Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/494 der Kommission vom 9. Juli 2014 über die von Slowenien durchgeführten Maßnahmen SA.32715 (2012/C) (ex 2012/NN) (ex 2011/CP) zugunsten von Adria Airways d.d. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4543) Text von Bedeutung für den EWR

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24.3.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 78/18 BESCHLUSS (EU) 2015/494 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2014 über die von Slowenien durchgeführten Maßnahmen SA.32715 (2012/C) (ex 2012/NN) (ex 2011/CP) zugunsten von Adria Airways d.d. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4543) (Nur der slowenische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf den Beschluss der Kommission, im Hinblick auf die Beihilfe SA.32715 (2012/C) (ex 2012/NN) (ex 2011/CP) das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu eröffnen (1), nach Aufforderung aller Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den vorstehenden Bestimmungen und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit SANI-Anmeldung Nr. 5628 vom 11. März 2011, registriert am gleichen Tag, meldete Slowenien eine Rettungsbeihilfe für Adria Airways d.d. (im Folgenden „Adria“ oder das „Unternehmen“) in Form einer staatlichen Garantie und eines zinsvergünstigten Darlehens in Höhe von 6,2 Mio. EUR bei der Kommission an. (2) Mit Schreiben vom 31. März 2011 und vom 12. April 2011 übermittelten die slowenischen Behörden zusätzliche Informationen. Die Kommission bat mit Schreiben vom 29. April 2011, auf das die slowenischen Behörden nicht reagierten, um zusätzliche Auskünfte. Bei einem Treffen mit den slowenischen Behörden und deren Beratern am 13. Juli 2011 wurde der Kommission mitgeteilt, dass die angemeldete Rettungsbeihilfe in Anbetracht der schlechten finanziellen Situation des Unternehmens nicht ausreiche und Slowenien vorhabe, Adria Kapital in Höhe von 50 Mio. EUR zuzuführen. Am 1. August 2011 zog Slowenien die Anmeldung der Rettungsbeihilfe wieder zurück. (3) Aufgrund von Informationen, denen zufolge Slowenien die Zuführung von Barkapital am 30. September 2011 dennoch vorgenommen hatte, beschloss die Kommission, ihre vorläufige Prüfung von Amts wegen fortzusetzen, und ersuchte mit Schreiben vom 12. September 2011, 28. November 2011 und 17. April 2012, die von den slowenischen Behörden mit Schreiben vom 11. Oktober 2011, 27. Dezember 2011, 13. Januar 2012 und 18. Mai 2012 beantwortet wurden, um weitere Auskünfte. Außerdem übermittelten die slowenischen Behörden mit E-Mail vom 7. November 2012 einen Vermerk, der von den gesetzlichen Vertretern von Adria abgefasst worden war. (4) Auf Ersuchen der slowenischen Behörden fand am 12. Juli 2012 ein Treffen mit Vertretern der Fluggesellschaft Adria und der staatlichen Holdinggesellschaft PDP (2), einem der Anteilseigner von Adria, statt. Bei diesem Treffen nahmen die slowenischen Behörden und die Vertreter von Adria und PDP Erläuterungen vor und nannten ihre Argumente im Zusammenhang mit den zu prüfenden Maßnahmen. (5) Mit Schreiben vom 20. November 2012 setzte die Kommission Slowenien von ihrem Beschluss in Kenntnis, wegen der Beihilfe das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu eröffnen (im Folgenden „der Eröffnungsbeschluss“). Slowenien übermittelte mit Schreiben vom 21. Januar 2013 eine Stellungnahme zum Eröffnungsbeschluss. Die Kommission erbat mit Schreiben vom 5. März 2013, das von Slowenien am 19. April 2013 beantwortet wurde, zusätzliche Angaben von Slowenien. Am 16. September 2013 übersandte Slowenien weitere Informationen. Die Kommission ersuchte mit Schreiben vom 6. November 2013, das von Slowenien am 4. Dezember 2013 und am 6. und 17. Januar 2014 beantwortet wurde, um erneute Auskünfte Sloweniens. Am 25. März und am 5. Dezember 2013 sowie am 8. Januar 2014 fanden Treffen mit den slowenischen Behörden und deren Rechtsvertretern statt. (6) Der Beschluss der Kommission zur Eröffnung des Verfahrens wurde am 8. März 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Die Kommission forderte Betroffene auf, sich zu den Maßnahmen zu äußern. (7) Am 8. April 2013 ging bei der Kommission die Stellungnahme eines Betroffenen ein: Ryanair. Die Kommission leitete die Stellungnahme an Slowenien weiter und gab ihm Gelegenheit, darauf zu reagieren; die Stellungnahme Sloweniens ging mit Schreiben vom 13. Mai 2013 ein. 2.   DER SLOWENISCHE LUFTVERKEHRSMARKT (8) Als nationale Fluggesellschaft Sloweniens ist Adria die Hauptfluggesellschaft am Flughafen Ljubljana. Im Jahr 2011 wurden von ihr 73,4 % der Fluggäste befördert, deren Flug über den Flughafen Ljubljana führte; seither ist diese Zahl auf 71,3 % im Jahr 2012 und 69,8 % im Jahr 2013 gesunken (4). (9) Obwohl es in Slowenien nur eine begrenzte Zahl von Billigfluggesellschaften gibt (easyJet bedient von Ljubljana aus lediglich eine und Wizz Air zwei Strecken), entfiel auf sie 2013 ein Anteil von 12,6 % der im öffentlichen Verkehr beförderten Fluggäste (5). Gegenwärtig befliegen fünf weitere Wettbewerber die Strecke zwischen Ljubljana und ihren Luftdrehkreuzen: Air France, Finnair, Turkish Airlines, Montenegro Airlines und Air Serbia. 3.   DER BEGÜNSTIGTE (10) Adria ist ein Großunternehmen mit ungefähr 450 Beschäftigten. 2013 erwirtschaftete es einen Umsatz von 142,3 Mio. EUR und fuhr Verluste in Höhe von 3 Mio. EUR ein (geschätzte Daten). Es verfügt über eine Flotte von 11 Flugzeugen, bei denen es sich hauptsächlich um Regionalflugzeuge handelt. Eigentümer von Adria sind derzeit unter anderem die Republik Slowenien (69,9 %), die Bank Assets Management Company (BAMC, 19,6 %), auf die bestimmte Vermögenswerte der Nova Ljubljanska Banka d.d. (6). (im Folgenden „NLB“) übertragen wurden, die ABANKA d.d. (4,7 %) und die PDP (2,1 %). (11) Die finanzielle Lage von Adria verschlechterte sich ab 2008 ständig; der Umsatz ging zurück, und es waren ein negatives Ergebnis vor Steuern und ein negativer Eigenkapitalwert zu verzeichnen. Weitere Einzelheiten zur Finanzlage von Adria im Zeitraum 2007-2011 können Abschnitt 7.1 entnommen werden. (12) Am 1. August 2012 leitete Slowenien zusammen mit der PDP, der NLB, der Abanka Vipa d.d., der Hypo Alpe-Adria Bank d.d. und der Unicredit Bank of Slovenia d.d. den Privatisierungsprozess von Adria ein und schrieb 74,87 % der Geschäftsanteile aus. An diesem Tag veröffentlichte die Agentur zur Verwaltung des Staatseigentums der Republik Slowenien (AUKN) in Form einer öffentlichen Ausschreibung für Investoren eine Aufforderung zur unverbindlichen Interessensbekundung im Rahmen des Verkaufs der Aktienmehrheit des Unternehmens (7). Offenbar wurde dieser Prozess aber gestoppt, und der Privatisierungsprozess von Adria wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingeleitet werden. 4.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN UND DES UMSTRUKTURIERUNGSPLANS 4.1.   Maßnahme 1: Kapitalerhöhung von 2007 (13) Am 31. Dezember 2006 wies Adria die folgende Beteiligungsstruktur auf: Tabelle 1 Beteiligungsstruktur von Adria vor der Kapitalerhöhung von 2007 Name % KAD 55,0 SOD 20,0 NFD 1 delniški investicijski sklad d.d. (8) 9,7 NFD Holding d.d. (9) 7,2 Infond d.o.o. (10) 4,9 Andere (einschl. privater Aktionäre) 3,2 (14) Am 19. Februar 2007 beschloss die Aktionärsversammlung von Adria, das Kapital der Gesellschaft um 10,9 Mio. EUR zu erhöhen. Rund 99,6 % der Kapitalerhöhung wurden von dem in Staatseigentum stehenden Fonds KAD gezeichnet, der Rest von privaten Aktionären. Am 5. April 2007 waren alle Aktien gezeichnet. (15) Als Preis wurden 27 EUR pro Aktie gezahlt. In einem Bewertungsbericht vom […] (*1) war der Wert der Aktien im September 2006 auf […] EUR pro Aktie angesetzt worden. (16) Nach der Kapitalerhöhung von 2007 bestand bei Adria folgende Beteiligungsstruktur: Tabelle 2 Beteiligungsstruktur von Adria nach der Kapitalerhöhung von 2007 Name % KAD 77,3 SOD (11) 10,0 NLB (12) 8,5 Infond d.o.o. 2,4 Andere (einschl. privater Aktionäre) 1,8 4.2.   Maßnahme 2: Kapitalerhöhung von 2009 (17) Am 13. Januar 2009 beschloss der Vorstand von Adria, das Kapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien aufzustocken. Auf diese Weise wurde das Kapital von Adria um 2,36 Mio. EUR erhöht. Rund 99,5 % der Kapitalerhöhung wurden von KAD gezeichnet, der Rest von privaten Aktionären. Bis zum 20. Juli 2009 waren alle Aktien gezeichnet. (18) Als Preis wurden 22 EUR pro Aktie gezahlt. In einem Bewertungsbericht vom […] war der Wert der Aktien im September 2008 auf […] EUR pro Aktie angesetzt worden. (19) Nach der Kapitalerhöhung von 2009 bestand bei Adria folgende Beteiligungsstruktur: Tabelle 3 Beteiligungsstruktur von Adria nach der Kapitalerhöhung von 2009 Name % KAD 78,6 SOD 8,8 NLB 7,5 Infond d.o.o. 2,2 Andere (einschl. privater Aktionäre) 2,9 4.3.   Maßnahme 3: Kapitalerhöhung von 2010 (20) Am 2. September 2010 beschloss die Aktionärsversammlung von Adria, das Kapital der Gesellschaft um 2,5 Mio. EUR zu erhöhen. Rund 80 % der Erhöhung wurden von der Holdinggesellschaft PDP (der Nachfolgerin von KAD und SOD) gezeichnet. Zwei private Touristikunternehmen — Kompas d.d. und Palma d.o.o. — zeichneten die verbleibenden 20 % (jeweils 10 %). Bis zum 1. Oktober 2010 waren alle Aktien gezeichnet. (21) Als Preis wurden 12 EUR pro Aktie gezahlt. In einem Bewertungsbericht vom […] war der Wert der Aktien im Juni 2009 auf […] EUR pro Aktie angesetzt worden. (22) Nach der Kapitalerhöhung von 2010 bestand bei Adria folgende Beteiligungsstruktur: Tabelle 4 Beteiligungsstruktur von Adria nach der Kapitalerhöhung von 2010 Name % PDP 86,0 NLB 6,1 Kompas d.d. 1,9 Palma d.o.o. 1,9 Infond d.o.o. 1,7 Andere (einschl. privater Aktionäre) 2,4 4.4.   Maßnahme 4: Kapitalerhöhung von 2011 (23) Am 21. September 2011 beschloss der Vorstand von Adria, das Kapital der Gesellschaft um 69,7 Mio. EUR aufzustocken. Die Republik Slowenien zeichnete 49,5 Mio. EUR und PDP 0,5 Mio. EUR; beide Zeichnungen erfolgten in bar. Der verbleibende Teil der Kapitalerhöhung (d. h. 19,7 Mio. EUR) in Form von Schulden-Swaps entfiel auf mehrere Banken: a) NLB (13,83 Mio. EUR), b) Abanka Vipa d.d. (3,35 Mio. EUR), c) Unicredit Bank of Slovenia d.d. (1,24 Mio. EUR) und d) Hypo Alpe-Adria Bank d.d. (1,28 Mio. EUR). Die Kapitalerhöhung erfolgte am 30. September 2011. (24) Der vereinbarte Preis pro Aktie entsprach dem in Slowenien gesetzlich vorgeschriebenen Minimum von 1 EUR. Ein Bewertungsbericht wurde nicht vorgelegt. (25) Nach der Kapitalerhöhung von 2011 bestand bei Adria folgende Beteiligungsstruktur: Tabelle 5 Beteiligungsstruktur von Adria nach der Kapitalerhöhung von 2011 Name % Republik Slowenien 69,9 NLB 19,6 Hypo Alpe-Adria Bank d.d. 1,8 Abanka Vipa d.d. 4,7 Unicredit Bank of Slovenia d.d. 1,8 PDP 2,1 Andere (einschl. privater Aktionäre)) 0,1 Der Umstrukturierungsplan von September 2011 (26) Nach Angaben der slowenischen Behörden beschlossen der Staat, die PDP und die Banken auf der Grundlage des als „Finanz- und Unternehmens-Umstrukturierungsprogramm“ bezeichneten Plans („Umstrukturierungsplan“) vom September 2011, sich an der Kapitalerhöhung von 2011 zu beteiligen. Dieser Plan umfasste die erforderlichen Maßnahmen zur Finanz- und Unternehmensumstrukturierung von Adria und sollte der Gesellschaft die Möglichkeit bieten, wieder rentabel zu wirtschaften. Der Plan war offenkundig abgefasst worden, um eine Umstrukturierungsbeihilfe anzumelden, da darin Begrifflichkeiten wie „Eigenbeitrag“ und „Verzerrung des Wettbewerbs“ vorkommen, die gemeinhin in einem Geschäftsplan nicht anzutreffen sind. (27) Dem ursprünglich übermittelten Umstrukturierungsplan zufolge sollte Adria 2013 (Basisszenario und optimistisches Szenario) oder 2014 (pessimistisches Szenario) rentabel werden. Dem Umstrukturierungsplan in der ursprünglich zugesandten Form zufolge waren die Schwierigkeiten von Adria verursacht worden durch: a) […]. (28) Der Umstrukturierungsplan in der ursprünglich übermittelten Form enthielt eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, Adria zu sanieren und wieder rentabel zu machen: a) […]. (29) Ebenso laut dem ursprünglich übermittelten Umstrukturierungsplan sollte die Kapitalerhöhung von 2011 in Höhe von 69,7 Mio. EUR den negativen Eigenkapitalwert von Adria in Höhe von […] EUR, die Rückzahlung der Verbindlichkeiten in Höhe von […] EUR ([…] EUR offene Forderungen von Lieferanten und […] EUR zur vorzeitigen Tilgung von Bankdarlehen) und die Finanzierung von Umstrukturierungsmaßnahmen in Höhe von […] EUR abdecken. (30) Andererseits sollten sich die Gesamtkosten der Umstrukturierung auf […] EUR belaufen, die teilweise durch die vom slowenischen Staat und der PDP vorgenommene Kapitalzuführung in Höhe von 50 Mio. EUR finanziert wurden. Der Beitrag von Adria zu den Sanierungskosten („Eigenbeitrag“) sollte sich auf […] EUR aus einem Schulden-Swap (Umwandlung von Bankdarlehen in Eigenkapital, 19,7 Mio. EUR) belaufen […]. Schließlich waren im Umstrukturierungsplan in seiner ursprünglich übermittelten Form noch der Verkauf von AAT und die Einstellung des Linienverkehrs auf mehreren Flugstrecken als Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. (31) In Anbetracht der Zweifel, die die Kommission im Eröffnungsbeschluss geäußert hatte, reichte Slowenien mehrere aktualisierte Fassungen des Umstrukturierungsplans ein. Insbesondere sieht der Umstrukturierungsplan derzeit einen Umstrukturierungszeitraum bis 2015 vor und umfasst eine Reihe zusätzlicher Umstrukturierungsmaßnahmen, mit denen eine nachhaltigere Rentabilität sichergestellt werden soll. Dabei handelt es sich um die folgenden Maßnahmen mit folgenden finanziellen Auswirkungen im Zeitraum 2014-2015: a) […]. 4.5.   Maßnahme 5: Erwerb von Adria Airways Tehnika d.d. 2010/2011 (32) AAT, eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Adria, wurde 2010 gegründet. Bis dahin firmierte die betriebsinterne Wartungsgesellschaft von Adria als SVL. AAT ist im Flugzeugwartungssektor für Adria und weitere Kunden tätig. (33) Im Zeitraum von November 2010 bis März 2011 erwarben PDP und Aerodrom Ljubljana, die mehrheitlich staatseigene Betreibergesellschaft des Flughafens Ljubljana, von Adria in zwei Schritten Beteiligungen an AAT in Höhe von 52,3 % bzw. 47,7 %. In einem ersten Schritt kaufte PDP eine Beteiligung von 18,24 % an AAT in Form von 2 676 346 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zum Preis von 1 EUR pro Aktie. Gleichzeitig erwarb Aerodrom Ljubljana für ca. 4,6 Mio. EUR eine Beteiligung von 31,16 % an AAT (4 570 881 Aktien) mittels Umwandlung von Verbindlichkeiten in Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. In einem zweiten Schritt verkaufte Adria Anfang 2011 seine restlichen Anteile an AAT wie folgt: PDP erwarb 5 000 000 Stammaktien zum Preis von 1 EUR pro Aktie und erhöhte seine Beteiligung auf 52,33 %, während Aerodrom Ljubljana seine Beteiligung an AAT durch einen Forderungsausgleich mit Adria in Höhe von 2,2 Mio. EUR auf 47,67 % aufstockte. (34) Insgesamt wurde somit ein Preis von 14,7 Mio. EUR gezahlt, d. h. 1 EUR pro Aktie. In einem Bewertungsbericht vom April 2010 wurde der Wert von AAT als Wartungsgesellschaft von Adria für Dezember 2009 auf 14,4 Mio. EUR bis 14,9 Mio. EUR festgesetzt. 5.   DER ERÖFFNUNGSBESCHLUSS (35) Am 20. November 2012 fasste die Kommission den Beschluss, das förmliche Prüfverfahren zu eröffnen. In ihrem Eröffnungsbeschluss vertrat sie die vorläufige Auffassung, dass Adria zum Zeitpunkt der Durchführung der genannten Maßnahmen, zumindest aber seit 2008, als Unternehmen in Schwierigkeiten angesehen werden konnte. Die Kommission äußerte auch Zweifel im Hinblick auf die fünf fraglichen Maßnahmen und gelangte zu dem vorläufigen Schluss, dass alle Maßnahmen mit staatlichen Beihilfen verbunden waren. (36) Zu den Maßnahmen 1 und 2 äußerte die Kommission in ihrem Eröffnungsbeschluss die Auffassung, dass KAD unter der eindeutigen und direkten Kontrolle Sloweniens stand, und zog den vorläufigen Schluss, dass der Beitrag, den KAD zu den Kapitalerhöhungen von 2007 und 2009 leistete, aus staatlichen Mitteln bestand und Slowenien zuzurechnen war. Obwohl der Preis der Aktien, der von KAD bezahlt wurde, unter dem Wert lag, der in den beiden Bewertungsberichten angesetzt worden war, äußerte die Kommission in Anbetracht des erheblichen Zeitraums zwischen dem Zeitpunkt der Bewertung der Aktien und dem Zeitpunkt der Kapitalerhöhungen Zweifel an den Berichten. Angesichts der Tatsache, dass KAD damals Mehrheitsaktionär von Adria war, gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Kapitalerhöhungen von 2007 und 2009 darauf abgezielt hatten, für KAD die bestehende Beteiligung an einem Unternehmen zu finanzieren, das als Unternehmen in Schwierigkeiten angesehen werden konnte. (37) Bei ihrer Bewertung von Maßnahme 3 stellte die Kommission fest, dass die PDP Nachfolger der Fonds KAD und SOD ist, zu deren Maßnahmen die Kommission zuvor erklärt hatte, dass sie dem slowenischen Staat zuzurechnen waren. Als Zeichen der Zurechenbarkeit an den Staat verwies die Kommission außerdem auf die Tatsache, dass PDP zu 100 % indirekt im Eigentum des Staates stehe (über KAD, SOD und DSU (zu 100 % in Staatseigentum befindliche Anlagenverwaltungsgesellschaft)), und erwähnte zudem mehrere indirekte Anhaltspunkte für diese Zurechenbarkeit im Sinne der Rechtsprechung in der Rechtssache Stardust Marine (13). Ähnlich wie bei den Maßnahmen 1 und 2 äußerte die Kommission in Anbetracht des erheblichen Zeitraums von 15 Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Bewertung der Aktien und dem Zeitpunkt der Kapitalerhöhung Zweifel an dem Bericht, obwohl der von der PDP tatsächlich gezahlte Aktienpreis unter dem im Bewertungsbericht angesetzten Wert lag. Zudem kam die Kommission zu dem vorläufigen Schluss, dass die Beteiligung der beiden privaten Touristikunternehmen (Kompas d.d. und Palma d.o.o.) an der Kapitalerhöhung von 2010 zusätzlich zu der Beteiligung von PDP allein nicht geeignet sei, die Bedenken der Kommission hinsichtlich eines möglichen Vorteils für Adria auszuräumen (14). (38) Im Hinblick auf Maßnahme 4 stellte die Kommission fest, dass die Beteiligung Sloweniens eindeutig öffentliche Mittel einschloss, und wiederholte noch einmal ihre bereits zuvor geäußerte Auffassung, dass die Maßnahmen von PDP dem Staat zuzurechnen seien. Zudem meldete sie Zweifel im Zusammenhang mit der Beteiligung der NLB an Maßnahme 4 an, die in Anbetracht der Tatsache, dass a) der Staat zum damaligen Zeitpunkt Mehrheitseigentümer der NLB war, b) der Staat im Vorstand und auch im Aufsichtsrat der Bank über die Stimmenmehrheit verfügte und c) die staatlichen Behörden Einfluss auf die Vorgehensweise einer vom Staat kontrollierten Bank ausüben konnten, als dem Staat zurechenbar angesehen werden könnte. (39) In ihrer Einschätzung, ob Maßnahme 4 Adria einen ungerechtfertigten selektiven Vorteil verschaffte, stellte die Kommission im Eröffnungsbeschluss fest, dass die Tatsache, dass die Banken dem Schulden-Swap nur unter der Voraussetzung einer Kapitalzuführung durch den Staat zugestimmt hätten, und insbesondere der unterschiedliche Charakter der Beteiligung von Staat und PDP und der Banken (Kapitalzuführung bzw. Schulden-Swap) ausreichten, um Zweifel daran zu begründen, dass die Kapitalerhöhung von 2011 pari passu durchgeführt wurde. Die Kommission machte ferner darauf aufmerksam, dass die Kapitalerhöhung von 2011 anders als die zuvor vorgenommenen Kapitalerhöhungen ohne Bewertungsbericht erfolgt sei. (40) Zu der Behauptung der slowenischen Behörden, sie hätten sich auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans vom September 2011 zur Teilnahme an Maßnahme 4 entschlossen, hatte die Kommission angemerkt, der Umstrukturierungsplan sei grundsätzlich nicht ausreichend, um das Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers zu erfüllen, da sich einige Voraussagen im Umstrukturierungsplan offenbar auf unsichere oder unklare Annahmen stützten. Zudem hätte ein privater Investor die Gefahr in Betracht gezogen, dass die vorangegangenen Kapitalerhöhungen eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellten, und die Auswirkungen, die die Gefahr einer möglichen Rückforderungsanordnung der Kommission auf die Rentabilität der Beteiligung haben würde, bedacht. Überdies hätten sich die Banken aufgrund des Interesses, das Slowenien an Adria bekundet hatte, möglicherweise schon viel früher zur Beteiligung an der Kapitalzufuhr entschlossen als zu dem Zeitpunkt, als über die Kapitalerhöhung von 2011 entschieden wurde. (41) In Bezug auf Maßnahme 5 wiederholte die Kommission ihre bereits geäußerte Auffassung, dass die Maßnahmen von PDP dem Staat zuzurechnen und öffentliche Gelder beteiligt gewesen seien. Im Hinblick auf Aerodrom Ljubljana gelangte die Kommission zu dem gleichen vorläufigen Schluss, da sich das Unternehmen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs von AAT mehrheitlich im Eigentum des Staates befunden hat. Aufgrund der strategischen Bedeutung, die der Flughafen für die Anbindung des Landes an den internationalen Flugverkehr hat, bezeichnete es die Kommission zudem als unwahrscheinlich, dass die Behörden nicht in wichtige Entscheidungen von Aerodrom Ljubljana, der Betreibergesellschaft des Flughafens Ljubljana, einbezogen gewesen seien. (42) Da die erste Stufe des Ankaufs von AAT-Aktien unmittelbar nach der Kapitalerhöhung von 2010 stattfand, vertrat die Kommission die Auffassung, dass beide Maßnahmen nicht getrennt voneinander, sondern als Teil einer umfangreicheren Initiative mit dem Ziel der Unterstützung von Adria gewertet werden sollten. Bei ihrer Prüfung des Berichts, in dem der Wert der AAT-Anteile festgelegt war, stellte die Kommission fest, dass AAT darin als Teil der Wartungsgesellschaft von Adria (damals SVL) bewertet worden war und dass bei der Bestimmung des Werts von AAT die Synergien berücksichtigt wurden, die sich aus diesem Umstand ergaben. Die Kommission vertrat demgegenüber die Auffassung, dass der Wert von SLV/AAT unter Vernachlässigung der konzerninternen Synergien als gesonderte Einheit hätte bewertet werden müssen, da AAT im Jahr 2010 aus Adria ausgegliedert und als eigenständige Einheit veräußert worden sei. Darüber hinaus äußerte die Kommission Bedenken angesichts der beträchtlichen Zeitspanne, die zwischen dem Zeitpunkt der Bewertung und dem des Verkaufs der AAT-Anteile verstrichen sei. (43) Zweifel äußerte die Kommission auch bezüglich der Vereinbarkeit der fünf geprüften Maßnahmen mit dem Binnenmarkt, zumal Slowenien keine dafür sprechenden Argumente vorgetragen hatte. (44) In Anbetracht des Charakters der fraglichen Maßnahmen und der Tatsache, dass Adria zum Zeitpunkt der Gewährung der Maßnahmen als Unternehmen in Schwierigkeiten angesehen werden konnte, stellte die Kommission fest, dass die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem Binnenmarkt lediglich nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und insbesondere im Lichte der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (15) („Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien“) bewertet werden könne. Die Kommission wies zunächst darauf hin, dass die in Abschnitt 3.1 der Leitlinien festgelegten Voraussetzungen für Rettungsbeihilfen nicht erfüllt zu sein schienen. Zu den Umstrukturierungsbeihilfen im Sinne des Abschnitts 3.2 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien betonte sie, dass die fraglichen Maßnahmen vor ihrer Anmeldung bei der Kommission gewährt wurden und ohne dass ein glaubhafter Umstrukturierungsplan vorlag, der die in den Leitlinien festgelegten Voraussetzungen erfüllt hätte — ein Umstand, der allein schon ausreichen würde, um eine Vereinbarkeit der Ma

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.