Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/1726 des Rates vom 28. September 2021 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten — Phase II

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Quellenkennung: 32021D1726. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n und Bedürfnissen jenes Staates (vorrangige Bereiche 1 bis 4). 4.2. Maßnahmen: Bis zu 154 Tage für nationale Ausbildungsmaßnahmen pro Durchführungsstelle, einschließlich einer Liste potenzieller Programme, die die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga entsprechend ihren Prioritäten und Bedürfnissen auswählen und durch offizielle Kommunikation mit dem Sekretariat der Arabischen Liga bestätigen können (siehe Punkte a bis d). Von den 154 Tagen für nationale Ausbildungsmaßnahmen sind 94 Tage für Online-Maßnahmen und 60 Tagen für Präsenzschulungen im Land vorgesehen (z. B. 12 Veranstaltungen von jeweils 5 Tagen). Bei der Bearbeitung spezifischer Anfragen zu Ausbildungsmaßnahmen räumen die Durchführungsstellen, die mit dem Sekretariat der Arabischen Liga zusammenarbeiten, dem elektronischen Kontakt mit den Regierungen der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga (Telefon, E-Mail und Videokonferenzen) Vorrang ein. Im Rahmen der nationalen Ausbildungsmaßnahmen werden die Durchführungsstellen folgende Arten von Programmen anbieten (nicht abschließende Liste): a) zwei- bis fünftägige Einführungskurse (online); b) nationale Ausbildungsmaßnahmen, die die in Phase 1 durchgeführten ergänzen, wie z. B.: — Wiederholung von Kursen für neue Teilnehmergruppen, — Auffrischungskurse, — Kurse, in denen spezifische Themen (3-5 Tage) oder ein breiteres Themenspektrum (mehr als 5 Tage) eingehend behandelt werden, und — spezielle Kurse für bestimmte Zielgruppen (z. B. Logistikkurse für Beamte, die Waffen- und Munitionsbestände verwalten); c) Kurse für Neueinsteiger (umfassende Kurse mit einer Dauer von 10 Tagen oder mehr für Beamte, die Aufgaben im Zusammenhang mit SALW übernehmen) und d) Ausbildungsprogramm vor Ort in einem anderen Staat der Arabischen Liga als dem Begünstigten, wenn eine Reise in Letzteren ausgeschlossen ist (zwei Veranstaltungen von jeweils 5 Tagen, einschließlich Beförderung und Verpflegung/Unterbringung der Teilnehmer). Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Projekts bei Bedarf ein gemischter (hybrider) Lernansatz für die Ausbildungsmaßnahmen angewendet wird, bei dem der Einsatz von Online-Ressourcen mit Präsenz- und Online-Schulungen kombiniert wird. 4.3. Ergebnis der Maßnahme: Die Wirkung der nationalen Ausbildungsmaßnahmen wird am Ende der Maßnahme und mehrere Monate danach bewertet, um festzustellen, inwieweit die Ziele des Projekts in Bezug auf den Kapazitätsaufbau erreicht wurden. 5.   Regionale Ausbildungsmaßnahmen 5.1. Ziel: Aufbau dauerhafter Kapazitäten für die Kontrolle von Kleinwaffen in teilnehmenden Mitgliedstaaten der Arabischen Liga, einschließlich Kapazitäten für Ausbildungsmaßnahmen (vorrangige Bereiche 1 bis 4). 5.2. Maßnahmen: Bis zu 40 Tage für Präsenz-Ausbildungsmaßnahmen pro Durchführungsstelle, die Teilnehmern aus mehreren Mitgliedstaaten der Arabischen Liga gleichzeitig zugutekommen, einschließlich Maßnahmen zur Ausbildung der Ausbilder (vier Maßnahmen von jeweils 5 oder 10 Tagen pro Durchführungsstelle in einem Mitgliedstaat der Arabischen Liga). Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Projekts bei Bedarf ein gemischter (hybrider) Lernansatz für die Ausbildungsmaßnahmen angewendet wird, bei dem der Einsatz von Online-Ressourcen mit Präsenz- und Online-Schulungen kombiniert wird. 5.3. Ergebnis der Maßnahme: Die Wirkung der regionalen Ausbildungsmaßnahmen wird am Ende der Maßnahme und mehrere Monate danach bewertet, um festzustellen, inwieweit die Ziele des Projekts in Bezug auf den Kapazitätsaufbau erreicht wurden. 6.   Projektunterstützung bei der Ausarbeitung nationaler Ausbildungspläne 6.1. Ziel: Stärkung der nationalen Eigenverantwortung und der langfristigen Nachhaltigkeit der Ausbildungsmaßnahmen des Projekts (vorrangige Bereiche 1 bis 4). 6.2. Maßnahmen: Auf Anfrage werden die Durchführungsstellen bei der Ausarbeitung nationaler Ausbildungspläne durch die Bereitstellung von einschlägigem Fachwissen und entsprechenden Unterlagen unterstützen. 6.3. Ergebnis der Maßnahme: Die Wirkung der Projektunterstützung bei der Ausarbeitung nationaler Ausbildungspläne wird nach Abschluss der Maßnahme und mehrere Monate danach bewertet. 7.   Projektförderung für gemeinsame nationale Operationen vor Ort 7.1. Ziel: Erprobung und Verbesserung der effektiven Nutzung der während der EU-LAS-Ausbildungsmaßnahmen vermittelten Informationen, um so die langfristige Nachhaltigkeit der Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des Projekts zu stärken (vorrangige Bereiche 1 bis 4). 7.2. Maßnahmen: Im Rahmen des Projekts wird die Vorbereitung, Durchführung und Analyse von zwei gemeinsamen Operationen vor Ort, die von den nationalen Sicherheitskräften von Mitgliedstaaten der Arabischen Liga auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, unterstützt. Die Vorbereitung und die Analyse der gemeinsamen Operationen vor Ort werden von den Durchführungsstellen geleitet und online durchgeführt (zwei zweitägige Veranstaltungen, wobei die Kosten für die arabisch-englischsprachige Verdolmetschung für jede Veranstaltung durch das Projekt abgedeckt werden). Die teilnehmenden Staaten der Arabischen Liga tragen die operative und finanzielle Verantwortung für die Durchführung der gemeinsamen Operationen vor Ort. 7.3. Ergebnis der Maßnahme: Die von den gemeinsamen Operationen vor Ort entfaltete Wirkung wird nach Abschluss der Operationen und mehrere Monate danach bewertet. 8.   Bereitstellung von Informationen in arabischer Sprache 8.1. Ziel: Hiermit soll dem Bedürfnis der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga entsprochen werden, über unabhängige verlässliche Informationen über Kleinwaffen und Waffengewalt im arabischen Raum zu verfügen (vorrangiger Bereich 5). 8.2. Maßnahmen: Übersetzung der wichtigsten Veröffentlichungen und Dokumente ins Arabische (veröffentlichte Berichte, Leitlinien zu bewährten Verfahren usw.). Beispiele hierfür wären neue EU-Dokumente über Kleinwaffen und leichte Waffen, ein Handbuch von Small Arms Survey (im Folgenden „SAS“) zur geschlechtergerechten Kontrolle von Kleinwaffen und das Kapitel „Sicherheit“ des jährlichen Berichts über illegalen Handel der Weltzollorganisation (WZO). 8.3. Ergebnis der Maßnahme: Zu den konkreten Ergebnissen werden die Übersetzung von wichtigen Büchern, Berichten, Informationspapieren und anderen Unterlagen im Zusammenhang mit Kleinwaffen sowie die Erstellung von Podcasts und Blog-Einträgen in arabischer Sprache gehören. Aufbauend auf den in Phase 1 des Projekts erarbeiteten Grundlagen werden durch die Maßnahme insgesamt mehr unabhängige verlässliche Informationen in arabischer Sprache über Kleinwaffen und Waffengewalt zur Verfügung stehen. 9.   Projektkoordinierungssitzungen 9.1. Ziel: Gewährleistung einer optimalen Projektkoordinierung und -planung. 9.2. Maßnahmen: Präsenztreffen an den Sitzen der Durchführungsstellen in Brüssel, Genf und Lyon (insgesamt drei Treffen), auf denen die drei Durchführungsstellen sowie das Sekretariat der Arabischen Liga zusammenkommen, um die projektbezogenen Problemstellungen und Prioritäten sowie Umsetzungspläne und -strategien zu erörtern. 9.3. Ergebnis der Maßnahme: Erstellung eines kurzen Berichts über die projektbezogenen Problemstellungen und Prioritäten sowie die Umsetzungspläne und -strategien (ein Bericht pro Sitzung). 10.   Projektüberwachung und -evaluierung 10.1. Ziel: Sicherstellen, dass die wesentlichen Ziele des Projekts erreicht und alle Projektausgaben gemäß dem vereinbarten Budget ausgeführt wurden. 10.2. Maßnahmen: Phase 2 des Projekts umfasst eine interne und externe Bewertung der vom Projekt entfalteten Wirkung. Die interne Bewertung wird von Projektmitarbeitern mit Unterstützung des Experten für Überwachung, Bewertung und Lernen (Monitoring, Evaluation and Learning – MEL) von SAS durchgeführt. Ein externer Berater wird die externe Bewertung durchführen und zu diesem Zweck zum Abschlusstreffen in Kairo, in (vier) ausgewählte Staaten der Arabischen Liga und zu den Sitzen der Durchführungsstellen reisen. Das Projekt wird zudem eine Prüfung der Rechnungsführung gemäß den EU-Anforderungen umfassen. 10.3. Ergebnis der Maßnahme: Abschluss der internen und externen Bewertungen der vom Projekt entfalteten Wirkung; Abschluss der Prüfung der Rechnungsführung. Durchführungsstellen und Partnerschaften Phase 2 des Projekts wird erneut in Partnerschaft mit dem Sekretariat der Arabischen Liga im Rahmen des strategischen Dialogs zwischen der EU und der Arabischen Liga über Massenvernichtungswaffen, SALW und Rüstungskontrolle durchgeführt. Das Sekretariat der Arabischen Liga richtete das Auftakttreffen für Phase 1 des Projekts im Juli 2019 in Kairo (Ägypten) aus. Personal des Sekretariats nahm an zwei der Bedarfsermittlungsmissionen im Rahmen des Projekts, die im November/Dezember 2019 durchgeführt wurden, sowie an dem ersten subregionalen Workshop, der im Februar 2020 in Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) abgehalten wurde, teil. Die anhaltende und starke Unterstützung des LAS-Sekretariats ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Fortsetzung des Projekts in Phase 2. Wie in Phase 1 des Projekts ist Small Arms Survey, ein dem Graduate Institute of International and Development Studies (Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung) in Genf (Schweiz) angeschlossenes Programm, die führende Durchführungsstelle. Bei der Durchführung von Phase 2 wird SAS sich weiterhin auf die wesentlichen Beiträge der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) und der Weltzollorganisation (WZO) stützen. Die WZO wird die Hauptverantwortung für die vorrangigen Projektbereiche 1 und 2.1 (Kontrolle der internationalen Transfers, einschließlich der Grenzkontrolle) tragen, Interpol für die Projektbereiche 2.2 und 2.3 (Kapazitätsaufbau bei Strafverfolgungsbehörden) und SAS für die Projektbereiche 3 bis 5 (Lagerbestandsverwaltung und -sicherung, DDR und Bereitstellung von Informationen über SALW). Diese Partnerschaft ist ein Modell für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der SALW. Im Rahmen des Projekts werden die einander ergänzenden Kenntnisse und die komplementäre Fachkompetenz der einzelnen Durchführungsstellen genutzt, um ein umfassendes Programm für Wissens- und Kapazitätsaufbau anzubieten, das die wichtigsten Aspekte des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments umfasst. Auf diese Weise werden die in Dokumenten wie dem Aktionsprogramm und der SALW-Strategie der EU herausgestellten Konzepte der internationalen Zusammenarbeit und des Multilateralismus in greifbare Ergebnisse umgesetzt, nämlich die wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments sowie die Stärkung der interregionalen Sicherheit. Bei Bedarf wird SAS in Abstimmung mit dem Sekretariat der Arabischen Liga bestimmte Unterstützungsaufgaben im Zusammenhang mit anderen Projektbereichen anderen Organisationen übertragen. Entsprechend dem Bedarf und den Wünschen der teilnehmenden Mitgliedstaaten der Arabischen Liga können auch andere Organisationen, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, sowie bestimmte spezialisierte Agenturen in der Arabischen Liga zur Projektdurchführung beitragen. Die Durchführungsstellen werden zudem nicht nur für die Koordinierung mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, die in Mitgliedstaaten der Arabischen Liga tätig sind, sorgen, sondern auch für die Koordinierung mit weiteren Programmen der EU, die dort vertreten sind, um sicherzustellen, dass alle im Rahmen des Projekts ergriffenen Maßnahmen bestehende Initiativen ergänzen und darauf aufbauen. Es sei darauf hingewiesen, dass durch dieses Projekt in den letzten Jahren die Unterstützung der Union genutzt wurde, um die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS), den Kernbestandteil des EU-LAS-Ausbildungsangebots von Interpol, weiterzuentwickeln und umzusetzen Die Durchführungsstellen werden außerdem entsprechend den Leitlinien der EU alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, damit die Öffentlichkeitswirksamkeit des Projekts sichergestellt wird. Laufzeit Die Laufzeit des Projekts beträgt voraussichtlich 36 Monate. (1)  BESCHLUSS (GASP) 2018/1789 DES RATES vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.