Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1396 des Rates vom 22. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1396 22.6.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/1396 DES RATES vom 22. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 (1) angenommen. (2) Am 28. April 2026 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vier Personen in die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. (3) Am 7. Mai 2026 hat der Rat den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1049 (2) angenommen, mit dem drei dieser vier Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP des Rates (3) aufgenommen wurden. (4) Am 22. Juni 2026 hat der Rat den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1390 (4) angenommen, mit dem die vierte Person in die Liste der Personen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP aufgenommen wurde. (5) Der Eintrag zu dieser vierten Person sollte daher von der im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 enthaltenen Liste der natürlichen Personen gestrichen werden. (6) Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird unter Abschnitt „A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1“ der folgende Eintrag gestrichen: „14.   Algony Hamdan DAGALO MUSA.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 22. Juni 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. PANAYIOTOU (1)  Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj). (2)  Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1049 des Rates vom 7. Mai 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan (ABl. L, 2026/1049, 7.5.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1049/oj). (3)  Beschluss 2014/450/GASP vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/423/GASP (ABl. L 203, 11.7.2014, S. 106, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/450/oj). (4)  Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1390 des Rates vom 22. Juni 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan (ABl. L, 2026/1390, 22.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1390/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1396/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.