Europäische Union

Beschluss (Euratom) 2025/492 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Billigung einer Verordnung der Kommission über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen

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Quellenkennung: 32025D0492. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en Sicherheitsvorschriften der Beschlüsse (EU/ Euratom) 2015/443 und (EU/Euratom) 2015/444 der Kommission. (2)   Die Sicherheit der Informationsübermittlung muss den Vorschriften der Kommission und den Anforderungen der Mitgliedstaaten für die Übermittlung der Informationen entsprechen. Artikel 41 Von außerhalb der Gemeinschaft kontrollierte Anlagen Wird eine Anlage von einer Person oder einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft kontrolliert, so sind die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten von der örtlichen Leitung dieser Anlage zu erfüllen. Artikel 42 Durchführung und Überwachung (1)   Die Kommission erlässt und veröffentlicht Leitlinien für die Anwendung dieser Verordnung in Form einer Empfehlung und aktualisiert diese Leitlinien erforderlichenfalls auf Grundlage der erworbenen Erfahrungen in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation der betroffenen Parteien. (2)   Die Kommission bewertet die Anwendung dieser Verordnung innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Inkrafttreten. Sie erstattet dem Rat über die wichtigsten Ergebnisse Bericht. Artikel 43 Aufhebung Die Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 wird mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung aufgehoben. Die Anhänge III bis IX und die Anhänge XII bis XV werden jedoch mit Wirkung vom … [40 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung] aufgehoben, und die Anhänge I, II und XI werden mit Wirkung vom … [6 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung] aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung. Artikel 44 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Anhänge III bis X und die Anhänge XII bis XV gelten ab dem … [40 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung], und die Anhänge I, II, XI und XVI, gelten ab dem … [6 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung]. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den … Für die Kommission Mitglied der Kommission ANHANG I MUSTER FÜR DIE ERKLÄRUNG ÜBER DIE GRUNDLEGENDEN TECHNISCHEN MERKMALE DER ANLAGEN NB: 1. Angesichts der großen Vielfalt von Anlagen in der Gemeinschaft sind einige Fragen möglicherweise für einige Anlagen nicht relevant. Wird angesichts der besonderen Situation der Anlage eine Angabe als nicht relevant erachtet, kann „nicht zutreffend“ angegeben werden. In diesem Fall ist kurz zu erläutern, warum die Angabe als nicht zutreffend angesehen wird. 2. Grundlegende technische Merkmale, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erklärt wurden, bleiben bis zu ihrer Änderung gültig. 3. Machen Sie bei Aktualisierungen der Erklärung bitte die vorgenommenen Änderungen kenntlich. Bei Aktualisierungen ist die gesamte Erklärung der grundlegenden technischen Merkmale mit einer neuen Versionsnummer zu übermitteln. 4. Elektronische Vorlagen aller Muster werden von der Kommission über eine spezielle Plattform zur Verfügung gestellt. 5. Die Erklärungen sind ordnungsgemäß erstellt und (sofern möglich digital) unterzeichnet elektronisch zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung. ANHANG I-A LEISTUNGS- UND FORSCHUNGSREAKTOREN Verwaltungstechnische Angaben: a) Datum (Datum der Erstellung der Erklärung der grundlegenden technischen Merkmale) b) Version (eindeutige Bezugsnummer) c) Verantwortliche Person (Name und Kontaktdaten) ANGABEN ZUR ANLAGE 1. Name der Anlage (gegebenenfalls die übliche Abkürzung angeben) — Angabe des/der MBA-Codes (sobald vergeben) 2. Ort, Postanschrift und E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) sowie Telefonnummer 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person), einschließlich Kontaktdaten 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person), einschließlich Kontaktdaten 5. Beschreibung (Hauptmerkmale) 6. Zweck und Art der Anlage 7. Gegenwärtiger Zustand (z. B. in der Auslegungsphase, im Bau, in Betrieb, außer Betrieb und/oder in Stilllegung) 8. Vorbetriebliche Angaben Termine des Auslegungs- und des Bauzeitplans, geschätztes Datum der Inbetriebnahme und des Betriebsbeginns, Daten der beantragten und/oder der erteilten Genehmigung(en) (z. B. Datum der Grundsatzentscheidung, Datum der Beantragung der Baugenehmigung und erwartetes Datum der Beantragung der Betriebsgenehmigung), Angaben zum erwarteten Eingangsdatum des Kernmaterials. Grafische Darstellungen der Anlagenauslegung sind zu übermitteln, sobald sie vorliegen. 9. Normalbetriebsart (gewähltes Schichtsystem, voraussichtliche Termine der Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.) 10. Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Reaktor(en) und Lagerzonen, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.) 11. Aufbau der Anlage: a) Angaben zu den Hauptzonen (bauliche Umschließung, Zäune und Zugangswege) b) Lagerzone für eingehendes Material c) Reaktorzone d) Prüf- und Versuchszone, Labore e) Lagerzone für ausgehendes Material f) Abfalllagerzonen 12. Verantwortliche Stelle für die Sicherungsmaßnahmen, einschließlich Kernmaterialbuchführung, mit E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) und Telefonnummer Allgemeine Reaktordaten 13. Beschreibung der Anlage (mit Angabe der Hauptausrüstungsposten) 14. Thermische und elektrische Nennleistung (gegebenenfalls) 15. Anzahl der Einheiten 16. Reaktortyp 17. Art der Nachladung (Zykluslänge, kontinuierlich oder diskontinuierlich, prozentualer Anteil des nachzuladenden Brennstoffes) 18. Kernanreicherungsspanne und Pu-Konzentration (Gleichgewichtskonzentration bei Reaktoren mit kontinuierlicher Nachladung, Anfangs- und Endkonzentration bei Reaktoren mit diskontinuierlicher Nachladung) 19. Moderator 20. Kühlmittel 21. Mantel, Reflektor ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -HANDHABUNG Beschreibung des Kernmaterials 22. Arten von unbestrahltem Brennstoff 23. Anreicherung von unbestrahltem Brennstoff (U-235) und/oder Pu-Gehalt (durchschnittliche Anreicherung für jede Brennelementart) 24. Nenngewicht des Brennstoffs in den Brennstäben/-elementen mit Auslegungstoleranzen 25. Ausführliche Beschreibung der Reaktoranordnung: a) Art der Brennelemente b) Anzahl der Brennelemente, Steuer- und Trimmelemente, Versuchselemente im Kern, in der/den Mantelzone(n) c) Anzahl und Art der Brennstäbe/-elemente d) durchschnittliche Anreicherung und/oder Pu-Gehalt je Brennelement e) allgemeine Struktur f) geometrische Form g) Gesamtabmessungen h) Hüllwerkstoff 26. Ausführliche Beschreibung jeder unbestrahlten Brennstoffart: a) physikalische und chemische Form des Brennstoffs b) Kernmaterial und dessen Menge c) Anreicherung und/oder Pu-Gehalt d) geometrische Form e) Abmessungen f) Anzahl der Stäbe je Element g) chemische Zusammensetzung oder Hauptbestandteile der Legierung h) Hüllwerkstoff (Dicke, Zusammensetzung des Werkstoffs, Bindung) 27. Vorkehrungen für den Brennstabwechsel für jede Brennelementart. Angabe, ob dies ein Routinevorgang werden soll 28. Grundlegende betriebliche Buchungseinheiten (Brennstäbe/-elemente usw.) 29. Andere Arten von Buchungseinheiten 30. Mittel zur Kennzeichnung von Kernmaterial und/oder Brennstoff 31. Sonstiges Kernmaterial und Dummy-Stäbe (z. B. für Abschirmung, Spaltkammern, Strahlenquellen usw.) Kernmaterialfluss 32. Schematisches Flussdiagramm für Kernmaterial (mit Angabe von Messpunkten, Nachweiszonen und Bestandsorten) 33. Bestand mit Mengenbereich, einschließlich Urananreicherung und Plutoniumgehalt, Anzahl der Posten an Schlüsselmesspunkten (unter normalen Betriebsbedingungen) an folgenden Orten: a) Lager für unbestrahlten Brennstoff b) Reaktorkern c) Lager für abgebrannten Brennstoff d) andere Orte 34. Nutzungsgrad 35. Reaktorkernbeladung (Anzahl der Brennstäbe und Brennelemente) 36. Nachladeanforderungen 37. Abbrand (im Durchschnitt und maximal) 38. Angabe der Art und Weise der Handhabung bestrahlter Brennelemente (Trocken-/Nasslagerung oder Wiederaufarbeitung) Handhabung des Kernmaterials 39. Allgemeiner Aufbau für unbestrahlten Brennstoff: a) Anordnung, Lagerplan und Verpackung b) Lagerkapazität c) Betriebsraum für die Vorbereitung und/oder Prüfung des Brennstoffs und Reaktorladezone, Beschreibung und Angabe von Anordnung und allgemeinem Aufbau 40. Transportausrüstung für Brennstoff (einschließlich Nachlademaschine) 41. Transportwege von unbestrahltem Brennstoff, bestrahltem Brennstoff, Mantel und sonstigem Kernmaterial 42. Reaktordruckbehälter (mit Angabe der Kernposition, des Zugangs zum Behälter, der Behälteröffnungen und der Handhabung des Brennstoffs im Reaktorbehälter) 43. Reaktorkerndiagramm (mit Gesamtanordnung, Gitter, Form, Gitterabstand, Kernabmessungen, Reflektor, Mantel, Position, Formen und Abmessungen der Brennstäbe/-elemente, Steuerstäbe/-elemente, Versuchsstäbe/-elemente) 44. Anzahl und Größe der Kanäle für Brennstäbe oder Brennelemente und Steuerstäbe im Reaktorkern 45. Durchschnittlicher mittlerer Neutronenfluss im Kern (thermischer/schneller) 46. Instrumente zur Messung des Neutronen- und des Gammaflusses 47. Allgemeiner Aufbau für bestrahlten Brennstoff: a) Anordnung, Lager für abgebrannten Brennstoff b) Lagermethode c) Auslegungskapazität des Lagers d) Mindestabklingzeit und normale Abklingzeit vor dem Versand e) Beschreibung der Transportausrüstung und des Transportbehälters für bestrahlten Brennstoff 48. Maximales Strahlungsniveau des Brennstoffs/des Mantels nach der Nachladung (Dosisrate an der Oberfläche und in einer Entfernung von 1 m) 49. Für die Handhabung von bestrahltem Brennstoff verwendete Methoden und Ausrüstung (Entnahme der Brennstäbe, obere Öffnung) 50. Prüfzone für Kernmaterial (gegebenenfalls): a) kurze Beschreibung der durchzuführenden Tätigkeiten b) Beschreibung der Hauptausrüstungen (z. B. heiße Zelle, Ausrüstungen zur Enthülsung und Auflösung von Brennelementen) c) Beschreibung der Transport- und Lagerbehälter für Kernmaterial und der Verpackung von Abfall und Schrott (z. B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit) d) Beschreibung der Lagerzone für unbestrahltes und bestrahltes Kernmaterial e) Anordnung und allgemeiner Aufbau Kühlmitteldaten 51. Flussdiagramm (mit Angabe von Durchsatz, Temperatur und Druck an den wichtigsten Punkten usw.) Schutz- und Sicherheitsvorschriften 52. Spezifische Vorschriften für den physischen Zugang zu Kernmaterial für Inspektionsinformationen 53. Durch die Inspektoren einzuhaltende spezifische Strahlenschutz- und Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE 54. Das System für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle ist unter den folgenden Rubriken zu beschreiben: a) Allgemeines Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten benutzten Buchführungssystems, einschließlich der Methode zur Erfassung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen b) Wichtigste Bestandsänderungen Beschreibung typischer Bestandsänderungen, z. B. Eingänge, Versand (einschließlich Abfällen), nuklearer Verlust und nukleare Produktion, einschließlich einer Beschreibung, wie diese Änderungen ermittelt werden. Es sind die entsprechenden Betriebsprotokolle und Primärdaten (z. B. Empfangs- und Versandformulare, Erstaufzeichnung von Messungen und Messkontrollblätter) anzugeben c) Realer Bestand Beschreibung der Verfahren, der geplanten Häufigkeit und der Methoden für die Bestandsaufnahme durch den Betreiber (sowohl für die Anzahl der Posten als auch deren jeweiliges Kernmaterialgewicht), einschließlich der relevanten Prüfmethoden und der erwarteten Genauigkeit, des Zugangs zu Kernmaterial und möglicher Methoden für die physische Überprüfung unbestrahlten und bestrahlten Kernmaterials d) Betriebs- und Buchungsprotokolle (einschließlich Formularen für die interne Weitergabe, Anpassungs- oder Berichtigungsmethode, Kontrollmaßnahmen und Verantwortung für die Protokolle) Beschreibung der Art und Weise, wie diese Protokolle geführt werden, einschließlich der Fälle, in denen eine Anpassung oder Berichtigung erforderlich ist, Ort, an dem die Protokolle eingesehen werden können, Aufbewahrungszeit und Sprache e) Besondere Buchführungsbestimmungen Beschreibung besonderer Bestimmungen, z. B. für die Zuweisung von Chargen-IDs und Methoden zur Verhinderung, Aufdeckung und rechtzeitigen Behebung von Buchungsabweichungen 55. Bestimmungen zu vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur räumlichen Eingrenzung und Beobachtung (allgemeine Beschreibung mit Bezugnahmen auf den Grundriss und den Aufbau der Anlage, um die Installation von Siegeln, Kameras, Lasern, Datenfernübertragung usw. zu ermöglichen) 56. Für jeden Messpunkt der Materialbilanzzone gegebenenfalls folgende Angaben: a) Ort, Art, Kennzeichnung b) voraussichtliche Arten von Bestandsänderungen c) Möglichkeit, diesen Messpunkt für die Aufnahme des realen Bestands zu nutzen d) physikalische und chemische Form des Kernmaterials e) Kernmaterialbehälter und Verpackung f) verwendete Probenahmeverfahren und -ausrüstung g) verwendete Messmethoden und -ausrüstung für Postenzählung, Neutronenfluss, Leistungspegel, nuklearen Abbrand und nukleare Produktion usw. h) Quelle und Genauigkeit i) Kalibrierungstechnik und Häufigkeit der Kalibrierung der verwendeten Ausrüstung j) Programm für die kontinuierliche Bewertung der Genauigkeit der verwendeten Methoden und Techniken k) Methode zur Umwandlung von Quelldaten in Chargendaten (Berechnungsverfahren, verwendete Konstante usw.) l) voraussichtlicher Chargenfluss pro Jahr m) voraussichtliche Anzahl der Bestandschargen n) voraussichtliche Anzahl der Posten je Fluss o) Art, Zusammensetzung und geschätzte Menge des Kernmaterials pro Charge (Durchschnitt), Form des Kernmaterials und typische Isotopenzusammensetzung p) Zugang zum Kernmaterial und Ort, an dem es sich befindet NACHBETRIEBLICHE ANGABEN 57. Termine des Stilllegungszeitplans (Betriebsende und Stilllegungstermin) 58. Stilllegungsplan, einschließlich folgender Angaben: a) Eckpunkte des Stilllegungsplans b) Entfernung und Rückgewinnung von Kernmaterial, Vorlage eines Plans mit Schätzungen zu Arten, Orten und Zeitpunkten der Rückgewinnung und/oder Entfernung von Kernmaterial (z. B. Zusammenfassung von losem Material zu Posten, Entfernung von Posten, Rückgewinnung/Entfernung von Material aus Dekontaminierungstätigkeiten und Rückgewinnung/Entfernung von Kernmaterial in Abfällen) sowie zur Art der Verbuchung dieses Materials c) Entfernung oder Unbrauchbarmachung von Ausrüstung, die für den Betrieb der Anlage sowie für die Handhabung oder Lagerung von Kernmaterial wesentlich ist SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMAẞNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 59. Sonstige optionale Informationen und grafische Darstellungen, die der Betreiber für die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen in der Anlage für relevant hält. ANHANG I-B KRITISCHE UND UNTERKRITISCHE ANLAGEN Verwaltungstechnische Angaben: a) Datum (Datum der Erstellung der Erklärung der grundlegenden technischen Merkmale) b) Version (eindeutige Bezugsnummer) c) Verantwortliche Person (Name und Kontaktdaten) ANGABEN ZUR ANLAGE 1. Name der Anlage (gegebenenfalls die übliche Abkürzung angeben) — Angabe des/der MBA-Codes (sobald vergeben) 2. Ort, Postanschrift und E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) sowie Telefonnummer 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person), einschließlich Kontaktdaten 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person), einschließlich Kontaktdaten 5. Beschreibung (Hauptmerkmale) 6. Zweck und Art der Anlage 7. Gegenwärtiger Zustand (z. B. in der Auslegungsphase, im Bau, in Betrieb, außer Betrieb und/oder in Stilllegung) 8. Vorbetriebliche Angaben Termine des Auslegungs- und des Bauzeitplans, geschätztes Datum der Inbetriebnahme und des Betriebsbeginns, Daten der beantragten und/oder der erteilten Genehmigung(en) (z. B. Datum der Grundsatzentscheidung, Datum der Beantragung der Baugenehmigung und erwartetes Datum der Beantragung der Betriebsgenehmigung), Angaben zum erwarteten Eingangsdatum des Kernmaterials. Grafische Darstellungen der Anlagenauslegung sind zu übermitteln, sobald sie vorliegen. 9. Normalbetriebsart (gewähltes Schichtsystem, voraussichtliche Termine der Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.) 10. Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.) 11. Aufbau der Anlage: a) Angaben zu den Hauptzonen (bauliche Umschließung, Zäune und Zugangswege) b) Lagerzone(n) für Kernmaterial c) Abfalllagerzonen d) Transportwege des Kernmaterials e) Prüf- und Versuchszonen, Labore 12. Verantwortliche Stelle für die Sicherungsmaßnahmen, einschließlich Kernmaterialbuchführung, mit E-Mail-Adresse (Funktionsmailbox, sofern vorhanden) und Telefonnummer Allgemeine Daten der Anlage 13. Anzahl der kritischen Anordnungen in der Anlage und ihre Position 14. Erwartete maximale Betriebsleistung und/oder erwarteter maximaler Neutronenfluss 15. Beschreibung von Moderator, Reflektor, Mantel und Kühlmittel ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -HANDHABUNG Beschreibung des Kernmaterials 16. Wichtigste Arten von Kernmaterial/Brennstoff und Nenngewicht des Kernmaterials in der Anlage 17. Brennstoffanreicherungsspanne und Pu-Gehalt 18. Beschreibung des Brennstoffs (für jede Brennstoffart) durch grafische Darstellung oder auf andere Weise: a) chemische Zusammensetzung oder Hauptbestandteile der Legierung b) Form und Abmessungen c) Anzahl der Stäbe je Element d) Anreicherung d) Nenngewicht des Kernmaterials mit Auslegungstoleranzen f) Zusammensetzung der Legierung usw. 19. Hüllwerkstoff (Dicke, Zusammensetzung des Werkstoffs und Bindung) 20. Brennstabbündel (Anzahl der Brennstäbe je Brennelement, Anordnung der Brennstäbe im Bündel, Konfiguration und Nenngewicht des Kernmaterials pro Bündel mit Auslegungstoleranz) 21. Grundlegende betriebliche Buchungseinheiten (Brennstäbe/-elemente usw.) 22. Andere Arten von Einheiten 23. Mittel zur Kennzeichnung von Kernmaterial/Brennstoff 24. Sonstiges Kernmaterial und Dummy-Stäbe (kurze Angaben zu Material, Zweck und Art der Verwendung, z. B. als Booster-Stäbe, für Abschirmung, Spaltkammern, Strahlenquellen) Kernmaterialfluss 25. Schematisches Flussdiagramm für Kernmaterial (mit Angabe von Messpunkten, Nachweiszonen, Bestandsorten usw. für Betreiberzwecke) 26. Bestand mit Mengenbereich, einschließlich Urananreicherung und Plutoniumgehalt für: a) Kernmateriallager b) Kernbereich(e) c) Kernanordnung(en) d) andere Orte Ort und Handhabung des Kernmaterials (für jede Nachweiszone) 27. Kerndiagramm (für jede kritische Anordnung, mit Gesamtanordnung, Kerntragestruktur, Systemen für Abschirmung und Wärmeabfuhr, Kanälen für Brennelemente/Brennstäbe oder Brennstabbündel, Steuerstäben, Moderator, Reflektor, Strahlenkanälen, Abmessungen usw.) 28. Spannen der kritischen Masse und maximaler Radius 29. Beschreibung der häufigsten Konfigurationen 30. Durchschnittlicher mittlerer Neutronenfluss im Kern (thermischer/schneller) 31. Instrumente zur Messung des Neutronen- und des Gammaflusses (Genauigkeit und Art der Instrumente, Ort des Anzeige- und des Aufzeichnungsgeräts) 32. Maximales Strahlungsniveau außen/innen an festgelegten Orten (Dosisrate) 33. Maximales Strahlungsniveau des Brennstoffs nach der Nachladung/nach Betrieb (Dosisrate an der Oberfläche und in einer Entfernung von 1 m) 34. Kernmateriallagerung: a) Beschreibung der Verpackung b) Lagerplan und -aufbau c) Kapazität des Lagers d) Vorbereitung des Kernmaterials (Beschreibung und Angabe von Anordnung und allgemeinem Aufbau) 35. Transportwege des Kernmaterials 36. Hauptausrüstungen für: a) Zusammenbau und Zerlegung des Brennstoffs b) Prüfung des Kernmaterials c) Messung des Kernmaterials 37. etwaige Transportausrüstung für Brennstoff Schutz- und Sicherheitsvorschriften 38. Spezifische Vorschriften für den physischen Zugang zu Kernmateria

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.