Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/598 der Kommission vom 14. Dezember 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zuweisung von Risikogewichten für Spezialfinanzierungsrisikopositionen (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021R0598. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s Finanzierungsobjekt Rechtliche Dokumentation bietet dem Kreditgeber eine effektive Kontrolle über das Finanzierungsobjekt (z. B. ein erstklassiges unanfechtbares Sicherungsrecht  (8) oder eine Leasingstruktur, die eine solche Besicherung beinhaltet) oder über die besitzende Firma. Rechtliche Dokumentation bietet dem Kreditgeber eine effektive Kontrolle über das Finanzierungsobjekt (z. B. ein unanfechtbares Sicherungsrecht oder eine Leasingstruktur, die eine solche Besicherung beinhaltet) oder über die besitzende Firma. Rechtliche Dokumentation bietet dem Kreditgeber eine effektive Kontrolle über das Finanzierungsobjekt (z. B. ein unanfechtbares Sicherungsrecht oder eine Leasingstruktur, die eine solche Besicherung beinhaltet) oder über die besitzende Firma. Der Vertrag bietet dem Kreditgeber wenig Sicherheit, sodass ein gewisses Risiko besteht, die Kontrolle über das Finanzierungsobjekt zu verlieren. b) Teilfaktor: Rechte und Möglichkeiten des Kreditgebers, Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts zu verfolgen Der Kreditgeber kann Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts verfolgen, jederzeit und überall (regelmäßige Berichte, Möglichkeit zur eigenen Inspektion). Der Kreditgeber kann Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts verfolgen, fast jederzeit und überall. Der Kreditgeber kann Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts verfolgen, fast jederzeit und überall. Der Kreditgeber hat nur begrenzte Möglichkeiten, Ort und Zustand des Finanzierungsobjekts zu verfolgen. c) Teilfaktor: Versicherung des Objekts Ausgezeichnete Versicherungsdeckung (mit Deckung für mittelbare Beschädigung) bei erstklassigen Versicherungsunternehmen. Zufriedenstellende Versicherungsdeckung (ohne Deckung für mittelbare Beschädigung) bei guten Versicherungsunternehmen. Zufriedenstellende Versicherungsdeckung (ohne Deckung für mittelbare Beschädigung) bei akzeptablen Versicherungsunternehmen. Schwache Versicherungsdeckung (ohne Deckung für mittelbare Beschädigung), evtl. bei als schwach einzustufenden Versicherungsunternehmen. (1)  Die Schuldendeckungsquote („DSCR“) ist das Verhältnis zwischen dem für den Schuldendienst zur Verfügung stehenden Cashflow, der mit dem Vermögenswert generiert werden kann, und den während der Kreditlaufzeit fälligen Tilgungs- und Zinszahlungen. Der für den Schuldendienst zur Verfügung stehende Cashflow wird berechnet, indem die Betriebsausgaben, die Investitionsausgaben, die Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung, die Steuern und die Betriebskapitalanpassungen von den im Rahmen des Projekts erzielten Einkünften abgezogen werden. (2)  Die Zinsdeckungsquote („ICR“) ist das Verhältnis zwischen dem für den Schuldendienst zur Verfügung stehenden Cashflow, der mit dem Vermögenswert generiert werden kann, und den während der Kreditlaufzeit fälligen Zinszahlungen. Der für den Schuldendienst zur Verfügung stehende Cashflow wird berechnet, indem die Betriebsausgaben, die Investitionsausgaben, die Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung, die Steuern und die Betriebskapitalanpassungen von den im Rahmen des Projekts erzielten Einkünften abgezogen werden. (3)  Die Beleihungsquote (Loan-to-Value Ratio, im Folgenden „LTV-Quote“) ist das Verhältnis zwischen dem Kreditbetrag und dem Wert der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte. (4)  Laufzeit bezeichnet die für die Rückzahlung eines Kredits verbleibende Restlaufzeit. (5)  Laufzeit bezeichnet die für die Rückzahlung eines Kredits verbleibende Restlaufzeit. (6)  Ein Betriebs- und Wartungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauträger und dem Betreiber. Der Bauträger überträgt den Betrieb, die Wartung und oft auch das Leistungsmanagement des Projekts nach den Modalitäten des Betriebs- und Wartungsvertrags (d. h. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Haftung des Betreibers, Vergütung und Vertragsstrafen) einem branchenerfahrenen Betreiber. (7)  Instandhaltungsrücklagen sind Gelder, die auf ein Konto eingezahlt werden, um die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Projekts zu bestreiten. (8)  Ein erstklassiges unanfechtbares Sicherungsrecht ist ein Sicherungsrecht an einem (als Sicherheit verpfändeten) Vermögenswert, das vor Ansprüchen anderer Parteien geschützt ist. Die Unanfechtbarkeit eines Pfandrechts wird mit der Registrierung bei der zuständigen Behörde hergestellt. Dadurch wird es rechtlich vollstreckbar und jeder nachfolgende Anspruch auf den betreffenden Vermögenswert nachrangig. ANHANG IV Bewertungskriterien für Rohstoffhandelsfinanzierungen   Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Faktor: Finanzkraft         a) Teilfaktor: Überdeckung durch Besicherung Hoch. Gut. Zufriendenstellend. Schwach. Faktor: Politische und rechtliche Rahmenbedingungen         a) Teilfaktor: Länderrisiko Kein Länderrisiko. Begrenztes Länderrisiko (speziell: Reserven liegen vor der Küste der aufstrebenden Volkswirtschaft). Länderrisiko vorhanden (speziell: Reserven liegen vor der Küste der aufstrebenden Volkswirtschaft). Hohes Länderrisiko (speziell: Reserven im Landesinnern der aufstrebenden Volkswirtschaft). b) Teilfaktor: Absicherung/Übertragung des Länderrisikos Ausgezeichnete Absicherung: Ausgezeichnete „Offshore-Mechanismen“ Strategischer Rohstoff, erstklassiger Käufer Gute Absicherung: „Offshore-Mechanismen“ Strategischer Rohstoff, starker Käufer Akzeptable Absicherung: „Offshore-Mechanismen“ Wenig strategischer Rohstoff, akzeptabler Käufer Nur teilweise Absicherung: Keine „Offshore-Mechanismen“ Nicht strategischer Rohstoff, schwacher Käufer Faktor: Vermögenswertmerkmale         a) Teilfaktor: Liquidität und Schadenanfälligkeit Ware wird an Börsen gehandelt und kann mit Futures oder außerbörslichen Instrumenten abgesichert werden. Ware ist nicht schadenanfällig. Ware wird an Börsen gehandelt und kann mit außerbörslichen Instrumenten abgesichert werden. Ware ist nicht schadenanfällig. Ware wird nicht an Börsen gehandelt, ist aber liquide. Es besteht Unsicherheit bezüglich der Absicherungsmöglichkeiten. Ware ist nicht schadenanfällig. Ware wird nicht an Börsen gehandelt. Liquidität ist begrenzt wegen Marktgröße bzw. Markttiefe. Keine geeigneten Absicherungsinstrumente. Ware ist schadenanfällig. Faktor: Stärke des Geldgebers (einschl. öffentlich-privater Partnerschaften)         a) Teilfaktor: Finanzkraft des Händlers Ausgezeichnet, gemessen an Handelsphilosophie und Risiken. Gut. Angemessen. Schwach. b) Teilfaktor: Referenzen (inklusive der Bewältigung der logistischen Aufgaben) Sehr große Erfahrung mit der betreffenden Art von Transaktionen. Beste Referenzen hinsichtlich Erfolg und Kosteneffizienz. Ausreichend Erfahrung mit der betreffenden Art von Transaktionen. Überdurchschnittliche Referenzen hinsichtlich Erfolg und Kosteneffizienz. Begrenzte Erfahrung mit der betreffenden Art von Transaktionen. Durchschnittliche Referenzen hinsichtlich Erfolg und Kosteneffizienz. Allgemein begrenzte oder unsichere Erfahrung. Volatile Kosten und Erträge. c) Teilfaktor: Kontrolle der Handelstransaktionen und Absicherungsstrategien Gute Standards bezüglich Auswahl der Kontrahenten, Absicherung und Überwachung. Angemessene Standards bezüglich Auswahl der Kontrahenten, Absicherung und Überwachung. Die bisherigen Geschäfte verliefen ohne oder mit nur geringen Problemen. Der Händler hat mit bisherigen Geschäften bedeutende Verluste gemacht. d) Teilfaktor: Qualität der finanziellen Offenlegung Ausgezeichnet. Gut. Zufriendenstellend. Offenlegung der finanziellen Verhältnisse beinhaltet Unsicherheiten bzw. ist ungenügend. Faktor: Absicherungspaket         a) Teilfaktor: Kontrolle über das Objekt Dank erstklassigem unanfechtbarem Sicherungsrecht  (1) hat der Kreditgeber wenn nötig jederzeit rechtlichen Zugriff auf das Objekt. Dank erstklassigem unanfechtbarem Sicherungsrecht hat der Kreditgeber wenn nötig jederzeit rechtlichen Zugriff auf das Objekt. An wenigen Punkten in der Prozesskette gibt es eine Durchbrechung der rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten des Kreditgebers auf das Objekt. Dieser Bruch ist dadurch gemildert, dass der Handelsablauf bekannt ist oder gegebenenfalls ein Vertrag mit einer Drittpartei besteht. Vertragsgestaltung lässt Spielraum für das Risiko, die Kontrolle über das Finanzierungsobjekt zu verlieren. Die Wiedererlangung des Objekts ist nicht gewährleistet. b) Teilfaktor: Versicherung des Objekts Ausgezeichnete Versicherungsdeckung (mit Deckung für mittelbare Beschädigung) bei erstklassigen Versicherungsunternehmen. Zufriedenstellende Versicherungsdeckung (ohne Deckung für mittelbare Beschädigung) bei guten Versicherungsunternehmen. Zufriedenstellende Versicherungsdeckung (ohne Deckung für mittelbare Beschädigung) bei akzeptablen Versicherungsunternehmen. Schwache Versicherungsdeckung (ohne Deckung für mittelbare Beschädigung), evtl. bei als schwach einzustufenden Versicherungsunternehmen. (1)  Ein erstklassiges unanfechtbares Sicherungsrecht ist ein Sicherungsrecht an einem (als Sicherheit verpfändeten) Vermögenswert, das vor Ansprüchen anderer Parteien geschützt ist. Die Unanfechtbarkeit eines Pfandrechts wird mit der Registrierung bei der zuständigen Behörde hergestellt. Dadurch wird es rechtlich vollstreckbar und jeder nachfolgende Anspruch auf den betreffenden Vermögenswert nachrangig.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.