Europäische Union

Beschluss (Euratom) 2025/492 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Billigung einer Verordnung der Kommission über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D0492. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

tunnel) gegebenenfalls folgende Angaben: a) Beschreibung von Ort, Art, Kennzeichnung b) voraussichtliche Arten von Bestandsänderungen und Möglichkeit, diesen Messpunkt für die Aufnahme des realen Bestands zu nutzen c) für Handhabung und Weitergabe verwendete Ausrüstung d) verwendete Prüfmethoden und -ausrüstung e) Mittel zur Kennzeichnung der Chargen f) voraussichtliche Anzahl der Bestandschargen und Fluss pro Jahr SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMAẞNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 35. Sonstige optionale Informationen, die der Betreiber für relevant hält. Diese können unter anderem Folgendes umfassen: — zusätzliche Angaben zur Wirtsgeologie des geologischen Endlagers (einschließlich geologischer Schichtung, Geochemie, Geophysik, Angaben zu den in der Umgebung des Endlagers gefundenen Radionukliden) — Tätigkeiten zur Charakterisierung des geologischen Endlagers (z. B. Untergrundgrabungen und Erkundungstätigkeiten) ANHANG I-L ORT AUẞERHALB VON ANLAGEN (LOF) Verwaltungstechnische Angaben: a) Datum (Datum der Erstellung der Erklärung der grundlegenden technischen Merkmale) b) Version (eindeutige Bezugsnummer) c) Verantwortliche Person (Name und Kontaktdaten) ANGABEN ZUR ANLAGE UND ZUM KERNMATERIAL 1. Name der Anlage (gegebenenfalls die übliche Abkürzung angeben) — Angabe des/der MBA-Codes (sobald vergeben) 2. Ort, Postanschrift und E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) sowie Telefonnummer 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person), einschließlich Kontaktdaten 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person), einschließlich Kontaktdaten 5. Beschreibung (Hauptmerkmale) 6. Zweck (vorgesehener Verwendungszweck des Kernmaterials) 7. Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb, außer Betrieb und/oder in Stilllegung) 8. Anordnung des Standorts (mit Lage der Anlage sowie der Zugangsstraßen, Flüsse, Gleiskörper usw.) 9. Verantwortliche Stelle für die Sicherungsmaßnahmen, einschließlich Kernmaterialbuchführung, mit E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) und Telefonnummer 10. Kategorien des in der Anlage verwendeten Kernmaterials 11. Beschreibung des Kernmaterials: a) für jede Kategorie Beschreibung typischer Chargen und Posten b) chemische und physikalische Form c) Anreicherungsspanne und Pu-Gehalt d) üblicherweise vor Ort vorhandene Kernmaterialmenge je Kategorie 12. Mittel zur Kennzeichnung von Kernmaterial 13. Spanne der Strahlungsniveaus an Orten, an denen sich Kernmaterial befindet (Dosisraten an festgelegten Orten) (falls relevant) 14. Beschreibung der wichtigsten für Transport, Lagerung und Handhabung verwendeten Behälter 15. Ausrüstung für die Weitergabe von Kernmaterial Schutz- und Sicherheitsvorschriften 16. Spezifische Vorschriften für den physischen Zugang zu Kernmaterial für Inspektionsinformationen 17. Spezifische Strahlenschutz- und Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE 18. Das System für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle ist zu beschreiben, einschließlich einer Beschreibung der Verfahren für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle einschließlich der Verfahren für die Aufnahme des realen Bestands (sowohl für die Anzahl der Posten als auch für deren jeweiliges Kernmaterialgewicht). Aus der Liste der Bestandsposten und aus der Aufstellung des realen Bestands sowie in Bezug auf die Betriebs- und Buchungsprotokolle muss ersichtlich werden, an welchem Ort sich die einzelnen angegebenen Posten/Chargen befinden. (19) Bestimmungen zu vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur räumlichen Eingrenzung und Beobachtung (allgemeine Beschreibung mit Bezugnahmen auf den Grundriss und den Aufbau der Anlage, um die Installation von Siegeln, Kameras usw. zu ermöglichen) SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMAẞNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 20. Alle sonstigen Informationen, die der Betreiber für die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen für relevant hält. ANHANG I-M NATIONALER ORT AUẞERHALB VON ANLAGEN (NATIONALER LOF) Verwaltungstechnische Angaben: a) Datum (Datum der Erstellung der Erklärung der grundlegenden technischen Merkmale) b) Version (eindeutige Bezugsnummer) c) Verantwortliche Person (Name und Kontaktdaten) ANGABEN ZU ANLAGE(N) UND KERNMATERIAL 1. Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) sowie Telefonnummer der für den nationalen LOF zuständigen Stelle (z. B. Behörde) — Angabe des MBA-Codes (sobald vergeben) 2. Verantwortliche Stelle für die Sicherungsmaßnahmen, einschließlich Kernmaterialbuchführung, mit E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) und Telefonnummer 3. Liste der verschiedenen Anlagen, die zum nationalen LOF gehören. Zur Identifizierung der einzelnen Anlagen ist eine eindeutige Kennnummer erforderlich KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE 4. Beschreibung der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den zuständigen Behörden und den einzelnen Besitzern kleiner Mengen für die Zwecke der Umsetzung der Artikel 9 bis 11. 5. Beschreibung der Verfahren für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle einschließlich der Verfahren für die Aufnahme des realen Bestands (sowohl für die Anzahl der Posten als auch für deren jeweiliges Kernmaterialgewicht). Aus der Liste der Bestandsposten und der Aufstellung des realen Bestands muss ersichtlich werden, wer der Besitzer der einzelnen angegebenen Posten/Chargen ist. Zusätzlich für jede Anlage, die zum nationalen LOF gehört: 1. Name der Anlage und Kennnummer 2. Ort 3. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 4. Beschreibung der Kernmaterialverwendung ANHANG I-N ANLAGEN, DIE FÜR DIE AUFNAHME IN DIE CATCH-ALL-MATERIALBILANZZONE (CAM) IN BETRACHT KOMMEN Verwaltungstechnische Angaben: 1. Datum (Datum der Erstellung der Erklärung der grundlegenden technischen Merkmale) 2. Version (eindeutige Bezugsnummer) 3. Verantwortliche Person (Name und Kontaktdaten) NB: Die Angaben gemäß diesem Anhang gelten nicht als Angaben zur Kernmaterialbuchführung, die in Form eines Bestandsänderungsbericht und einer Liste der Bestandspositionen bereitzustellen sind. Wenn die Anlage nicht oder nicht mehr berechtigt ist, Teil der Catch-All-Materialbilanzzone zu sein, oder wenn in dem Mitgliedstaat ein nationaler LOF angesiedelt ist, muss eine andere Vorlage verwendet werden. Bei diesen Besitzern kleiner Kernmaterialmengen (Besitzer kleiner Mengen) wird der Gesamtbestand als Summe des Bestands jeder dort befindlichen Kernmaterialkategorie berechnet, jeweils als prozentualer Anteil folgender Höchstwerte: abgereichertes Uran 350 000  g oder Thorium 200 000  g oder Natururan 100 000  g oder schwach angereichertes Uran 1 000  g oder hochangereichertes Uran 5 g oder Plutonium 5 g Beispiel: a) Der Besitz von 4 g Plutonium entspricht einem prozentualen Bestand von 80 % (4/5). b) Der Besitz von 1 g hochangereichertem Uran plus 20 000 g Natururan entspricht einem prozentualen Bestand von 40 % (1/5 + 20 000/100 000). ANGABEN ZUR ANLAGE UND ZUM KERNMATERIAL 1. Name 2. Eigentümer und/oder Betreiber 3. Ort, Postanschrift und E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) sowie Telefonnummer 4. Art und Menge des Kernmaterials 5. Beschreibung der zur Lagerung und Handhabung benutzten Behälter 6. Beschreibung der Kernmaterialverwendung KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE Die Verpflichtungen der Besitzer kleiner Mengen wurden wie folgt vereinfacht: A. Begrenzungen für Besitz/Bewegungen Übersteigt jeder einzelne Eingang von Kernmaterial die oben genannten Mengen oder übersteigt der „prozentuale Bestand“ der Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt 100 %, so ist dies der Kommission unverzüglich zu melden. B. Zu führende Buchungs-/Betriebsprotokolle Die Buchungs-/Betriebsprotokolle sind so zu führen, dass eine zügige Nachprüfung der Berichte an die Kommission sowie jeder Korrektur dieser Berichte möglich ist. C. Bestandsänderungsberichte Sofern während des entsprechenden Zeitraums keine Bestandsänderung eingetreten ist, muss der Kommission bis zum 31. Januar jedes Jahres ein jährlicher Bestandsänderungsbericht übermittelt werden. Darin ist der Stand am 31. Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres zu beschreiben. Tritt im Laufe des Jahres eine Bestandsänderung ein, so ist der Kommission schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem die Bestandsänderung eingetreten ist, ein Bestandsänderungsbericht zu übermitteln. Bestandsänderungsberichte müssen im Einklang mit den in Anhang III festgelegten Anforderungen in elektronischer Form unter Verwendung einer von der Kommission bereitzustellenden speziellen Excel-Vorlage für den Bestandsänderungsbericht vorgelegt werden. D. Liste der Bestandsposten Bis zum 31. Januar des folgenden Jahres ist der Kommission im Einklang mit den in Anhang V festgelegten Anforderungen für die Aufstellung des realen Bestands eine Liste der Bestandsposten zu übermitteln, in der alle Posten gesondert ausgewiesen sind. Die Liste der Bestandsposten ist in elektronischer Form zu übermitteln. Zu diesem Zweck stellt die Kommission eine spezielle Excel-Vorlage für die Liste der Bestandsposten bereit. ANHANG I-P ANDERE ANLAGEN, DIE MEHR ALS EIN EFFEKTIVES KILOGRAMM KERNMATERIAL VERWENDEN Verwaltungstechnische Angaben: a) Datum (Datum der Erstellung der Erklärung der grundlegenden technischen Merkmale) b) Version (eindeutige Bezugsnummer) c) Verantwortliche Person (Name und Kontaktdaten) ANGABEN ZUR ANLAGE UND ZUM KERNMATERIAL 1. Name der Anlage (gegebenenfalls die übliche Abkürzung angeben) — Angabe des/der MBA-Codes (sobald vergeben) 2. Ort, Postanschrift und E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) sowie Telefonnummer 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person), einschließlich Kontaktdaten 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person), einschließlich Kontaktdaten 5. Beschreibung (Hauptmerkmale) 6. Zweck (vorgesehener Verwendungszweck des Kernmaterials) 7. Gegenwärtiger Zustand (z. B. in der Auslegungsphase, im Bau, in Betrieb, außer Betrieb oder in Stilllegung) 8. Vorbetriebliche Angaben Termine des Auslegungs- und des Bauzeitplans, geschätztes Datum der Inbetriebnahme und des Betriebsbeginns, Daten der beantragten und/oder der erteilten Genehmigung(en) (z. B. Datum der Grundsatzentscheidung, Datum der Beantragung der Baugenehmigung und erwartetes Datum der Beantragung der Betriebsgenehmigung), Angaben zum erwarteten Eingangsdatum des Kernmaterials. Grafische Darstellungen der Anlagenauslegung sind zu übermitteln, sobald sie vorliegen. 9. Anordnung des Standorts (mit Lage der Anlage sowie der Zugangsstraßen, Flüsse, Gleiskörper usw.) 10. Aufbau der Anlage (mit Zonen für die Handhabung und Lagerung von Kernmaterial, Labors, Handschuhkästen, Umgrenzungen, Zäunen usw.) 11. Verantwortliche Stelle für die Sicherungsmaßnahmen, einschließlich Kernmaterialbuchführung, mit E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) und Telefonnummer 12. Kategorien des in der Anlage verwendeten Kernmaterials 13. Beschreibung des Kernmaterials: a) für jede Kategorie Beschreibung typischer Chargen und Posten b) chemische und physikalische Form c) Anreicherungsspanne und Pu-Gehalt d) üblicherweise vor Ort vorhandene Kernmaterialmenge je Kategorie 14. Mittel zur Kennzeichnung von Kernmaterial 15. Spanne der Strahlungsniveaus an Orten, an denen sich Kernmaterial befindet (Dosisraten an festgelegten Orten) 16. Beschreibung der wichtigsten für Transport, Lagerung und Handhabung verwendeten Behälter 17. Ausrüstung für die Weitergabe von Kernmaterial 18. Angabe von Messpunkten, Nachweiszonen, Bestandsorten und schematisches Flussdiagramm, falls vorhanden Schutz- und Sicherheitsvorschriften 19. Spezifische Vorschriften für den physischen Zugang zu Kernmaterial für Inspektionsinformationen 20. Spezifische Strahlenschutz- und Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE 21. Das System für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle ist unter den folgenden Rubriken zu beschreiben: a) Allgemeines Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten benutzten Buchführungssystems, einschließlich der Methode zur Erfassung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen b) Wichtigste Bestandsänderungen Beschreibung typischer Bestandsänderungen, z. B. Eingänge, Versand, abfallbezogene Änderungen, Rundung und Anpassungen (Aufzeichnungen und Primärdaten müssen aufbewahrt werden), einschließlich einer Beschreibung, wie diese Änderungen ermittelt werden. Es sind die entsprechenden Betriebsprotokolle und Primärdaten (z. B. Empfangs- und Versandformulare, Erstaufzeichnung von Messungen und Messkontrollblätter) anzugeben c) Realer Bestand Beschreibung der Verfahren, der geplanten Häufigkeit und der Methoden für die Bestandsaufnahme durch den Betreiber (sowohl für die Anzahl der Posten als auch deren jeweiliges Kernmaterialgewicht), einschließlich der relevanten Prüfmethoden und der erwarteten Genauigkeit, des Zugangs zu Kernmaterial und möglicher Methoden für die physische Überprüfung von Kernmaterial d) Betriebs- und Buchungsprotokolle (einschließlich Formularen für die interne Weitergabe, Anpassungs- oder Berichtigungsmethode, Kontrollmaßnahmen und Verantwortung für die Protokolle) Beschreibung der Art und Weise, wie diese Protokolle geführt werden, einschließlich der Fälle, in denen eine Anpassung oder Berichtigung erforderlich ist, Ort, an dem die Protokolle eingesehen werden können, Aufbewahrungszeit und Sprache e) Besondere Buchführungsbestimmungen Beschreibung besonderer Bestimmungen, z. B. für die Zuweisung von Chargen-IDs und Methoden zur Verhinderung, Aufdeckung und rechtzeitigen Behebung von Buchungsabweichungen 22. Bestimmungen zu vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur räumlichen Eingrenzung und Beobachtung (allgemeine Beschreibung mit Bezugnahmen auf den Grundriss und den Aufbau der Anlage, um die Installation von Siegeln, Kameras, Lasern, Datenfernübertragung usw. zu ermöglichen) 23. Für jeden Messpunkt der Materialbilanzzone gegebenenfalls folgende Angaben: a) Beschreibung von Ort, Art und Kennzeichnung b) physikalische und chemische Form des Kernmaterials (mit Beschreibung des Hüllwerkstoffes) c) verwendete Messmethoden und -ausrüstung d) Methoden zur Umwandlung von Quelldaten in Chargendaten e) Mittel zur Kennzeichnung der Chargen und Beschreibung der Daten NACHBETRIEBLICHE ANGABEN 24. Termine des Stilllegungszeitplans (Betriebsende und Stilllegungstermin) (wo zutreffend) 25. Stilllegungsplan, einschließlich folgender Angaben (wo zutreffend): a) Eckpunkte des Stilllegungsplans b) Entfernung und Rückgewinnung von Kernmaterial, Vorlage eines Plans mit Schätzungen zu Arten, Orten und Zeitpunkten der Rückgewinnung und/oder Entfernung von Kernmaterial (z. B. Zusammenfassung von losem Material zu Posten, Entfernung von Posten, Rückgewinnung/Entfernung von Material aus Dekontaminierungstätigkeiten und Rückgewinnung/Entfernung von Kernmaterial in Abfällen) sowie zur Art der Verbuchung dieses Materials c) Entfernung oder Unbrauchbarmachung von Ausrüstung, die für den Betrieb der Anlage sowie für die Handhabung oder Lagerung von Kernmaterial wesentlich ist SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMAẞNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 26. Alle sonstigen Informationen, die der Betreiber für die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen für relevant hält. ANHANG I-Q ERZANLAGEN Verwaltungstechnische Angaben: a) Datum (Datum der Erstellung der Erklärung der grundlegenden technischen Merkmale) b) Version (eindeutige Bezugsnummer) c) Verantwortliche Person (Name und Kontaktdaten) ANGABEN ZUR ANLAGE UND ZUM KERNMATERIAL 1. Name der Anlage (gegebenenfalls die übliche Abkürzung angeben) — Angabe des MBA-Codes (sobald vergeben) 2. Ort, Postanschrift und E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) sowie Telefonnummer 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 5. Art des Kernmaterials (Uranerz, Thoriumerz oder beides) 6. Beschreibung der für die Lagerung und Handhabung verwendeten Behälter (z. B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit) 7. Beschreibung der Erzförderung, der Aufbereitung und der Verwendung von Ausgangsmaterial, einschließlich des Aufbaus der Anlage 8. Potenzieller jährlicher Durchsatz der Anlage 9. Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb) 10. Verantwortliche Stelle für die Sicherungsmaßnahmen, einschließlich Kernmaterialbuchführung, mit E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) und Telefonnummer KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE 11. Beschreibung der Verfahren für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle einschließlich der Verfahren für die Aufnahme des realen Bestands SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMAẞNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 12. Alle sonstigen Informationen, die der Betreiber für die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen für relevant hält. ANHANG II ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES STANDORTS (1) Standortbezeichnung Erklärung Nr. (2) Datum der Erklärung Berichtszeitraum (3) Name des Standortvertreters Bemerkungen (4) Eintrag (5) Ref. (6) MBA-Code (7) Gebäude (8) Allgemeine Beschreibung einschließlich Verwendungszweck (9) Bemerkungen (10)                                     Erläuterungen (1) Die Ersterklärung muss alle kerntechnischen Anlagen und alle sonstigen Gebäude an ihrem Standort umfassen. Für jedes Gebäude am Standort ist ein gesonderter Eintrag vorzunehmen. Spätere jährliche Aktualisierungserklärungen enthalten nur Standorte und Gebäude, bei denen seit der vorherigen Erklärung eine Änderung eingetreten ist. Der Ersterklärung ist ein Lageplan des Standorts beizufügen, der bei weiteren Erklärungen erforderlichenfalls zu aktualisieren ist. (2) „Erklärung Nr.“: Laufende Nummer für jeden Standort, beginnend mit „1“ für die Ersterklärung. (3) In der Spalte „Berichtszeitraum“ ist in der Ersterklärung „ab“ und das betreffende Datum einzutragen; in allen späteren jährlichen Aktualisierungserklärungen sind der erste und der letzte Tag des Zeitraums anzugeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Angaben ab dem letzten Datum gelten. (4) Bemerkungen zum Standort insgesamt. (5) Jeder „Eintrag“ in jeder Erklärung ist fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit „1“. (6) Die Spalte „Ref.“ ist für Verweise auf einen anderen Eintrag zu nutzen. In der Spalte „Ref.“ sind die entsprechenden Erklärungs- und Eintragsnummern anzugeben (so verweist 10-20 auf Eintrag 20 der Erklärung 10). Der Verweis zeigt an, dass der aktuelle Eintrag frühere Angaben ergänzt oder aktualisiert. Bei Bedarf sind mehrere Verweise möglich. (7) In der Spalte „MBA-Code“ ist der Code für die MBA anzugeben, zu der das in diesem Eintrag angegebene Gebäude gehört. (8) In der Spalte „Gebäude“ ist eine Gebäudenummer oder eine sonstige Bezeichnung zur eindeutigen Identifizierung des Gebäudes auf dem Lageplan des Standorts anzugeben. (9) In der „allgemeinen Beschreibung“ zu jedem Gebäude sind anzugeben: a) die ungefähre Gebäudegröße, d. h. die Anzahl der Geschosse und die gesamte Bodenfläche in Quadratmetern, b) der Verwendungszweck des Gebäudes einschließlich früherer Verwendungszwecke, die für die Auslegung anderer der Kommission zur Verfügung stehender Informationen, etwa der Ergebnisse von Umweltproben, relevant sein könnten, und c) Hauptinhalt des Gebäudes, soweit dies nicht aus dem angegebenen Verwendungszweck ersichtlich ist. Bereits früher im Muster für die grundlegenden technischen Merkmale angegebene Tätigkeitsbeschreibungen müssen nicht erneut angeführt werden. (10) Bemerkungen zu den einzelnen Einträgen. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZU DEN BERICHTEN 1. Gemäß Artikel 79 des Vertrags müssen die von den Anforderungen in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen Betroffenen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats die Mitteilungen bekannt geben, die sie gemäß Artikel 78 und Artikel 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 2. Die Berichte sind elektronisch und in einem vereinbarten Format zu erstellen. Sie sind ordnungsgemäß erstellt und (möglichst digital) unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung. ANHANG III BESTANDSÄNDERUNGSBERICHT Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (1) I für Bestandsänderungsbericht 2 Report date Datum (TTMMJJJJ) Datum der Fertigstellung des Berichts 3 Report number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 4 Line count Zahl Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen 5 Start report Datum (TTMMJJJJ) Erster Tag des Berichtszeitraums 6 End report Datum (TTMMJJJJ) Letzter

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.