Europäische Union

2008/344/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Oktober 2007 über die von Polen gewährte staatliche Beihilfe C 23/06 (ex NN 35/06) zugunsten des Stahlherstellers Technologie Buczek Gruppe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5087) (Text von Bedeutung für den EWR)

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30.4.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 116/26 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Oktober 2007 über die von Polen gewährte staatliche Beihilfe C 23/06 (ex NN 35/06) zugunsten des Stahlherstellers Technologie Buczek Gruppe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5087) (Nur der polnische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/344/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf Protokoll Nr. 8 zum Beitrittsvertrag über die Umstrukturierung der polnischen Eisen- und Stahlindustrie (1) (im Folgenden „Protokoll Nr. 8“), nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den vorstehend genannten Artikeln (2), in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Im März 2002 stellte Huta Buczek (im Folgenden „TB-HB“) den polnischen Behörden ein Programm zur Umstrukturierung vor. Am 7. Mai 2003 wurde TB-HB in Technologie Buczek S.A. (im Folgenden „TB“) umbenannt. (2) Am 5. November 2002 verabschiedete der polnische Ministerrat das Programm zur Umstrukturierung und Entwicklung der polnischen Eisen- und Stahlindustrie bis zum Jahr 2006 („krajowy program restrukturyzacji“ — im Folgenden „nationales Umstrukturierungsprogramm“ bzw. „KPR“). Dieses Programm ermöglicht vor allem die Bereitstellung staatlicher Beihilfen in Höhe von maximal 3,387 Mrd. PLN (846 Mio. EUR) (3) für die Umstrukturierung der polnischen Stahlindustrie im Zeitraum von 1997 bis 2006. (3) Das KPR wurde der EU vorgelegt und am 25. März 2003 durch die Kommission bewertet. Auf dieser Grundlage legte die Kommission einen Entwurf für die Entscheidung des Rates vor, mit welcher die Karenzfrist für die Bereitstellung staatlicher Beihilfe für den polnischen Stahlsektor im Rahmen des Europa-Abkommens (die anfangs nur bis 1997 galt) bis zum Beitritt Polens zur EU mit der Maßgabe verlängert wird, dass die Beihilfeempfänger bis 2006 Rentabilität erzielen. Dies wurde im Juli 2003 vom Rat genehmigt (4). (4) In Abweichung von ihren Grundsätzen (5) gestattete damit die EU Polen, der Stahlindustrie Umstrukturierungsbeihilfen zu gewähren. Diese Festlegungen wurden endgültig im Protokoll Nr. 8 zum Beitrittsvertrag über die Umstrukturierung der polnischen Eisen- und Stahlindustrie (6) getroffen. Darin wird die Zustimmung zur Gewährung staatlicher Beihilfen in Höhe von maximal 3,387 Mrd. PLN bis Ende 2003 zugunsten der acht in Anhang 1 des Protokolls Nr. 8 aufgeführten Unternehmen, unter anderem TB-HB, bestätigt. (5) Um die Erfüllung der im Protokoll vorgesehenen Auflagen sicherzustellen, enthält das Protokoll Nr. 8 ausführliche Bestimmungen für die Umsetzung und Überwachung. Unter anderem ist Polen verpflichtet, zwei Mal jährlich einen Überwachungsbericht vorzulegen, und in den Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006 wurde eine unabhängige Bewertung der Überwachungsergebnisse durchgeführt (7). Die Berichte über die betriebliche Tätigkeit von TB wurden im Februar 2004 und im April 2005 vorgelegt. Sie wurden mit den polnischen Behörden und den Beihilfeempfängern erörtert sowie von den Diensten der Kommission und den polnischen Behörden genehmigt. (6) Im September 2005 änderte TB seinen individuellen Geschäftsplan („indywidualny biznes plan“) ab (im Folgenden „IBP 2005“) und legte ihn zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung auf Grundlage von Punkt 10 des Protokolls Nr. 8 der Kommission vor. Da das Unternehmen danach jedoch seinen Geschäftsplan wiederholt änderte und 2006 Konkurs anmeldete, wurde dieser Antrag gegenstandslos. (7) Aufgrund der 2005 durchgeführten unabhängigen Bewertung, bei der zunehmende finanzielle Verbindlichkeiten von TB gegenüber öffentlichen Gläubigern und keine Erzielung von Rentabilität festgestellt wurden, forderten die Dienste der Kommission von Polen mit Schreiben vom 29. März 2005, 1. August 2005 und 2. Dezember 2005 zusätzliche Informationen an. Polen antwortete mit Schreiben vom 23. Juni 2005, 28. September 2005 und 14. Februar 2006. (8) Mit Schreiben vom 7. Juni 2006 teilte die Kommission Polen ihren Beschluss mit, ein Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag im Zusammenhang mit der vorstehend bezeichneten Beihilfemaßnahme einzuleiten. (9) Der Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (8). Die Kommission forderte die Beteiligten auf, sich zu der betreffenden Beihilfemaßnahme zu äußern. (10) Die Kommission erhielt keine Stellungnahmen von Dritten. (11) Die polnischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 18. September 2006, 2. Oktober 2006 und 20. Oktober 2006. Die Dienste der Kommission forderten von Polen mit Schreiben vom 6. November 2006, 18. Dezember 2006 und 15. März 2007 zusätzliche Informationen an. Polen antwortete mit Schreiben vom 24. November 2006, 23. Januar 2007 und 23. Mai 2007. Am 13. Dezember 2006 fand eine Zusammenkunft mit polnischen Behörden und den Diensten der Kommission statt. II.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN 1.   Die TB-Gruppe (12) TB ist ein polnischer Hersteller von Rohren mit Sitz in Sosnowiec in der Woiwodschaft Schlesien. Bis 2006 stellte das Unternehmen im Produktionsbetrieb für geschweißte Rohre sowie im Produktionsbetrieb für Rohre aus hochlegiertem Stahl Produkte her, bei denen es sich im Sinne der gemeinschaftlichen Vorschriften über staatliche Beihilfen um Stahlerzeugnisse handelt (9). Die Gesamtproduktionskapazitäten des Unternehmens betragen etwa 60 000 Tonnen (10). Der Produktionsbetrieb für geschweißte Rohre umfasst vier Schweißlinien (W 1.5, W 2 — 1993 und 2001 modernisiert, W 3 — 1999 in Betrieb genommen, W 4 — 2003 in Betrieb genommen) und zwei Linien zum Längsschneiden von Bandmaterial (wovon eine 2004 in Betrieb genommen wurde). Außerdem produzierte das Unternehmen bis 2005 Walzen für Hüttenbetriebe. (13) TB ist eine Aktiengesellschaft, deren Eigenkapital 2004 etwa 20 Mio. PLN (5 Mio. EUR) betrug. Mehrheitsaktionär des Unternehmens ist der Górnośląski Fundusz Restrukturyzacyjny S.A. (Oberschlesischer Umstrukturierungsfonds, im Folgenden „GFR“) mit einem Aktienanteil von etwa 78,1 %. Bis zum 30. Dezember 2005 war der Hauptaktionär von GFR das Unternehmen Eurofaktor S.A. (im Folgenden „EF“), das 51,3 % der Aktien besaß (die Anteilseigner von EF sind Privatanleger, z. B.: Bonum Sp. z o.o. mit 37,25 %, ING TFI mit 13,40 %, Polmetal Sp. z o.o. mit 11,31 %, Stabilo Group Sp. z o.o. mit 10,93 % der Aktien) und seine Anteile an Stabilo Group Sp. z o.o. verkaufte. Minderheitsaktionär von GFR war der polnische Staat. (14) Gegenwärtig besitzt TB vier Tochtergesellschaften, die eine erhebliche Geschäftstätigkeit führen: a) Buczek Automotive Sp. z o.o. (im Folgenden „BA“, ursprünglich P.U.R.M. (Przedsiębiorstwo Usług Remontowo-Mechanicznych) „REMEBUD“ Sp. z o.o.), an der TB gegenwärtig 51 % der Anteile besitzt. Ursprünglich erbrachte das Unternehmen Dienstleistungen im Bereich der Maschinen- und Anlagenwartung für TB. Im Dezember 2005 übertrug TB auch seine Haupttätigkeit für die Kraftfahrzeugindustrie auf BA (TB besaß damals 100 % der Anteile an BA) und änderte den Namen in BA. Am 1. Dezember 2005 wurde der ursprüngliche Personalbestand des Unternehmens von 76 Beschäftigten durch Versetzungen um 227 Beschäftigte erhöht. Am 1. Januar 2006 unterzeichneten TB und BA einen unbefristeten Pachtvertrag, auf dessen Grundlage BA die Produktionsanlagen von TB, die mit der Kraftfahrzeugindustrie in Verbindung stehen, nutzt. Im November 2006 verwertete EF aufgrund offener Verbindlichkeiten von TB die verpfändeten Anteile an BA und übernahm 49 % der Anteile an BA. BA ist ein Stahlhersteller im Sinne der gemeinschaftlichen Vorschriften über staatliche Beihilfen. b) Huta Buczek Sp. z o.o. (im Folgenden „HB“, an der TB 100 % der Anteile besitzt) ist ein von TB ausgegliedertes Unternehmen, das Walzen für Hüttenbetriebe herstellt. Das Unternehmen beschäftigt 227 Arbeitnehmer. Bei der Gründung von HB am 3. Dezember 2004 betrug das Aktienkapital 100 000 PLN (etwa 25 000 EUR). Im Jahr 2005 und in der ersten Hälfte des Jahres 2006 erhöhte TB das Kapital von HB mit mehreren Kapitalspritzen von insgesamt 14 811 600 PLN. HB ist kein Stahlhersteller im Sinne der gemeinschaftlichen Vorschriften über staatliche Beihilfen. c) Buczek — HB — Zakład Produkcji Rur Sp. z o. o. (im Folgenden „ZPR“, zu 18 % im Besitz von TB, die übrigen Anteile befinden sich dagegen im Besitz der Unternehmensmitarbeiter) erbringt Dienstleistungen im Bereich der Herstellung von gezogenen Rohren sowie des Stanzens und der Bearbeitung von Stahl und beschäftigt 100 Personen. Im Jahr 2001 wurde das Unternehmen von den TB-Beschäftigten übernommen, um seine Schließung zu verhindern. TB ist weiterhin Eigentümer der Fertigungsanlagen, die von TB-ZPR geleast werden. d) SAMKOL (zu 100 % im Besitz von TB) erbringt Beförderungsdienste. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet. Sein Kapital wurde zuletzt 2001 erhöht. Früher wurden 80 % der Dienstleistungen für TB erbracht, gegenwärtig stammen lediglich 20 % der Betriebseinnahmen aus der Zusammenarbeit mit TB. 2.   Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan (15) Um finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen, überarbeitete TB-HB 2002 seinen individuellen Geschäftsplan (im Folgenden „IBP 2002“). Wie im Beschluss über die Einleitung des Verfahrens angegeben, sah der Plan für die betriebliche Umstrukturierung eine Konzentration der Geschäftstätigkeit auf die Produktion von geschweißten kalibrierten Rohren für besondere Anforderungen, hergestellt aus aluminiumbeschichtetem oder galvanisiertem Bandstahl, vor. Zu diesem Zweck war geplant, in größerem Umfang Fertigungsanlagen zu erwerben (11). (16) Insgesamt waren im Geschäftsplan Kosten für voraussichtliche Investitionen in Höhe von 25 Mio. PLN aufgeführt. Neben den Hauptinvestitionen, die die Herstellung und Bearbeitung von Rohren für die Kraftfahrzeugindustrie sowie die Produktionslinien für geschweißte Rohre betrafen, beinhaltete der Geschäftsplan weitere Vorhaben, wie die Computerisierung und Modernisierung anderer kleinerer Projekte sowie Investitionen in Anlagevermögen. Gefordert waren gleichfalls Investitionen im Bereich der Walzenproduktion, diese wurden jedoch als unrealistisch bewertet und deshalb zurückgestellt. (17) Der Plan umfasste außerdem ein Programm zur Kostensenkung, die unter anderem durch eine Verringerung der Zahl der Beschäftigten von 532 auf 407 erreicht werden sollte. In diesem Zusammenhang wurden für die Jahre 2002 bis 2006 Gesamtkosten in Höhe von 2 910 000 PLN veranschlagt. Insbesondere für die Reduzierung der Arbeitskräfte um 161 Personen wurden externe öffentliche Beihilfen von 823 000 PLN erwartet, was einem Nettobeihilfeäquivalent von 597 000 PLN entsprach. Darüber hinaus wurden Beihilfen von 2,754 Mio. PLN für Forschung und Entwicklung („badania naukowe i rozwój“ — im Folgenden „BiR“) erwartet, darunter 1 250 000 PLN für 2002, was einem Nettobeihilfeäquivalent von 900 000 PLN entsprach, sowie 2 540 000 PLN für 2003, was einem Nettobeihilfeäquivalent von 1 854 000 PLN entsprach (12). (18) Schließlich wurden gleichfalls Mittel für eine finanzielle Umstrukturierung eingeplant, die einem Nettobeihilfeäquivalent von 8,411 Mio. PLN entsprachen und in Form eines Schuldenerlasses in Höhe von etwa 3,392 Mio. PLN zur Verfügung gestellt werden sollten (dies betraf hauptsächlich Grundsteuerverbindlichkeiten gegenüber der Stadtverwaltung sowie in geringerem Umfang Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und der Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych, im Folgenden „ZUS“)), sowie eine Änderung des Zeitplans für die Tilgung der Schulden von 6,014 Mio. PLN gegenüber der ZUS und dem Staatlichen Fonds für die Rehabilitation behinderter Menschen (Państwowy Fundusz Rehabilitacji Osób Niepełnosprawnych, im Folgenden „PFRON“), was einem Nettobeihilfeäquivalent von 5,019 Mio. PLN entsprach (5,001 Mio. PLN gegenüber der ZUS und 18 000 PLN gegenüber dem PFRON). Ziel der finanziellen Umstrukturierung war, Mittel für die Materialbeschaffung freizusetzen und die Produktion aufrechtzuerhalten (13). 3.   Staatliche Beihilfe a)   Im Rahmen des Umstrukturierungsplans vorgesehene Beihilfe (19) Das Umstrukturierungsprogramm sah im Wesentlichen folgende Beihilfen vor: Tabelle 1 In Aussicht genommene staatliche Beihilfen für TB in den Jahren 2002 und 2003 Institution Art der Beihilfe in Tsd. PLN In 1 000 PLN (Nettobeihilfeäquivalent — NBÄ) FGSP (2002) (14) Aufteilung in Raten 136 3 FGSP (2003) Aufteilung in Raten 270 15 Insgesamt in Form einer Aufteilung in Raten   406 18 Stadtverwaltung Sosnowiec Abschreibung der Verbindlichkeiten 2 964 2 964 Finanzamt Abschreibung der Verbindlichkeiten 163 163 ZUS Abschreibung der Verbindlichkeiten 265 265 Summe der abgeschriebenen Verbindlichkeiten   3 392 3 392 ZUS Aufteilung in Raten 6 014 5 001 Insgesamt Finanzielle Umstrukturierung 9 812 8 411   Umstrukturierung der Beschäftigung 823 597   BiR 3 790 2 754   Gesamtsumme der Beihilfe 14 425 11 762 (20) Aus dem Umstrukturierungsplan ging außerdem hervor, dass HB-TB in den Jahren 1997 bis 2001 staatliche Beihilfen erhielt, die einem Nettobeihilfeäquivalent von 4 422 411 PLN entsprachen. Den größten Teil dieser Beihilfen bildeten BiR-Beihilfen (3 243 626 PLN). Für den Bereich Umweltschutz wurde eine Beihilfe von 196 800 PLN gewährt, für Schulungen 132 240 PLN und der übrige Betrag von 849 746 PLN für den „Umstrukturierungsprozess“ („proces restrukturyzacji“) sowie als „Ad-hoc-Hilfe“ (15). (21) Insgesamt wurden für TB Beihilfen von 16 184 411 PLN vorgesehen und schließlich auf Grundlage des KPR und des Protokolls Nr. 8 bewilligt. b)   Erhaltene staatliche Beihilfe (22) Dem unabhängigen Sachverständigen zufolge betrug die staatliche Beihilfe, die das Unternehmen 2002 und 2003 erhielt, lediglich 2,235 Mio. PLN (Nettobeihilfeäquivalent) (16). 2,045 Mio. PLN dieser Beihilfe waren für BiR vorgesehen und 190 400 PLN für die Umstrukturierung der Beschäftigung (17). (23) Darüber hinaus erhielt das Unternehmen gemäß dem IBP 2005 eine Haushaltsbeihilfe für die Umstrukturierung der Beschäftigung für den Zeitraum von 2004 bis 2006 in Höhe von 877 000 PLN (18). Die polnischen Behörden erläuterten, dass die Regierung diese Mittel zur Verfügung stellte, um den entlassenen Stahlarbeitern die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt durch Schulungen zur Erweiterung der Qualifikation zu erleichtern bzw. um einen Anreiz zu schaffen, dass die Möglichkeit des Vorruhestands genutzt wird, indem die niedrigen Vorruhestandsleistungen teilweise kompensiert werden. Die Beihilfe wurde auf Grundlage der im Dezember 2003 beschlossenen Änderung des Gesetzes vom 24. August 2001 über die Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie gewährt, mit der präzisiert wurde, dass ausschließlich Arbeitnehmer in den Genuss der Beihilfe kommen, während der Arbeitgeber lediglich die Haushaltsmittel an die entlassenen Arbeitnehmer weiterleitet. 4.   Nichtumsetzung des Umstrukturierungsplans — Entwicklung von 2003 bis 2006 (24) Die Umstrukturierung von TB führte nicht zu den im Umstrukturierungsplan vorgesehenen Ergebnissen und endete 2006 mit dem Konkurs des Unternehmens aus folgenden Gründen: a)   Schuldenerlass (25) TB war nicht in der Lage, die im IBP vorgesehene Abschreibung der Verbindlichkeiten zu erreichen. (26) Die Abschreibung der Verbindlichkeiten gegenüber der ZUS, der Stadtverwaltung Sosnowiec und dem Finanzamt in Höhe von 3 392 000 PLN sollte auf Grundlage des Gesetzes vom 30. August 2002 über die Umstrukturierung bestimmter öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten von Unternehmen (im Folgenden „Gesetz vom 30.8.2002“) erfolgen (19). Mit diesem Gesetz wurde die Möglichkeit eingeführt, die öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten durch Abschreibung umzustrukturieren. Das betreffende Unternehmen musste jedem öffentlichen Organ, dessen Forderung umstrukturiert werden sollten (im Folgenden auch „Umstrukturierungsorgan“), einen Antrag (zusammen mit einem Umstrukturierungsprogramm) vorlegen. (27) Nach Prüfung, dass das eingereichte Umstrukturierungsprogramm die Finanzlage des Unternehmens verbessern kann, erließ das Umstrukturierungsorgan eine so genannte „Entscheidung über die Bedingungen der Umstrukturierung“ mit einer Auflistung der von der Umstrukturierung betroffenen Verbindlichkeiten. Sofern das Unternehmen alle mit der Entscheidung auferlegten Bedingungen erfüllte, d. h. eine Umstrukturierungsgebühr gezahlt hat, ein Umstrukturierungsprogramm vorgelegt hat und sich nicht mit sonstigen Verbindlichkeiten im Rückstand befindet, war das Umstrukturierungsorgan verpflichtet, eine „endgültige“ Entscheidung zu erlassen, mit der die in der Entscheidung über die Umstrukturierungsbedingungen aufgeführten Verbindlichkeiten abgeschrieben wurden (die so genannte „Entscheidung über den Abschluss der Umstrukturierung“). (28) Diese endgültige Entscheidung konnte jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres nach der Annahme der Entscheidung über die Umstrukturierungsbedingungen erlassen werden, unter der Voraussetzung, dass der Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów, im Folgenden „UOKiK“) die Vereinbarkeit der Abschreibung mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen bestätigt. In der Zeit nach der Annahme der Entscheidung über die Umstrukturierungsbedingungen und vor dem Erlass der Entscheidung über den Abschluss der Umstrukturierung mussten die zur Abschreibung vorgesehenen Verbindlichkeiten als Rückstände erfasst werden. Darüber hinaus kamen Strafzinsen hinzu. Nach Auffassung der Kommission wurde dies damit begründet, dass die Abschreibung der Verbindlichkeiten erst erfolgen kann, wenn das Unternehmen sein Umstrukturierungsprogramm tatsächlich umsetzt. (29) Der Kommission wurde mitgeteilt, dass die ZUS, die Stadtverwaltung Sosnowiec und das Finanzamt eine solche Abschreibung von Verbindlichkeiten nicht vorgenommen haben. (30) Das Vorhaben, die Verbindlichkeiten von TB gegenüber der Stadtverwaltung Sosnowiec (Grundsteuerverbindlichkeiten von 2 964 000 PLN) abzuschreiben, wurde durch das UOKiK abgelehnt, da der Antrag nach dem 31. Dezember 2003 gestellt wurde, während gemäß Protokoll Nr. 8 staatliche Beihilfen für den Stahlsektor ab diesem Datum untersagt sind. Daher erklärte das UOKiK am 28. April 2004, dass die geplante Abschreibung der Verbindlichkeiten nicht gebilligt werden könne, da diese die Bestimmungen von Protokoll Nr. 8 verletze. Aus den gleichen Gründen erließ das UOKiK am 6. Februar 2004 einen ablehnenden Bescheid bezüglich der beabsichtigten Abschreibung der Verbindlichkeiten von TB gegenüber dem PFRON. (31) Der Antrag von TB auf Abschreibung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (163 000 PLN) wurde durch das Finanzamt abgelehnt. Gemäß dem Gesetz vom 30.8.2002 wäre dies nur möglich, wenn das Unternehmen die „Umstrukturierungsgebühr“ (in Höhe von 15 % der abzuschreibenden Verbindlichkeiten) nicht gezahlt hätte oder wenn sich das Unternehmen mit weiteren Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt im Rückstand befinden würde. (32) Wie aus dem Geschäftsplan für 2005 hervorgeht, schlug schließlich auch die Umstrukturierung der Verbindlichkeiten gegenüber der ZUS (265 000 PLN) aus finanziellen Gründen fehl. Wie vorstehend (Randnummer (26)) erläutert, hätte das Unternehmen, um die Abschreibung der Verbindlichkeiten auf Grundlage des Gesetzes vom 30.8.2002 zu erreichen, die sonstigen nicht von der Umstrukturierung auf Grundlage des Gesetzes vom 30.8.2002 betroffenen öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten tilgen oder deren Tilgung aufschieben müssen. Daher war im IBP 2002 für die Verbindlichkeiten in Höhe von 6 420 000 PLN eine Tilgung in Raten vorgesehen. Daraus folgert die Kommission, dass TB entweder mit der ZUS keine Einigung über eine Ratenzahlung erzielt hat oder die ZUS eine Entscheidung gefällt hat, deren Bedingungen TB jedoch nicht erfüllte. b)   Zunahme der Verschuldung (33) In den Jahren 2001 bis 2006 nahmen die öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten von TB gegenüber der ZUS, der Stadtverwaltung Sosnowiec, dem Finanzamt und dem PFRON zu. Diese Entwicklung begann 2001 und setzte sich bis Dezember 2002 fort. Nach einer kurzen Stabilisierung stiegen die Verbindlichkeiten von Februar 2002 bis November 2003 weiter. Erst in der Zeit von November 2003 bis Oktober 2004 war das Unternehmen in der Lage, seine Schulden zu bedienen, wahrscheinlich um die Anforderungen des Gesetzes vom 30. August 2002 zu erfüllen und damit die Abschreibung seiner Verbindlichkeiten zu erreichen. Im November 2004 begannen die Verbindlichkeiten des Unternehmens jedoch erneut zu steigen. (34) Nachdem die Abschreibung der Verbindlichkeiten nicht erreicht wurde, beliefen sich die Rückstände von TB im Herbst 2004 auf etwa 20 Mio. PLN. Dies wurde im vierten polnischen Überwachungsbericht für 2004 vom 8. März 2005 bestätigt, der eine detaillierte Aufstellung der Rückstände enthielt: Tabelle 2 Verbindlichkeiten von TB, aufgeführt im polnischen Überwachungsbericht vom März 2005 Öffentliche Gläubiger (in Tsd. PLN) Forderungen Ende 2003 Forderungen Ende 2004 Forderungen Ende Januar 2005 ZUS 14 956 13 916 14 510 Stadtverwaltung Sosnowiec 7 411 5 118 5 371 PFRON 480 678 704 Finanzamt Sosnowiec 269 555 524 Sonstige 115 0 0 Insgesamt 23 231 20 267 21 108 (35) Damit betrugen die Verbindlichkeiten von TB gegenüber öffentlichen Gläubigern Ende 2004 etwa 20 Mio. PLN. Die polnischen Behörden gaben an, dass TB im Jahr 2004 aufgrund von Verkäufen nicht betriebsnotwendiger Aktiva in der Lage war, etwa 5 Mio. PLN zu tilgen (1,2 Mio. PLN an die ZUS und 3,8 Mio. PLN an die Stadtverwaltung). Dennoch geht aus dem Bericht hervor, dass die Verbindlichkeiten nach 2004 erneut anstiegen und sich im Januar 2005 auf 21,1 Mio. PLN beliefen. (36) Später wurde der oben genannte Betrag durch die polnischen Behörden auf 20 761 Mio. PLN zum Ende von 2004 korrigiert. Am 31.3.2005 stieg der Betrag auf 22,43 Mio. PLN und am 30.6.2005 auf 22,91 Mio. PLN. Seitdem konnte das Unternehmen offenbar einige Aktiva verkaufen und dadurch bis Ende 2005 seine Verbindlichkeiten auf 20,87 Mio. PLN senken. Bis Mitte 2006 stiegen die Verbindlichkeiten jedoch wieder auf 22,11 Mio. PLN an und betrugen im August 2006, also zum Zeitpunkt der Konkursanmeldung, 22,67 PLN. (37) Wie aus Informationen an die Kommission hervorgeht, hat TB im Jahr 2004 keinen neuen umfassenden Umstrukturierungsplan zur Schuldentilgung vorgelegt. (38) Die öffentlichen Behörden ergriffen als Gläubiger des Unternehmens die gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsmaßnahmen. Die Stadtverwaltung Sosnowiec und die ZUS ließen zum Beispiel die Bankkonten des Unternehmens pfänden, um ihre Forderungen beizutreiben. Diese Maßnahme war allerdings erfolglos, weil die gesamten auf diesen Konten eingehenden finanziellen Mittel für die Lohn- und Gehaltszahlungen an die Beschäftigten verwendet werden. (39) Daher werden die Forderungen hauptsächlich durch die Belastung von Grundstücken sowie die Erlangung von dauerhaften Nutzungsrechten an Grundstücken beigetrieben. Darüber hinaus wurden offenbar mehrere Vermögenswerte auf Grundlage von Artikel 66 der Abgabenordnung auf die Stadtverwaltung übertragen. (40) Insbesondere die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber der ZUS erfolgte durch die Bestellung von Hypotheken in Höhe von 25 Mio. PLN. Darüber hinaus besitzt die ZUS ein Pfandrecht an Produktionsvermögen im Wert von etwa 12 Mio. PLN, darunter ein erstrangiges Pfandrecht im Wert von etwa 9,5 Mio. PLN (einschließlich eines erstrangigen Pfandrechts an der Schweiß

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.