Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL IV LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 2 BESTIMMUNGEN UEBER GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN, ABSCHNITT 1 OBST UND GEMUESE, ARTIKEL 76

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Avis juridique important | 11979H076 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL IV LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 2 BESTIMMUNGEN UEBER GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN, ABSCHNITT 1 OBST UND GEMUESE, ARTIKEL 76 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0036 +++++ ARTIKEL 76 ARTIKEL 68 FINDET AUF DEN FINANZIELLEN AUSGLEICH NACH ARTIKEL 6 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2511/69 ÜBER SONDERMASSNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER ERZEUGUNG UND VERMARKTUNG VON ZITRUSFRÜCHTEN DER GEMEINSCHAFT ANWENDUNG . DIESER FINANZIELLE AUSGLEICH GILT ALS BEIHILFE , DIE IN GRIECHENLAND ZUVOR NACH DER INNERSTAATLICHEN REGELUNG NICHT GEWÄHRT WURDE .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.