Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/503 der Kommission vom 8. November 2016 über die Beihilferegelung SA.39621 2015/C (ex 2015/NN) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 7086) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017D0503. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Padmin. Bei einem ARENH-Preis von 42 EUR/MWh müsste der Energiepreis mindestens 35 EUR/MWh betragen, damit der Spread ARENH-Marktpreis eine implizite Obergrenze für den Kapazitätspreis darstellen könnte. Doch den französischen Behörden zufolge entsprechen die Preise forward bis 2019 nicht diesen Beträgen. (30)  Die „Finanzialisierung“ des ARENH-Kapazitätsanteils setzt voraus, dass der Kapazitätspreis vom Preis des ARENH-Energieanteils abgezogen würde. (31)  SA.37345 (2015/NN) — Polish certificates of origin system to support renewables and reduction of burdens arising from the renewables certificate obligation for energy intensive users. (32)  Innerhalb dieses Zeitraums von 100 bis 300 Stunden haben die französischen Behörden aus den unter Erwägungsgrund 114 genannten Gründen den Wert von 250 Stunden gewählt. (33)  Siehe Fußnote 24. (34)  Beschluss C(2014) 5083 final der Kommission vom 23. Juli 2014, SA.35980 — GB capacity mechanism, Erwägungsgründe 129 und 139. (35)  Zur Anpassung des Mechanismus an die EU-Rechtsvorschriften siehe Randnummer 97 der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen. (36)  Siehe Punkt 233 der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen. (37)  Siehe beispielsweise Beschluss C(2014) 5083 final der Kommission vom 23. Juli 2014, SA.35980 — GB capacity mechanism, Erwägungsgrund 162.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.