Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019R0815. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Sonstige kurzfristige Schulden; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentsForIncreaseDecreaseInOtherLiabilities X duration debit Anpassungen für die Zunahme (Abnahme) sonstiger Schulden Anpassungen für die Zunahme (Abnahme) sonstiger Schulden zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Sonstige Schulden; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentsForIncreaseDecreaseInOtherOperatingPayables X duration debit Anpassungen für die Zunahme (Abnahme) sonstiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Anpassungen für die Zunahme (Abnahme) sonstiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 a ifrs-full AdjustmentsForIncreaseDecreaseInRepurchaseAgreementsAndCashCollateralOnSecuritiesLent X duration debit Anpassungen für die Zunahme (Abnahme) umgekehrter Pensionsgeschäfte und Barsicherheiten für Wertpapierverleihgeschäfte Anpassungen für die Zunahme (Abnahme) von Pensionsgeschäften und Barsicherheiten für Wertpapierverleihgeschäfte zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Rückkaufvereinbarungen und Barsicherheiten für verliehene Wertpapiere; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentsForIncreaseDecreaseInTradeAccountPayable X duration debit Anpassungen für die Abnahme (Zunahme) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Anpassungen für die Zunahme (Abnahme) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 a ifrs-full AdjustmentsForIncreaseDecreaseInTradeAndOtherPayables X duration debit Anpassungen für die Zunahme (Abnahme) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Anpassungen für die Zunahme (Abnahme) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentsForIncreaseInOtherProvisionsArisingFromPassageOfTime X duration debit Anpassungen für die Aufzinsung sonstiger Rückstellungen Anpassungen für die Aufzinsung sonstiger Rückstellungen aufgrund des Zeitablaufs zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Gewinn (Verlust); Sonstige Rückstellungen [member]] Übliche Praxis: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentsForInterestExpense X duration debit Anpassungen für den Zinsaufwand Anpassungen für den Zinsaufwand zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Zinsaufwand; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentsForInterestIncome X duration credit Anpassungen für Zinsergebnisse Anpassungen für Zinsergebnisse zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Zinserträge; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentsForLossesGainsOnDisposalOfNoncurrentAssets X duration debit Anpassungen für Gewinne (Verluste) aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte Anpassungen für Gewinne (Verluste) aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: langfristige Vermögenswerte; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 14 ifrs-full AdjustmentsForProvisions X duration debit Anpassungen für Rückstellungen Anpassungen für Rückstellungen zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Rückstellungen; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 b ifrs-full AdjustmentsForReconcileProfitLoss X duration debit Anpassungen zur Abstimmung von Gewinn (Verlust) Anpassungen zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Gewinn (Verlust)] Angaben: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentsForReconcileProfitLossAbstract   Anpassungen zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) [abstract]     ifrs-full AdjustmentsForSharebasedPayments X duration debit Anpassungen für anteilsbasierte Vergütungen Anpassungen für anteilsbasierte Vergütungen zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 b ifrs-full AdjustmentsForUndistributedProfitsOfAssociates X duration credit Anpassungen für nicht ausgeschüttete Gewinne assoziierter Unternehmen Anpassungen für nicht ausgeschüttete Gewinne assoziierter Unternehmen zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Assoziierte Unternehmen [member]; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 b ifrs-full AdjustmentsForUndistributedProfitsOfInvestmentsAccountedForUsingEquityMethod X duration credit Anpassungen für nicht ausgeschüttete Gewinne nach der Equity-Methode bilanzierter Finanzanlagen Anpassungen für nicht ausgeschüttete Gewinne nach der Equity-Methode bilanzierter Finanzanlagen zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen; Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentsForUnrealisedForeignExchangeLossesGains X duration debit Anpassungen für nicht realisierte Wechselkursverluste (-gewinne) Anpassungen für nicht realisierte Wechselkursverluste (-gewinne) zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 b ifrs-full AdjustmentsToReconcileProfitLossOtherThanChangesInWorkingCapital X duration debit Anpassungen zur Abstimmung von Gewinn (Verlust) außer Veränderungen des Umlaufkapitals Anpassungen außer Veränderungen des Umlaufkapitals zur Abstimmung des Gewinns (Verlustes) mit dem Netto-Zahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit. [Siehe: Gewinn (Verlust)] Übliche Praxis: IAS 7 20 ifrs-full AdjustmentToCarryingAmountsReportedUnderPreviousGAAP X instant debit Gesamtanpassung der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Buchwerte von Anteilen Die Gesamtanpassung der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Buchwerte von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und oder assoziierten Unternehmen in den ersten Abschlüssen der Unternehmens nach IFRS. [Siehe: Assoziierte Unternehmen [member]; Buchwert [member]; Gemeinschaftsunternehmen [member]; Vorherige Rechnungslegungsgrundsätze [member]; Tochterunternehmen [member]; Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen; IFRS [member]] Angaben: IFRS 1 31 c ifrs-full AdjustmentToMidmarketConsensusPriceSignificantUnobservableInputsAssets X.XX duration Anpassung an mittleren Marktkonsenspreis, bedeutende nicht beobachtbare Inputfaktoren, Vermögenswerte Anpassung an (nicht verbindlichen) mittleren Marktkonsenspreis, verwendet als bedeutender, nicht beobachtbarer Inputfaktor auf Stufe 3 für Vermögenswerte. [Siehe: Stufe 3 der Bemessungshierarchie [member]] Beispiel: IFRS 13 B36 c ifrs-full AdjustmentToMidmarketConsensusPriceSignificantUnobservableInputsEntitysOwnEquityInstruments X.XX duration Anpassung an mittleren Marktkonsenspreis, bedeutende nicht beobachtbare Inputfaktoren, Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens Anpassung an (nicht verbindlichen) mittleren Marktkonsenspreis, verwendet als bedeutender, nicht beobachtbarer Inputfaktor auf Stufe 3 für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens. [Siehe: Stufe 3 der Bemessungshierarchie [member]; Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens [member]] Beispiel: IFRS 13 B36 c ifrs-full AdjustmentToMidmarketConsensusPriceSignificantUnobservableInputsLiabilities X.XX duration Anpassung an mittleren Marktkonsenspreis, bedeutende nicht beobachtbare Inputfaktoren, Schulden Anpassung an (nicht verbindlichen) mittleren Marktkonsenspreis, verwendet als bedeutender, nicht beobachtbarer Inputfaktor auf Stufe 3 für Schulden. [Siehe: Stufe 3 der Bemessungshierarchie [member]] Beispiel: IFRS 13 B36 c ifrs-full AdjustmentToProfitLossForPreferenceShareDividends X duration debit Anpassung im Gewinn (Verlust) für Dividenden auf Vorzugsaktien Anpassung im Gewinn (Verlust) für Dividenden auf Vorzugsaktien zur Ermittlung des Gewinns (Verlustes), der den Stammaktionären des Mutterunternehmens zugerechnet werden kann. [Siehe: Vorzugsaktien [member]; Gewinn (Verlust)] Beispiel: IAS 33 Beispiel 12 Berechnung und Darstellung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie (ausführliches Beispiel), Beispiel: IAS 33 70 a ifrs-full AdministrativeExpense X duration debit Verwaltungsaufwendungen Der Betrag der Aufwendungen, die das Unternehmen als Verwaltungsaufwendungen einstuft. Beispiel: IAS 1 103, Angaben: IAS 1 99, Angaben: IAS 26 35 b vi ifrs-full Advances X instant credit Erhaltene Anzahlungen Der Betrag der für in der Zukunft zu liefernde Waren bzw. zu erbringende Dienstleistungen erhaltenen Zahlungen. Übliche Praxis: IAS 1 55 ifrs-full AdvancesReceivedForContractsInProgress X instant credit Anzahlungen für laufende Verträge Der Betrag der vom Unternehmen vor Erbringung der dazugehörigen Leistung aus Fertigungsaufträgen erhaltenen Anzahlungen. Angaben: IFRIC 15 21 b – Ende der Geltungsdauer 1.1.2018, Angaben: IAS 11 40 b – Ende der Geltungsdauer 1.1.2018 ifrs-full AdvertisingExpense X duration debit Werbeausgaben Der Betrag der aus Werbung resultierenden Aufwendungen. Übliche Praxis: IAS 1 112 c ifrs-full AggregateAdjustmentToCarryingValueReportedUnderPreviousGAAPMember member Gesamtanpassung der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Buchwerte [member] Dieses Element steht für die Gesamtanpassung der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen Buchwerte. [Siehe: Buchwert [member]; Vorherige Rechnungslegungsgrundsätze [member]] Angaben: IFRS 1 30 b ifrs-full AggregateContinuingAndDiscontinuedOperationsMember member Summe fortgeführter und aufgegebener Geschäftsbereiche [member] Dieses Element steht für die Summe der fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche. Es steht auch für den Standardwert der Achse „Fortgeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche“, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Aufgegebene Geschäftsbereiche [member]; Fortgeführte Geschäftsbereiche [member]] Angaben: IFRS 5 Darstellung und Angaben ifrs-full AggregateDifferenceBetweenFairValueAtInitialRecognitionAndAmountDeterminedUsingValuationTechniqueYetToBeRecognised X instant Summe der noch erfolgswirksam zu erfassenden Differenz zwischen dem beim erstmaligen Ansatz beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis Die Summe der noch erfolgswirksam zu erfassenden Differenz zwischen dem beim erstmaligen Ansatz beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis für Finanzinstrumente. [Siehe: Finanzinstrumente, Klasse [member]] Angaben: IFRS 7 28 b ifrs-full AggregatedIndividuallyImmaterialAssociatesMember member Zusammengefasste, für sich genommen nicht wesentliche assoziierte Unternehmen [member] Dieses Element steht für die Zusammenfassung für sich genommen nicht wesentlicher assoziierter Unternehmen. [Siehe: Assoziierte Unternehmen [member]] Angaben: IFRS 12 21 c ii, Angaben: IFRS 4 39M b – Tritt bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 in Kraft ifrs-full AggregatedIndividuallyImmaterialBusinessCombinationsMember member Zusammengefasste, für sich genommen nicht wesentliche Unternehmenszusammenschlüsse [member] Dieses Element steht für die Zusammenfassung für sich genommen nicht wesentlicher Unternehmenszusammenschlüsse. [Siehe: Unternehmenszusammenschlüsse [member]] Angaben: IFRS 3 B65 ifrs-full AggregatedIndividuallyImmaterialJointVenturesMember member Zusammengefasste, für sich genommen nicht wesentliche Gemeinschaftsunternehmen [member] Dieses Element steht für die Zusammenfassung für sich genommen nicht wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen. [Siehe: Gemeinschaftsunternehmen [member]] Angaben: IFRS 12 21 c i, Angaben: IFRS 4 39M b – Tritt bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 in Kraft ifrs-full AggregatedMeasurementMember member Zusammengefasste Bemessungen [member] Dieses Element steht für alle Arten von Bemessungen. Es steht auch für den Standardwert der Achse „Bemessungen“, wenn kein anderes Element verwendet wird. Angaben: IAS 40 32A, Angaben: IAS 41 50, Angaben: IFRS 13 93 a ifrs-full AggregatedTimeBandsMember member Zusammengefasste Zeitbänder [member] Dieses Element steht für zusammengefasste Zeitbänder. Es steht auch für den Standardwert der Achse „Fälligkeit“, wenn kein anderes Element verwendet wird. Angaben: IAS 1 61, Angaben: IAS 17 31 b – Ende der Geltungsdauer 1.1.2019, Angaben: IAS 17 35 a – Ende der Geltungsdauer 1.1.2019, Angaben: IAS 17 47 a – Ende der Geltungsdauer 1.1.2019, Angaben: IAS 17 56 a – Ende der Geltungsdauer 1.1.2019, Angaben: IFRS 15 120 b i – In Kraft ab 1.1.2018, Angaben: IFRS 16 97 – In Kraft ab 1.1.2019, Angaben: IFRS 16 94 – In Kraft ab 1.1.2019, Beispiel: IFRS 7 B11, Beispiel: IFRS 7 B35, Angaben: IFRS 7 23B a – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AggregateNotSignificantIndividualAssetsOrCashgeneratingUnitsMember member Zusammenfassung zahlungsmittelgenerierender Einheiten, für die der Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes oder immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer nicht signifikant ist [member] Dieses Element steht für die Zusammenfassung zahlungsmittelgenerierender Einheiten, für die der Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes oder immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer nicht signifikant ist. [Siehe: Zahlungsmittelgenerierende Einheiten [member]; Geschäfts- oder Firmenwert; Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 36 135 ifrs-full AggregateOfFairValuesMember member Zusammenfassung beizulegender Zeitwerte [member] Dieses Element steht für die Zusammenfassung beizulegender Zeitwerte. Es steht auch für den Standardwert der Achse „Beizulegender Zeitwert als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten“, wenn kein anderes Element verwendet wird. Angaben: IFRS 1 30 a ifrs-full AgriculturalProduceByGroupAxis axis landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Gruppen [axis] Die Achse einer Tabelle definiert das Verhältnis zwischen den Elementen oder Kategorien eines Bereichs in der Tabelle und den Posten oder Konzepten, die die Tabelle ausfüllen. Übliche Praxis: IAS 41 46 b ii ifrs-full AgriculturalProduceGroupMember member Landwirtschaftliche Erzeugnisse, Gruppe [member] Dieses Element steht für alle landwirtschaftliche Erzeugnisse, wenn sie nach Gruppen aufgeschlüsselt werden. Es steht auch für den Standardwert der Achse „Landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Gruppen“, wenn kein anderes Element verwendet wird. [Siehe: Kurzfristiger Bestand an landwirtschaftlichen Erzeugnissen] Übliche Praxis: IAS 41 46 b ii ifrs-full Aircraft X instant debit Flugzeuge Der Betrag der Sachanlagen, der für die Geschäfte des Unternehmens verwendete Flugzeuge repräsentiert. Beispiel: IAS 16 37 e ifrs-full AircraftMember member Flugzeuge [member] Dieses Element steht für den Betrag der Sachanlagen, der für die Geschäfte des Unternehmens verwendete Flugzeuge repräsentiert. [Siehe: Sachanlagen] Beispiel: IAS 16 37 e ifrs-full AircraftUnderFinanceLeaseMember member Flugzeuge unter Finanzierungs-Leasing [member] Dieses Element steht für Flugzeuge, die das Unternehmen im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses besitzt. [Siehe: Flugzeuge [member]] Übliche Praxis: IAS 16 37 e – Ende der Geltungsdauer 1.1.2019 ifrs-full AirportLandingRightsMember member Flughafenlanderechte [member] Dieses Element steht für Flughafenlanderechte. Übliche Praxis: IAS 38 119 ifrs-full AllLevelsOfFairValueHierarchyMember member Alle Stufen der Bemessungshierarchie [member] Dieses Element steht für alle Stufen der Bemessungshierarchie. Es steht auch für den Standardwert der Achse „Stufen der Bemessungshierarchie“, wenn kein anderes Element verwendet wird. Angaben: IAS 19 142, Angaben: IFRS 13 93 b ifrs-full AllOtherSegmentsMember member Alle sonstigen Segmente [member] Dieses Element steht für Geschäftstätigkeiten und Geschäftssegmente, die nicht berichtspflichtig sind. Angaben: IFRS 15 115 – In Kraft ab 1.1.2018, Angaben: IFRS 8 16 ifrs-full AllowanceAccountForCreditLossesOfFinancialAssets X instant credit Wertberichtigungsposten für Kreditverluste finanzieller Vermögenswerte Der Betrag eines Wertberichtigungspostens, der für die Erfassung von Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte aufgrund von Kreditverlusten verwendet wird. [Siehe: Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 16 – Ende der Geltungsdauer 1.1.2018 ifrs-full AllowanceForCreditLossesMember member Wertberichtigung für Kreditverluste [member] Dieses Element steht für einen Wertberichtigungsposten, der für die Erfassung von Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte aufgrund von Kreditverlusten verwendet wird. Übliche Praxis: IAS 12 81 g ifrs-full AmortisationAssetsRecognisedFromCostsIncurredToObtainOrFulfilContractsWithCustomers X duration debit Abschreibung, bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden aktivierte Kosten Der Betrag der Abschreibung bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden aktivierte Kosten. [Siehe: Bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden aktivierte Kosten; Abschreibungsaufwendungen] Angaben: IFRS 15 128 b – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AmortisationDeferredAcquisitionCostsArisingFromInsuranceContracts X duration credit Abschreibung, abgegrenzte Abschlusskosten aufgrund von Versicherungsverträgen Der Betrag der Abschreibung abgegrenzter Abschlusskosten aufgrund von Versicherungsverträgen. [Siehe: Abgegrenzte Abschlusskosten aufgrund von Versicherungsverträgen; planmäßiger Abschreibungsaufwand; Arten von Versicherungsverträgen [member]] Beispiel: IFRS 4 IG39 c, Beispiel: IFRS 4 37 e ifrs-full AmortisationExpense X duration debit Abschreibungsaufwendungen Der Betrag der Abschreibungsaufwendungen. Abschreibung (Amortisation) ist die systematische Verteilung des gesamten Abschreibungsbetrags immaterieller Vermögenswerte über ihre Nutzungsdauer. Übliche Praxis: IAS 1 112 c ifrs-full AmortisationIntangibleAssetsOtherThanGoodwill X duration Abschreibung, immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert Der Betrag der Abschreibung immaterieller Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert. [Siehe: planmäßiger Abschreibungsaufwand; Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert] Angaben: IAS 38 118 e vi ifrs-full AmortisationMethodIntangibleAssetsOtherThanGoodwill text Abschreibungsmethode, immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert Die für immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert angewandte Abschreibungsmethode. [Siehe: Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert; Aufwand für planmäßige Abschreibungen] Angaben: IAS 38 118 b ifrs-full AmortisationOfGainsAndLossesArisingOnBuyingReinsurance X duration debit Abschreibung von Verlusten (Gewinnen) aus der Rückversicherungsnahme Der Betrag der Abschreibung abgegrenzter Verluste (Gewinne) aus der Rückversicherungsnahme. [Siehe: planmäßiger Abschreibungsaufwand; Erfolgswirksam erfasste Gewinne (Verluste) aus der Rückversicherungsnahme] Angaben: IFRS 4 37 b ii ifrs-full AmountByWhichFinancialAssetsRelatedCreditDerivativesOrSimilarInstrumentsMitigateMaximumExposureToCreditRisk X instant Betrag, um den auf als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bezogene Kreditderivate oder ähnliche Instrumente das maximale Ausfallrisiko mindern Der Betrag, um den auf als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bezogene Kreditderivate oder ähnliche Instrumente das maximale Ausfallrisiko mindern. [Siehe: Kredite und Forderungen; Ausfallrisiko [member]; Derivate [member]; Maximales Ausfallrisiko; Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 9 b – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AmountByWhichLoansOrReceivablesRelatedCreditDerivativesOrSimilarInstrumentsMitigateMaximumExposureToCreditRisk X instant Betrag, um den auf Kredite oder Forderungen bezogene Kreditderivate oder ähnliche Instrumente das maximale Ausfallrisiko mindern Der Betrag, um den auf Kredite oder Forderungen bezogene Kreditderivate oder ähnliche Instrumente das maximale Ausfallrisiko mindern. [Siehe: Kredite und Forderungen; Ausfallrisiko [member]; Maximales Ausfallrisiko; Derivate [member]] Angaben: IFRS 7 9 b – Ende der Geltungsdauer 1.1.2018 ifrs-full AmountByWhichRegulatoryDeferralAccountCreditBalanceHasBeenReducedBecauseItIsNoLongerFullyReversible X instant debit Betrag, um den ein passivischer regulatorischer Abgrenzungsposten vermindert wurde, weil er nicht mehr vollständig umkehrbar ist Der Betrag, um den ein passivischer regulatorischer Abgrenzungsposten vermindert wurde, weil er nicht mehr vollständig umkehrbar ist. [Siehe: Passivische regulatorische Abgrenzungsposten] Angaben: IFRS 14 36 ifrs-full AmountByWhichRegulatoryDeferralAccountDebitBalanceHasBeenReducedBecauseItIsNoLongerFullyRecoverable X instant credit Betrag, um den ein aktivischer regulatorischer Abgrenzungsposten vermindert wurde, weil er nicht mehr vollständig umkehrbar ist Der Betrag, um den ein aktivischer regulatorischer Abgrenzungsposten vermindert wurde, weil er nicht mehr vollständig umkehrbar ist. [Siehe: Aktivische regulatorische Abgrenzungsposten] Angaben: IFRS 14 36 ifrs-full AmountByWhichUnitsRecoverableAmountExceedsItsCarryingAmount X instant debit Betrag, um den der erzielbare Betrag einer Einheit ihren Buchwert übersteigt Der Betrag, um den der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von Einheiten) ihren Buchwert übersteigt. [Siehe: Buchwert [member]; Zahlungsmittelgenerierende Einheiten [member]] Angaben: IAS 36 134 f i, Angaben: IAS 36 135 e i ifrs-full AmountByWhichValueAssignedToKeyAssumptionMustChangeInOrderForUnitsRecoverableAmountToBeEqualToCarryingAmount X.XX instant Betrag, um den der der wesentlichen Annahme zugewiesene Wert geändert werden muss, damit der erzielbare Betrag der Einheit dem Buchwert entspricht Der Betrag, um den der der wesentlichen Annahme zugewiesene Wert geändert werden muss, damit der erzielbare Betrag der Einheit ihrem Buchwert entspricht. [Siehe: Buchwert [member]] Angaben: IAS 36 134 f iii, Angaben: IAS 36 135 e iii ifrs-full AmountIncurredByEntityForProvisionOfKeyManagementPersonnelServicesProvidedBySeparateManagementEntity X duration debit Aufwendungen des Unternehmens für die Erbringung von Leistungen im Bereich des Managements in Schlüsselpositionen, die von einem leistungserbringenden Unternehmen erbracht werden Der Betrag, den das Unternehmen für die von einem leistungserbringenden Unternehmen entgegengenommenen Leistungen im Bereich des Managements in Schlüsselpositionen aufgewendet hat. [Siehe: Mitglieder des Managements des Unternehmens oder Mutterunternehmens in Schlüsselpositionen [member]; Leistungserbringende Unternehmen [member]] Angaben: IAS 24 18A ifrs-full AmountOfReclassificationsOrChangesInPresentation X duration Betrag von Umgliederungen oder Änderungen der Darstellung Der Betrag, der umgegliedert wird, wenn das Unter

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.