Europäische Union

2002/824/EG: Entscheidung der Kommission vom 9. April 2002 über die staatliche Beihilfe C 72/2001 (ex N 361/01) Deutschlands zugunsten der Hamburger AG (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1340)

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Avis juridique important | 32002D0824 2002/824/EG: Entscheidung der Kommission vom 9. April 2002 über die staatliche Beihilfe C 72/2001 (ex N 361/01) Deutschlands zugunsten der Hamburger AG (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1340) Amtsblatt Nr. L 296 vom 30/10/2002 S. 0050 - 0059 Entscheidung der Kommission vom 9. April 2002 über die staatliche Beihilfe C 72/2001 (ex N 361/01) Deutschlands zugunsten der Hamburger AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1340) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/824/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln(1), in Erwägung nachstehender Gründe: I. VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 31. Mai 2001, eingegangen am 12. Juni 2001, meldete Deutschland eine Investitionsbeihilfe auf der Grundlage des multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben(2) (nachfolgend "multisektoraler Beihilferahmen") zugunsten der Hamburger AG an. Das Beihilfevorhaben wurde als Beihilfe Nr. N 361/01 eingetragen. (2) Die Kommission bestätigte den Erhalt des Schreibens, informierte Deutschland, dass die Anmeldung unvollständig war und ersuchte mit Schreiben vom 22. Juni 2001 um zusätzliche Auskünfte. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 17. Juli 2001, eingegangen am 20. Juli 2001, sowie mit Schreiben vom 30. Juli 2001, eingegangen am 31. Juli 2001. Die Anmeldung wurde noch immer als unvollständig betrachtet, und mit Schreiben vom 2. August 2001 wurde um weitere Auskünfte ersucht. Die Antwort Deutschlands erfolgte mit Schreiben vom 15. August 2001, eingegangen am 17. August 2001. Mit Schreiben vom 21. August 2001 setzte die Kommission Deutschland davon in Kenntnis, dass sie die Anmeldung nun als vollständig erachte und innerhalb von zwei Monaten nach Eingangsdatum des Schreibens, das die vollständigen Informationen enthielt, über das weitere Vorgehen entscheiden werde. (3) Mit Schreiben vom 4. Oktober 2001 teilte die Kommission Deutschland mit, dass sie das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einleiten werde. (4) Der Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(3) veröffentlicht. Die Beteiligten wurden von der Kommission zur Stellungnahme aufgefordert. (5) Mit Schreiben vom 21. Dezember 2001, eingegangen am selben Tag, antwortete Deutschland auf die Einleitung des Verfahrens. (6) Die Kommission hat Stellungnahmen von sieben Beteiligten erhalten. Diese Stellungnahmen wurden Deutschland zugeleitet, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern. Mit Schreiben vom 31. Januar 2001, eingegangen am selben Tag, hat Deutschland seine Bemerkungen übermittelt. II. BESCHREIBUNG DER BEIHILFE 2.1. Der Empfänger (7) Die Beihilfe ist bestimmt für die Hamburger AG, Pitten (Österreich). Die Hamburger AG ist Teil der Hamburger Gruppe, die sich im Besitz der Prinzhorn Holding befindet. Die Hamburger AG ist im Bereich der industriemäßigen Papiererzeugung tätig. 2.2. Das Vorhaben (8) Der Standort des neuen Investitionsvorhabens - Schwarze Pumpe, Brandenburg - ist in einem Fördergebiet im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag gelegen, in dem eine Intensitätshöchstgrenze für Beihilfen für große Unternehmen von 35 % brutto gilt. (9) Das geplante Projekt beinhaltet die Errichtung einer neuen Produktionsstätte für weiße und braune Wellpapperohpapiere. Mit dem Bau ist den Angaben zufolge (...)(4). Der Beginn der Produktion ist frühestens für (...), spätestens jedoch für (...) vorgesehen. (10) Die neue Betriebsstätte wird hauptsächlich Testliner (...) produzieren. Die Hamburger AG produziert bereits braune Sorten in den österreichischen und ungarischen Betriebsstätten sowie sehr hochwertige weiße Sorten am Standort Rieger (Bayern). (11) Mit der Errichtung der neuen Produktionsstätte soll zum einen die Lücke zwischen den braunen und weißen Sorten geschlossen und zum anderen die Nähe zu den osteuropäischen Märkten hergestellt werden. Von diesen Märkten, vor allem in Polen, der Tschechischen Republik und den baltischen Staaten, wird ein hohes Wachstumspotenzial erwartet. (12) Die Produktionskapazität der neuen Betriebsstätte soll (...) t Testliner jährlich erreichen, wobei im ersten Jahr (...) t produziert werden sollen, (...) t im zweiten Jahr und im dritten Jahr die volle Kapazitätsauslastung angestrebt wird. Während der ersten fünf Jahre sollen (...) braune und (...) weiße Sorten hergestellt werden. Eine Umstellung der Produktion auf die jeweils andere Sorte kann jedoch sehr rasch erfolgen. Beide Sorten werden auf der Basis von Altpapierfasern hergestellt. (13) Die neue Produktionsstätte wird mit einer Wellpappenmaschine mit einer Kapazität von (...) t pro Jahr ausgestattet. Von der Gesamtproduktion von (...) t werden (...) t zusammen mit weiteren (...) t extern produzierten Wellpapperohpapieren zu Wellpappe verarbeitet. Zusätzlich werden (...) t der produzierten Wellpapperohpapiere einer Verarbeitungsanlage in Polen zugeführt, die sich ebenfalls im Besitz der Hamburger AG befindet. Somit werden (...) t der in der neuen Produktionsstätte insgesamt hergestellten Wellpapperohpapiere innerhalb der Hamburger Gruppe eingesetzt. (14) Der Großteil der produzierten Wellpapperohpapiere ((...) t) wird bei unabhängigen Unternehmen weiterverarbeitet. Zielmärkte für braunen Testliner sind Deutschland, Polen, die Tschechische Republik sowie die baltischen Staaten und die Benelux-Staaten. Der Absatzmarkt für weiße Testliner erstreckt sich auf ganz Europa. Der Absatz der (...) t Wellpappe beschränkt sich auf einen Umkreis von 200 km um die Produktionsstätte. (15) Die Kosten des geplanten Vorhabens lassen sich wie folgt aufschlüsseln: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (16) Mit der Errichtung der neuen Betriebsstätte erhöhen sich die Kapazitäten der Hamburger Gruppe im Bereich Wellpapperohpapier von (...) t im Jahre 2000 auf (...) t im Jahre 2005. Im Jahre 2000 hatte die Hamburger Gruppe einen Anteil auf dem Markt für Wellpapperohpapier im Europäischen Wirtschaftsraum von (...). (17) Laut Anmeldung bewirkt das geplante Vorhaben die Schaffung von 277 Dauerarbeitsplätzen (194 in der Produktion von Wellpapperohpapier, 57 in der Produktion von Wellpappe sowie 26 im Bereich Transport und anderen Bereichen). Deutschland hat darüber hinaus die mittelbare Schaffung von 356 Arbeitsplätzen in einem Fördergebiet angemeldet, hauptsächlich im Bereich Rohstoffversorgung und Transportdienstleistungen. 2.3. Beihilfemaßnahmen (18) Das Beihilfevorhaben betrifft einen Investitionszuschuss in Höhe von 31582500 EUR, der auf der Grundlage des von der Kommission genehmigten 29. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bewilligt wurde(5). Außerdem soll eine Investitionszulage in Höhe von 22103148 EUR gemäß dem von der Kommission genehmigten Investitionszulagengesetz 1999 bereitgestellt werden(6). 2.4. Die Gründe für die Einleitung des Verfahrens (19) Die Kommission betrachtete den Markt für Wellpapperohpapier als den relevanten Produktmarkt. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen ging die Kommission zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass sich der relevante Markt in einem Abschwung befand, da die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs in diesem Markt deutlich unter der Jahreszuwachsrate des gesamten verarbeitenden Gewerbes lag. Der Wettbewerbsfaktor wurde daher provisorisch auf 0,75 festgesetzt. Ferner legte die Kommission vorübergehend den Faktor "Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze" auf 0,8 fest. (20) Die Kommission hegte insbesondere hinsichtlich der von Deutschland angegebenen mittelbaren Schaffung von 356 Arbeitsplätzen Zweifel. Die Kommission bezweifelte, dass die Gesamtanzahl berücksichtigt werden könne, da unter Umständen nicht alle Arbeitsplätze in benachbarten Fördergebieten geschaffen würden. 139 der mittelbar geschaffenen Arbeitsplätze, die Deutschland angibt, sollten in Polen und der Tschechischen Republik entstehen. Die Kommission bezweifelte, dass diese Arbeitsplätze Berücksichtigung finden könnten, da die Tschechische Republik und Polen keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind. Außerdem hat die Tschechische Republik keine gemeinsame Grenze mit dem Bundesland Brandenburg und ist daher kein benachbartes Gebiet. (21) Deutschland hatte behauptet, dass 40 Arbeitsplätze mittelbar durch ein Neuunternehmen für Recyclingpapier geschaffen würden, das die Hamburger AG in Schwarze Pumpe errichten würde. Die Kommission ging davon aus, dass dieses Vorhaben eher als Teil des Hauptprojekts angesehen und daher die Arbeitsplätze in die Berechnung der unmittelbar und nicht der mittelbar geschaffenen Arbeitsplätze einbezogen werden sollte. Die Kommission nahm daher zunächst an, dass das entsprechende Vorhaben zur mittelbaren Schaffung von 177 Arbeitsplätzen führen würde. Der Faktor "Regionale Auswirkung" wurde provisorisch auf 1,25 festgesetzt. Fraglich war allerdings auch, ob alle im Bereich des Transportwesens geschaffenen Arbeitsplätze berücksichtigt werden sollten, da unter Umständen nicht alle in benachbarten Fördergebieten geschaffen würden. Dies könnte zur Absenkung des Faktors "Regionale Auswirkung" auf den Wert 1,0 führen. (22) Bei der Einleitung des Verfahrens hat die Kommission die Berechnungsformel für dieses Vorhaben wie folgt festgelegt: entweder 35 × 0,75 × 0,8 × 1,25 = 26,25 % oder 35 × 0,75 × 0,8 × 1,0 = 21 % je nachdem, wie hoch der Faktor "Regionale Auswirkung" angesetzt wird. Die Kommission bezweifelt, dass der Betrag in Höhe von 53,7 Mio. EUR (105 Mio. DEM), entsprechend einer Beihilfeintensität von 35 %, die Deutschland der Hamburger AG für das Investitionsvorhaben in Schwarze Pumpe, Brandenburg, zu gewähren beabsichtigt, mit der auf der Basis des multisektoralen Beihilferahmens ermittelten Beihilfehöchstintensität im Einklang steht. III. STELLUNGNAHME VON BETEILIGTEN (23) Nach der Einleitung des Verfahrens hat die Kommission Stellungnahmen von sieben Beteiligten erhalten. Die Stellungnahmen wurden von Wettbewerbern sowie von einem Verband der spanischen Papierindustrie, einem Verband der amerikanischen Forst- und Papierindustrie und der französischen Regierung abgegeben. Die Stellungnahmen wurden Deutschland mit Schreiben vom 20. Dezember 2001, 11. und 16. Januar 2002 zur Äußerung übermittelt. Diese ging am 1. Februar 2002 ein. (24) Alle Beteiligten bringen ihre Sorge über die Kapazitätssituation im relevanten Markt zum Ausdruck. Der Sektor für Wellpapperohpapiere leidet bereits unter strukturellen Überkapazitäten. Einem Wettbewerber zufolge sind die Überkapazitäten in Deutschland besonders hoch. In den Jahren 2000 bis 2002 wird erwartet, dass sich die Kapazitäten aufgrund neuer Anlagen und Erweiterungen bereits bestehender Anlagen weiter erhöhen werden. Bei einem langsameren Marktwachstum wird sich die Lage weiter verschlechtern. (25) Auch wenn das prozentuale Wachstum in Osteuropa relativ hoch sein mag, so wird doch die Volumenzunahme niedrig sein, da der Papierverbrauch insgesamt recht gering ist. Einem Konkurrenzunternehmen zufolge sind die Schätzungen seitens Deutschlands für die zukünftigen Wachstumsraten des Marktes zu hoch. Der amerikanische Verband der Forst- und Papierindustrie legt dar, dass die geplanten Kapazitätsausweitungen in den nächsten beiden Jahren deutlich über den Nachfrageerwartungen liegen. (26) Ein Wettbewerber gibt zudem zu bedenken, dass der Markt durch mittelständische Firmen und Familienunternehmen geprägt ist. Durch das Vorhaben der Hamburger AG werden beträchtliche Überkapazitäten geschaffen, die negative Auswirkungen auf den Markt haben und zu ernsthaften Wettbewerbsverzerrungen führen werden. (27) Zwei Wettbewerber führen an, dass der Sektor sehr kapitalintensiv und die Wertschöpfung niedrig sei. Die in Aussicht gestellte Beihilfe für das Vorhaben hilft der Hamburger AG, ihre Produktionskosten deutlich zu senken und dadurch auch ihre Preise (um circa 10 % nach Angaben eines Wettbewerbers). (28) Hinsichtlich der Lieferung von Recyclingpapier legt ein Wettbewerber dar, dass dieses Jahr bereits über einen längeren Zeitraum ein Mangel an Recyclingpapier geherrscht hat. Insbesondere osteuropäische Länder wie Polen und die Tschechische Republik, aus denen die Hamburger AG den Großteil des Rohmaterials beziehen möchte, sind bereits Netto-Importeure von Recyclingpapier. Der Wettbewerber erwartet daher, dass für die neue Anlage nicht genügend Rohmaterial zur Verfügung stehen wird. (29) Zwei Wettbewerber sehen die angegebene Zahl der unmittelbar geschaffenen Arbeitsplätze als übertrieben an. Ein Wettbewerber verweist auf die Anzahl von 17 plus 14 Arbeitsplätzen für den Verkauf und 22 Arbeitsplätzen für Finanzen und Controlling, die seiner Ansicht nach viel zu hoch gegriffen ist. Ein anderer Wettbewerber legt dar, dass insbesondere die Anzahl der Arbeitsplätze in Verbindung mit der Wellpappenmaschine zu hoch ist. (30) Zwei Wettbewerber sprachen das Thema der Schaffung von mittelbaren Arbeitsplätzen an. Ihrer Meinung zufolge wird deren Anzahl deutlich zu hoch veranschlagt. Im Bereich Recyclingpapier werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden, da der Anteil bereits hoch ist. Ferner wird ein Großteil der Transporte über die Schiene und nicht über die Straße abgewickelt werden, so dass weniger Arbeitsplätze geschaffen werden als Deutschland angegeben hat. Auf jeden Fall erscheint die im Bereich Transport geschaffene Anzahl von Arbeitsplätzen zu hoch. Einer der Wettbewerber verweist auf die hohe Anzahl von Arbeitsplätzen, die angeblich im Bereich von Instandhaltung und Energie geschaffen werden sollen und argumentiert, dass der Großteil dieser Arbeitsplätze wahrscheinlich nicht in einem benachbarten Fördergebiet geschaffen würde. IV. STELLUNGNAHME SEITENS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (31) In seiner Stellungnahme zur Einleitung des Verfahrens erklärt Deutschland, dass die Errichtung der neuen Firma für Papierrecycling ein unabhängiges Projekt ist, das von der H & H Recycling GmbH durchgeführt wird. Die H & H Recycling GmbH war zuvor zu 75 % im Besitz der Hamburger AG. Aus strategischen Gründen beschloss die Hamburger AG, ihre Tätigkeit im Bereich des Papierrecyclings aufzugeben, und verkaufte am 4. Oktober 2001 ihre Anteile an der H & H Recycling GmbH an die RWE Umwelt Services Deutschland GmbH. Bei der Anmeldung war der Anfall von Altpapier in dieser neuen Firma auf circa (...) t pro Jahr geschätzt worden und sollte zur Schaffung von 40 neuen Arbeitsplätzen beitragen. Allerdings wird nicht die Gesamtmenge von der Hamburger AG gekauft werden, da nicht alle verschiedenen Papiersorten, die dieses Werk produziert, von der Hamburger AG benötigt werden. Die neue Firma wird auch andere Firmen beliefern und ist daher zu keiner Zeit als Teil des Vorhabens der Hamburger AG angesehen worden. (32) Zu den durch die H & H Recycling GmbH geschaffenen Arbeitsplätzen erklärt Deutschland, dass die erwartete Lieferung von (...) t Recyclingpapier an die Hamburger AG zur Schaffung von 10 Arbeitsplätzen führen wird. Dies wird durch eine Absichtserklärung bestätigt, die von der Firma vorgelegt wurde. (33) Hinsichtlich der Marktentwicklung und der Beurteilung des Wettbewerbsfaktors erläutert Deutschland, dass der multisektorale Beihilferahmen für die Berechnung des mittleren Jahreszuwachses einen Zeitraum von fünf Jahren vorsieht. Daher sei der relevante Zeitraum für das betreffende Vorhaben 1996 bis 2000. In diesem Zeitraum belief sich der mittlere Jahreszuwachs auf 10,04 %. Deutschland betont, dass die Investition im Teilmarkt der Papiere auf Altpapierbasis, d. h. Wellpapperohpapier hergestellt aus Altpapier, erfolgt, wo in den vergangenen Jahren das mittlere Jahreswachstum höher war als im gesamten Bereich des Wellpapperohpapiers. Ferner erläutert Deutschland, dass die unterdurchschnittliche Wachstumsrate nicht auf die Marktentwicklung, sondern auf politische Intervention zurückzuführen ist. Aufgrund dieser Intervention waren die Preise für Recyclingpapier von 1995 auf 1996 deutlich gesunken, was zu einer Preissenkung für Wellpapperohpapier führte. Nach Angaben Deutschlands dauerte es drei Jahre, bis der Markt sich von diesem Eingriff erholt hatte. (34) Deutschland bestätigt, dass sich alle durch den Straßentransport mittelbar geschaffenen Arbeitsplätze in der geförderten Region befinden. Hinsichtlich der mittelbar geschaffenen Arbeitsplätze in Verbindung mit dem Bahntransport gibt Deutschland zu, dass sich nicht alle der angegebenen 33 Arbeitsplätze in einer geförderten Region befinden, aber doch mindestens 10 davon. (35) Hinsichtlich der Frage, ob die angebliche Schaffung von mittelbaren Arbeitsplätzen in der Tschechischen Republik für die Bewertung der regionalen Auswirkung des Vorhabens berücksichtigt werden kann, argumentiert Deutschland, dass die fünf neuen Bundesländer gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag als ein einziges Fördergebiet angesehen werden sollten, so dass es eine gemeinsame Grenze mit der Tschechischen Republik gibt. Hinsichtlich der mittelbaren Schaffung von Arbeitsplätzen in Polen weist Deutschland darauf hin, dass für dieses Land eine regionale Karte zum NUTS-II-Level erstellt worden ist und bittet die Kommission, ihre Haltung noch einmal zu überdenken, ob die dort mittelbar geschaffenen Arbeitsplätze nicht doch für den Faktor "Regionale Auswirkung" berücksichtigt werden können. (36) Deutschland zufolge werden, ohne Berücksichtigung der Arbeitsplätze in Polen und der Tschechischen Republik, mindestens 164 indirekte Arbeitsplätze in der geförderten Region und in angrenzenden Fördergebieten geschaffen werden. (37) Deutschland hat sich auch zu den Stellungnahmen Dritter geäußert. Hinsichtlich der Berechnung des Wettbewerbsfaktors weist es darauf hin, dass die zukünftige Entwicklung des sichtbaren Verbrauchs nur eine geringe Rolle in diesem Zusammenhang spielt. Der relevante Zeitraum zur Bestimmung der Marktentwicklung umfasst die letzten fünf Jahre. Deutschland hebt hervor, dass im Jahre 2000 der sichtbare mengenmäßige Verbrauch um 6,1 % gestiegen ist. (38) Hinsichtlich der Kapazitätslage auf dem Markt erläutert Deutschland, dass Großprojekte wie die vorliegende Investition normalerweise ein bis drei Jahre benötigen, bis sie das Produktionsstadium erreichen. Nach den von Deutschland vorgelegten Berechnungen, die auf der Annahme einer mittleren Jahreswachstumsrate von 2,8 % in den nächsten Jahren basieren, wird es auf dem Markt bis zum Jahre 2003 keine Überkapazitäten geben, auch nachdem die Produktion im neuen Werk angelaufen ist. Dasselbe gilt für das Jahr 2004. (39) Deutschland erinnert daran, dass das neue Werk weißen und braunen Testliner je nach Marktbedingungen herstellen wird. Der im neuen Werk produzierte weiße Testliner wird von (...) Qualität sein, was ein schnell wachsendes Marktsegment ist. (40) Deutschland weist darauf hin, dass zwei Wettbewerber, die über Überkapazitäten klagen, selbst planen, bis zum Jahr 2004 ihre Produktionskapazitäten deutlich auszuweiten. (41) Hinsichtlich der Situation am Markt für Altpapier verweist Deutschland darauf, dass es ein Netto-Exporteur von Altpapier ist (2,6 Millionen t). Dieser Überschuss wird sich im Jahre 2010 wahrscheinlich auf 1,7 Millionen t verringern, weil die Nachfrage schneller steigen wird als das Angebot, da die Altpapierquote bereits hoch ist (mehr als 60 %). Deutschland wird aber der größte Netto-Exporteur von Altpapier in der Gemeinschaft bleiben. In anderen europäischen Ländern wird das Angebot schneller steigen als die Nachfrage, so dass es keine negativen Auswirkungen auf den Markt für Altpapier geben wird und die Preise stabil bleiben. Diese Ergebnisse werden von Jaakko Pöyry bestätigt. (42) Zu der Schaffung von direkten Arbeitsplätzen erläutert Deutschland, dass die im Vergleich zum Projekt eines Wettbewerbers größere Anzahl an Arbeitsplätzen in Verhältnis zur Gesamtkapazität des betreffenden Projekts aus der Tatsache resultieren mag, dass die Anlagen der Hamburger AG geringere Breite haben. Daher wird die Kapazität geringer sein, auch wenn dieselbe Anzahl Beschäftigter benötigt wird, um die Anlagen zu betreiben. Ein anderer Grund mag dadurch gegeben sein, dass ein Werk eng mit der Muttergesellschaft verbunden ist, so dass weniger Personal für die Bereiche Vertrieb, Controlling usw. benötigt wird. (43) Hinsichtlich der regionalen Auswirkung des Projekts weist Deutschland darauf hin, dass es der Kommission Berechnungen und Bestätigungen zukünftiger Partnerunternehmen hat zukommen lassen. Hinsichtlich der Arbeitsplätze in Verbindung mit dem Transportwesen, wird daran erinnert, dass nicht nur das Endprodukt, sondern auch das Rohmaterial transportiert werden muss. V. WÜRDIGUNG DER BEIHILFE 3.1. Anmeldungsvoraussetzungen (44) Die Projekt-Gesamtkosten belaufen sich auf 153 Mio. EUR, die kumulierte Beihilfeintensität beträgt 35 % der beihilfefähigen Investitionskosten, und der Beihilfebetrag pro geschaffenem Arbeitsplatz beträgt 193881 EUR. Demnach ist die Beihilfe nach Punkt 2.1 des multisektoralen Beihilferahmens gesondert anzumelden und entsprechend zu beurteilen. (45) Gemäß dem multisektoralen Beihilferahmen ist vor der Bewertung des Beihilfevorhabens der relevante Markt zu bestimmen. 3.2. Der relevante Markt (46) Der für die Ermittlung des Marktanteils relevante Produktmarkt umfasst die Produkte des Investitionsvorhabens und gegebenenfalls deren Substitute. (47) Im vorliegenden Fall bezieht sich das Investitionsvorhaben auf die Produktion von braunem und weißem Testliner auf Altpapierbasis. Testliner gehören zur Produktgruppe von Wellpapperohpapier. Wellpapperohpapier kann in drei Kategorien unterteilt werden: Rohpapier aus Altfaser, Halbzellstoffe und Kraftliner. Testliner aus der besagten Produktionsstätte bestehen zu 100 % aus Recyclingfasern und gehören demnach in die Kategorie des Rohpapiers aus Altfaser. Halbzellstoffe sind Spezialprodukte, Kraftliner werden auf Zellstoffbasis (z. B. aus Holz) hergestellt. (48) 1999 lag der Anteil an Rohpapier aus Altfaser bei 74 % vom Gesamtverbrauch an Wellpapperohpapier; auf Halbzellstoffe entfielen 6 % und auf Kraftliner 20 %. (49) Wellpapperohpapier gehört zum NACE-Code 21.12, der den gesamten Produktionszweig Papier und Pappe umfasst. Wellpapperohpapier ist ein Zwischenprodukt, das für die Herstellung von Wellpappe und Papier benötigt wird. Weiße und braune Wellpappe wird als Verpackungsmaterial und als Rohmaterial für Verpackungen in vielen Bereichen eingesetzt. (50) Ein Teil der Testlinerproduktion in besagtem Werk wird in einer eigenen Anlage zu Wellpappe verarbeitet, doch der Großteil wird auf dem Markt an unabhängige Firmen zur Umformung und Weiterverarbeitung verkauft. Die Haupttätigkeit der neuen Betriebsstätte ist daher die Produktion von Testlinern. (51) Die Kommission betrachtet daher den Markt für Wellpapperohpapier als relevanten Produktmarkt. Es gibt keine eigene NACE-Klassifizierung für diesen Markt. (52) Gemäß dem multisektoralen Beihilferahmen umfasst der räumlich relevante Markt generell den EWR bzw. einen wesentlichen Teil davon, sofern sich die Wettbewerbsbedingungen in dem betreffenden Gebiet hinreichend von anderen Gebieten des EWR unterscheiden. (53) Nach Aussagen Deutschlands umfasst der räumlich relevante Markt mindestens den EWR. Aufgrund des Standorts der neuen Betriebsstätte an der östlichen Grenze Deutschlands ist auch Osteuropa als relevanter Markt anzusehen. Es ist schwierig, verlässliche Daten zu dem osteuropäischen Markt zu erhalten. Zudem stellt die Größe des osteuropäischen Marktes nur einen kleinen Prozentsatz der Größe des

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.