Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL II ANWENDBARKEIT DER RECHTSAKTE DER ORGANE, ARTIKEL 149

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Avis juridique important | 11979H149 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL II ANWENDBARKEIT DER RECHTSAKTE DER ORGANE, ARTIKEL 149 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0050 +++++ ARTIKEL 149 DIE REPUBLIK GRIECHENLAND TEILT DER KOMMISSION NACH ARTIKEL 33 DES EAG-VERTRAGS BINNEN DREI MONATEN NACH DEM BEITRITT DIE RECHTS - UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN MIT , DIE IN IHREM HOHEITSGEBIET DEN GESUNDHEITSSCHUTZ DER BEVÖLKERUNG UND DER ARBEITSKRÄFTE GEGEN DIE GEFAHREN IONISIERENDER STRAHLUNGEN SICHERSTELLEN SOLLEN .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.