Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission

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Quellenkennung: 32017R0891. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rn) sowie Mitgliedschaftsveränderungen im Jahresverlauf; — Obst- und Gemüseanbaufläche (Gesamtfläche und Aufschlüsselung nach Hauptkulturen), erfasste Erzeugnisse und Beschreibung der verkauften Enderzeugnisse (mit Angabe des Wertes und der Mengen gemäß den wichtigsten Quellen) sowie Hauptbestimmungen der Erzeugnisse, aufgeschlüsselt nach ihrem Wert (mit Angaben über die auf dem Frischmarkt abgesetzten Erzeugnisse, die zur Verarbeitung verkauften Erzeugnisse und die aus dem Markt genommenen Erzeugnisse); — im Jahresverlauf vorgenommene strukturelle Veränderungen, insbesondere Neuanerkennungen oder Neugründungen von Einrichtungen, Widerruf oder Aussetzung von Anerkennungen und Zusammenschlüsse, mit Angabe der entsprechenden Zeitpunkte. c) Angaben zu Branchenverbänden: — Name des Verbands und Kontaktangaben; — Datum der Anerkennung; — erfasste Erzeugnisse; — Veränderungen im Jahresverlauf. 2.   Angaben zu den Ausgaben a) Erzeugerorganisationen. Finanzdaten je Begünstigtem (Erzeugerorganisation oder Vereinigung von Erzeugerorganisationen): — Betriebsfonds: Gesamtbetrag, finanzielle Unterstützung der Union, des Mitgliedstaats (staatliche Unterstützung), Beiträge der Erzeugerorganisation und ihrer Mitglieder; — Beschreibung der Höhe der finanziellen Unterstützung der Union gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013; — Finanzdaten zum operationellen Programm, aufgeschlüsselt nach Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen; — Wert der vermarkteten Erzeugung, ausgedrückt als Gesamtwert und aufgeschlüsselt nach juristischen Personen, aus denen sich die Erzeugerorganisation oder die Vereinigung von Erzeugerorganisationen zusammensetzt; — Ausgaben für das operationelle Programm; aufgeschlüsselt nach Maßnahmen und als förderfähig ausgewählten Arten von Aktionen; — Angaben der aus dem Markt genommenen Erzeugnismengen, aufgeschlüsselt nach Erzeugnissen und Monaten sowie nach aus dem Markt genommenen Gesamtmengen einerseits und zur kostenlosen Verteilung aus dem Markt genommenen Mengen andererseits, in Tonnen; — Liste der für die Zwecke von Artikel 34 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anerkannten Einrichtungen. b) Erzeugergruppierungen gemäß Artikel 125e der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007. Finanzdaten je Begünstigtem: — Gesamtbetrag, finanzielle Unterstützung der Union, des Mitgliedstaats und Beiträge der Erzeugergruppierung und ihrer Mitglieder; — Unterstützung des Mitgliedstaats, mit Angabe der Zwischensummen für Erzeugergruppierungen im ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Jahr der Übergangszeit; — Ausgaben zur Deckung von Investitionen, die für die Anerkennung im Sinne von Artikel 103a Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erforderlich sind, aufgeschlüsselt nach Beihilfen der Union und des Mitgliedstaats und Beiträgen der Erzeugergruppierung; — Wert der vermarkteten Erzeugung, ausgedrückt als Zwischensummen für Erzeugergruppierungen im ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Jahr der Übergangszeit. c) Erzeugerorganisationen und -gemeinschaften gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. — Wert und Menge der vermarkteten Erzeugung und Anzahl der Mitglieder. 3.   Angaben zur Durchführung der nationalen Strategie: — zusammenfassende Beschreibung des Stands der Durchführung der operationellen Programme, ausgeschlüsselt nach Arten von Maßnahmen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe f. Die Beschreibung erfolgt auf Basis der Finanzierungs- und gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren und fasst die Angaben der von den Erzeugerorganisationen jährlich übermittelten Fortschrittsberichte über die operationellen Programme zusammen; — Zusammenfassung der Ergebnisse der Bewertungen der operationellen Programme, wie sie von den Erzeugerorganisationen übermittelt wurden, einschließlich der qualitativen Bewertungen der Ergebnisse und Wirkungen von Umweltaktionen; — Zusammenfassung der wichtigsten Probleme, die bei der Durchführung der nationalen Strategie und ihrer Verwaltung aufgetreten sind, und etwaiger Abhilfemaßnahmen mit der Angabe, ob die nationale Strategie angepasst wurde, und wenn ja, warum. Ein Exemplar der angepassten Strategie wird dem Jahresbericht beigefügt. TEIL B — INFORMATIONEN FÜR DEN RECHNUNGSABSCHLUSS Angaben zu Kontrollen und Verwaltungssanktionen: — Kontrollen des Mitgliedstaats: Einzelheiten der besichtigten Einrichtungen und Daten der Besichtigungen; — Kontrollprozentsätze; — Kontrollergebnisse; — angewandte Verwaltungssanktionen. ANHANG VI Preismitteilungen gemäß Artikel 55 Absatz 1 Erzeugnis Typ/Sorte Aufmachung/Größe Repräsentative Märkte Tomaten/Paradeiser rund Größe 57-100 mm, lose in Packstücken von etwa 5-6 kg Belgien Griechenland Spanien Frankreich Italien Ungarn Niederlande Polen Portugal Rumänien Rispentomaten lose in Packstücken von etwa 3-6 kg Kirschtomaten Schalen à etwa 250-500 g Aprikosen/Marillen alle Typen und Sorten Größe 45-50 mm Kiste oder Packstück von etwa 6-10 kg Bulgarien Griechenland Spanien Frankreich Italien Ungarn Brugnolen und Nektarinen weißfleischig Größe A/B Kiste oder Packstück von etwa 6-10 kg Griechenland Spanien Frankreich Italien gelbfleischig Größe A/B Kiste oder Packstück von etwa 6-10 kg Pfirsiche weißfleischig Größe A/B Kiste oder Packstück von etwa 6-10 kg Griechenland Spanien Frankreich Italien Ungarn Portugal gelbfleischig Größe A/B Kiste oder Packstück von etwa 6-10 kg Tafeltrauben alle Typen und Sorten mit Kernen Schale oder Packstück von etwa 1 kg Griechenland Spanien Frankreich Italien Ungarn Portugal Schale oder Packstück von etwa 1 kg alle kernlosen Typen und Sorten Birnen Blanquilla Größe 55/60, Packstück von etwa 5-10 kg Belgien Griechenland Spanien Frankreich Italien Ungarn Niederlande Polen Portugal Conférence Größe 60/65+, Packstück von etwa 5-10 kg Williams Größe 65+/75+, Packstück von etwa 5-10 kg Rocha Abbé Fétel Größe 70/75, Packstück von etwa 5-10 kg Kaiser Doyenné du Comice Größe 75/90, Packstück von etwa 5-10 kg Äpfel Golden Delicious Größe 70/80, Packstück von etwa 5-20 kg Belgien Tschechische Republik Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Österreich Braeburn Jonagold (oder Jonagored) Idared Fuji Shampion Granny Smith Red Delicious und andere rote Sorten Boskoop Gala Größe 70/80, Packstück von etwa 5-20 kg Frankreich Italien Ungarn Niederlande Polen Portugal Rumänien Elstar Cox Orange Satsumas alle Sorten Größe 1-X-3, Packstück von etwa 10-20 kg Spanien Zitronen alle Sorten Größe 3-4, Packstück von etwa 10-20 kg Griechenland Spanien Italien Clementinen alle Sorten Größe 1-X-3, Packstück von etwa 10-20 kg Griechenland Spanien Italien Mandarinen alle Sorten Größe 1-2, Packstück von etwa 10-20 kg Griechenland Spanien Italien Portugal Orangen Salustiana Größe 3-6, Packstück von etwa 10-20 kg Griechenland Spanien Italien Portugal Navelinas Navelate Lanelate Valencia late Tarocco Navel Zucchini alle Sorten Größe 14-21, lose im Packstück Griechenland Spanien Frankreich Italien Niederlande Kirschen alle Sorten Süßkirschen Größe 22 und darüber, lose im Packstück Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Italien Ungarn Polen Portugal Rumänien Gurken glatte Sorten Größe 350-500 g, aufgereiht im Packstück Bulgarien Griechenland Spanien Frankreich Italien Ungarn Niederlande Polen Knoblauch weiß Größe 50-60 mm, Packstück von etwa 2-5 kg Griechenland Spanien Frankreich Italien Ungarn violett Größe 45-55 mm, Packstück von etwa 2-5 kg Frühlingsknoblauch Größe 50-60 mm, Packstück von etwa 2-5 kg Pflaumen alle Typen und Sorten Größe 35 mm und darüber Bulgarien Deutschland Spanien Frankreich Italien Ungarn Polen Rumänien Größe 35 mm und darüber Größe 40 mm und darüber Größe 40 mm und darüber Gemüsepaprika alle Typen und Sorten Größe 70 mm und darüber Bulgarien Griechenland Spanien Italien Ungarn Niederlande Portugal Größe 50 mm und darüber Größe 40 mm und darüber Salat alle Typen und Sorten Größe 400 g und darüber, Packstück mit 8-12 Stück Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Italien Niederlande Portugal Vereinigtes Königreich Größe 400 g und darüber, Packstück mit 8-12 Stück Erdbeeren alle Sorten Packstücke à 250/500 g Belgien Deutschland Spanien Frankreich Italien Niederlande Polen Portugal Vereinigtes Königreich Zuchtpilze geschlossen mittlere Größe (30-65 mm) Irland Spanien Frankreich Ungarn Niederlande Polen Vereinigtes Königreich Kiwis Hayward Größe 105-125 g, Packstück von etwa 3-10 kg Griechenland Frankreich Italien Portugal Blumenkohl/Karfiol alle Typen und Sorten Größe 16-20 cm Deutschland Spanien Frankreich Italien Polen Spargel alle Typen und Sorten Größe 10-16/16+ Deutschland Spanien Frankreich Niederlande Polen Auberginen/Melanzani alle Typen und Sorten Größe 40+/70+ Spanien Italien Rumänien Karotten und Speisemöhren alle Typen und Sorten auf dem repräsentativen Markt übliche Normen Deutschland Spanien Frankreich Italien Niederlande Polen Vereinigtes Königreich Zwiebeln alle Typen und Sorten Größe 40-80 Deutschland Spanien Frankreich Italien Niederlande Polen Vereinigtes Königreich Bohnen alle Typen und Sorten auf dem repräsentativen Markt übliche Normen Belgien Griechenland Spanien Frankreich Italien Polen Porree/Lauch alle Typen und Sorten auf dem repräsentativen Markt übliche Normen Belgien Deutschland Spanien Frankreich Niederlande Polen Wassermelonen alle Typen und Sorten auf dem repräsentativen Markt übliche Normen Griechenland Spanien Italien Ungarn Rumänien Melonen alle Typen und Sorten auf dem repräsentativen Markt übliche Normen Griechenland Spanien Frankreich Italien Kohl alle Typen und Sorten auf dem repräsentativen Markt übliche Normen Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Polen Rumänien Vereinigtes Königreich ANHANG VII Erzeugnisliste für die Einfuhrpreisregelung gemäß Titel III Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur hat der Wortlaut der Warenbezeichnung nur Hinweischarakter. Im Rahmen dieses Anhangs wird der Anwendungsbereich der Vorschriften in Titel III durch den Umfang der KN-Codes zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestimmt. Steht vor dem KN-Code ein „ex“, so wird der Anwendungsbereich der Zusatzzölle gleichzeitig vom Anwendungsbereich des KN-Codes und der Warenbezeichnung sowie vom entsprechenden Anwendungszeitraum bestimmt. TEIL A KN-Code Warenbezeichnung Anwendungszeitraum ex 0702 00 00 Tomaten/Paradeiser 1. Januar bis 31. Dezember ex 0707 00 05 Gurken (1) 1. Januar bis 31. Dezember ex 0709 90 80 Artischocken 1. November bis 30. Juni ex 0709 90 70 Zucchini 1. Januar bis 31. Dezember ex 0805 10 20 Süßorangen, frisch 1. Dezember bis 31. Mai ex 0805 20 10 Clementinen 1. November bis Ende Februar ex 0805 20 30 , ex 0805 20 50 , ex 0805 20 70 , ex 0805 20 90 Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 1. November bis Ende Februar ex 0805 50 10 Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) 1. Juni bis 31. Mai ex 0806 10 10 Tafeltrauben 21. Juli bis 20. November ex 0808 10 80 Äpfel 1. Juli bis 30. Juni ex 0808 20 50 Birnen 1. Juli bis 30. April ex 0809 10 00 Aprikosen/Marillen 1. Juni bis 31. Juli ex 0809 20 95 Kirschen, außer Sauerkirschen/Weichseln 21. Mai bis 10. August ex 0809 30 10 , ex 0809 30 90 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen 11. Juni bis 30. September ex 0809 40 05 Pflaumen 11. Juni bis 30. September TEIL B KN-Code Warenbezeichnung Anwendungszeitraum ex 0707 00 05 Gurken für die Verarbeitung 1. Mai bis 31. Oktober ex 0809 20 05 Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) 21. Mai bis 10. August

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.