Europäische Union

2010/690/EU: Beschluss der Kommission vom 4. August 2010 über die staatliche Beihilfe C 40/08 (ex N 163/08), die Polen zugunsten von PZL Hydral S.A. gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 5406) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32010D0690. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ner äußerte die Kommission Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Plans mit dem Binnenmarkt im Sinne von Randnummer 31 ff. der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung. (109) Die Kommission hegte Zweifel, dass es sich bei dem vorgeschlagenen Beitrag um einen konkreten und tatsächlichen Beitrag handelt und der Plan somit im Einklang mit den Randnummern 43-45 der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung steht. Die Kommission äußerte Bedenken, dass die geplanten Einnahmen aus dem Verkauf von PZL Wrocław – selbst wenn sie erzielt werden – als Eigenbeitrag zur Umstrukturierung angesehen werden können. Wie vorstehend erläutert, wurde PZL Wrocław bereits Ende 2004 gegründet. Dem Plan zufolge sollten bereits 2007 die Übertragung der Produktionsaktiva abgeschlossen und der Privatisierungsprozess eingeleitet sein. Für das vierte Quartal 2007 wurden erste Angebote potenzieller Investoren erwartet, und im ersten Halbjahr 2008 sollten nach Abschluss von Verhandlungen erste Verkaufsverträge unterzeichnet werden. Der Kommission lagen allerdings bis zu ihrer Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens keine Informationen über potenzielle Kaufinteressenten für PZL Wrocław vor. (110) Die Kommission äußerte ferner Zweifel daran, dass der Plan tatsächlich eine langfristige Rentabilität im Sinne der Randnummern 34-37 der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung gewährleistet. Wie sie feststellte, sei die geplante Umstrukturierung auf eine Umstrukturierung der Finanzen ausgerichtet, weshalb etwa 90 % der gesamten Umstrukturierungskosten für die Tilgung der aufgelaufenen öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten vorgesehen seien. Aus diesem Grund seien die übrigen Umstrukturierungsmaßnahmen vergleichsweise begrenzt. Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass – wie bereits erwähnt – bis zur Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens keinerlei Interessenbekundungen seitens potenzieller Investoren vorgelegen hätten. Polen hat außerdem darauf hingewiesen, dass nach der Privatisierung des Unternehmens weitere Umstrukturierungsmaßnahmen notwendig sein könnten, was die Zweifel an der Rentabilität des Plans verstärkt hat. (111) Wie die Kommission außerdem feststellte, bestehe weiterhin Klärungsbedarf in der Frage, ob die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen mit den Randnummern 38-42 der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung im Einklang stehen. Nach den Angaben der polnischen Behörden in der Anmeldung sollte der geplante Kapazitätsabbaus zu mindestens einem Drittel den wenig rentablen Bereich Industriehydraulik betreffen. Angesichts der vorliegenden Angaben hat die Kommission Zweifel, dass der bereits erfolgte bzw. geplante Kapazitätsabbau ausreicht. Nach Auffassung der Kommission dürfte zumindest ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sein, um eine langfristige Rentabilität herzustellen. Insbesondere wurde gewürdigt, dass in der Vergangenheit Produktionsaktiva gezielt mit Blick auf die Wiederherstellung der Unternehmensrentabilität veräußert wurden. Dementsprechend stelle der geplante Immobilienverkauf eher eine Einnahmequelle als eine die Wettbewerbsverzerrung ausgleichende Maßnahme dar. IV.   STELLUNGNAHME POLENS ZUR EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS (112) Die polnischen Behörden haben eine Stellungnahme zur Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens abgegeben und auf die Möglichkeit hingewiesen, im Rahmen des angemeldeten Szenarios, d.h. in Verbindung mit einer Kapitalzuführung, den Privatgläubigertest anzuwenden. (113) Die polnischen Behörden hoben hervor, dass der vorgeschlagene Schuldenerlass mit dem Grundsatz des Privatgläubigers vereinbar ist, weil die öffentlich-rechtlichen Gläubiger aus dem Verkauf der Vermögenswerte von PZL Hydral mehr Gewinn ziehen würden als aus der Insolvenz des Unternehmens. Diese Auffassung beruhe nach Aussage der polnischen Behörden auf der Wirtschafts- und Finanzanalyse und werde von den beteiligten öffentlich-rechtlichen Gläubigern geteilt. (114) In Bezug auf die beiden Kapitalzuführungen, die ARP PZL Hydral gewähren sollte und die entsprechend der Anmeldung zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber den öffentlich-rechtlichen Gläubigern bestimmt waren, stellten die polnischen Behörden fest, dass diese Kapitalzuführungen die Anwendung des Grundsatz des Privatgläubigers nicht ausschließen. (115) Wie die polnischen Behörden ferner anführten, stehe der Marktwert von PZL Wrocław in einem engen Zusammenhang mit den erteilten Luftfahrtbescheinigungen und Genehmigungen für den Waffenhandel sowie den einzigartigen Erfahrungen und dem Know-how der Mitarbeiter. Im Falle einer Insolvenz wäre es unmöglich, diese Strukturen in einer für die Luftfahrtüberwachungsbehörden akzeptablen Form wiederaufzubauen. (116) Der Eigenbeitrag wurde von den polnischen Behörden auf 130 Mio. PLN beziffert, was 50 % der Umstrukturierungskosten entspräche, selbst wenn die Nichtbeitreibung der öffentlich-rechtlichen Forderungen als staatliche Beihilfe bewertet werden sollte. Die polnischen Behörden haben ferner betont, dass der Verkauf der Vermögenswerte andauert und deshalb sämtliche im Plan aufgeführten Vermögenswerte im Zuge der Umstrukturierung tatsächlich veräußert werden. (117) In Bezug auf die langfristige Rentabilität des Plans haben die polnischen Behörden versichert, dass die Umstrukturierungsziele adäquat umgesetzt werden. Insbesondere durch die Bündelung der Produktion im östlichen Werksteil von PZL Hydral konnten die Fixkosten gesenkt, der operative Produktionsablauf verbessert sowie zusätzliche Einnahmen aus der Verpachtung der frei gewordenen Liegenschaften erzielt werden. Darüber hinaus wurden die Produktion und der Verkauf (einschließlich 570 Beschäftigte) in das zu diesem Zeitpunkt rentable Unternehmen PZL Wrocław (Angaben für die ersten zehn Monate 2008) verlagert. PZL Wrocław sollte den Schätzungen zufolge Ende 2008 einen Nettogewinn von etwa 6 Mio. PLN bei einem Absatz von 50 Mio. PLN erzielen. Wie die polnischen Behörden außerdem feststellten, begleichen sowohl PZL Hydral als auch PZL Wrocław ihre öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten fristgerecht, seit das Szenario des privaten Gläubigers im vierten Quartal 2007 vereinbart wurde. V.   STELLUNGNAHMEN VON DRITTEN (118) Die Kommission hat keine Stellungnahme von Dritten erhalten. VI.   DIE ENTWICKLUNGEN NACH DER EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS – DER ÜBERARBEITETE PLAN (119) Nach Auffassung der polnischen Behörden entspricht der vom Investor […] gebotene Preis für die Anteile an PZL Wrocław dem Marktwert des Unternehmens. Angesichts der finanziellen Lage des Unternehmens, die sich 2009 wegen der Finanzkrise und der rückläufigen Aufträge der polnischen Streitkräfte verschlechtert hatte, sei der gebotene Kaufpreis angemessen. (120) Die polnischen Behörden wiesen ferner darauf hin, dass der Preis die makroökonomischen Bedingungen widerspiegelt. Allein an der Warschauer Wertpapierbörse ist der Warschauer Börsenindex WIG um 36 % gefallen. Von April 2008 (als sich […] aus den Verhandlungen zurückzog) bis Juni 2009 haben die börsennotierten Unternehmen aus der Luftfahrtbranche mit ähnlicher Produktpalette wie PZL Wrocław beim Marktranking drastisch an Boden verloren. Die Aktien des Unternehmens […], zu dem […] gehört, fielen um […] %, die Aktien von […] um […] % und von […] um […] %. (121) […] hat eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt (siehe Erwägungsgrund 96). Darin wurden die Daten von 32 Unternehmen der Luftfahrtbranche in Bezug auf […] verglichen. Anschließend wurden die durchschnittlichen Koeffizienten ermittelt, um zu veranschaulichen, wie die genannten […]. Diese Koeffizienten wurden anschließend auf […] angewandt. Das Ergebnis lautet […]. (122) In den Gesprächen mit ARP über die Schätzung wies der Investor allerdings darauf hin, dass […] gegenwärtig stark von einem Abnehmer abhängig ist, und zwar von den polnischen Streitkräften, die von denen gemäß dem Modernisierungsprogramm, dessen Ergebnis unsicher ist, im Zeitraum 2010-2013 […] % der geplanten Einnahmen erwartet werden. Darüber hinaus drohe ein Insolvenzverfahren, falls sich die finanzielle Lage von PZL Wrocław im Jahr 2010 nicht verbessert. (123) In diesem Zusammenhang macht der Investor geltend, dass er PZL Wrocław bei einem Preis von […] für die Anteile de facto über Nennwert kaufen würde. Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber den öffentlich-rechtlichen Gläubigern (124) Nachdem der Investor sein Preisangebot abgegeben hatte, nahm ARP Verhandlungen mit den öffentlich-rechtlichen Gläubigern über eine teilweise Tilgung und einen Teilerlass ihrer Forderungen entsprechend dem Plan auf, die aus den Einnahmen aus dem Verkauf der Anteile an PZL Hydral ohne weitere Kapitalzuführungen erfolgen sollten. (125) Zu diesem Zweck hat ARP am 15. Januar 2010 die Firma Ernst&Young mit einer Untersuchung beauftragt. Ernst&Young sollte als unabhängiger Sachverständiger die beiden folgenden Szenarien vergleichen: — Insolvenzverfahren von PZL Hydral, das auch das Tochterunternehmen PZL Wrocław umfasst; — Schuldentilgung aus den Einnahmen aus dem Verkauf von PZL Wrocław an […] für […] und den Einnahmen aus dem Verkauf anderer Vermögenswerte von PZL Hydral. (126) Ernst&Young bewertete die Lage aus der Sicht der einzelnen öffentlich-rechtlichen Gläubiger: Sozialversicherungsanstalt, Finanzamt Niederschlesien, Finanzamt Wrocław-Psie Pole, Stadtverwaltung Wrocław, Staatlicher Rehabilitationsfonds für Behinderte, Woiwode von Niederschlesien und Finanzministerium. Die Agentur ARP wurde in der Analyse nicht berücksichtigt, weil sie in Bezug auf PZL Hydral nicht Gläubiger, sondern nur Anteilseigner war. (127) Ernst&Young hat die Untersuchung am 24. Februar 2010 abgeschlossen. Die Untersuchung erfolgte nach dem Vorsichtsprinzip, d.h., für jedes Szenario wurden nur die direkt erwirkbaren Beträge berücksichtigt. Deshalb wurden Opportunitätskosten (26), langfristige Rentabilitätsprognosen und der Zeitwert des Geldes in der Analyse nicht erfasst. (128) Für das Insolvenzszenario, das zur Abwicklung führt, wurde in der Analyse ein möglichst effizienter Verfahrensverlauf angenommen. Als Grundlage für die angewandte Untersuchungsmethode dienten die Anforderungen des Privatgläubigertests unter Bezugnahme auf die Rechtssachen Spanien gegen die Kommission und Hamsa gegen die Kommission, bei denen das Verhalten einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung aus Sicht eines privaten Gläubigers betrachtet wird, der seine Forderungen von einem Schuldner in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eintreiben will (27). Der Bericht basiert auf der Analyse aus der Sicht der einzelnen Gläubiger unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit des Gläubigers auf das Vermögen des Schuldners und der möglichen Höhe der Forderungsbefriedigung bei Insolvenz des Schuldners (28). (129) Bei der Bestimmung des Wertes der Vermögenswerte im Insolvenzfall geht Ernst&Young davon aus, dass die Immobilien bei einem Zwangsverkauf mit 50 % ihres beizulegenden Zeitwerts („Fair Value“) zu bemessen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts hat Ernst&Young auf den International Accounting Standard (IAS) 16 – Sachanlagen – zugrunde gelegt und alle verfügbaren Einschätzungen von unabhängigen Fachleuten verwertet. Diese Minderung um 50 % ist gerechtfertigt, weil Insolvenzverfahren in Polen, wo die Einkünfte aus dem Verkauf von Vermögenswerten im Durschnitt 26,86 % ihres beizulegenden Zeitwerts betragen, wenig effektiv sind. (130) Ernst&Young merkt darüber hinaus an, dass die für die öffentlich-rechtlichen Gläubiger im Insolvenzfall zu erwartenden Einnahmen von der jeweiligen Rangfolge ihrer Sicherheit auf das mit einer Hypothek belastete Vermögen abhängen. Zu diesem Zweck hat Ernst&Young eine Übersicht über die Hypotheken auf die einzelnen Bestandteile der Vermögenswerte von PZL Hydral, den Wert der einzelnen Hypotheken und die Rangfolge der Gläubiger erstellt. (131) Aufgrund der Annahmen in den beiden vorstehenden Erwägungsgründen schätzt Ernst&Young die Gesamtsumme, die sich im Insolvenzfall aus den durch Hypotheken gesicherten Vermögenswerten erzielen ließe, auf 52,4 Mio. PLN, wobei drei öffentlich-rechtliche Gläubiger (der Rehabilitationsfonds für Behinderte, der Woiwode von Niederschlesien und das Finanzministerium) keine Zahlungen erhalten und die übrigen Gläubiger mit folgenden Beträgen rechnen können: Sozialversicherungsanstalt: 44,8 Mio. PLN, Finanzamt Niederschlesien: 2,3 Mio. PLN, Finanzamt Wrocław-Psie Pole: 0,457 Mio. PLN und Stadtverwaltung Wrocław: 4,9 Mio. PLN. (132) Um die tatsächlichen Einnahmen aus dem Insolvenzszenario zu beziffern, sind anschließend die Erlöse aus den übrigen Vermögenswerten von PZL Hydral in Höhe von 13,5 Mio. PLN (29) hinzuzurechnen. Die Einnahmen im Insolvenzfall belaufen sich folglich auf 66 Mio. PLN, wie in Tabelle 26 dargestellt. (133) Im Fall der Vermögensveräußerung sollen alle im Plan aufgeführten Vermögenswerte von PZL Hydral für 122 323 202,31 PLN verkauft werden: Zakład Produkcji Hydrauliki „Hydral“ sp. z o.o. für […]; die Immobilie BBCenter für […]; der Parkplatz für […]; Zakład Ciepłowniczy „Term-Hydral“ sp. z o.o. für […]; die Stromversorgungsanlage GSZ für […]; PZL Wrocław für […]; das Gießereiwerk für […]; Minderheitsanteile für […] und die Tilgung der Schulden von PZL Hydral für […]. Tabelle 26 Verkaufsszenario und Insolvenzszenario aus Sicht von PZL Hydral im Jahr 2010 (in PLN) gemäß der Untersuchung von Ernst&Young Öffentlichrechtlicher Gläubiger Gesamtverbindlichkeiten (*4) Insolvenzszenario – Einnahmen Verkaufsszenario – Einnahen Sozialversicherungsanstalt 192 427 569,63 58 326 475,00 91 857 554,58 Finanzamt Niederschlesien 59 579 407,58 2 294 047,11 18 250 999,45 Finanzamt Wrocław-Psie Pole 532 432,60 456 768,68 456 800,00 Stadtverwaltung Wrocław 27 087 078,25 4 928 184,34 4 930 000,00 Staatlicher Rehabilitationsfonds für Behinderte 12 884 457,46 — 5 007 169,46 Woiwode von Niederschlesien 1 320 678,82 — 1 320 678,82 Finanzministerium 24 050 232,71 — 500 000,00 Summe 317 881 857,5 66 005 475,13 122 323 202,31 (134) Wie aus Tabelle 26 hervorgeht, würden den Untersuchungsergebnissen von Ernst&Young zufolge die Sozialversicherungsanstalt 47,7 % ihrer Forderungen erhalten, das Finanzamt Niederschlesien 30,6 %, das Finanzamt Wrocław-Psie Pole 85,8 %, die Stadtverwaltung Wrocław 18,2 %, der Woiwode von Niederschlesien den gesamten Forderungsbetrag, der staatliche Rehabilitationsfonds für Behinderte 38,9 % und das Finanzministerium 2,1 %. (135) Stimmen die öffentlich-rechtlichen Gläubiger einem Teilerlass ihrer Forderungen zu, werden nach polnischem Recht für diese Beträge keine Zinsen mehr berechnet; Zinsen werden nur dann erhoben, wenn geschlossene Verträge nicht erfüllt werden, was beim Insolvenzszenario der Fall wäre. Deshalb beinhalten die in Tabelle 26 dargestellten Verbindlichkeiten für alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger entsprechende Zinsen, die rückwirkend ab dem Datum des Vergleichs von 2007 berechnet werden; davon ausgenommen sind wegen der rechtlichen Sonderform ihrer Forderungen das Finanzamt Niederschlesien (ein Teil der Steuerschulden wird dauerhaft verzinst) und der Woiwode von Niederschlesien (dauerhafte Verzinsung). (136) Zu beachten ist, dass dem überarbeiteten Plan zufolge die Tilgung der Schulden gegenüber den öffentlich-rechtlichen Gläubigern Stadtverwaltung Wrocław, Staatlicher Rehabilitationsfonds für Behinderte und Finanzamt Niederschlesien bis zum Verkauf der Vermögenswerte von PZL Hydral teilweise gestundet und teilweise in Raten aufgeteilt werden sollte, d. h., die Verbindlichkeiten würden teilweise beglichen. Der Vertrag sieht im Einzelnen Folgendes vor: — Die Tilgung der Schulden gegenüber der Stadtverwaltung Wrocław in Höhe von 4,9 Mio. PLN wird gestundet. — Die Tilgung der Schulden gegenüber dem Rehabilitationsfonds für Behinderte in Höhe von 5 Mio. PLN wird gestundet. — 18,25 Mio. PLN sind für die Tilgung eines Teils der Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt Niederschlesien bestimmt; ein Teil wird gestundet, ein Teil in Raten gezahlt (30) und ein Teil einschließlich der angefallenen Zinsen bei Fälligkeit getilgt. (137) Auf dieser Grundlage sollten die Gläubiger der Untersuchung von Ernst&Young zufolge (siehe Tabelle 26) insgesamt 122 Mio. PLN erhalten, falls PZL Wrocław und andere Vermögenswerte von PZL Hydral verkauft würden, bei einer Insolvenz mit anschließender Abwicklung von PZL Hydral dagegen nur 66 Mio. PLN, wobei drei Gläubiger (das Finanzministerium, der Woiwode von Niederschlesien und der Staatliche Rehabilitationsfonds für Behinderte) leer ausgingen. (138) Im Falle des Verkaufsszenarios erlassen die öffentlich-rechtlichen Gläubiger insgesamt 195 Mio. PLN der öffentlich-rechtlichen Forderungen. Unabhängig davon ist das Verkaufsszenario für alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger günstiger als das Insolvenzszenario. Die öffentlich-rechtlichen Gläubiger könnten insgesamt 38,5 % ihrer Forderungen beitreiben. (139) Die polnischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass die öffentlich-rechtlichen Gläubiger im Jahr 2010 aufgrund der Untersuchungsergebnisse von Ernst&Young einer teilweisen Tilgung ihrer Forderungen zugestimmt haben. Umwandlung der Forderungen aus ungetilgten Darlehen der ARP in Eigenkapital (140) In den Gesprächen mit […] hat ARP einer Teilumwandlung, teilweisen Tilgung sowie einem teilweisen Erlass ihrer Forderungen zugestimmt. Gemäß Anhang 2 zum Rahmenvertrag sollte ARP einen Teil der Hauptsumme des Darlehens von 2007 sowie des Darlehens von 2008 in Eigenkapital und liquide Vermögenswerte von PZL Wrocław für insgesamt […] umwandeln und die Zinsen des Darlehens von 2007 in Höhe von […] erlassen. Nach dieser Umwandlung sollte das Eigenkapital von PZL Wrocław mittels eines entsprechenden Antrags auf Herabsetzung des Eigenkapitals von PZL Wrocław beim zuständigen Gericht reduziert werden. (141) Die polnischen Behörden wiesen darauf hin, dass sich die finanzielle Lage von PZL Wrocław erst im Jahr 2009 verschlechtert hat, was auf den Konjunkturabschwung zurückzuführen ist, der schwer vorhersehbar war und einen Rückgang der Bestellungen der polnischen Streitkräfte um nahezu […] % mit sich brachte. Infolgedessen verschlechterten sich die Lage von ARP als Gläubiger sowie ihre Aussichten auf eine vollständige Beitreibung ihrer Forderungen. (142) Die Festlegungen in Anhang 2 zum Rahmenvertrag wurden in enger Anlehnung an die Ergebnisse der Analyse in Ergänzung der Untersuchung von Ernst&Young ausgehandelt. Die ergänzende Analyse wurde am 24. Februar 2010 erstellt. Darin wurden zwei Szenarien untersucht: die Insolvenz mit anschließender Abwicklung von PZL Wrocław und der Verkauf an einen Investor. Untersucht wurde vor allem, welche Einnahmen ARP aus seinen Sicherheiten im Insolvenzfall und im Vergleich dazu bei einem Verkauf von PZL Wrocław an einen Investor erzielen würde. (143) Wie in der Analyse in Ergänzung der Untersuchung von Ernst&Young betont wurde, waren die Vermögenswerte von PZL Wrocław mit Pfandrechten und Hypotheken belastet. Der Buchwert aller Vermögenswerte von PZL Wrocław belief sich zum 31. Dezember 2009 auf 52,5 Mio. PLN einschließlich gesicherter Vermögenswerte in Höhe von 21,3 Mio. PLN und nicht gesicherter bzw. nicht mit Sicherheiten belasteter Vermögenswerte in Höhe von 31,2 Mio. PLN. (144) Die nicht gesicherten bzw. nicht mit Sicherheiten belasteten Vermögenswerte machten […] % des Vermögens von PZL Wrocław aus. Käme es jedoch nicht zur Veräußerung von PZL Wrocław, würden die Steuerbehörden zur Beitreibung ihrer Forderungen auf der Grundlage von Artikel 112 und Artikel 118 der Abgabenordnung (31) per Steuerbescheid festlegen, dass PZL Wrocław für die Verbindlichkeiten von PZL Hydral aus den Jahren 2006-2007 haftet. Das wird in einem Schreiben des Finanzamts Niederschlesien vom 23 November 2007 bestätigt, dem zufolge eine Vollstreckung nach Artikel 112 der Abgabenordnung erfolgt, falls die Umstrukturierung scheitert. (145) Da PZL Wrocław zwischen 2004 und 2007 Produktionsaktiva von PZL Hydral erworben hat, hätte dieser Steuerbescheid Auswirkungen auf einige öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten von PZL Hydral. Die Forderungen, die von diesem Verfahren betroffen wären, entsprächen den öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten von PZL Hydral aus den Jahren 2006-2007 und beliefen sich auf mindestens 64,4 Mio. PLN (32). Entsprechend der ergänzenden Analyse von Ernst&Young wären diese Forderungen höher als der Buchwert der nicht gesicherten bzw. nicht mit einer Sicherheit belasteten Vermögenswerte. Der Buchwert dieser Vermögenswerte muss auch im Zusammenhang mit ihrem Marktwert gesehen werden, da es sich um Verbindlichkeiten, Barmittel und sonstiges liquides Umlaufvermögen handelt. (146) Bei einer Insolvenz von PZL Wrocław beträfe die bevorzugte Befriedigung vor den Steuerbehörden nur die Sicherheiten auf die Vermögenswerte in Form von Hypotheken und Registerpfandrechten. Ebenso würden die privaten Gläubiger von PZL Wrocław, die keine Sicherheiten halten, nicht aus den Vermögenswerten von PZL Wrocław befriedigt. Da demzufolge nicht alle Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können, wären die Anteile an PZL Wrocław bei einer Insolvenz wertlos. Desgleichen verfallen gewöhnliche Pfandrechte, weil nur Inhaber von Registerpfandrechten und Hypotheken befriedigt werden. (147) Auf dieser Grundlage wurde der Wert des Registerpfandrechts von ARP an den Vermögenswerten von PZL Wrocław in der ergänzenden Analyse von Ernst&Young untersucht. Bei der Ermittlung des Wertes der Sicherheit in Form von Registerpfandrechten an Maschinen wurde in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass der Wert der verpfändeten Vermögenswerte im Insolvenzfall 50 % ihres Nettobuchwertes beträgt, da ihr beizulegender Zeitwert nicht vorlag und der Wert der beweglichen Anlagegüter sich faktisch entsprechend den geltenden Abschreibungssätzen ändert. Der Annahme von Ernst&Young zufolge ist ihr Wert im Fall eines Zwangsverkaufs reell, weil sich die untersuchten Vermögenswerte für bestimmte Zwecke und Produktionsverfahren einsetzen oder auch alternativ verwenden lassen und weil sie an spezielle Verträge gebunden sind. In der Untersuchung von Ernst&Young wurde betont, dass ganz spezifische Vermögenswerte, die nur von bestimmten Käufern für Produktionszwecke eingesetzt werden können, beim Verkauf möglicherweise einen sehr geringen Liquidationswert haben, der nur 30 % ihres Nettobuchwertes erreicht. So wurden beispielsweise die Vermögenswerte der Autoglass Group S.A., deren Bilanzwert sich auf 19,8 Mio. PLN belief, im Insolvenzverfahren für 6 Mio. PLN veräußert. Die Vermögenswerte von PZL Wrocław, die als Registerpfand dienten, bestehen zudem aus vielen einzelnen Aktiva von geringem Wert. So wurde insbesondere das Darlehen von 2007 durch eine Zusammenstellung aus 1 709 über die Jahre abgeschriebenen Gegenständen und etwa 1 400 Positionen mit einem Wert unter 3 500 PLN, die deshalb sofort abgeschrieben wurden, abgesichert. (148) Weder in der ergänzenden Analyse noch im Hauptbericht von Ernst&Young wurde berücksichtigt, wie sich der Zeitwert des Geldes, also ein möglicherweise langwieriges Insolvenzverfahren, auf die Bewertung des Insolvenzszenarios aus Sicht der Gläubiger von PZL Wrocław auswirkt, was im Insolvenzszenario nicht berücksichtigt wurde. (149) Wie aus dieser Untersuchung ebenfalls hervorgeht, betrug der Nettobuchwert der Vermögenswerte, die als Sicherheit in Form eines Registerpfandrechts an Maschinen dienten, zum 31. Januar 20102 106 392,71 PLN. Wendet man das vorstehend erläuterte Prinzip auf den Nettobuchwert der Vermögenswerte an, beträgt ihr mutmaßlicher Wert (der Insolvenzmasse) im Fall einer Zwangsveräußerung der Vermögenswerte 1 053 196,36 PLN. (150) Wie in der ergänzenden Analyse von Ernst&Young

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