Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 21. April 2016 zur Unterrichtung eines Drittlands, dass es möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird

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Quellenkennung: 32016D0423(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rordnung sollte die Kommission Kiribati darüber informieren, dass das Land möglicherweise als nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird. Darüber hinaus sollte sie gegenüber Kiribati alle in Artikel 32 der IUU-Verordnung festgelegten Maßnahmen ergreifen. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Abwicklung sollte eine Frist festgelegt werden, innerhalb deren das Land schriftlich Stellung beziehen und die Situation bereinigen kann. (41) Darüber hinaus werden durch die Mitteilung an Kiribati, dass es möglicherweise als Land eingestuft wird, das die Kommission im Sinne dieses Beschlusses als nichtkooperierend betrachtet, weitere Schritte der Kommission oder des Rates zum Zwecke der Einstufung und der Erstellung einer Liste nichtkooperierender Länder weder ausgeschlossen noch automatisch vollzogen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Republik Kiribati wird darüber informiert, dass sie von der Kommission möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird. Brüssel, den 21. April 2016 Für die Kommission Karmenu VELLA Mitglied der Kommission (1)  ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1. (2)  http://www.ffa.int/ (3)  Nauru-Abkommen (http://www.ffa.int/node/93#attachments). (4)  Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, 1995. (5)  Das Gesetz Nr. 6/2010 der Republik Kiribati über die Erhaltung, Bewirtschaftung und Entwicklung der Fischerei in Kiribati und über die Kontrolle ausländischer Fischereifahrzeuge sowie damit verbundener Zwecke, geändert durch das Gesetz Nr. 1/2015 der Republik Kiribati zur Änderung des Fischereigesetzes von 2010. (6)  https://www.wcpfc.int/system/files/Conservation%20and%20Management%20Measure-2006-08%20%5BHSB%26I%20Procedures%5D.pdf (7)  Schiffsregister Kiribatis, http://www.kiribaship.com/EN/Default.aspx. (8)  Quelle: http://hdr.undp.org/en/statistics

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.