Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG I LISTE ZU ARTIKEL 21 DER BEITRITTSAKTE, II. LANDWIRTSCHAFT, D. EUROPAEISCHER AUSRICHTUNGS- UND GARANTIEFONDS FUER DIE LANDWIRTSCHAFT ( EAGFL )

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Quellenkennung: 11979HN01/02/D. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11979HN01/02/D DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG I LISTE ZU ARTIKEL 21 DER BEITRITTSAKTE, II. LANDWIRTSCHAFT, D. EUROPAEISCHER AUSRICHTUNGS- UND GARANTIEFONDS FUER DIE LANDWIRTSCHAFT ( EAGFL ) Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0084 +++++ 1 . ENTSCHEIDUNG 74/581/EWG DER KOMMISSION VOM 16 . OKTOBER 1974 ( ABL . NR . L 320 VOM 29 . 11 . 1974 ) . AUF DEN SEITEN 8 , 19 , 23 , 27 , 30 , 36 , 49 UND 52 DES ANHANGS WIRD FOLGENDER GEDANKENSTRICH HINZUGEFÜGT : " - IN GRIECHENLAND : " NOMOS " " . 2 . ENTSCHEIDUNG 76/627/EWG DER KOMMISSION VOM 25 . JUNI 1976 ( ABL . NR . L 222 VOM 14 . 8 . 1976 ) . IN DEN ANHÄNGEN I 1 UND I 2 WIRD FOLGENDER GEDANKENSTRICH EINGEFÜGT : " - JEDES NOMOS IN GRIECHENLAND " . 3 . ENTSCHEIDUNG 77/491/EWG DER KOMMISSION VOM 24 . JUNI 1977 ( ABL . NR . L 200 VOM 8 . 8 . 1977 ) . ARTIKEL 1 ABSATZ 2 WIRD ERGÄNZT DURCH : " IN GRIECHENLAND " NOMOS " " .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.