Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1259 der Kommission vom 19. Juni 2017 zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017R1259. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

er Bank, BIC oder andere Bankkennung/Kreditkartenunternehmen: Kontonummer oder IBAN/Kreditkartennummer, Verfallsdatum und Kartenprüfnummer der Kreditkarte: (*) Fakultativ. ANHANG II Text von Bild EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN FORMBLATT B AUFFORDERUNG DES GERICHTS ZUR VERVOLLSTÄNDIGUNG UND/ODER BERICHTIGUNG DES KLAGEFORMBLATTS (Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen) Vom Gericht auszufüllen Aktenzeichen: Eingang bei Gericht: . . 1. Gericht 1.1. Name: 1.2. Straße und Hausnummer/Postfach: 1.3. Postleitzahl und Ort: 1.4. Land: 2. Kläger 2.1. Nachname, Vorname/Name des Unternehmens oder der Organisation: 2.2. Persönliche Identifikationsnummer oder Passnummer/Registrierungsnummer (*): 2.3. Straße und Hausnummer/Postfach: 2.4. Postleitzahl und Ort: 2.5. Land: 2.6. Telefon (*): 2.7. E-Mail (*): 2.8. Ggf. Vertreter des Klägers und Kontaktdaten (*): 2.9. Sonstige Angaben (*): 3. Beklagter 3.1. Nachname, Vorname/Name des Unternehmens oder der Organisation: 3.2. Persönliche Identifikationsnummer oder Passnummer/Registrierungsnummer: 3.3. Straße und Hausnummer/Postfach: 3.4. Postleitzahl und Ort: 3.5. Land: 3.6. Telefon (*): 3.7. E-Mail (*): 3.8. Ggf. Vertreter des Beklagten und Kontaktdaten (*): 3.9. Sonstige Angaben (*): (*) Fakultativ. Text von Bild Das Gericht hat Ihr Klageformblatt geprüft und festgestellt, dass die Angaben unzureichend oder nicht klar genug sind oder das Klageformblatt nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist: Bitte vervollständigen und/oder berichtigen Sie das Formblatt in der nachstehend angegebenen Sprache des Gerichts so schnell wie möglich, spätestens aber bis . Falls Sie das Formblatt nicht innerhalb der oben genannten Frist vervollständigen und/oder berichtigen, wird das Gericht die Klage unter den in der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 festgelegten Voraussetzungen zurück- bzw. abweisen. Ihr Klageformblatt wurde nicht in der richtigen Sprache ausgefüllt. Bitte füllen Sie es in einer der folgenden Sprachen aus: Bulgarisch Tschechisch Kroatisch Deutsch Spanisch Griechisch Estnisch Irisch Italienisch Französisch Litauisch Ungarisch Lettisch Niederländisch Polnisch Maltesisch Rumänisch Slowakisch Portugiesisch Finnisch Schwedisch Slowenisch Englisch Sonstige (bitte angeben): Die folgenden Abschnitte des Klageformblatts sind wie folgt zu vervollständigen und/oder zu berichtigen: — — — — Ort: Datum: . . Unterschrift und/oder Stempel: ANHANG III Text von Bild EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN FORMBLATT C ANTWORTFORMBLATT (Artikel 5 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen) WICHTIGE INFORMATIONEN UND ANLEITUNG FÜR DEN BEKLAGTEN Gegen Sie wurde nach dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen die auf dem beigefügten Klageformblatt eingereichte Klage erhoben. Sie können darauf erwidern, indem Sie innerhalb von 30 Tagen, nachdem Ihnen das Klageformblatt und das Antwortformblatt zugestellt wurden, Teil II dieses Formblatts ausfüllen und an das Gericht zurücksenden oder in anderer geeigneter Form antworten. Beachten Sie bitte, dass das Gericht ein Urteil erlassen wird, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen antworten. Vergessen Sie bitte nicht, auf der letzten Seite des Formblatts Ihren Namen deutlich lesbar einzutragen und das Antwortformblatt zu unterzeichnen und zu datieren. Lesen Sie bitte auch die Anleitungen im Klageformblatt; sie könnten Ihnen die Ausarbeitung Ihrer Erwiderung erleichtern. Hilfestellung beim Ausfüllen des Formblatts: Sie können Hilfestellung beim Ausfüllen dieses Formblatts erhalten. Wie Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen können, ist den von den Mitgliedstaaten bereitgestellten und auf der Website des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen veröffentlichten Informationen zu entnehmen, die über das Europäische Justizportal unter https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-354-de.do?init=true abrufbar sind. Beachten Sie bitte, dass diese Hilfestellung weder Prozesskostenhilfe — für die ein entsprechender Antrag nach nationalem Recht gestellt werden muss — noch eine rechtliche Prüfung Ihres Falles umfasst. Sprache: Erwidern Sie auf die Klage bitte in der Sprache des Gerichts, das Ihnen dieses Formblatt übermittelt hat. Das Formblatt ist über das Europäische Justizportal unter https://e-justice.europa.eu/dynform_intro_form_action.do?id Taxonomy=177&plang=de&init=true&refresh=1 in allen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union erhältlich. Dies könnte Ihnen das Ausfüllen des Formblatts in der verlangten Sprache erleichtern. Mündliche Verhandlung: Beachten Sie bitte, dass das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ein schriftliches Verfahren ist. Das Gericht kann jedoch beschließen, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, wenn eine Entscheidung auf der Grundlage der schriftlichen Beweismittel seines Erachtens nicht möglich ist. Sie können auf diesem Formblatt oder zu einem späteren Zeitpunkt eine mündliche Verhandlung beantragen. Das Gericht kann Ihren Antrag ablehnen, wenn es der Auffassung ist, dass unter Berücksichtigung der Umstände des Falles ein faires Verfahren auch ohne mündliche Verhandlung sichergestellt werden kann. Die mündliche Verhandlung sollte mit geeigneten Fernkommunikationsmitteln wie Video- oder Telekonferenz durchgeführt werden, sofern das Gericht über diese Mittel verfügt. Falls die zu hörende Person ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts hat, wird eine Verhandlung per Fernkommunikationstechnologie nach den in der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 vorgesehenen Verfahren organisiert (https://e-justice.europa.eu/content_taking_of_evidence-76-de.do?init=true). Das Gericht kann jedoch beschließen, dass die zur Verhandlung geladenen Personen persönlich erscheinen müssen. Sie können dem Gericht mitteilen, was Sie bevorzugen, sollten dabei aber Folgendes berücksichtigen: Wenn Sie beantragen, persönlich an der Verhandlung teilzunehmen, gilt für die Erstattung der durch Ihre Anwesenheit entstehenden Kosten Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Danach spricht das Gericht der obsiegenden Partei keine Erstattung für Kosten zu, die nicht notwendig waren oder in keinem Verhältnis zu der Klage stehen. Beweisunterlagen: Sie können mögliche Beweismittel angeben und gegebenenfalls Beweisunterlagen beifügen. Widerklage: Falls Sie Klage gegen den Kläger erheben wollen (Widerklage), sollten Sie ein getrenntes Formblatt A ausfüllen und beifügen, das Sie im Internet über das Europäische Justizportal unter https://e-justice.europa.eu/dynform_intro_form_action.do?idTaxonomy=177&plang=de&init=true&refresh=1 abrufen oder bei dem Gericht erhalten können, das Ihnen dieses Formblatt übermittelt hat. Beachten Sie bitte, dass Sie für die Zwecke der Widerklage als Kläger angesehen werden. Berichtigung der Sie betreffenden Angaben: Unter Nummer 6 „Sonstige Angaben“ können Sie die Sie betreffenden Angaben (z. B. Kontaktdaten, Vertreter usw.) berichtigen oder ergänzen. Text von Bild Zustellung von Schriftstücken und Kommunikation mit dem Gericht: Verfahrensschriftstücke wie Ihre Erwiderung und das Urteil können den Parteien per Post oder auf elektronischem Wege zugestellt werden, wenn das Gericht über entsprechende technische Mittel verfügt und dies nach dem Verfahrensrecht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren durchgeführt wird, zulässig ist. Falls die Schriftstücke in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem das Verfahren durchgeführt wird, zugestellt werden sollen, müssen auch die Verfahrensvorschriften des Mitgliedstaats beachtet werden, in dem die Zustellung erfolgen soll. Auch andere schriftliche Mitteilungen (z. B. der Antrag auf Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung) können auf elektronischem Wege übermittelt werden. Elektronische Mittel dürfen jedoch nur genutzt werden, wenn der Empfänger ihrem Einsatz vorher ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn er nach den Verfahrensvorschriften des Mitgliedstaats, in dem er seinen Wohnsitz hat, rechtlich verpflichtet ist, die elektronische Zustellung und/oder andere schriftliche Mitteilungen des Gerichts in elektronischer Form zu akzeptieren. Informationen darüber, ob die elektronische Zustellung und/oder elektronische Kommunikationsmittel in den betreffenden Mitgliedstaaten verfügbar und zulässig sind, können Sie über das Europäische Justizportal abrufen unter: https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-354-de.do?init=true. Zusatzblätter: Falls der Platz nicht ausreicht, können Sie weitere Blätter hinzufügen. Teil I (vom Gericht auszufüllen) Name des Klägers: Name des Beklagten: Gericht: Klage: Aktenzeichen: Teil II (vom Beklagten auszufüllen) 1. Erkennen Sie die Forderung an? Ja Nein Teilweise Wenn Sie „Nein“ oder „Teilweise“ geantwortet haben, geben Sie bitte die Gründe an: Die Klage fällt nicht in den Anwendungsbereich des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Bitte unten ausführen. Sonstige Bitte unten ausführen. 2. Falls Sie die Forderung nicht anerkennen, beschreiben Sie bitte die Beweismittel, die Sie vorlegen möchten, um sie zu bestreiten. Geben Sie bitte an, welche Aspekte Ihrer Erwiderung die Beweismittel belegen. Fügen Sie bitte gegebenenfalls als Beweismittel geeignete Unterlagen bei. Schriftliche Beweismittel bitte unten angeben Zeugen bitte unten angeben Sonstige bitte unten angeben Text von Bild 3. Wünschen Sie eine mündliche Verhandlung? Ja Nein Falls ja, geben Sie bitte die Gründe an (*): 4. Falls das Gericht beschließt, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, wollen Sie persönlich teilnehmen? Ja Nein Geben Sie bitte die Gründe an (*): 5. Fordern Sie die Erstattung der Verfahrenskosten? Ja Nein Falls ja, machen Sie bitte genaue Angaben zur Art der Kosten und — sofern möglich — zur Höhe der Forderung bzw. der bisher entstandenen Kosten: 6. Wollen Sie Widerklage erheben? Ja Nein Falls ja, füllen Sie bitte ein getrenntes Formblatt A aus und fügen Sie es bei. 7.1. Stimmen Sie dem Einsatz elektronischer Mittel für die Zustellung des Urteils zu? Ja Nein 7.2. Stimmen Sie dem Einsatz elektronischer Mittel für die Übermittlung anderer schriftlicher Mitteilungen als des Urteils zu? Ja Nein 8. Sonstige Angaben (*): 9. Datum und Unterschrift Ich erkläre, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Ort: Datum: . . Name und Unterschrift: (*) Fakultativ. ANHANG IV Text von Bild EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN FORMBLATT D BESTÄTIGUNG EINES URTEILS ODER EINES GERICHTLICHEN VERGLEICHS NACH DEM EUROPÄISCHEN VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN (Artikel 20 Absatz 2 und Artikel 23a der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen) Vom Gericht auszufüllen 1. Gericht 1.1. Name: 1.2. Straße und Hausnummer/Postfach: 1.3. Postleitzahl und Ort: 1.4. Land: 2. Kläger 2.1. Nachname, Vorname/Name des Unternehmens oder der Organisation: 2.2. Persönliche Identifikationsnummer oder Passnummer/Registrierungsnummer (*): 2.3. Straße und Hausnummer/Postfach: 2.4. Postleitzahl und Ort: 2.5. Land: 2.6. Telefon (*): 2.7. E-Mail (*): 2.8. Ggf. Vertreter des Klägers und Kontaktdaten (*): 2.9. Sonstige Angaben (*): 3. Beklagter 3.1. Nachname, Vorname/Name des Unternehmens oder der Organisation: 3.2. Persönliche Identifikationsnummer oder Passnummer/Registrierungsnummer (*): 3.3. Straße und Hausnummer/Postfach: 3.4. Postleitzahl und Ort: 3.5. Land: 3.6. Telefon (*): 3.7. E-Mail (*): 3.8. Ggf. Vertreter des Beklagten und Kontaktdaten (*): 3.9. Sonstige Angaben (*): (*) Fakultativ. Text von Bild 4. Urteil 4.1. Datum: 4.2. Aktenzeichen: 4.3. Inhalt des Urteils: 4.3.1. Das Gericht hat verurteilt, an zu zahlen: 1) Hauptforderung: 2) Zinsen: 3) Kosten: 4.3.2. Das Gericht hat verurteilt, . (Falls das Urteil von einem Rechtsmittelgericht oder in einem Verfahren zur Überprüfung eines Urteils erlassen wurde:) Dieses Urteil tritt an die Stelle des am . . unter dem Aktenzeichen ergangenen Urteils und gegebenenfalls der dazu ausgestellten Bestätigung. DIESES URTEIL WIRD IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ANERKANNT UND VOLLSTRECKT, OHNE DASS ES FÜR VOLLSTRECKBAR ERKLÄRT WERDEN MUSS UND OHNE DASS SEINE ANERKENNUNG ANGEFOCHTEN WERDEN KANN. 5. Gerichtlicher Vergleich 5.1. Datum: 5.2. Aktenzeichen: 5.3. Inhalt des Vergleichs: 5.3.1. Die Parteien haben vereinbart, dass an zahlt: 1) Hauptforderung: 2) Zinsen: 3) Kosten: 5.3.2. Die Parteien haben vereinbart, dass : Ort: Datum: . . Unterschrift und/oder Stempel: (*) Fakultativ. “

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.