeitpunkt der Vorlage des Plans bereits vom Staat bereitgestellten 2,7 Mrd. EUR hinaus erfordern. (45) In Vorbereitung des Verkaufs müsste die INBS ein kleines Spar- und Darlehensinstitut werden. Es würde einen erheblichen Teil seines bestehenden Portfolios an Gewerbeimmobiliendarlehen auf die NAMA übertragen und die Kreditvergabe für gewerbliche Immobilien beenden und seinen Kunden nur noch Wohnungsbau-Hypothekarkredite und Sparkonten anbieten. (46) Der Umstrukturierungsplan der INBS sah keine besonderen Maßnahmen zur Begrenzung der durch die Beihilfen ausgelösten Wettbewerbsverfälschungen vor. 2.3.   Der gemeinsame Umstrukturierungsplan für Anglo und INBS 2.3.1.   Beschreibung des gemeinsamen Umstrukturierungsplans (47) Am 31. Januar 2011 legte Irland der Kommission den gemeinsamen Umstrukturierungs- und Abwicklungsplan für Anglo und INBS vor. Der gemeinsame Umstrukturierungsplan sieht nach dem Verkauf ihrer jeweiligen Einlagenportfolios den Zusammenschluss von Anglo und INBS zu einem einzigen Unternehmen („das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Institut“) vor, das eine Banklizenz erhalten, vollständig der Aufsicht unterzogen und zu 100 % im Staatsbesitz verbleiben wird. Die gemeinsame Eröffnungsbilanz wird sich nach dem Zusammenschluss auf [60-70] Mrd. EUR belaufen. (48) Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Institut wird: i) eine geordnete Abwicklung des hinterlassenen Portfolios an gewerblichen Immobilienkrediten über zehn Jahre hinweg im Wege von Ablösungen und Verkäufen vornehmen; ii) die geordnete Abwicklung des Portfolios an Hypothekarkrediten für Privatkunden der INBS über einen Zeitraum von […] Jahren vornehmen […] und sich iii) auf […] stützen. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Institut wird nur geringe Einlagen halten und sich nicht in neuen Geschäftsbereichen der Kreditvergabe oder anderen Aktivitäten engagieren. (49) Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Institut wird die verschiedenen Eigenwechsel in seinem Portfolio halten, die zur Rekapitalisierung sowohl von Anglo als auch der INBS dienten. Alle Eigenwechsel werden in Einklang mit dem Fälligkeitsplan eingelöst (18). […]. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Institut wird überdies einen kleinen Betrag an nachrangigen Verbindlichkeiten im Portfolio halten, der dem Betrag entspricht, der nicht im Rahmen der verschiedenen Rückkaufsoperationen von nachrangigen Darlehen (Liability management exercises) zurückgekauft werden konnte. (50) Ziel dieses vorgeschlagenen gemeinsamen Umstrukturierungsplans ist die Vermeidung des Risikos weiterer Verluste aus neu vergebenen Darlehen, die effiziente Abwicklung des Darlehensportfolios und die Begrenzung der erforderlichen staatlichen Beihilfen auf ein Minimum. Die geordnete Abwicklung der beiden Darlehensportfolios im Rahmen eines einzigen aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Instituts ermöglicht Synergieeffekte beim Aufwand, der Infrastruktur und dem Ablauf der Verfahren. 2.3.1.1.   Einlagen (51) Gemäß dem Hilfsprogramm hat sich Irland verpflichtet, die Einlagen (die auf der Passivseite der Bilanz verbucht werden) und die NAMA-Bonds (die auf der Aktivseite der Bilanz verbucht werden) von Anglo und INBS in einem transparenten Verfahren auf lebensfähige Institute zu übertragen. Für das Gesamtpaket von NAMA-Bonds und Einlagen wurden Angebote eingeholt. Am 24. Februar 2011 war der Verkauf von Einlagen beider Institute in Höhe von rund 12,2 Mrd. EUR und NAMA-Bonds in Höhe von rund 15,9 Mrd. EUR abgeschlossen (19). (52) Im Gegensatz zu früheren Fassungen der Umstrukturierungspläne von Anglo wird das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Institut im Prinzip keine Einlagen zur Finanzierung seiner Geschäfte annehmen, sondern sich vollständig aus dem Einlagengeschäft zurückziehen. (53) Gemäß den eingegangenen Verpflichtungen (siehe Abschnitt 2.2.5.1) darf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Institut einen geringen Betrag an Unternehmenseinlagen als Garantie für die an verschiedene Unternehmen vergebenen Darlehen halten (Einlagen mit übernommenen Besicherungen oder Einlagen auf Kundenkonten). Im gemeinsamen Umstrukturierungsplan wird davon ausgegangen, dass sich die Einlagen zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses auf höchstens 1 Mrd. EUR belaufen werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.