Europäische Union

2002/824/EG: Entscheidung der Kommission vom 9. April 2002 über die staatliche Beihilfe C 72/2001 (ex N 361/01) Deutschlands zugunsten der Hamburger AG (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1340)

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Quellenkennung: 32002D0824. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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EWR-Markts dar. Daher legt die Kommission bei ihrer Prüfung den EWR-Markt zugrunde und betrachtet den EWR als relevanten Markt. 3.3. Marktentwicklung (54) Deutschland übermittelte die nachfolgenden Daten zum sichtbaren Verbrauch an Wellpapperohpapier im EWR auf der Basis von Statistiken, die vom Europäischen Verband der Hersteller von Wellpappepapieren zur Verfügung gestellt wurden(7): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (55) Nach Auskunft Deutschlands wird für die kommenden zehn Jahre eine Steigerung des Verbrauchsvolumens von Wellpapperohpapieren im EWR um durchschnittlich 2,8 % pro Jahr erwartet(8). (56) Es ist schwierig, Zahlen über den sichtbaren Verbrauch von Wellpapperohpapieren in Osteuropa zu bekommen. Der Markt wird auf 1,5 Mio. t im Jahre 1999 geschätzt (mit Ausnahme Russlands und der GUS). Für die kommenden zehn Jahre wird eine jährliche Steigerungsrate des Verbrauchsvolumens von ca. 5,2 % erwartet(9). 3.4. Würdigung nach Maßgabe des multisektoralen Beihilferahmens (57) Gemäß dem multisektoralen Beihilferahmen hat die Kommission zur Festlegung der für das Beihilfevorhaben maximal zulässigen Beihilfeintensität die Beihilfeintensität (Obergrenze für Regionalbeihilfen) zu ermitteln, die ein Unternehmen in dem betreffenden Fördergebiet nach der zum Anmeldezeitpunkt gültigen genehmigten Regionalbeihilferegelung in Anspruch nehmen kann. (58) In Anbetracht der Tatsache, dass die Hamburger AG als Großunternehmen zu betrachten ist, liegt die maximale Beihilfeintensität (R) im vorliegenden Fall bei 35 % brutto(10). Demzufolge stellt die Kommission fest, dass die vorgeschlagene Beihilfeintensität von 35 % brutto mit der Beihilfeobergrenze für ein Großunternehmen in dem betreffenden Gebiet im Einklang steht. (59) Dieser Prozentsatz wird anschließend um drei Bewertungsfaktoren berichtigt, um die höchstzulässige Beihilfeintensität für das jeweilige Beihilfevorhaben zu ermitteln, und zwar den Wettbewerbsfaktor (T), den Faktor "Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze" (I) sowie den Faktor "Regionale Auswirkung" (M). Wettbewerbsfaktor (T) (60) Die Kommission stellt fest, dass der Marktanteil der Hamburger AG 40 % am relevanten Markt nicht übersteigt und durch die Neuinvestition auch nicht übersteigen wird. (61) Die Genehmigung einer Beihilfe an Unternehmen in Sektoren mit struktureller Überkapazität birgt besondere Gefahren einer Wettbewerbsverfälschung. Jede Kapazitätserweiterung, die nicht durch eine Kapazitätskürzung an anderer Stelle ausgeglichen wird, wird das Problem der strukturellen Überkapazität verschärfen. Der Sektor oder Teilsektor wird nach der niedrigsten Stufe der NACE-Klassifizierung bestimmt. (62) Der NACE-Code für die Herstellung von Wellpapperohpapieren ist der Code 21.12, der die gesamte Herstellung von Papier, Karton und Pappe umfasst. In Anbetracht dieser Erwägungen geht die Kommission davon aus, dass der Teilsektor der Wellpapperohpapiere der relevante Sektor ist. (63) Für den Teilsektor der Wellpapperohpapiere gibt es keine eigene NACE-Klassifizierung. Wellpapperohpapier stellt nur einen kleinen Teil des relevanten NACE-Codes dar. Daher sieht die Kommission die Zahlen zur Kapazitätsauslastung bezüglich NACE-Code 21.12 nicht als aussagekräftig für die Beurteilung der Kapazitätslage an. Gemäß Punkt 3.4 des multisektoralen Beihilferahmens gründet die Kommission ihre Beurteilung des Wettbewerbsfaktors auf die Daten zum sichtbaren Verbrauch und prüft, ob die Investition in einem schrumpfenden Markt erfolgt. (64) Zu diesem Zweck vergleicht die Kommission den sichtbaren Verbrauch der betreffenden Produkte mit der Zuwachsrate des gesamten verarbeitenden Gewerbes im EWR. Ein Markt wird als schrumpfender Markt angesehen, wenn in den letzten fünf Jahren die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs des Produktes um mehr als 10 % unter der des Jahresdurchschnitts des gesamten verarbeitenden Gewerbes im EWR liegt, es sei denn, es liegt ein starker Aufwärtstrend in der relativen Zuwachsrate der Produktnachfrage vor. Der Markt ist als absolut schrumpfend anzusehen, wenn die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs in den letzten fünf Jahren negativ ist. (65) Wie dargestellt, argumentiert Deutschland damit, dass die Kommission für die Bewertung der Entwicklung des sichtbaren Verbrauchs einen Zeitraum von fünf Jahren berücksichtigen solle, d. h. 1996 bis 2000, und nicht sechs Jahre. Der multisektorale Beihilferahmen verweist auf das mittlere Jahreswachstum der letzten fünf Jahre. Daher beobachtet die Kommission gewöhnlich den sichtbaren Verbrauch über einen Zeitraum von sechs Jahren, um fünf Wachstumsraten zu berechnen(11). (66) Deutschland stellte Zahlen zum sichtbaren Verbrauch der betreffenden Produkte im EWR zwischen 1994 und 2000 zur Verfügung. Diese Daten weisen eine mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchswertes auf dem Markt für Wellpapperohpapiere von 1,35 % im Zeitraum 1994 bis 1999 und 0,70 % im Zeitraum 1995-2000 aus. Im Zeitraum 1994-1999 lag die Jahreszuwachsrate des gesamten verarbeitenden Gewerbes im EWR bei 5,81 % und im Zeitraum 1995-2000 bei 6,16 %. Nach Punkt 7.8 des multisektoralen Beihilferahmens handelt es sich bei Wellpapperohpapieren demnach um einen schrumpfenden Markt, da die mittlere Jahreszuwachsrate erheblich (d. h. mehr als 10 %) unter der des gesamten verarbeitenden Gewerbes liegt. (67) Zu der Behauptung Deutschlands, dass das mittlere Jahreswachstum von Wellpapperohpapier aus recycelten Altpapierfasern über dem mittleren Jahreswachstum von Wellpapperohpapier insgesamt liegt, muss festgestellt werden, dass die Kommission den Markt von Wellpapperohpapier als relevanten Markt festgelegt hat; nach dem multisektoralen Beihilferahmen muss die Entwicklung dieses Marktes bei der Beurteilung des Wettbewerbsfaktors berücksichtigt werden. (68) Die Kommission setzt deshalb einen Wettbewerbsfaktor von 0,75 an. Faktor "Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze" (I) (69) Der Faktor "Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze" dient der Anpassung der Intensitätshöchstgrenze der Beihilfe in der Absicht, Projekte zu fördern, die durch die Schaffung einer relativ gesehen größeren Anzahl von neuen Arbeitsplätzen besser und effektiver zur Senkung der Arbeitslosigkeit beitragen. (70) Nach Auskunft Deutschlands entstehen durch das Projekt 277 Dauerarbeitsplätze, die sich auf folgende Bereiche verteilen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (71) Bei der Einleitung des Verfahrens ging die Kommission davon aus, dass das Projekt zur Errichtung eines Werks für Recyclingpapier als Satellitenprojekt angesehen und in die Berechnung des Faktors "Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze" aufgenommen werden sollte. Auf der Grundlage der von der Bundesrepublik Deutschland nach Einleitung des Verfahrens vorgelegten Informationen geht die Kommission davon aus, dass die Errichtung des Werks für Recyclingpapier als unabhängiges Projekt angesehen werden kann. (72) Deutschland hat Daten zur Kapazität und zur Anzahl der Beschäftigten in vergleichbaren Projekten vorgelegt, um die Anzahl der durch dieses Projekt geschaffenen direkten Arbeitsplätze zu begründen. Die Kommission geht daher davon aus, dass diese Anzahl angemessen ist. Der Anpassungsfaktor bei einer Investition von 153,4 Mio. EUR, durch die 277 Arbeitsplätze geschaffen werden, entspricht einem Verhältnis von 553790 EUR pro Arbeitsplatz. Nach Punkt 3.10.2 des multisektoralen Beihilferahmens wird der Faktor "Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze" zur Anpassung der Hoechstintensität für Beihilfen bei diesem Vorhaben mit 0,8 angesetzt. Faktor "Regionale Auswirkung" (M) (73) Der Faktor "Regionale Auswirkung" berücksichtigt den wirtschaftlichen Nutzen einer neuen geförderten Investition für das Fördergebiet. Die Arbeitsplatzschaffung kann nach Ansicht der Kommission als Indikator für den Beitrag eines Investitionsvorhabens zur regionalen Entwicklung gelten. Kapitalintensive Investitionen können in hohem Umfang mittelbar zur Schaffung von Arbeitsplätzen im eigentlichen oder einem angrenzenden Fördergebiet führen. In diesem Zusammenhang bezieht sich die Arbeitsplatzschaffung auf Arbeitsplätze, die unmittelbar durch das Projekt geschaffen werden, sowie auf Arbeitsplätze, die infolge der geförderten Investition bei Direktlieferanten und Kunden entstehen. (74) Der Anmeldung zufolge führt das Projekt mittelbar zur Schaffung von 356 Arbeitsplätzen, die in folgenden Bereichen entstehen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (75) Nach Auskunft Deutschlands ist die Versorgung mit Rohmaterialien, d. h. die Versorgung mit Recyclingpapier und Stärke, der wichtigste Bereich für die indirekte Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Gesamtnachfrage der neuen Produktionsstätte nach Recyclingpapier wird auf (...) t pro Jahr geschätzt. (76) Deutschland erwartet die mittelbare Entstehung von 109 Arbeitsplätzen durch die Versorgung mit Recyclingpapier aus Unternehmen, die in Polen und der Tschechischen Republik ansässig sind. Die Hamburger AG geht davon aus, jährlich (...) t Recyclingpapier von Firmen zu beziehen, die in Polen und der Tschechischen Republik im Umkreis von 200 km um die neue Produktionsstätte ansässig sind. Nach Ansicht Deutschlands und gemäß den Berechnungen einer Recyclingfirma würde die zusätzliche Nachfrage von (...) t Recyclingpapier 109 Arbeitsplätze in Polen und der Tschechischen Republik schaffen. In diesem Zusammenhang hat Deutschland eine Liste mit fünf in der Tschechischen Republik und sieben in Polen ansässigen Recyclingfirmen vorgelegt. (77) Es wird erwartet, dass ein Drittel der angegebenen 109 Arbeitsplätze, d. h. etwa 36 Arbeitsplätze, von Anbietern in der Tschechischen Republik und etwa zwei Drittel, d. h. 73 Arbeitsplätze, von Anbietern in Polen geschaffen werden. (78) Ferner wird erwartet, dass das vorliegende Projekt zur Schaffung von 30 neuen Arbeitsplätzen durch einen Kunden der Hamburger AG in Polen beitragen wird, der Wellpapperohpapierprodukte produziert. Aufgrund der erhöhten Sicherheit bei der Versorgung mit Rohmaterialien und verminderten Frachtkosten durch die Errichtung des neuen Werks wird erwartet, dass die Firma ihre Produktion ausweitet. Dies wird durch eine Absichtserklärung seitens der Firma bestätigt. (79) Hinsichtlich der etwa 36 geschaffenen Arbeitsplätze in der Tschechischen Republik muss festgestellt werden, dass die Tschechische Republik keine gemeinsame Grenze mit dem Land Brandenburg hat und daher nicht wie in den Bestimmungen vorgesehen als benachbartes Fördergebiet gilt. Indirekt geschaffene Arbeitsplätze mit Zulieferern aus diesem Land werden daher nicht bei der Berechnung des Faktors "Regionale Auswirkung" berücksichtigt. (80) Deutschland gibt ferner an, dass bei Lieferanten von Recyclingpapier sowie bei einem Abnehmer der neuen Betriebsstätte in Polen indirekte neue Arbeitsplätze entstehen werden. Hierzu ist anzumerken, dass Polen kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. In Artikel 63 des im Februar 1994 in Kraft getretenen Europa-Abkommens ist niedergelegt, dass während der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens alle von Polen gewährten staatlichen Beihilfen unter Berücksichtigung der Tatsache beurteilt werden, dass Polen den Fördergebieten im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag gleichgestellt wird. Diese Bestimmung wurde gerade verlängert(12). Die Kommission bezweifelte bei der Einleitung des Verfahrens, dass die Arbeitsplätze, die durch die in Polen ansässigen Anbieter und Kunden geschaffen werden, bei der Berechnung des Faktors "Regionale Auswirkung" berücksichtigt werden können. (81) Bei der Anmeldung gab Deutschland an, dass die Errichtung einer neuen Firma für Recyclingpapier in Schwarze Pumpe, die dem neuen Werk (...) t Recyclingpapier liefern würde, zur mittelbaren Schaffung von 40 Arbeitsplätzen führen würde. Nach neuesten vorgelegten Informationen wird diese Firma, wie oben dargelegt, nun mindestens (...) t Recyclingpapier liefern, was zu einer Schaffung von 10 indirekten Arbeitsplätzen führen wird. Daher werden 10 indirekte Arbeitsplätze in Verbindung mit diesem Projekt berücksichtigt. (82) Zwölf Arbeitsplätze sollen durch einen Lieferanten von Stärkemehl geschaffen werden. (83) Der zweite wichtige Bereich, durch den 107 indirekte Arbeitsplätze geschaffen werden, ist der Bereich der Transportdienstleistungen. Nach Angaben Deutschlands müssen pro Jahr (...) t (Rohmaterialien, Endprodukte, Abfallentsorgung) transportiert werden. Der Transport von (...) t wird vom werkseigenen Fuhrpark übernommen. Der Transport von (...) t soll durch ein privates Transportunternehmen erfolgen. Deutschland legte eine Absichtserklärung und Schätzungen dieses Unternehmens vor, nach denen der Transport von (...) t zur Schaffung von 70 neuen Arbeitsplätzen führen wird (51 in Vollzeit fest angestellte Fahrer, 19 Kräfte für Büro und Fahrzeugwartung). Die verbleibenden (...) t werden mit der Bahn transportiert. Nach Schätzungen Deutschlands, die von einer privaten Bahngesellschaft bestätigt wurden, werden dadurch 33 Arbeitsplätze geschaffen. Des Weiteren legte die Kommission Schätzungen eines Privatunternehmens vor, das im Zusammenhang mit der neuen Betriebsstätte vier Arbeitsplätze im Bereich Rangierdienst schaffen wird. (84) Die Kommission vertritt die Ansicht, dass die vorgelegten Schätzungen zur Schaffung von indirekten Arbeitsplätzen im Bereich Transportwesen angemessen sind. Bei der Einleitung des Verfahrens bezweifelte sie jedoch, ob diese Arbeitsplätze alle in benachbarten Fördergebieten geschaffen würden. Deutschland gibt zu, dass im Bereich des Bahntransports nicht alle Arbeitsplätze in benachbarten Fördergebieten geschaffen werden, aber doch mindestens 10 davon. Daher werden bei der Berechnung des Faktors "Regionale Auswirkung" im Bereich Transportwesen 84 indirekte berücksichtigt. (85) Weitere 26 Arbeitsplätze entstehen durch die ständige Wartung der Einrichtungen, 15 durch die Energieversorgung, 9 durch Ausbildung und befristetes Personal bei Produktionsstillständen und 8 durch Dienstleistungen in Verbindung mit Aktivitäten des neuen Werks (Reinigung, Catering, Bürobedarf usw.). (86) Wenn die von Anbietern und Kunden in Polen geschaffenen Arbeitsplätze (73 für die Belieferung von Recyclingpapier und 30 durch einen Kunden) nicht berücksichtigt werden, beläuft sich die Schaffung von indirekten Arbeitsplätzen auf 164 Arbeitsplätze. Wenn diese Arbeitsplätze berücksichtigt werden, werden insgesamt 267 indirekte Arbeitsplätze geschaffen. Nach Punkt 3.10.3 des multisektoralen Beihilferahmens und verglichen mit den unmittelbar durch dieses Projekt geschaffenen 277 Arbeitsplätzen, entsprechen diese Daten in beiden Fällen einem mittleren Niveau an indirekter Arbeitsplatzschaffung (zwischen 50 % und 100 %) für jeden vom Beihilfeempfänger geschaffenen Arbeitsplatz. Der Faktor "Regionale Auswirkung" wird daher auf 1,25 festgesetzt. Hoechstintensität der Beihilfe (87) In Anbetracht dieser Ausführungen lautet die Berechnungsformel für dieses Vorhaben 35 % × 0,75 × 0,8 × 1,25 = 26,25 % brutto. Die geplante Beihilfe in Höhe von 53,7 Millionen EUR mit einer Beihilfeintensität von 35 % brutto, die Deutschland zugunsten der Hamburger AG für deren Investitionen in Schwarze Pumpe (Brandenburg) gewähren möchte, entspricht daher nicht der zulässigen Hoechstintensität, die auf der Grundlage des multisektoralen Beihilferahmens berechnet wurde. 3.5. Ex-post-Beobachtung (88) Angesichts der Empfindlichkeit der betreffenden mobilen Großinvestitionen ist es von äußerster Wichtigkeit, dass es einen Mechanismus gibt, der dazu beiträgt sicherzustellen, dass die Höhe der tatsächlich an den Empfänger ausgezahlten Beihilfe mit der Entscheidung der Kommission im Einklang steht. (89) Für jedes geförderte Vorhaben, das von der Kommission gemäß dem multisektoralen Beihilferahmen genehmigt wird, sieht die Kommission vor, dass jeder Beihilfevertrag zwischen der entsprechenden Behörde des Mitgliedstaates und dem Beihilfeempfänger eine Erstattungsklausel für den Fall der Nichterfuellung des Vertrags enthält oder dass die letzte beträchtliche Tranche der Beihilfe (z. B. 25 %) nur dann ausgezahlt wird, wenn der Beihilfeempfänger dem Mitgliedstaat erschöpfend dargelegt hat, dass die Ausführung des Vorhabens mit der Entscheidung der Kommission in Einklang steht und unter der Bedingung, dass die Kommission auf Grundlage der vom Mitgliedstaat vorgelegten Informationen über die Umsetzung des Vorhabens innerhalb von 60 Arbeitstagen ihr Einverständnis zur Endauszahlung der Beihilfe gegeben oder aber keine Einwände erhoben hat. (90) Die Kommission stellt fest, dass die vorgelegte Entscheidung zur Gewährung einer Beihilfe an die Hamburger AG eine Erstattungsklausel für den Fall enthält, dass der Beihilfeempfänger sich nicht an die Entscheidung hält, mit der die Beihilfe genehmigt worden ist. (91) Die Kommission stellt fest, dass die letzte Beihilfentranche erst dann ausgezahlt wird, wenn die Hamburger AG dem Mitgliedstaat erschöpfend dargelegt hat, dass die Ausführung des Vorhabens mit der Entscheidung der Kommission im Einklang steht. (92) Die Kommission stellt ferner fest, dass die Zusage Deutschlands zur Ex-post-Beobachtung den in Punkt 6 des multisektoralen Beihilferahmens niedergelegten Verpflichtungen entspricht, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung, der Kommission eine Kopie der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe sowie einen Jahresbericht über das Vorhaben und die anderen in Punkt 6.4 des multisektoralen Beihilferahmens genannte Informationen und Dokumente zukommen zu lassen. VI. SCHLUSSFOLGERUNGEN (93) Angesichts der vorstehenden Ausführungen geht die Kommission abschließend davon aus, dass der Teil der angemeldeten Beihilfe, der die für dieses Vorhaben nach den Bestimmungen des multisektoralen Beihilferahmens berechnete maximal zulässige Beihilfeintensität übersteigt, nicht die Voraussetzungen erfuellt, um mit dem Gemeinsamen Markt als vereinbar angesehen zu werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die staatliche Beihilfe in Höhe von 53685648 EUR, die Deutschland zugunsten der Hamburger AG gewähren will, ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit die maximal zulässige Beihilfeintensität des entsprechenden Vorhabens von 26,25 % überschritten wird. Die Beihilfe darf nicht über eine Beihilfeintensität in Höhe von 26,25 % hinaus gewährt werden. Artikel 2 Deutschland teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 9. April 2002 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. C 342 vom 5.12.2001, S. 9. (2) ABl. C 107 vom 7.4.1998, S. 7. (3) Siehe Fußnote 1. (4) Betriebsgeheimnis. (5) 29. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". (6) Investitionszulagengesetz 1999, C 72/98 (ex N 702/97), SG(98) D/12438 vom 30.12.1998 und SC(2001) D/286551 vom 2.3.2001. (7) Groupement Ondulé Statistique 1991-2000. (8) Studie von Jaakko Pöyry Consulting. (9) Ebd. (10) ABl. C 340 vom 27.11.1999, S. 8. (11) Siehe Entscheidung der Kommission vom 8.5.2001 - Wacker Chemie; Entscheidung der Kommission vom 3.7.2001 - Kronoply; Entscheidung der Kommission vom 2.10.2001. (12) Beschluss Nr. 2/2001 des Assoziationsrates EU-Polen vom 7. Mai 2001, ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 38.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.