Europäische Union

98/475/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Februar 1998 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache Nr. IV/M.986 - Agfa-Gevaert/DuPont) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1290) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31998D0475. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s Drittländern in den EWR verkaufen, generell nicht als alternative Bezugsquelle in Betracht ziehen. Als wichtigste Gründe wurden die Kundennähe und die schnelle Lieferung angeführt. Außerdem hat die Analyse der Marktpreisentwicklung in den verschiedenen Regionen der Welt von 1992 bis 1996 ergeben, daß die Preise im EWR regelmäßig zurückgingen, jedoch z. B. in den USA 1996 höher waren als 1992. (41) Daher stimmt die Kommission der in der Anmeldung vorgeschlagenen Definition des relevanten geographischen Markts als den EWR zu, die im übrigen von nahezu allen befragten Abnehmern und Wettbewerbern bestätigt wurde. Märkte für Geräte, Chemikalien und Service (42) Die Definition des geographischen Markts für Geräte, Chemikalien und Service kann offenbleiben, da auch bei einer engeren Marktdefinition (d. h. nationale Servicemärkte und EWR für Geräte und Chemikalien) kein Wettbewerbsproblem auftreten würde. 3. Würdigung (43) Der angemeldete Zusammenschluß führt zu einer beherrschenden Stellung von Agfa auf den EWR-Märkten für Negativdruckplatten. Auf den Märkten der Filme für grafische Zwecke, Positivdruckplatten und CTP-Platten wird durch den Zusammenschluß keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt. Allgemeine Bemerkungen (44) Nach Angaben der Parteien und fast aller übrigen Anbieter lassen sich Marktgröße und Marktanteile zuverlässiger auf der Grundlage von Volumen (in Quadratmetern) berechnen als auf der Grundlage von geschätzten Werten. Die Kommission hat festgestellt, daß keine signifikanten Preisunterschiede zwischen Herstellern bestehen, die die Berechnung nach Volumen weniger zuverlässig machten als die Berechnung nach dem Warenwert. A. Auswirkungen auf den Markt für Negativdruckplatten Marktgröße (45) Auf der Grundlage der Umsatzangaben von Agfa und DuPont und ihrer wichtigsten Wettbewerber schätzt die Kommission, daß im EWR 1996 insgesamt etwa 30,9 Millionen Quadratmeter (Mio. m2) Negativplatten verkauft wurden. Die anmeldende Partei rechnet mindestens für die nächsten fünf Jahre mit einem Zuwachs von 2 bis 3 % pro Jahr. Marktanteile (46) Der kumulierte EWR-Marktanteil von Agfa und DuPont und die Anteile der größten Konkurrenten werden in nachstehender Tabelle wiedergegeben. Am 1. Dezember 1997 haben Kodak und Sun Chemical, Eigentümer von Polychrome, bei der Kommission die Zusammenlegung ihrer Grafikaktivitäten (einschließlich Offsetdruckplattengeschäft) in einem Gemeinschaftsunternehmen unter der Bezeichnung "Kodak Polychrome Graphics" angemeldet (4). Kodak und Polychrome werden daher im Hinblick auf ihre Stellung auf dem Markt für Negativdruckplatten und den übrigen Filme- und Druckplattenmärkten als Einheit behandelt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Stellung des neuen Unternehmens (47) Der kumulierte Marktanteil von Agfa und DuPont betrug 1996 [< 55] %. Zwischen 1994 und 1996 konnte Agfa seinen Anteil leicht erhöhen, während der von DuPont von [< 35] % auf [< 30] % zurückging. Dies war der stärkste Rückgang, der in jenem Jahr zu verzeichnen war. Trotz des niedrigeren kombinierten Marktanteils wird das fusionierte Unternehmen (am Marktanteil gemessen) 2,5mal so stark sein wie der nächstgrößte Wettbewerber (Kodak/Polychrome), während der Anteil der übrigen Konkurrenten unter 10 % liegen wird. (48) Agfa macht geltend, daß der gemeinsame Marktanteil von Agfa und DuPont infolge des Zusammenschlusses um mehrere Prozentpunkte sinken werde, da Abnehmer, die zuvor von beiden Unternehmen bezogen (vor allem Zeitungsverlage), dann auch bei einem anderen Lieferanten einkaufen würden, um sich mehrere Bezugsquellen offenzuhalten. Laut Agfa wären [< 5] % des kombinierten Agfa/DuPont-Marktanteils davon betroffen. Agfa hat der Kommission aber auch mitgeteilt, daß sie die DuPont-Platten weiterhin über das bestehende DuPont-Vertriebsnetz absetzen wird, so daß für die Endnutzer DuPont als alternative Bezugsquelle bestehen bleiben wird. Außerdem kann damit gerechnet werden, daß auch andere Allianzen wie das vor kurzem angekündigte Gemeinschaftsunternehmen von Kodak und Polychrome oder der im Oktober 1997 gefaßte Beschluß von International Paper zur Veräußerung des Tochterunternehmens Horsell-Anitec ähnliche Abnehmerreaktionen hervorrufen werden, die zu Marktanteilsgewinnen für Agfa/DuPont führen könnten. (49) Die Produktionskapazität von Agfa und DuPont im EWR liegt bei insgesamt [ . . . ] Mio. m2. Die Anlagen von Agfa waren zu [ . . . ] % ausgelastet, die von DuPont zu [ . . . ] %. Der Auslastungsgrad der wichtigsten Konkurrenten war höher (s. Randnummern 50 und 51). Das neue Unternehmen wird daher über ausreichend Kapazitäten verfügen, um dem erwarteten Nachfrageanstieg begegnen zu können. Stellung der Wettbewerber (50) Die größten Konkurrenten auf dem Markt für Negativdruckplatten sind Kodak/Polychrome, Fuji, Horsell-Anitec und Lastra. Ihre Marktanteile blieben zwischen 1994 und 1996 stabil; lediglich Kodak/Polychrome und Fuji konnten um 4 % bzw. 2 % zulegen. Im Gegensatz zu den Märkten der Filme für grafische Zwecke ist das Gemeinschaftsunternehmen von Kodak und Polychrome hier durch die Marktanteilsaddition nicht zu einem viel stärkeren Wettbewerber geworden, da der Marktanteil von Kodak 1996 weniger als 4 % betrug. (51) Die Produktionskapazität der größten Wettbewerber betrug 1996 im EWR weniger als 35 Mio. m2 gegenüber [< 80] Mio. m2 von Agfa/DuPont. Der Auslastungsgrad der größten Konkurrenten lag zwischen 75 % und 95 %. Auch die Konkurrenten verfügen somit über genügend Kapazitäten im Falle eines Nachfragewachstums, haben jedoch weniger Anreiz zu reagieren als Agfa. Wegfall von DuPont als Wettbewerber (52) Mit [< 30] % befindet sich DuPont auf dem EWR-Markt in einer ähnlich führenden Stellung wie Agfa [< 30] %. Auf dem Markt für Negativplatten spielt das Unternehmen eine wichtige Rolle, wie ein großer Anteil der Händler und Endnutzer bestätigt hat, die der Kommission geantwortet haben. 42 % der Händler und 31 % der Endnutzer haben ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen. In ihren Antworten kommt zum Ausdruck, daß sie nach der Fusion und dem Wegfall von DuPont als Wettbewerber weniger Auswahl haben werden und ein Ende des Preisrückgangs oder gar Preiserhöhungen hinnehmen müssen. (53) Der Rückgang des Marktanteils von DuPont liegt auch daran, daß der Beschluß von DuPont zur Veräußerung des Filme- und Druckplattengeschäfts schon 1994 gefaßt wurde und öffentlich bekannt war, weshalb manche Abnehmer sich nach anderen Bezugsquellen umgesehen haben. Ein anderer Grund für den Umsatzverlust liegt laut DuPont in dem Umstand, daß das Unternehmen 1996 den Preis für Negativplatten um durchschnittlich [ . . . ] % angehoben hat, wohingegen die Marktdurchschnittspreise um [ . . . ] % sanken. Nachfragemacht (54) Laut Agfa verkaufen Agfa und DuPont ihre Negativplatten zu rund [> 50] % unmittelbar an Endnutzer wie Zeitungsverlage, auf die ein Großteil dieser Umsätze entfällt. Deren Zahl beträgt jedoch - ebenfalls laut Agfa - im EWR insgesamt 1 900, und die Zahl der Endnutzer insgesamt liegt bei nicht weniger als 32 080 (vornehmlich Buchverlage, gewerbliche Druckereien und Verpackungsdruckereien). Hinzu kommen über 700 Händler. Die Negativplatten machen etwa 1 % bis 5 % der Produktionskosten der Endnutzer aus. Überdies entfallen auf die 10 größten Endnutzer (Zeitungsverlage) von Agfa/DuPont lediglich [< 20] % des Negativplattenumsatzes von Agfa; bei DuPont sind es [< 20] %. Diese Zeitungsverlage verfügen im allgemeinen über keinen bedeutenden Vorrat an Negativplatten und sind demnach auf Hersteller angewiesen, die einen raschen und sicheren Nachschub gewährleisten. Im übrigen scheinen die betroffenen Endnutzer (einschließlich Zeitungsverlage) auf ihren eigenen Märkten keine besonders bedeutende Rolle zu spielen, die ihnen eine bessere Verhandlungsposition hätte verschaffen können. Wegen der starken Fragmentierung der Nachfrageseite kann dieser keine nennenswerte Marktmacht zugesprochen werden. (55) Außerdem wird die Abnahmemenge der einzelnen Endnutzer und Händler nach dem Zusammenschluß wegen des insgesamt größeren Umsatzes des neuen Unternehmens sogar relativ zurückgehen, da die Großkunden von Agfa und DuPont in der Regel nicht die gleichen sind. (56) Wegen des geringen Anteils der einzelnen Endnutzer und Händler am Umsatz von Agfa und DuPont dürften die Abnehmer weder jetzt noch in Zukunft über eine nennenswerte Nachfragemacht verfügen. Diese Feststellung wurde durch die Antworten der Abnehmer auf die Kommissionsbefragung bestätigt, wonach 16 % sich gezwungen sehen würden, nach dem Zusammenschluß etwaige Preiserhöhungen zu akzeptieren. Potentieller Wettbewerb (57) Im vorliegenden Fall wurden mit Blick auf den potentiellen Wettbewerb einerseits das Wettbewerbspotential bereits auf dem Markt vertretener Unternehmen, die weitere Produktionskapazitäten schaffen könnten, und andererseits die Möglichkeit des Zutritts neuer Anbieter zum EWR-Markt untersucht. Vorhandene Wettbewerber (58) Geprüft wurde, ob das Wettbewerbspotential der vorhandenen Wettbewerber auf den Offsetdruckplattenmärkten die Stellung des fusionierten Unternehmens in ausreichendem Maße einschränken würde. a) Verwendung freier Produktionskapazität (59) Die wichtigsten vorhandenen Wettbewerber auf dem Markt für Negativplatten sind Kodak/Polychrome, Fuji, Lastra und Horsell. Kodak verfügt im EWR über keine Produktionskapazitäten, die von Polychrome waren 1996 zu mehr als [ . . . ] % ausgelastet. Polychrome erzielt auch erhebliche Umsätze mit Positiv- und CTP-Platten und muß deswegen auch Kapazitäten für eine Nachfrage nach diesen Produkten freihalten. Der Markt für CTP-Platten wächst schnell und bietet höhere Gewinnspannen als der Markt für Negativplatten, so daß freie Kapazitäten eher zur Herstellung von CTP-Platten genutzt werden dürften. Daher dürfte Polychrome nur über begrenzte Möglichkeiten zu einer weiteren Erhöhung ihrer Produktion von Negativplatten verfügen. Fuji, das seit 1993 über ein Werk im EWR verfügt, hat bereits einen Auslastungsgrad von mehr als [ . . . ] % erreicht. Soweit der Kommission bekannt, ist die Errichtung zusätzlicher Kapazitäten nicht geplant. Fuji verkauft dreimal so viele Positivplatten wie Negativplatten und hat mit dem Verkauf von CTP-Platten begonnen und dürfte daher den Großteil seiner ungenutzten Kapazitäten für diese beiden Sorten freihalten. Fuji hat angegeben, weder in der Produktion noch im Vertrieb über die notwendige Größe zu verfügen, um auf dem Markt für Negativplatten weitere nennenswerte Erfolge zu erzielen. Horsell verkauft vornehmlich Positivplatten ([ . . . ] % seines Umsatzes) und hat seine Kapazitäten zu mehr als [ . . . ] % ausgelastet. Im letzten Quartal 1997 ist bekannt geworden, daß International Paper, Eigentümer von Horsell, dieses Geschäft abstoßen möchte; daher ist nicht damit zu rechnen, daß das im wesentlichen Positivplatten herstellende Unternehmen größere Summen in die Ausweitung des Negativplattengeschäfts investieren wird. Auch Lastra verkauft hauptsächlich Positivplatten (mehr als [ . . . ] % des gesamten Plattenumsatzes) und erreicht einen Auslastungsgrad von über [ . . . ] %. (60) Außerdem gilt für Lastra und Horsell, daß sie im Falle einer Nutzung freier Kapazitäten für Herstellung und Verkauf von Negativplatten eine neue Abnehmerbasis aufbauen müßten, da die meisten Endnutzer von Negativplatten Zeitungsverlage sind, die in der Regel direkt beim Hersteller beziehen. Wollten sie ihren Negativplatten-Absatz steigern, müßten sie ein entsprechendes Vertriebsnetz schaffen, was mit hohen Kosten verbunden wäre. Lastra verfügt z. B. lediglich in Italien über eigene Verkäufer. Und trotzdem hat DuPont, das angeblich starkem Wettbewerbsdruck durch Lastra ausgesetzt ist, in Italien lediglich zwei Kunden an Lastra verloren. (61) Im Vergleich zu ihren Konkurrenten hat Agfa/DuPont viel mehr freie Kapazitäten, und der Anteil von DuPont an diesen Kapazitäten wird nach dem Zusammenschluß nicht länger mit hohen Abschreibungskosten belastet sein. Sowohl in der Produktion als auch im Vertrieb wird das neue Unternehmen Größenvorteile erzielen, die von vielen Wettbewerbern als mit ausschlaggebend für die künftige starke Wettbewerbsposition von Agfa/DuPont bezeichnet werden. Da die Marktanteile von DuPont nicht länger zurückgehen und voraussichtlich sogar wieder ansteigen werden, verfügen die übrigen vorhandenen Wettbewerber über keine Möglichkeit zur Abwerbung von DuPont-Kunden, solange sie nicht umfangreichere Größenvorteile oder ein breiteres Produktangebot aufweisen können. Dies aber ist um so unwahrscheinlicher, als die beiden größten Anbieter mit dem jetzt schon breitesten Angebot, Agfa und DuPont, ihre Produktpaletten zusammenlegen werden. Außerdem wird das fusionierte Unternehmen über die günstigste Kostenstruktur für etwaige Produktionssteigerungen verfügen. Schließlich übertreffen Vertriebsnetz und Abnehmerbasis jene der Konkurrenten, da Agfa/DuPont auf allen Druckplattenmärkten stark vertreten ist. (62) Aus diesen Ausführungen wird deutlich, daß die Wettbewerber, die über eine starke Stellung auf dem Markt für Negativplatten verfügen, in ihren Kapazitäten bereits weitgehend ausgelastet sind und Wettbewerber mit weniger ausgelasteten Kapazitäten nicht über das Vertriebsnetz und den Kundenstamm verfügen, die für eine Absatzsteigerung notwendig wären. Da die Wettbewerbsstellung des fusionierten Unternehmens insbesondere im Blick auf Kapazitätsreserven, Vertriebsnetz, Zugang zu den Abnehmern und Produktpalette deutlich besser sein wird als die der anderen Unternehmen, kann der potentielle Wettbewerb keinen ausreichenden Druck auf die Marktmacht des neuen Unternehmens entfalten. b) Kundenzugang (63) Die meisten von der Kommission befragten Endnutzer und Händler bewerteten den Wechsel des Lieferanten von Negativplatten als schwierig. Die Kommission hält den Umstieg auf einen anderen Hersteller zwar für theoretisch möglich, sieht aber in der Praxis die nachstehend beschriebenen Grenzen. (64) Zum einen ist der Wechsel des Lieferanten schwieriger, wenn der Endnutzer beim Hersteller ein ganzes Bündel von Produkten bezieht. Dies geschieht mittels von Kaufverträgen, wonach der Hersteller Geräte kostenlos oder zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellt, wobei sich die Abnehmer allerdings für einen bestimmten Zeitraum - in der Regel zwei bis drei Jahre - auch zum Kauf seiner Verbrauchsmaterialien (Filme und Platten) verpflichtet. Die Kosten für das Gerät sind dabei im Preis für die Verbrauchsmaterialien enthalten. Die Kommission hat festgestellt, daß diese Verträge in der Branche gang und gäbe sind und nach Auskunft einiger Wettbewerber zunehmen. (65) Von dem notifizierenden Unternehmen vorgelegte Zahlen lassen erkennen, daß bei Agfa etwa [< 10] % und bei DuPont rund [< 30] % des Gesamtumsatzes im Rahmen von solchen Paketgeschäften erzielt werden. Bei neu geschlossenen Verträgen liegt diese Zahl deutlich höher; im Vereinigten Königreich enthalten [< 50] % der neuen Verträge eine entsprechende Klausel, bei den laufenden Verträgen hingegen nur [< 40] %. Agfa hat hierzu keine Zahlen vorgelegt. (66) Die wichtigsten Abnehmer von Negativdruckplatten sind Zeitungs- und Buchverlage, gewerbliche und Verpackungsdruckereien und der Handel. Laut Agfa und DuPont sind die Abnehmer in rechtlicher Hinsicht nicht verpflichtet, Verbrauchsmaterialien weiter von dem Hersteller zu beziehen, der die Geräte geliefert und ihre Finanzierung geregelt hat. Der Kunde kann jederzeit seine noch ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Hersteller tilgen und die Verbrauchsmaterialien bei einem anderen Lieferanten beziehen. Die Kommission hat jedoch im Zuge der Nachprüfung ihre Auffassung bestätigt gefunden, daß Endnutzer mit begrenztem finanziellem Spielraum kaum in der Lage sind, die verbliebenen Verbindlichkeiten vorzeitig zu tilgen, sondern wahrscheinlich bis zum Auslaufen des Paketgeschäfts warten werden, bevor sie den Lieferanten ihrer Geräte und/oder Verbrauchsmaterialien wechseln. Aber auch dann ist die Bereitschaft zu einem solchen Wechsel nicht besonders ausgeprägt, zumal wenn die Konkurrenz wegen einer engeren Produktpalette nicht das gleiche Paket anbieten kann. Aus den Zahlen der anmeldenden Partei geht hervor, daß weniger als [ . . . ] % der Endnutzer, die ein solches Paketgeschäft abgeschlossen haben, vor Auslaufen des Vertrags und lediglich [ . . . ] % nach Auslaufen des Vertrags tatsächlich auf eine andere Bezugsquelle umsteigen. Diese Vertragspraxis erschwert daher der Konkurrenz einen Angriff auf die Marktstellung von Agfa/DuPont. (67) Für die Beurteilung der Möglichkeiten der Abnehmer auf einen Lieferantenwechsel und der Fähigkeit des neuen Unternehmens und seiner Konkurrenten zum Angebot von Paketgeschäften sind auch die Exklusivvereinbarungen mit Geräteherstellern von Bedeutung. Agfa und DuPont bieten auch Geräte für die Druckplattenbelichtung und Prozessoren (Druckplattenentwicklungsmaschinen). Diese Geräte werden entweder selbst hergestellt (DuPont) oder - oft auf OEM-Basis - von unabhängigen Herstellern erworben. In den Verträgen mit zwei unabhängigen Geräteherstellern hat Agfa Ausschließlichkeitsklauseln vereinbart, wonach die Hersteller die betreffenden Geräte nicht an Konkurrenten von Agfa verkaufen dürfen, wenn die Geräte nach Agfa-Spezifikationen gefertigt wurden. Die Tatsache, daß Agfa nach dem Zusammenschluß Paketgeschäfte mit selbst hergestellten Geräten anbieten kann, wozu bestimmte Konkurrenten (z. B. Kodak/Polychrome, Lastra, Konica) nicht in der Lage sind, bevorteilt Agfa im Hinblick auf den Abschluß von Paketgeschäften. Die Möglichkeit zur Lieferung eigener Geräte und die Geschäftsbeziehungen von Agfa/DuPont mit Geräteherstellern stellen ein weiteres Hindernis für Konkurrenten dar, die mit gleichwertigen Paketgeschäften die Marktstellung von Agfa/DuPont angreifen wollen. (68) Zum zweiten wird die Umsteigemöglichkeit zumindest einer Reihe von Händlern durch die bestehenden Alleinbezugsvereinbarungen eingeschränkt. Einige Händler dürfen lediglich Agfa- bzw. DuPont-Produkte führen. Agfa macht geltend, daß diese Vereinbarungen nur von geringer Bedeutung seien, da von insgesamt [ . . . ] Händlern im EWR lediglich [ . . . ] Agfa-Händler und [ . . . ] DuPont-Händler von solchen Klauseln betroffen seien. Gerade diese Händler spielen jedoch oft eine besondere Rolle, da sie ein großes Gebiet - vielfach einen ganzen Mitgliedstaat - abdecken und deswegen einen großen Anteil am Umsatz von Agfa oder DuPont haben. Agfa hat angegeben, daß [< 60] % ihrer Verkäufe an den Handel und [< 10] % des Druckplattenabsatzes von DuPont an den EWR-Handel auf Alleinbezugsvereinbarungen entfallen. Genaue Zahlen für den Absatz von Negativplatten wurden von Agfa und DuPont nicht vorgelegt. Diese Ausschließlichkeitsvereinbarungen stellen ein weiteres Hindernis für vorhandene Konkurrenten dar, die die Marktstellung von Agfa/DuPont angreifen wollen. (69) Drittens haben einige Endnutzer vorgebracht, daß ein Wechsel des Lieferanten tiefgreifende Auswirkungen auf ihre Produktionsabläufe nach sich zöge. Laut Agfa ist ein Umstieg auf einen anderen Anbieter von Negativplatten durch Neukalibrierung der bestehenden Ausrüstungen innerhalb einiger Stunden möglich. Die Abnehmer halten demgegenüber Prüfungen mit den neukalibrierten oder neuen Geräten während eines Zeitraumes von ein bis drei Monaten für erforderlich, bevor an einen Wechsel des Negativplattenlieferanten gedacht werden kann, da sie die Gewißheit haben müssen, daß mit anderen Platten oder möglicherweise anderen Geräten qualitativ dasselbe Endergebnis erzielt werden kann, und da durch einen Wechsel auch andere Bereiche des Druckprozesses betroffen wären (z. B. Modifizierung der Stoffgemische, Farbstoffe, Temperatur), die angepaßt werden müßten. Ein in diesem Zusammenhang wichtiger Faktor betrifft die Ausschließlichkeitsvereinbarungen, die Agfa, wie in Randnummer 68 erklärt wurde, mit bestimmten Anbietern von Geräten beibehält und aufgrund deren Agfa-Geräte den Agfa-Spezifikationen für Negativplatten entsprechen. Deswegen ist es für Endnutzer schwierig, mit Platten von einem anderen Hersteller arbeiten zu wollen. Außerdem beziehen sehr viele Endnutzer ihre Negativplatten von Händlern, mit denen sie langfristige Beziehungen unterhalten. Sowohl Agfa als auch DuPont haben mit mehreren dieser Händler Ausschließlichkeitsvereinbarungen geschlossen, so daß diese Händler den betreffenden Endnutzern keine Negativplatten von anderen Herstellern anbieten können. (70) Um die Einfachheit eines Lieferantenwechsels zu belegen, hat Agfa auch auf die Praxis bestimmter Kunden wie der größeren Zeitungsverlage verwiesen, sich eine zweite Bezugsquelle offenzuhalten, was tatsächlich ein Beweis dafür wäre, daß die Umstellung auf die Platten eines anderen Herstellers kein Problem darstellt. Die Kommission ist von diesem Argument jedoch nicht überzeugt. Nur wenige Endnutzer (vor allem Zeitungsverlage) verfolgen eine solche Einkaufspolitik, und sie kann daher nicht als generelles Merkmal des Markts für Negativdruckplatten angesehen werden. Die [ . . . ] Abnehmer, die gleichzeitig sowohl von Agfa als auch von DuPont beziehen, machen nach den von Agfa vorgelegten Zahlen [< 5] % des Gesamtumsatzes auf dem EWR-Markt aus. Bestimmte Großkunden nutzen eine zweite Bezugsquelle lediglich, um ihre Produktion auch dann aufrechterhalten zu können, wenn der Hauptlieferant ausfällt. Beim Umstieg auf einen anderen Anbieter würden die vorerwähnten Hindernisse folglich trotzdem bestehen. (71) Die Kommission gelangt daher zu dem Schluß, daß nicht nur die mit dem Lieferantenwechsel verbundene Produktionsunterbrechung beim Endnutzer, sondern auch die Bündelung des Verbrauchsmaterialien- mit dem Geräteverkauf und die Ausschließlichkeitsvereinbarungen mit einigen Händlern die Möglichkeiten der Konkurrenz einschränken, die Marktstellung des fusionierten Unternehmens anzugreifen. Wegen der Paketgeschäfte müßten die Wettbewerber entweder die vorhandenen Geräte finanzieren, d. h. etwaige (finanzielle) Verpflichtungen des Endnutzers übernehmen, oder/und dem Endnutzer ein ähnlich umfassendes Angebot machen können. Die relative Stabilität der Marktanteile zeigt, daß unter den gegebenen Voraussetzungen sogar etablierte Wettbewerber mit ausreichender Branchenerfahrung dazu nicht in der Lage sind. Neue Wettbewerber (72) Nach Auffassung der anmeldenden Partei muß ein Unternehmen, das neu auf den betroffenen Produktmärkten tätig werden will, erhebliche Mengen Kapital in den Aufbau von Produktionsanlagen für Offsetdruckplatten aufbringen, wenn auch genaue Zahlen zu den Kosten einer Anlage für Negativplatten nicht vorgelegt wurden. Außerdem ist ein umfangreiches Produktions-Knowhow erforderlich, das jedoch nach der anmeldenden Partei nicht in erster Linie von patentgeschützten Techniken abhängt. Die Wettbewerber stimmen dieser Ansicht wegen der Ausgereiftheit der Produktionstechnik bei Negativplatten zu. (73) Wie schon erwähnt haben zahlreiche Wettbewerber und Händler angegeben, daß die Endnutzer Bezugsquellen bevorzugen, die eine vollständige Produktpalette anbieten können (Filme, Platten, Geräte, Chemikalien und Service). Ein neuer Hersteller hätte voraussichtlich nur Erfolg, wenn er ein entsprechend vollständiges Angebot an Produkten und Leistungen vorweisen könnte. Kein Neuanbieter könnte daher mit einem begrenzten Investitionsaufwand, also ohne eine vollständige Produktpalette, auf dem Markt für Negativplatten tätig werden. (74) Außerdem müßten sowohl Neuanbieter als auch vorhandene Wettbewerber wegen der zunehmend üblichen Praxis der Paketgeschäfte einen gewissen finanziellen Aufwand erbringen, um den Gerätekauf durch die Endnutzer zu finanzieren. (75) Auf den Märkten der Filme für grafische Zwecke sind in den letzten fünf Jahren keine neuen Unternehmen tätig geworden. Von der Kommission befragte Wettbewerber gaben an, daß auch auf dem Markt für Negativplatten Ne

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.