Europäische Union

2004/271/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2947 — Verbund/EnergieAllianz) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1814) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0271. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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frechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten. Eine solche Stellung schließt einen gewissen Wettbewerb nicht aus, versetzt aber die begünstigte Firma in die Lage, die Bedingungen, unter denen sich dieser Wettbewerb entwickeln kann, zu bestimmen oder wenigstens merklich zu beeinflussen, jedenfalls aber weitgehend in ihrem Verhalten hierauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, ohne dass ihr dies zum Schaden gereichte. (106) Das Vorliegen einer beherrschenden Stellung kann sich aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren ergeben, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen, unter denen jedoch das Vorliegen erheblicher Marktanteile in hohem Maß kennzeichnend ist. Ein wichtiger Nachweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung ist im Übrigen das Verhältnis, das zwischen den Marktanteilen der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen und denjenigen ihrer Wettbewerber, insbesondere des nächstgrößten Wettbewerbers, besteht(36). a) Der Zusammenschluss führt zu sehr hohen gemeinsamen Marktanteilen von Verbund/EnergieAllianz (107) Der Zusammenschluss führt zunächst zu sehr hohen gemeinsamen Marktanteilen der beteiligten Unternehmen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bereits für sich die Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung begründen(37). (108) Die Struktur des Marktes für die Belieferung von Großkunden ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Tabelle 2 Stromabsatz an Sonderabnehmer 2001 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Auskunft des Verbund auf Auskunftsersuchen vom 28. Februar 2003 (109) Bei der Belieferung von Großkunden erzielte Verbund im Jahr 2001 einen Marktanteil von [5-15]* %. Der Marktanteil der Unternehmen der EnergieAllianz betrug [45-55]* %. Damit erreichten die Zusammenschlussbeteiligten unmittelbar einen gemeinsamen Marktanteil von [55-65]* %. Zusätzlich erreichte STEWEAG-STEG, die von Verbund und ESTAG gemeinsam kontrolliert wird, einen Marktanteil von [5-15]* %. Sämtliche verbleibende Wettbewerber hatten Marktanteile von unter 10 %(38). (110) Die Struktur des Marktes für die Belieferung kleiner Weiterverteiler stellt sich nach den Ermittlungen der Kommission wie folgt dar: Tabelle 3 Stromabsatz an kleine Weiterverteiler >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Marktuntersuchung der Kommission (Angaben der Parteien und Wettbewerber). Um keine Geschäftsgeheimnisse offen zu legen, sind lediglich Bandbreiten angegeben. (111) Verbund/EnergieAllianz erreichten im Jahr 2002 Marktanteile zwischen 35 % und 50 %. Auf STEWEAG-STEG entfällt ein Anteil von 20-30 %. Somit würde das fusionierte Unternehmen einschließlich der von Verbund mitkontrollierten STEWEAG-STEG einen Anteil von 70-80 % erzielen. Die verbleibenden Wettbewerber erreichen mit einer Ausnahme Marktanteile im Bereich von unter 5 %(39). (112) Neben den Zusammenschlussparteien verbleiben als Wettbewerber in beiden betroffenen Märkten im Wesentlichen die Landesgesellschaften Salzburg AG, KELAG, TIWAG und VKW. Der Abstand zum Marktanteil von Verbund/EnergieAllianz kann durch die verbleibenden Wettbewerber auf absehbare Zeit nicht wesentlich verringert werden. Darüber hinaus bestehen Beteiligungen der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen an zwei der verbleibenden Wettbewerber. Wie bereits dargelegt, hält der Verbund eine Minderheitsbeteiligung an der KELAG, die vom Land Kärnten und RWE gemeinsam kontrolliert wird. An der Salzburg AG ist neben dem Land Salzburg und der Stadt Salzburg auch die Energie OÖ mit 26,13 % beteiligt. Mit der Beteiligung der Energie OÖ sind satzungsmäßige Mitwirkungsrechte unter anderem bei der Bestellung des Vorstandes und bei wesentlichen energiewirtschaftlichen Geschäften verbunden, die über die aktienrechtliche Stellung eines Minderheitsaktionärs hinausgehen(40). (113) Da die Parteien unter Einbeziehung von STEWEAG-STEG sowohl im Bereich der kleinen Weiterverteiler als auch in jenem der Großkunden ähnliche Marktanteile von jeweils über 70 % aufweisen und da die Struktur der Wettbewerber in beiden Bereichen ähnlich fragmentiert ist, gilt sinngemäß Gleiches unter der Annahme eines gemeinsamen Marktes für die Belieferung von Großkunden und kleinen Weiterverteiler. b) Diese überragende Marktstellung der Beteiligten wird durch ihre führende Stellung bei der Stromerzeugung abgesichert (114) Die überragende Marktstellung der beteiligten Unternehmen beruht ganz maßgeblich auf ihrer Stellung im vorgelagerten Bereich der Stromerzeugung. Die Stellung der Parteien in diesem Bereich führt unmittelbar zu einer Erhöhung der Eintrittsschranken in den Großkundenmarkt und den Markt für die Belieferung kleiner Weiterverteiler und verstärkt die Gefahr der weiteren Marginalisierung bestehender Wettbewerber. Ein Bestreiten der Marktstellung der Parteien im relevanten Markt erscheint daher für absehbare Zeit unwahrscheinlich. (115) An der Bruttostromerzeugung in Österreich entfiel 2001 auf den Verbund ein Anteil von ca. [35-45]* %. Die bereits vor dem Zusammenschluss überragende Stellung des Verbundes in diesem Bereich wird durch die Hinzufügung der Kapazität der EnergieAllianz (etwa [10-20]* % der österreichischen Erzeugung) erheblich verstärkt, so dass der gemeinsame Anteil der Beteiligten nach dem Zusammenschluss rund [55-65]* % der österreichischen Gesamtstromerzeugung betragen würde. (116) Eine Verbesserung der Kostenbasis der Erzeugung der Parteien durch Stilllegung unrentabler Wärmekraftwerke sowie eine Absicherung der Erzeugungskosten beträchtlicher Wasserkraftressourcen aufgrund der Möglichkeit, je nach den Marktverhältnissen dafür den Ausgleich von "Stranded Costs" zu beanspruchen(41), sichert die Stellung von Verbund/EnergieAllianz zusätzlich ab. (117) Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Stellung der Zusammenschlussbeteiligten bei der Stromerzeugung aus Wasserkraft. Vor allem Tarifkunden in Österreich legen großen Wert darauf, mit Strom beliefert zu werden, der als "sauber" erscheint, d. h. nicht aus Kernenergie erzeugt wird und zu einem hohen Anteil aus heimischer Wasserkraft entstammt. Zudem ist Strom aus Wasserkraft preisgünstig in der Erzeugung, insbesondere, wenn es sich um abgeschriebene Wasserkraftwerke handelt(42). (118) Diese Abhängigkeit der Wettbewerber von den Zusammenschlussbeteiligten besteht in besonderem Maße für kleinere lokale Weiterverteiler, die vielfach - trotz der vorhandenen Durchleitungsmöglichkeit - mangels eigener Ressourcen faktisch nicht am Großhandelsmarkt teilnehmen können und daher für ihren Strombezug auf Verbund/EnergieAllianz angewiesen sind. Zahlreiche kleine private und kommunale Elektrizitätswerke haben im Rahmen der Ermittlung der Kommission angegeben, dass ihre mit ihnen um die Belieferung von Großkunden konkurrierenden Vorlieferanten Industrie- und Gewerbekunden zu günstigeren Preisen und Konditionen belieferten als sie selbst. c) Die Kosten für Ausgleichsenergie benachteiligen die verbleibenden Wettbewerber gegenüber Verbund/EnergieAllianz und wirken zugleich als Marktzutrittsschranke für neu eintretende Wettbewerber (119) Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, dass das Risiko schwer planbarer Kosten für Ausgleichsenergie für kleinere Marktteilnehmer erheblich höher ist als für große. Dies wurde von einer Mehrzahl der Wettbewerber, die gegenüber der Kommission hierzu Stellung genommen haben, angegeben. Viele dieser Wettbewerber schrieben dem Faktor der Ausgleichsenergie eine große Bedeutung für die für den Markteintritt erforderliche Mindestgröße eines neu eintretenden Wettbewerbers zu. Die Parteien werden nach dem Zusammenschluss noch mehr als bisher in die Lage versetzt, Kostenvorteile durch die Koordinierung und die bessere Planbarkeit ihrer Ausgleichsenergiekosten zu erzielen. Die Unmöglichkeit für verbleibende wie auch neu in den Markt eintretende Wettbewerber, vergleichbare Größenvorteile zu erzielen, trägt folglich sowohl zur weiteren Marginalisierung der verbleibenden Wettbewerber wie auch zu einer Erschwerung des Marktzutritts bei(43). Der Zusammenschluss führt damit zu einer relativen Erhöhung der bereits beträchtlichen Eintrittsschwelle in die Märkte für die Belieferung von Großkunden und kleinen Weiterverteilern, die sich aus der mangelnden Planbarkeit der Ausgleichsenergiekosten für kleinere und neu eintretende Unternehmen ergibt. (120) Dieser Effekt wird noch durch die überragende Stellung der Parteien bei der Bereitstellung von Ausgleichsenergie selbst verstärkt. Verbund und EnergieAllianz sind derzeit in diesem Bereich die bedeutendsten Anbieter, auf die je nach Angebotsperiode ein gemeinsamer Anteil von 60 % bis 90 % entfällt. d) Der Zusammenschluss führt zum Wegfall des von Verbund ausgehenden aktuellen und potenziellen Wettbewerbs und damit eines wesentlichen Wettbewerbsimpulses in Österreich (121) Durch den Zusammenschluss fällt der vom Verbund ausgehende aktuelle und potenzielle Wettbewerb um die Gewinnung von Kunden weg. Nach der Liberalisierung des österreichischen Strommarktes war Verbund aufgrund seiner Stellung als größter Stromerzeuger der wichtigste und aktivste neu eintretende Wettbewerber auf den Märkten der Belieferung von Großkunden und Weiterverteilern. (122) So konnte Verbund (ohne STEWEAG-STEG) seinen Marktanteil bei Großkunden von 2000 bis 2002 von [5-15]* % auf [10-20]* % ausweiten. Verbund ist deshalb im Großkundenbereich der mit Abstand bedeutendste Wettbewerber der EnergieAllianz, die ihren Marktanteil im gleichen Zeitraum [um 0-5 %]* ausweiten konnte. Lediglich ein weiteres Unternehmen, EnBW, konnte seinen Marktanteil steigern, blieb damit jedoch deutlich hinter der Steigerung des Marktanteils der Parteien zurück. (123) Ähnliches gilt für den Markt der kleineren Weiterverteiler. Aus der Befragung der kleinen privaten und kommunalen Elektrizitätswerke im Rahmen der Ermittlung der Kommission ergibt sich, dass bei der Neuausschreibung des Strombezugsvertrags nach der Liberalisierung in einer erheblichen Zahl der Fälle der Wettbewerb um den Vertragsschluss zwischen der EnergieAllianz und dem Verbund stattfand. Dem bisherigen Vorlieferanten (Regionalversorger) kam durch die regionale Kundenbindung der Stadt- und Gemeindewerke in diesen Verhandlungen oft eine bevorzugte Rolle zu. Oft war er es, der letztlich den Zuschlag erhielt. Dies unterstreicht die starke Position, die den jeweiligen Regionalversorgern in dieser Hinsicht zukommt. (124) Durch den Zusammenschluss wird also sowohl im Großkundenmarkt als auch im Markt für die Belieferung der kleinen Weiterverteiler der von Verbund ausgehende Wettbewerbsimpuls künftig wegfallen. In beiden Märkten kam Verbund die Rolle des wesentlichsten Herausforderers der bereits überaus starken Stellung der EnergieAllianz zu. Dadurch ist - auch angesichts der überragenden gemeinsamen Marktstellung von Verbund/EnergieAllianz - mit einer Verfestigung der so entstehenden Marktstruktur zu rechnen. Die Wirkung der in Erwägungsgrund 103 diskutierten gesetzgeberischen Maßnahmen kann dieser Verfestigung nicht in ausreichend kurzer Zeit und mit hinreichender Sicherheit entgegenwirken. e) Ergebnis (125) Durch das Zusammenschlussvorhaben werden die bestehenden Erzeugungs- und Vertriebsaktivitäten von Verbund und EnergieAllianz in einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst, die eine im Vergleich zu den verbleibenden Wettbewerbern überragende Marktstellung erreicht. Dies führt zum Wegfall des von Verbund ausgehenden aktuellen und potenziellen Wettbewerbs, von dem vor dem Zusammenschluss ein erheblicher Wettbewerbsimpuls in dem soeben erst liberalisierten österreichischen Strommarkt ausging. Dadurch wird die wettbewerbliche Struktur erheblich verschlechtert, und es werden Ausweichmöglichkeiten für Großkunden und kleine Weiterverteiler entscheidend verringert. Der Zusammenschluss führt daher zur Entstehung einer beherrschenden Stellung auf den österreichischen Märkten für die Belieferung von Großkunden und kleineren Weiterverteilern mit Strom. 2. Der Zusammenschluss führt zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung bei der Belieferung von Kleinkunden (126) Es ist zu erwarten, dass der Zusammenschluss zur Verstärkung der beherrschenden Stellung der EnergieAllianz auf dem Markt der Belieferung von Kleinkunden (Haushalt und Kleingewerbe) mit Strom in Österreich führt. a) Die EnergieAllianz hat bereits vor dem Zusammenschluss eine beherrschende Stellung auf dem Markt der Stromversorgung von Kleinkunden (127) Der Markt für die Belieferung von Kleinkunden hat folgende Struktur: Tabelle 4 Stromabgabe an österreichische Tarifabnehmer 2001 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Auskunft des Verbund auf Auskunftsersuchen vom 28. Februar 2003. (128) Somit erreicht die EnergieAllianz bereits für sich genommen einen Marktanteil von [45-55]* %, der die Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung begründet. Dieser Marktanteil ist etwa achtmal so groß wie der Marktanteil der nächstfolgenden Wettbewerber STEWEAG-STEG und KELAG. Ein erheblicher Teil des Marktes ([15-25 %]* %) ist auf eine Vielzahl kleiner und kleinster Weiterverteiler in privatem oder kommunalem Eigentum zersplittert. Das traditionelle Versorgungsgebiet der Unternehmen der EnergieAllianz deckt hingegen den größten Teil Österreichs ab. (129) Angesichts der geringen Wechselbereitschaft der österreichischen Endkunden steht auch nicht zu erwarten, dass sich diese Marktverhältnisse in naher bis mittlerer Zukunft wesentlich verändern würden. Lediglich 1,9 % der österreichischen Kleinkunden wechselten in den ersten 12 Monaten der Liberalisierung ihren Stromversorger(44). Die Wechselraten der EnergieAllianz, erhoben über einen Zeitraum von 14 Monaten, ergeben einen sehr ähnlichen Wert(45). Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass ein beträchtlicher Teil (zwischen 20 und 30 %) dieser Kunden zwischen Versorgern innerhalb der EnergieAllianz wechselte, dass also die EnergieAllianz insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Wechselrate aufwies. Die EnergieAllianz betreibt eine Zweimarkenstrategie, in der das Angebot des jeweiligen der EnergieAllianz angehörenden Regionalversorgers ergänzt wird durch einen billigeren Anbieter der EnergieAllianz, Switch, um preissensible Kunden zu halten, die den neuen Anbietern verloren zu gehen drohen. Interne Dokumente der EnergieAllianz zeigen, dass sich lediglich Switch preislich im Hinblick auf die neuen Anbieter positionierte. Es war der EnergieAllianz also möglich, sich in spürbarem Ausmaß unabhängig von Wettbewerbern und Kunden zu verhalten. (130) Die Gesamtwürdigung dieser Faktoren ergibt, dass die EnergieAllianz vor dem Zusammenschluss über eine beherrschende Stellung auf dem Kleinkundenmarkt verfügt. b) Der Zusammenschluss verstärkt den bereits sehr hohen Marktanteil der EnergieAllianz (131) Zwar ist der derzeit von Verbund gehaltene Marktanteil im Kleinkundenmarkt gering. Allerdings erzielt die von Verbund mitkontrollierte STEWEAG-STEG bei Kleinkunden einen Marktanteil von [0-10]* %. Unter Einbeziehung von STEWEAG-STEG erhöht sich daher der Marktanteil von Verbund/EnergieAllianz auf [50-60]* % und damit etwa auf das Zehnfache des Marktanteils des nächstfolgenden verbleibenden Wettbewerbers. Angesichts der vorhandenen Marktstruktur stellt diese Marktanteilsaddition bereits einen starken Anhaltspunkt für eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss dar. c) Der Zusammenschluss führt zum Wegfall des von Verbund ausgehenden aktuellen und potenziellen Wettbewerbs und damit eines wesentlichen Impuls für den Wettbewerb um Haushaltskunden in Österreich (132) Ein Großteil der Haushaltskunden, die seit Beginn der Liberalisierung ihren Lieferanten gewechselt haben, wechselten zu einem Unternehmen, an dem der Verbund beteiligt war, d. h. MyElectric oder Unsere Wasserkraft (früher RWA Wasserkraft). Mehr als [35-45]* % aller von den größten EnergieAllianz-Versorgern EVN und WienStrom gewechselten Kunden wechselte zu einem dieser beiden Unternehmen. Nach Angaben der EnergieAllianz sind in der Zeit von Juli 2002 bis März 2003 selbst [75-85]* % der bisher von der EnergieAllianz versorgten Wechselkunden im Kleinkundenmarkt zu MyElectric oder Unsere Wasserkraft gewechselt. Zwar hat Verbund seine Beteiligungen an Unsere Wasserkraft reduziert, und zwar, wie aus internen Dokumenten hervorgeht(46), im Zusammenhang mit dem vorliegenden Zusammenschluss. Dies ändert aber nichts daran, dass Verbund über seine Beteiligungen nach wie vor ein aktueller Herausforderer der EnergieAllianz in diesem derzeit noch von geringen Wechselraten gekennzeichneten Markt ist. Dies zeigt sich auch daran, dass ein beträchtlicher Teil (mehr als [20-25]* %) der von der EnergieAllianz gewechselten Kunden direkt zu Verbund wechselten(47). d) Zu der Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung tragen zusätzlich die bestehenden Verflechtungen von Verbund/EnergieAllianz mit Wettbewerbern, ihre Stellung auf benachbarten Märkten und spezifische Zutrittsschranken zum Kleinkundenmarkt bei (133) Zu den bereits im Zusammenhang mit den Märkten für Großkunden und kleinere Weiterverteiler dargestellten Verflechtungen zwischen Verbund/EnergieAllianz und ihren Wettbewerbern kommt im Bereich der Versorgung von Kleinkunden hinzu, dass für diese häufig eine gleichzeitige Belieferung mit Strom und Gas interessant ist. Für viele Kunden, die beide Energieträger beziehen, übertreffen die jährlichen Kosten für Gas jene für elektrische Energie. Zahlreiche im Bereich der Versorgung von Kleinkunden tätige Unternehmen, insbesondere Stadt- und Gemeindewerke, sind daher auch in beiden Bereichen tätig ("Multi Utility"). (134) Die EnergieAllianz nimmt im Bereich des Erdgases sowohl als Belieferer von Endkunden als auch als Gasgroßhändler - Letzteres über das Gemeinschaftunternehmen mit OMV, Econgas, und ein Gemeinschaftsunternehmen des EnergieAllianzpartners EVN mit E.On - eine überaus starke Stellung in Österreich ein. Dies erschwert zusätzlich den Markteintritt beziehungsweise die Expansion rivalisierender Anbieter im Markt der Stromversorgung von Haushaltskunden, weil diese entweder selbst kein Gas anbieten oder für den Gasbezug auf Econgas angewiesen sind(48). (135) Die Marktzutrittsschranken im Bereich der Versorgung von Kleinkunden sind hoch. Dies ergibt sich aus der geringen Wechselbereitschaft von Kleinkunden und aus dem vergleichsweise hohen Aufwand für Werbung und sonstige Kundenakquisitions- und Betreuungsaufwand. In diesem Bereich ist es auch erforderlich, beträchtliche Summen in den Aufbau von Marken zu investieren. Lieferanten ohne ausreichenden Zugang zu Wasserkraft oder gleichwertiger "ökologischer" Energie haben in Österreich entscheidende Nachteile. (136) Üblicherweise sind Stadt- und Gemeindewerke auf eine Belieferung in Form so genannter Vollversorgung angewiesen. Diese beinhaltet neben verschiedenen technischen und administrativen Dienstleistungen eine Versorgung mit Ausgleichsenergie. Dies verstärkt ihre Abhängigkeit von den Parteien, die diese Dienstleistungen in hohem Ausmaß bereitstellen. e) Ergebnis (137) Durch das Zusammenschlussvorhaben wird die bestehende überragende Marktstellung der EnergieAllianz im Kleinkundenmarkt (bzw. in den Kleinkundenmärkten) durch den Wegfall des von Verbund ausgehenden Wettbewerbs verstärkt und abgesichert. Der Zusammenschluss führt daher zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung bei der Versorgung von Kleinkunden in Österreich mit Strom. 3. Der Zusammenschluss führt auf einem möglichen österreichischen Markt für die Belieferung von Regionalversorgern zu keiner beherrschenden Stellung (138) Selbst auf einem angenommenen österreichischen Markt für die Belieferung österreichischer regionaler Weiterverteiler begründet der Zusammenschluss aus folgenden Gründen keine Marktbeherrschung der Parteien: (139) Anders als bei kleinen Weiterverteilern und Großkunden sind den österreichischen Landesversorgern heute bereits in einem erheblichen Umfang Bezüge bei ausländischen Unternehmen möglich. Im Gegensatz zu Großkunden und kleinen Weiterverteilern ist den Landesversorgern eine Steigerung dieser Bezüge leichter, weil sie selbst über ein Stromeinkaufsmanagement verfügen und daher Strom auch bei Lieferanten beziehen können, die nicht durch einen eigenen Vertriebsapparat vor Ort vertreten sind. Es kann daher erwartet werden, dass ausreichend Angebot für die Belieferung österreichischer Regionalverteiler vorhanden ist. Hinsichtlich der Landesgesellschaften von Tirol und Vorarlberg, TIWAG und VKW, ist darauf hin zu weisen, dass deren Versorgungsgebiete dem deutschen Regelblock angehören und von daher historisch gewachsene Lieferbeziehungen nach Deutschland bestehen, die sich von Importgeschäften in einem liberalisierten grenzüberschreitenden Strommarkt wesentlich unterscheiden. Innerhalb der Regelzone "Ost" hat STEWEAG-STEG mit ihrer Muttergesellschaft Verbund langfristige Lieferverträge geschlossen. Dies lässt nach dem Zusammenschluss nur mehr die Landesversorger von Salzburg und Kärnten, Salzburg AG und KELAG, als Kunden auf einem solchen Markt für die Belieferung österreichischer Weiterverteiler. Es ist zu erwarten, dass für die Belieferung dieser beiden Unternehmen hinreichende potenzielle Konkurrenz zu vorhanden ist. (140) Hinzu kommt, dass alle von den Parteien des Zusammenschlusses unabhängigen österreichischen Regionalversorger über ein gewisses Maß an Eigenerzeugung, vor allem aus Wasserkraft, verfügen(49). Da nicht für alle Kunden die Versorgung mit Wasserkraft ein relevantes Bezugskriterium darstellt - dies gilt etwa für den überwiegenden Teil der Industriekunden - und da weiterhin Wasserkraft zumindest in begrenztem Umfang auch außerhalb Österreichs eingekauft werden kann, besteht auch keine Abhängigkeit österreichischer Regionalverteiler von Wasserkraftlieferungen des Verbund(50). (141) Zusammengefasst erlauben die Ergebnisse der Ermittlungen der Kommission deshalb nicht einen hinreichenden Nachweis, dass auf einem österreichischen Markt für die Belieferung von Regionalversorgern eine marktbeherrschende Stellung als Folge des Zusammenschlusses entstehen würde. VII. ZUSAGEN DER ANMELDENDEN PARTEIEN (142) Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, haben die anmeldenden Parteien die nachstehend umschriebenen Zusagen abgegeben, deren vollständiger Wortlaut im Anhang enthalten ist. (143) Danach verpflichtet sich Verbund, a) vor dem Vollzug des angemeldeten Zusammenschlusses seine Beteiligung in Höhe von 55 % der Geschäftsanteile an APC an einen unabhängigen Dritten, welcher der Zustimmung der Kommission bedarf, zu veräußern; b) die bestehenden und bis zur Übertragung noch abgeschlossenen Verträge mit Endkunden, die APC im Namen und auf Rechnung des Verbund hält oder halten wird, vor der Veräußerung der Anteile an APC zu übertragen; c) seine Beteiligungen in Höhe von jeweils 20 % der Geschäftsanteile an MyElectric und Unsere Wasserkraft zu veräußern; d) bis zum [...]* die mit seiner Beteiligung an STEWEAG-STEG verbundenen Stimmrechte nicht auszuüben, soweit dadurch das Wettbewerbsverhalten dieses Unternehmens bestimmt wird, insbesondere in Bezug auf Preis- und Produktpolitik, Vertrieb sowie Beschaffung, und für unbegrenzte Dauer seine Mitglieder aus dem Lenkungsausschuss zurückzuziehen, der die Vertriebspolitik von Verbund/APC und STEWEAG-STEG steuert; e) nach Erteilung aller dafür erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Zustimmungen Dritter unverzüglich die Schwachstellen im innerösterreichischen Leitungsnetz (380 kV-Steiermark-Leitung; gegebenenfalls Salzburg-Leitung) zu beheben sowie die Interkonnektoren nach Italien und Slowenien auszubauen. (144) Energie OÖ verpflichtet sich, bis zum [...]* die mit ihrer Beteiligung an der Salzburg AG verbundenen Aktionärsrechte mit Ausnahme des Anspruchs auf Dividend

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.