Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32019R0815. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Hierarchie der Presentation Linkbase und der Definition Linkbase der Erweiterungstaxonomie enthalten ist. 6. Die Emittenten verwenden die Calculation Linkbases ihrer Erweiterungstaxonomien, um rechnerische Beziehungen zwischen numerischen Elementen der Basistaxonomie und/oder der Erweiterungstaxonomie zu dokumentieren, insbesondere für rechnerische Beziehungen zwischen Elementen der Basistaxonomie und/oder der Erweiterungstaxonomie aus der Bilanz, der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung. 7. Um zu kennzeichnen, auf welchen Teil der Abschlüsse sich die Auszeichnungen beziehen, verwenden die Emittenten besondere Haupttaxonomieelemente als Ausgangspunkte für die jeweiligen Teile der Abschlüsse in der Presentation Linkbase ihrer Erweiterungstaxonomie. Die Elementnamen, Labels und Präfixe dieser Haupttaxonomieelemente sind die in Tabelle 1 angegebenen. Tabelle Elementnamen, Labels und Präfixe der Hauptelemente Präfix Elementname Bezeichnung ifrs-full StatementOfFinancial PositionAbstract Platzhalter für die Bilanz — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Bilanz benutzt werden ifrs-full IncomeStatement Abstract Platzhalter für die Gewinn- und Verlustrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Gewinn- und Verlustrechnung benutzt werden, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung getrennt offengelegt werden ifrs-full StatementOfCompre hensiveIncomeAbstract Platzhalter für die Gesamtergebnisrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Gesamtergebnisrechnung benutzt werden, wenn sie getrennt offengelegt wird oder wenn die Darstellung von Gewinn und Verlust und sonstige Ergebnisse in einer Darstellung kombiniert werden ifrs-full StatementOfCash FlowsAbstract Platzhalter für die Kapitalflussrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Kapitalflussrechnung benutzt werden ifrs-full StatementOfChangesIn EquityAbstract Platzhalter für die Eigenkapitalveränderungsrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Eigenkapitalveränderungsrechnung benutzt werden esef_cor NotesAccountingPolicies AndMandatoryTags Platzhalter für Anhangangaben, Rechnungslegungsmethoden und obligatorische Elemente der Basistaxonomie — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Auszeichnungen der Angaben in den Erläuterungen zu den Abschlüssen benutzt werden Die ausgewiesenen Hauptelemente der Taxonomie sind auch in den von der ESMA erstellten Taxonomiedateien enthalten. 8. In ihren Erweiterungstaxonomien dürfen die Emittenten die Labels oder Referenzen von Elementen der Basistaxonomie nicht ersetzen. Jedoch können den Elementen der Basistaxonomie emittentenspezifische Labels hinzugefügt werden. 9. Die Emittenten stellen sicher, dass die Elemente der Erweiterungstaxonomie eines Emittenten zur Auszeichnung der Bilanz, der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung gemäß IFRS an einem oder mehreren Elementen der Basistaxonomie verankert sind. Insbesondere gilt: a) Der Emittent verankert das Element seiner Erweiterungstaxonomie an dem Basistaxonomieelement, das der allgemeinen buchhalterischen Bedeutung und/oder dem Umfang nach dem Erweiterungstaxonomieelement des Emittenten am nächsten steht. Der Emittent identifiziert die Beziehung zwischen dem betroffenen Erweiterungstaxonomieelement und dem betroffenen Basistaxonomieelement in der Definition Linkbase der Erweiterungstaxonomie des Emittenten. Das Erweiterungstaxonomieelement erscheint als Ziel der Beziehung. b) Der Emittent kann das Element seiner Erweiterungstaxonomie an dem Element oder den Elementen der Basistaxonomie verankern, die der allgemeinen buchhalterischen Bedeutung und/oder dem Umfang nach dem Erweiterungstaxonomieelement des Emittenten am nächsten stehen. Der Emittent identifiziert die Beziehung zwischen dem betroffenen Erweiterungstaxonomieelement und dem betroffenen Element oder den betroffenen Elementen der Basistaxonomie in der Definition Linkbase der Erweiterungstaxonomie des Emittenten. Das Erweiterungstaxonomieelement erscheint als Ausgangspunkt der Beziehung oder der Beziehungen. Wenn ein Erweiterungstaxonomieelement mehrere Basistaxonomieelemente kombiniert, verankert der Emittent dieses Erweiterungstaxonomieelement an jedem dieser Basistaxonomieelemente außer an einem solchen Basistaxonomieelement oder -elementen, die vernünftigerweise als unbedeutend angesehen werden. 10. Unabhängig von Punkt 9 brauchen Emittenten ein Erweiterungstaxonomieelement, das zur Auszeichnung einer Angabe in der Bilanz, der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder in der Kapitalflussrechnung, die eine Teilsumme anderer Angaben in derselben Darstellung ist, verwendet wird, nicht an einem anderen Basistaxonomieelement zu verankern. 11. Die Emittenten stellen sicher, dass der Datentyp und der Zeitraumtyp eines zur Auszeichnung einer Angabe verwendeten Taxonomieelements die buchhalterische Bedeutung der ausgezeichneten Angaben widerspiegelt. Die Emittenten dürfen einen eigenen Typ für ein Taxonomieelement nicht definieren und anwenden, wenn ein passender Typ bereits in den XBRL-Spezifikationen oder in der XBRL Data Types Registry definiert ist. 12. Bei der Auszeichnung von Angaben wenden Emittenten numerische Taxonomieelemente nicht an, um verschiedene Werte für einen Kontext (Unternehmen, Zeitraum und Teil einer Dimensionsachse) auszuzeichnen, außer wenn die Differenz aus der Rundung derselben Informationen zur Darstellung dieser Informationen in unterschiedlichen Maßstäben an verschiedenen Stellen in demselben Jahresfinanzbericht resultiert. 13. Bei der Auszeichnung von Angaben benutzen die Emittenten nicht-numerische Taxonomieelemente in einer solchen Weise, dass durch sie alle Angaben ausgezeichnet werden, die der Definition des jeweiligen Elements entsprechen. Die Emittenten wenden die Auszeichnungen nicht nur teilweise oder selektiv an. 14. Die Emittenten stellen sicher, dass das Inline XBRL-Instanzdokument keinen ausführbaren Code enthält. ANHANG V XBRL-Taxonomiedateien Die von der ESMA veröffentlichten XBRL-Taxonomiedateien erfüllen folgende Anforderungen: a) Sie identifizieren alle Basistaxonomieelemente als XBRL-Elemente; b) sie setzen die Attribute der Basistaxonomieelemente entsprechend ihrem Typ fest, wie im Anhang I vorgeschrieben; c) sie bieten die für Menschen lesbaren Labels, wie in der Tabelle in Anhang VI dargelegt, die die Bedeutung der Basistaxonomieelemente dokumentieren, und sie bieten Referenzen; d) sie definieren Strukturen zur Erleichterung des Durchblätterns der Taxonomieinhalte und des Verständnisses der Definition eines Basistaxonomieelements im Kontext anderer Basistaxonomieelemente; e) sie definieren Beziehungen, die es Emittenten ermöglichen, Erweiterungstaxonomieelemente an Basistaxonomieelementen zu verankern; f) sie sind valide gemäß den XBRL 2.1.-Spezifikationen, den XBRL Dimension 1.0-Spezifikationen und sie sind entsprechend den Spezifikationen für Taxonomiepakete, wie in Anhang III dargelegt, verpackt; g) sie enthalten die zur Entwicklung von IT-Lösungen zur Unterstützung der Erstellung harmonisierter Jahresfinanzberichte notwendigen technischen Informationen; h) sie geben an, auf welche Zeiträume sie sich beziehen. ANHANG VI Schema der Basistaxonomie Tabelle Schema der Basistaxonomie zur Auszeichnung konsolidierter Abschlüsse nach IFRS Präfix URI des Elementnamens/der Elementrolle Elementtyp und -attribute Bezeichnung Dokumentationslabel Bezugs-dokumente ifrs-full AbnormallyLargeChangesInAssetPricesOrForeignExchangeRatesMember member ungewöhnlich große Änderungen der Preise von Vermögenswerten oder der Wechselkurse [member] Dieses Element steht für ungewöhnlich große Änderungen der Preise von Vermögenswerten oder der Wechselkurse. Beispiel: IAS 10 22 g ifrs-full AccountingEstimatesAxis axis Rechnungslegungsbezogene Schätzungen [axis] Die Achse einer Tabelle definiert das Verhältnis zwischen den Elementen oder Kategorien eines Bereichs in der Tabelle und den Posten oder Konzepten, die die Tabelle ausfüllen. Angaben: IAS 8 39 ifrs-full AccountingEstimatesMember member Rechnungslegungsbezogene Schätzungen [member] Dieses Element steht für einen Vermögenswert, eine Schuld oder den periodischen Verbrauch eines Vermögenswertes, die aus der Einschätzung des gegenwärtigen Standes und erwarteter zukünftiger Erträge und Verpflichtungen von Vermögenswerten und Schulden resultieren. Es steht auch für den Standardwert der Achse „Rechnungslegungsbezogene Schätzungen“, wenn kein anderes Element verwendet wird. Angaben: IAS 8 39 ifrs-full AccountingProfit X duration credit Bilanzielles Ergebnis vor Steuern Der Betrag von Gewinn (Verlust) für die Periode vor Abzug des Steueraufwands. [Siehe: Gewinn (Verlust)] Angaben: IAS 12 81 c ii, Angaben: IAS 12 81 c i ifrs-full Accruals X instant credit Accruals Der Betrag der Schulden zur Zahlung von erhaltenen oder gelieferten Waren oder Dienstleistungen, die weder bezahlt wurden, noch vom Lieferanten in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch an Arbeitnehmer geschuldete Beträge. Übliche Praxis: IAS 1 78 ifrs-full AccrualsAndDeferredIncome X instant credit Passive Rechnungsabgrenzung Der Betrag der abgegrenzte Schulden und der passivischen Abgrenzungsposten. [Siehe: abgegrenzte Schulden; passivischer Abgrenzungsposten] Übliche Praxis: IAS 1 78 ifrs-full AccrualsAndDeferredIncomeAbstract   Passive Rechnungsabgrenzung [abstract]     ifrs-full AccrualsAndDeferredIncomeClassifiedAsCurrent X instant credit Als kurzfristig eingestufte abgegrenzte Schulden und passivische Abgrenzungsposten Der Betrag als kurzfristig eingestufter abgegrenzter Schulden und passivischer Abgrenzungsposten. [Siehe: Passive Rechnungsabgrenzung] Übliche Praxis: IAS 1 78 ifrs-full AccrualsAndDeferredIncomeClassifiedAsCurrentAbstract   Als kurzfristig eingestufte abgegrenzte Schulden und passivische Abgrenzungsposten [abstract]     ifrs-full AccrualsAndDeferredIncomeClassifiedAsNoncurrent X instant credit Als langfristig eingestufte abgegrenzte Schulden und passivische Abgrenzungsposten Der Betrag als langfristig eingestufter abgegrenzter Schulden und passivischer Abgrenzungsposten. [Siehe: Passive Rechnungsabgrenzung] Übliche Praxis: IAS 1 78 ifrs-full AccrualsAndDeferredIncomeClassifiedAsNoncurrentAbstract   Als langfristig eingestufte abgegrenzte Schulden und passivische Abgrenzungsposten [abstract]     ifrs-full AccrualsClassifiedAsCurrent X instant credit Als kurzfristig eingestufte abgegrenzte Schulden Der Betrag als kurzfristig eingestufter abgegrenzter Schulden. [Siehe: Abgegrenzte Schulden] Übliche Praxis: IAS 1 78 ifrs-full AccrualsClassifiedAsNoncurrent X instant credit Als langfristig eingestufte abgegrenzte Schulden Der Betrag als langfristig eingestufter abgegrenzter Schulden. [Siehe: Abgegrenzte Schulden] Übliche Praxis: IAS 1 78 ifrs-full AccruedIncome X instant debit Abgegrenzte Erträge Der Betrag an Vermögenswerten, der Erträge darstellt, die erzielt, jedoch noch nicht erhalten wurden. Übliche Praxis: IAS 1 112 c ifrs-full AccumulatedAllowanceForUncollectibleMinimumLeasePaymentsReceivable X instant credit Kumulierte Wertberichtigungen für uneinbringliche ausstehende Mindestleasingzahlungen Der Betrag der kumulierten Wertberichtigungen für uneinbringliche ausstehende Mindestleasingzahlungen. Die Mindestleasingzahlungen sind diejenigen Zahlungen, welche der Leasingnehmer während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leisten hat oder zu denen er herangezogen werden kann, außer bedingte Mietzahlungen, Aufwand für Dienstleistungen und Steuern, die der Leasinggeber zu zahlen hat und die ihm erstattet werden, sowie: (a) beim Leasingnehmer alle von ihm oder von einer mit ihm verbundenen Partei garantierten Beträge; oder (b) beim Leasinggeber jegliche Restwerte, die ihm garantiert wurden, entweder: (i) vom Leasingnehmer; (ii) von einer mit dem Leasingnehmer verbundenen Partei; oder (iii) einem nicht mit dem Leasinggeber verbundenen Dritten, der finanziell in der Lage ist, die Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Angaben: IAS 17 47 d – Ende der Geltungsdauer 1.1.2019 ifrs-full AccumulatedChangesInFairValueOfFinancialAssetsAttributableToChangesInCreditRiskOfFinancialAssets X instant debit Kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswerte, die auf Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Vermögenswerte zurückzuführen ist Die kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswerte, die auf Änderungen des Ausfallrisikos der Vermögenswerte zurückzuführen ist, die auf folgende Weise bestimmt wird: entweder (a) in Höhe der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, die nicht den Änderungen der Marktbedingungen, die zu Marktrisiken führen, zuzuschreiben ist; oder (b) unter Anwendung einer alternativen Methode, die nach Ermessen des Unternehmens die Höhe der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, welche Änderungen des entsprechenden Ausfallrisikos zuzuschreiben ist, getreuer darstellt. [Siehe: Ausfallrisiko [member]; Marktrisiko [member]; Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswerte, die auf Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Vermögenswerte zurückzuführen ist] Angaben: IFRS 7 9 c – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedChangesInFairValueOfFinancialAssetsRelatedCreditDerivativesOrSimilarInstruments X instant Kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts auf als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswerte bezogener Kreditderivate oder ähnlicher Instrumente Die kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts von Kreditderivaten oder ähnlichen Instrumenten, die auf als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bezogen sind. [Siehe: Derivate [member]; Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter Kreditderivate oder ähnlicher Instrumente; Finanzielle Vermögenswerte] Angaben: IFRS 7 9 d – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedChangesInFairValueOfFinancialLiabilityAttributableToChangesInCreditRiskOfLiability X instant credit Kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Verbindlichkeiten, die auf Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeiten zurückzuführen ist Die kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Verbindlichkeiten, die auf Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeiten zurückzuführen ist. [Siehe: Ausfallrisiko [member]; Marktrisiko [member]; Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Verbindlichkeiten, die auf Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeiten zurückzuführen ist] Angaben: IFRS 7 10 a, Angaben: IFRS 7 10A a – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedChangesInFairValueOfLoanOrReceivableAttributableToChangesInCreditRiskOfFinancialAssets X instant debit Kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen oder Forderungen, die auf Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Vermögenswerte zurückzuführen ist Die kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen oder Forderungen, die auf Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Vermögenswerte zurückzuführen ist, die auf folgende Weise bestimmt wird: entweder (a) in Höhe der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, die nicht den Änderungen der Marktbedingungen, die zu den Marktrisiken führen, zuzuschreiben ist; oder (b) unter Anwendung einer alternativen Methode, die nach Ermessen des Unternehmens die Höhe der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Vermögenswerts, der Änderungen seines Ausfallrisikos zuzuschreiben ist, getreuer darstellt. [Siehe: Marktrisiko [member]] Angaben: IFRS 7 9 c – Ende der Geltungsdauer 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedChangesInFairValueOfLoansOrReceivablesRelatedCreditDerivativesOrSimilarInstruments X instant Kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts auf Darlehen oder Forderungen bezogener Kreditderivate oder ähnlicher Instrumente Die kumulierte Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts auf Darlehen oder Forderungen bezogener Kreditderivate oder ähnlicher Instrumente. [Siehe: Derivate [member]; Zunahme (Abnahme) des beizulegenden Zeitwerts auf Darlehen oder Forderungen bezogener Kreditderivate oder ähnlicher Instrumente] Angaben: IFRS 7 9 d – Ende der Geltungsdauer 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedDepreciationAmortisationAndImpairmentMember member Kumulierte Abschreibungen, Amortisationen und Wertberichtigungen [member] Dieses Element steht für kumulierte Abschreibungen, Amortisationen und Wertberichtigungen. [Siehe: Wertminderung; Aufwand für planmäßige Abschreibungen] Angaben: IAS 16 73 d, Angaben: IAS 16 75 b, Angaben: IAS 17 32 - Ende der Geltungsdauer 1.1.2019, Angaben: IAS 38 118 c, Angaben: IAS 40 79 c, Angaben: IAS 41 54 f ifrs-full AccumulatedDepreciationAndAmortisationMember member Kumulierte Abschreibungen und Amortisationen [member] Dieses Element steht für kumulierte Abschreibungen und Amortisationen. [Siehe: Aufwand für planmäßige Abschreibungen] Übliche Praxis: IAS 16 73 d, Angaben: IAS 16 75 b, übliche Praxis: IAS 17 32 – Ende der Geltungsdauer 1.1.2019, übliche Praxis: IAS 38 118 c, übliche Praxis: IAS 40 79 c, übliche Praxis: IAS 41 54 f ifrs-full AccumulatedFairValueHedgeAdjustmentOnHedgedItemIncludedInCarryingAmountAssets X instant debit Im Buchwert enthaltener kumulierter beizulegender Zeitwert eines gesicherten Grundgeschäftes, Vermögenswerte Der kumulierte Betrag sicherungsbedingter Anpassungen aus dem beizulegenden Zeitwert bei einem gesicherten Grundgeschäft, der im Buchwert des bilanzierten Grundgeschäfts als Vermögenswert eingestuft ist. [Siehe: Gesicherte Grundgeschäfte [member]] Angaben: IFRS 7 24B a ii – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedFairValueHedgeAdjustmentOnHedgedItemIncludedInCarryingAmountLiabilities X instant credit Im Buchwert enthaltener kumulierter beizulegender Zeitwert eines gesicherten Grundgeschäftes, Schulden Der kumulierte Betrag sicherungsbedingter Anpassungen aus dem beizulegenden Zeitwert bei einem gesicherten Grundgeschäft, der im Buchwert des bilanzierten Grundgeschäfts als Schuld erfasst ist. [Siehe: Gesicherte Grundgeschäfte [member]] Angaben: IFRS 7 24B a ii – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedFairValueHedgeAdjustmentRemainingInStatementOfFinancialPositionForHedgedItemThatCeasedToBeAdjustedForHedgingGainsAndLossesAssets X instant debit Kumulierte sicherungsbedingte Anpassung des beizulegenden Zeitwerts für ein gesichertes Grundgeschäft, das nicht mehr um Sicherungsgewinne oder -verluste angepasst wird, Vermögenswerte Der kumulierte Betrag in der Bilanz verbleibender sicherungsbedingter Anpassungen aus dem beizulegenden Zeitwert für ein gesichertes Grundgeschäft, das einen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswert darstellt und nicht mehr um Sicherungsgewinne oder -verluste angepasst wird. [Siehe: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte; Gesicherte Grundgeschäfte [member]] Angaben: IFRS 7 24B a v – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedFairValueHedgeAdjustmentRemainingInStatementOfFinancialPositionForHedgedItemThatCeasedToBeAdjustedForHedgingGainsAndLossesLiabilities X instant credit Kumulierte sicherungsbedingte Anpassung des beizulegenden Zeitwerts für ein gesichertes Grundgeschäft, das nicht mehr um Sicherungsgewinne oder -verluste angepasst wird, Schulden Der kumulierte Betrag in der Bilanz verbleibender sicherungsbedingter Anpassungen aus dem beizulegenden Zeitwert für ein gesichertes Grundgeschäft, das eine zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeit darstellt und nicht mehr um Sicherungsgewinne oder -verluste angepasst wird. [Siehe: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten; Gesicherte Grundgeschäfte [member]] Angaben: IFRS 7 24B a v – In Kraft ab 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedImpairmentMember member Kumulierte Wertminderung [member] Dieses Element steht für kumulierte Wertminderung. [Siehe: Wertminderung] Übliche Praxis: IAS 16 73 b, übliche Praxis: IAS 17 32 – Ende der Geltungsdauer 1.1.2019, übliche Praxis: IAS 38 118 c, übliche Praxis: IAS 40 79 c, übliche Praxis: IAS 41 54 f, Angaben: IFRS 3 B67 d, Angaben: IFRS 7 35H – In Kraft ab 1.1.2018, Beispiel: IFRS 7 35N – In Kraft ab 1.1.2018, Beispiel: IFRS 7 IG29 b – Ende der Geltungsdauer 1.1.2018, Beispiel: IFRS 7 37 b – Ende der Geltungsdauer 1.1.2018 ifrs-full AccumulatedOtherComprehensiveIncome X instant credit Kumuliertes sonstiges Ergebnis Der kumulierte Betrag von Ertrags- und Aufwendungsposten (einschließlich Umgliederungsbeträgen), die nach anderen IFRS nicht erfolgswirksam erfasst werden dürfen oder müssen. [Siehe: IFRS [member]; Sonstiges Ergebnis] Übliche Praxis: IAS 1 55 ifrs-full AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember member Kumuliertes sonstiges Ergebnis [member] Dieses Element steht für das kumulierte sonstige Ergebnis. [Siehe: Sonstiges Ergebnis] Übliche Praxis: IAS 1 108 ifrs-full AcquisitionAndAdministrationExpenseRelatedToInsuranceContracts X duration debit Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge Der Betrag der Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge. [Siehe: Arten von Versicherungsverträgen [member]] Übliche Praxis: IAS 1 85 ifrs-full AcquisitiondateFairValueOfEquityInterestInAcquireeHeldByAcquirerImmediatelyBeforeAcquisitionDate X instant credit Am Erwerbszeitpunkt geltender beizulegender Zeitwert des unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen Der am Erwerbszeitpunkt geltende beizulegende Zeitwert des unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen, wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss handelt. [Siehe: Unternehmenszusammenschlüsse [member]] Angaben: IFRS 3 B64 p i ifrs-full AcquisitiondateFairValueOfTotalConsiderationTransferred X instant credit Übertragene Gegenleistung zum am Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert Der am Erwerbszeitpunkt geltende beizulegende Zeitwert der bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragenen Gegenleistung. [Siehe: Unternehmenszusammenschlüsse [member]] Angaben: IFRS 3 B64 f ifrs-full AcquisitiondateFairValueOfTotalConsiderationTransferredAbstract   Zum Erwerbszeitpunkt geltender beizulegender Zeitwert der übertragenen Gegenleistung [abstract]     ifrs-full AcquisitionrelatedCostsForTransactionRecognisedSeparatelyFromAcquisitionOfAssetsAndAssumptionOfLiabilitiesInBusinessCombination X duration debit Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Aufwendungen für Transaktionen, die getrennt vom Erwerb der Vermögenswerte oder der Übernahme der Schulden bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst werden Der Betrag der mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Aufwendungen für Transaktionen, die getrennt vom Erwerb der Vermögenswerte oder der Übernahme der Schu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.